Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 34 (1917)
- Issue
- 21 (1.6.1917)
- Date
- 1917-06-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 344 Dir. Bloch's Wochenschrift Nr. 21 O X £ c M m « £ <9 £ v ■o 3 3 D entgehende Erörterung .aber hier zu weit führen würde. Offen bekennen Muß ich, daß ich bisher bei diesen Verhandlungen Mer einen Mangel an Entgegenkommen seitens der evangelischen Gemeinde durchaus nicht zu Tagen habe. An diesem neuen Friedhose hat die israel. KulLusgemeinde ein dolles Eigentumsrecht und wird derselbe auch, nach allen Richtungen mit einer Umfassungsmauer ahgegrenzt seür. Der letzte derartige Eigentumserwerb reicht bis 'Ende des 18. Jahrhunderts zurück, als unter Kaiser Josef die FrietHbfe und so auch der. jüdische Friedhof in der Seegasse außerhalb der damaligen Stadtmauern verbogt werden mußten und wir die Area des Währinger Friedhofes erwarben. Dieser W ä h r i n g e r Friedhof ist nun allerdings seit der Gestaltung von Gruß-Wien durch; Einverleibung der ehemaligen Vororte (1891) innerhalb der Grenzen von Groß-Wien (innerhalb dieser Grenzen liegen auch; der Zentralfriedhoff der alte evangelische Friedhof und noch andere Friedhöfe), und es war schon viele Jahre vorher, ,da die eben erwähnte Stadterweiterung in Aussicht stand, von der KoMmune mit dem Ansinnen herangetreten worden, Verhandlungen wegen Abverkauses des Währinger Friedhofes einzuleiten. Der Kultusvorstcyrd ist auf die Einleitung derartiger'Verhandlungen nicht eingegangeu. /.Wir handeln, nicht mit. Friedhöfen^ so sprach sich der Kultusvorstand ür seiner Plenarsitzung aus,- so ist es bisher geblieben und daß. es so auch; späterhin und in aller Ewigkeit bleiben nOge/ diese Mahnung richte ich an Sie, meine Herren,- und an alle unsere Nachkonflnen, die nach uns unsere Gemeinde zu leiten berufen fein werden. So wie wir nach unseren religiösen Vorschriften das Grab als ein unantastbares Eigentum! des Toten betrachten, dieses Eigentumsrecht'für den Toten, der sein Recht zu schützen nicht..verMaG zu" wahren und zu schützen verpflichtet sinch so "haben wir auch die Unantastbarkeit unserer Friedhöfe aufrecht zu erhalten und haben auch in unserem! behördlich genehmigten Statut vom Jahre 1896> § Z, dieser Verpflichtung! den allerbestimmtesten Ausdruck gegeben. So haben wir es von jeher gehalten. Ass im! Jcch're 1670 die Juden aus Wien ausgetrieben, chnen ihr letztes Hab und Gut genommen, imaginäre Verrechnungen ausgestellt und sie zu allen möglichen Zahlungen verpflichtet wurden,- wie wir alles dies in dem berühmten Buche Kaufmanns: /,Die letzte Vertreibung der Juden in Wien" lesen können,- da gelang es uns, gegen Zahlung; einer für die damalige Zeit enormen SumMe von. 4000 Goldgnlden/ den Friedhof in der Seegasse vor der Verwüstung zu bewahren und für alle Zeiten zu erhalten. Die Urkunde liegt heute noch in dem Archiv' des Magistrates der Stadt Wien. Kaufmann schildert auch in seinem Buche in ergreifender Weise, wie die Leichensteine auf den jüdischen Friedhöfen in Mähren die Spuren unserer vertriebenen Vorfahren ausweisen: ^Vertrieben aus Wien." pTVlß' war und ist vielleicht heute noch -auf manchem dieser Leichensteine zu lesen. Der alte, vom 15. Jahrhundert ab bis 1670 und dann nach der Rückkehr der Juden weiter bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts reichende Friedhof in der Seegasse ist bis heute erhalten und erst vor kurzem ist, veranstaltet durch! unsere „Historische Kommission", ein monumentales Werk unseres Bibliothek- Beamten Dr. Wachste in über diesen Friedhof erschienen. Von Ende des 18. Jahrhunderts bis 1877 und teilweise noch darüber, hinaus reicht die Belegung unseres