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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1917-09-21 · 37 (21.9.1917) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
34 (1917)
Issue
37 (21.9.1917)
Date
1917-09-21
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Sette 602 Dr. Blo-ch?'s Wochenschrift Nr, 37 sich die Herzen Ms Zu Gott urür die Ge- AlMer wuiÄen - eürs mit dem. göttlicher: - Willen, -..eins jvmit der ewigen Gerechtigkeit. Das? /,Kol stMidre" mm seinem ^.nAchterueu-^-Wortlaut' und das;<s7,Ko1 Midre"^ wie es empfunden Purde. - dÜA sind zlvei '" garch vexschi^ene Dinge.-Die MWdie des „Kol Nidre" - war eine, LiebNugismetodie . L^> M e n tx a l s eld m a r -/ schalls v. Moltke, der sie sich gern von I. Joachim vorspiÄen ließ.-. Der Gegensatz, Zwischen Inhalt und Melodie,, sagte:: mir, ist ein merkwürdiges Phänomen. Und ein weiteres' Rätsel. Gewiß hatte das alte Judentum eine Hohe sittliche Auffassung von der Heiligkeit des - Wortes, wie die Geschichte Jephtas bezeugt. :■ Falsche gewissenswidrige Gelöbnisse, Verwünschungen ii: der Erregung, sürrdhaste Eidschwüre, die der Mensch, - verblendet und betört, sichselber schwört, waren döse . Sünden^ , welche die Seele - belasten. Indessen, als die drei schwersten Bünden bezeichnet das Judentum Götz en - d i e n st,- Bl ntvergie ße n und E hebr u ch (Blut- / Schande). Woliegt die RechtsertigUM daß man für die Wnde falscher. Gelöbnisse eine, besondere Liturgie einge- / richtet und sich nicht -mit dem allgemeinen. Sündenbe- ' keUiMiKis^ euer) beruhigte, dM ohnehin am Versöhnungshage während der Gebete so oft wiederholt wird? ^^MochMamWriUschste- Moment aber ist, daß dieses ' / Ms' Teil der Gesamtliturgie öes/Jom- KippurtzeLngerichtet ist, sondernvor Beginn der Festgebete, ja vor Beginn-des' eigentlichen Festes absolviert wird. Das. Fest beginnt naturgemäß mit dem Segensspruch . „Kol Nidre" muß aber schon vorher absolviert werden, also vor Beginn des Festes? und des eigentlichen Festgottesdienstes. ' - . Was sollte aber dieses Kol Nidre, WM war sein Sinn, ums' die . Ursache seines Entstehens? R. Nissim?Er mM sRan) schMW in' einer' Glosse zu tzeV'<TMnudi-..- stelle Nedarim 23 b: (Wer da will, daß seine Gelöbnisse -keinen 'Bestlych! HWen, der sage am Neujahrstage „jedes GelWde^ dsasWiMegen weM, soll nichtig sein"): „es scheint„Äß Laherßn einzelnen Gemeinden am Jom- Kippur „Kol?NDre" gesagt-wirb". Diese vorsichtige StUisierung offenbart, daß R. Nissim Gerundi die landläufige Auffassung, 'welche „Kol -Midxe" „aus der DMn.- Gewohnheit? leichtfertiger Versprechungen und GeWnisseerUärt, nicht als.-außer allem Zweifel angesehen. Schon der Text bietet solcher Auffassung eine.Summe exegetischer Schwierigkeiten derart, daß man sich genötig t gesehen, Korrekturen des Wortlautes /vortzunehmen, Korrekturen, welche wiederum logi- .. .'.sche- .Mch..A»WNWatische' BcheHßnexrWten<- . will die .' Gelöbnisse und' "BerpflichmuMi des. M b g e la u f e n e n J a h - res .. aufh.eben und/., lautete: . „Von dem 'vergangenen VersöhnungMg/Ks zu diesem Ver- Mnüngstag". Der Heutige Text Mmmt von Rabbenu Tam und will, die chDreilten Gelöbnisse d es ko mmen- . d e' n I a h r es in: voraus! auWeben; in der Besorgnis, / .,M/ WnntM? .Liese.