Währinger Friedhofes. Die Steine des Währinger Friedhofes sind die Blätter der ereignisreichen Epoche in der Geschichte der Wiener Juden von dem Toleranzpatent Kaiser Josefs bis zu den Staatsgrundgesetzen und darüber hinaus. Die Kommune Wien hat die AbräuMung des an unseren Friedhof angrenzenden katholischen Friedhofes bereits begonnen,- auch in ziemlich umfassender Weise schon fortgesetzt/ eine Straße führt durch denselben gegen das Währinger Cottagevierteff und so ist es offenbar und. es ist uns! ja bereits, wie früher erwähnt/ zur Kenntnis' gebracht worden, daß. auch die Beseitigung des Währinger jüdischen Friedhofes gewünscht wird. -Gerüchtweise hö.rte ich einmal,- daß nach meinem Ableben neue derartige Versuche begonnen werden sollen. Ich; lege es Ihnen ans Herz, dieselben von sich zu weisen/ so bestimmt, wie esbisher seitens unseres Knltusvorstandes geschehen ist. Vor wenigen Jahren war von den Besitzern zweier Grüfte aus dem Währinger Friedhofe bei dem Magistrate angesucht worden,- Urnen Mit der Asche kürzlich Verstorbener in jenen Grüften beisetzen zu dürfen. Der Magistrat hat dieses Ansuchen ab gewiesen/ ins Berusüngswege hat die Statthalterei es genehmigt. Der Magistrat will offenbar von denr! Weiterbestände des Friedhofes nichts wissen/ will dies nicht durch irgend welche Gewährung sanktionieren. Die Statthalterei,- ausgehend davon/ daß seinerzeit dieser Friedhof gleich den anderen Ärv Westen der Stadt liegenden Friedhöfe aus hygienischen Gründen geschlossen worden ist und 'daß solche Bedenken nur bei der Bestattung von Leichen, nicht aber bei der Beisetzung von Aschenurnen obwalten können/ Haff wie ich! bereits' erwähnte, jene Ansuchen bewilligt. Von unserer Seite ist nun alles geschehen,- um eine Geltendmachung hygienischer,- sanitärer Bedenken abznwehren; wir haben mit bedeutenden Kosten den Friedhof kanalisiert/ wir haben die Grabhügel, innerhalb deren sicht Snntpswasser ansaMmelte,- planiert,' wir haben dies getan ungeachtet des Widerstandes,- der seitens Mehrerer Mitglieder des Vorstandes gegen eine solche Maßnahme erhoben wurde,- wir haben es deshalb getan, weil wir nur so die Airgriffe wegen etwaiger sanitärer Uebelstände zu beseitigen,- nur so den; Bestand des Friedhofes zu erhalten vermögen. Wir haben Gartenanlagen hergestellff einen Gärtner für AÜPflanznngen,- Pflege der Wege, BävMe und Pflanzen bestellt,- der, wie Sie aus unserem Budget ersehen^ ein jährliches' Pauschale von K: 3600 — bezieht. Wir haben fjfijr die erstere Einrichtung (Kanalisierung, Wegeherrichitungen usw.) eine- SaMMlung veranstaltet unter den NachkomMen derjenigen/ die dort ruhen; so haben wir uns vor Anfechtungen geschützt und so möge auch unser WWringer Friedhof erhalten bleiben für alle Ansprache des Overrabbiners Dir. Mdemami. Die Eröffnung des neuen isr. Friedhofes vollzog sich in feierlicher Weise in Gegenwart der Vertreter der Kultüsgemeinde und anderer jüdischer Korporationen. Se. Ehrw. Herr Oberrabbiner Dir. Moritz G>;üdemann hielt bei diesem Anlgsse nachfolgende Ansprache:' /.Geehrte Versamvcknng! Die Feier/ zu der wir uns hier eingefunden haben, ist eine hochbedeutsame/ aber glücklich erw eise ein e seltene. Ich sage glücklicherweise: denn man kann billig' nicht wünschen/ daß die Einweihung eines neuen Friedhofes sich öfter wiederhole. Die jüdischen Friedhöfe in Wien sind durch zeitliche Abstände voneinander geschieden mit denen Man zufrieden sein kann. Die Gründung des ältesten «reicht fast bis in das Mittelalter zurück, der zweite wurde vor ungefähr 130 Jahren eröffnet/ der dritte, auf dem Zentralsriedhoff ist allerdings - kaum 40 Jahre alt, wir sind jedjoch wenn er auch noch für einige