-Mlöh!yLsse/-urw Verpflichtungen nachher / doch/übertreten/ lverden. . ,; - . . „- IMiy,einer der.Westen Mtoten hat gegen diese letztere .Eark' MeEiMenhWg^erhöbech daß.für Gelöbnisse und . VerDrechüngen, Ee man noch. nicht geleistet.. hat, die man v i ekleicht-. ün 'Laufe. desJahres/ir: aufgeregter 'Stimmung- und Usbereiümgerst l e i ste n w e r Fe/und möglicherweise unachtfam ü^rtröten — der Aufdruck der 'Mene- und' des Flehens! üM^Vergebung dieser Sünden schwer zu begreifen ift ' . ' -///.' jiö -b$ ynnAM' 2-irr minb ^-i >;>■-« -nö: yr^w; "r nrf»VD s Und auch die sprachliche Form dßs Textes! Üequemt sich schwer dev Lesürt des Rabbenu Tam- Die versuchte Korrektur des .gesamten Textes!, um DerM die - Persekisorm zu beseitigen und die Futurform herauszubriugen, ist vollständig mißglückt, so daß Mr gelehrte Wo!f-H e .id e n h ei m - ist seinem berühmten -Machsor? rundweg erklärt, daß nur die alte Lesart die. eiuz-ig korrekte ist. .. ... '■%b r msvb tevi *^nKi d.v> oniK >12 mrnsi km .^id KnDijn.nr d.MiS- Andererseits bleiben die vion'Mabbenu iTau: erhobenen Einwendungen, Bedenken und 'Fragen- ' - Die Verletzung eines: Versprechens oder eines ge- - leisteten Gelöbnisses/^dadurch nachträglich zu sanieren,, daß mittels einer Formel Gelöbnis und Versprechen, die man bereits übertreten hat, für aufgelöst zu erklären, ist den --Gedankengängen der Halachaabsolut, ffemd. Man findet im Talmud' keine Ermöglichung) einen verletzten Schwur rückwirkend' äuftzulöisen. Kol Nidre stände somit im Widerspruch zur Halacha des talmudischen Judentums. Wenn es -also-/ -sich um . Gelöbnisse und Versprechungen - -des - --- vergangene!: ' Jahres, handelt, die - chan. . aus/-/.U-Ä>ereilungl -und. 'Unachtsamkeit ^bereits übertreten chat//--so^ Haben alle Formelm der Auflösung keine.Wirkung. Die Halacha kennt. die . Auflösung eines; .. -Versprechens und GeWuisses - vor der .Verletzung' unter ge- - wissen? VoraMsetzungen, wenn die Einhaltung und - Beobachtung unmöglich ist und - inan über das geleistete Gelöbnis aufrichtige Reue kundigibt. Erfolgt die Auflösung-so ist ma,n Lurchdas Gelöbnis! nicht mehr '-.gebunLen.- -Wenn aber? d>E GelöbniA'bereits'ffträflich' verletzt . Wochen^ - .so nützengegen. solche Vergehen , alle nachträglichen Formeln, der/Anflösüng nichts. .Das „Kol Nidre"-Gebet hätte somii keinen Sinn, Ans diesen Gründen hat er sich!zln. einer Korrektu,r des Textes..gedrängt gefühlt, die Mer weder. Mt. der Logik. noch mit der 'Mrarnchatik'sich/vereint: läßt. .!'/"?/'"/. . 122 üti -by ynnb byvsnti Dri 'ib n&pm Näherem. Nachdenken erweist sich jedoch der - alte Text als?- vollständig! korrekt. Es handelte sich um'- GpWnisse? und- Schwüre des v ergangen en Iah r es, die' -man nicht übertreten hatte,. aber im gegenwärtigen-Moment erst durch die beabsichtigte Teilnahme am jüdischen Gottesdienst zu. verletzen im Begriffe war. . ■ schoß sündhaft, für die religiöse Mbecheugung versetzeM wars' > - Die Z w angsch r isten nämlich haben im Lause des vergangenen Jahres; wiederholt Eide unb Gelöbnisse leisten müssen, an keiner jüdischen Kültushandlung in Zukunft teiMnehmen. Dazu / ivurden sie unter, den /schwersten/ Bedrohaagen mit Folter unL Scheiterhaufen gezwungen. Sie hatten feierliche Eide geleistet, nie mehr einer jüLisch-ketzerischen Mltnshandlüngteilzunehmen. .Wle?;!diese!Eide Mußten nun vor Beginn des G!öttes!- -dienstes erst für^^ nichtig erklärt werden.;. . ' Eine eingeherrbe ^'kritische Würdigung des Testes Wrt sonftt zu. denv einzig - inöglichen Resultat, Laß, der Jühalt des „Kol Nidre" die Eide.!, und, Gelöbnisse der .Zwangschristenin der Kirche- "fift aüfge--

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