Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1917-06-01 · 21 (1.6.1917) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
34 (1917)
Issue
21 (1.6.1917)
Date
1917-06-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/3020846-3022248-3022270--26033-3051369
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Seite 343 D«r. Bloch's Wochenschrift" heute keine Freunde des Soldatenspiels uitb des Wafseirgepränges." So weit der berühmte französische Botaniker. Und so unrecht dürfte er nicht haben. Wäre das Zehngebot, welches das jüdische Volk der Menschheit gegeben und von ihr als heilig gefeiert wird, in den Geist und in das Leben der Völker eijngedrungen, so daß sie stets eingedenk geblieben des herrlichen ant Sinai verkündeten Satzes: „Du sollst kein falsch, Zeugnis ablegen gegen deinen Nächsten": wenn die Völker nicht Jahrzehnte hindurch Mit gegenseitigen Lügen und Verleumdungen einan der die GeMüter vergiftet hätten, dann wäre es -auch nicht zur Verletzung des Gebotes: „Du sollst nicht uwrden",- gekontrnen, und die schauerliche Tragödie des Weltkrieges wäre der Menschheit erspart geblieben. Zum Schlüsse noch einige Denksprüche den Renegaten ins Stammbuch!: „Ich hasse jeden Renegaten, den politischen sowohl wie den religiösen." ' Friedrich Hebbel. „Ich hasse jedes Renegatentum." Joses v. Hammer-Purgstall. -„Getaufte Juden und Bastarde sind stets feig." Cervantes. LI rotnbloMs ln8 maraviNvs. /.Ich liebe jene Inden nicht, die sich bemühen, der Wel.t zu beweisen, daß sie keilte Juden sind. Denn erstens glaube ich ihnen nicht, ilnd zweitens fctmt ich sie deshalb nicht leiden, weil sie das ableugnen, was ihnen teuer sein sollte." ' Leo Tolstoi. gehalten. Der: Grund nrnnittelbar anschließend an um fereit jetzigen Friedhof gegen Westen,- das ist stadtwärts. wollten wir um teures Geld erwerben, als sich dagegen ein wahrer Sturm in dem Bezirksausschuß Simmering erhob, obgleich Bürgermeister Dr. Lueger sich nnserem Projekte gegenüber sympathisch zu verhakten zusagte. Jenseits der Donau, gegen Aspern, südwärts gegen Atzgersdorf, auch an der Simmermgerstraße. gegenüber unserem jetzigen Friedhöfe, auf den: nach Kaiserebersdorf sich erstreckenden Grunde, nach all den Richtungen hatten wir Erkundigungen eingezogen. Auch in Baumgarten besaßen wir rin kleines, für Friedhofszwecke geeignetes Grundstück, aber all dies weit entlegen den vorzugsweise von Juden bewohnten Stadtbezirken,- schien nicht entsprechend. Eine Schwierigkeit für die Erwerbung eines Areals zum Zwecke der Errichtung eines jüdischen Friedhofes ergab sich auch aus folgenden Erwägunq-ert: es fehlt in Oesterreich an einem kodifizierten Friedhofsrechte/ der Friedhof wird de lege nur vom Standpunkt der Hygiene behandelt, sowie -auch beispielsweise die kommunalen Friedhöfe in den Budgets der Kommune Wiens unter den Sauitätsanstalten rangieren. Die Gestattung zur Errichtung eines Friedhofes überhaupt ist dem Ermessen der politischen Gemeinde überlassen. Wie weit dieses Ermessen ein freies ist, läßt sich mit Bestimmtheit nicht behaupten. Ich will nur nebenbei noch bemerken/ daß auch die Frage nach dem Recht cruf das Einzelgrab nicht nach ciffen Richtungen mit Sicherheit zu beantworten wäre. Es hätte also geschehen können, daß wir einen Grund zu Friedhofszwecken erwerben und das Recht,- den Grund zu diesem Zwecke zu verwenden, von der betreffenden Stadt¬ oder Landgemeinde bestritten, vielleicht auch kompetenter- — ' t , , . „„ seits uns aberkannt worden wäre. Einen Grund etwa be- JUk fitull«! tnCPiJÖn dingunasweise zu erwerben, so daß die Erfüllung oder ' WlöNS. Nichterfüllung der Bedingung erst nach jahrelangem Pro- J\ ' * * , zesse festzustellen wäre, ich sage, einen Grund unter Rede des Präsidenten T-r. Alfred Stern in der Plenarsitzung solcher Bedingung zu erwerben, wäre fast unmöglich ge- Äes Kultusvorstandes vom 6. Mai 1917. wesen oder doch nur mit sehr schweren Opfern verbunden. /.Seit. wir uns zum letztenmal hier versammelten, Wir nahmen somit in Aussicht, den für Beerdigungshat sich ein für unsere Gemeinde wichtiges Ereignis zuzwecke nach seiner Lage und Bodenbeschaffenheit — ungetragen. ,'Wir haben einen neuen Friedhof eingeweiht zweifelhaft — geeignet erscheinenden Grund ostwärts des und etwa hündert treue Glaubensbrüder haben bereits Zeutralfriedhofes, anschließend an den neuen evangelischen auf demselben Me letzte Ruhestätte gesunden. Die Er- Friedhof, gemeinsam mit der Kommune Wien'zu Erwerbung dieses Friedhofes ist das Reftlltat einer fünfwerben,- imd haben auch diesfalls getrachtet, mit dem zehnjährigen Sorge und Muhe des Vorstandes. Wir sahen Bürgermeister Dr. Lueger ein Einvernehmen zu erden Belegranm unseres derzeitigen Friedhofes, nämlich zielen. Aus welchem Grunde dies nicht zustande kam, der jüdischen Mteilung auf dem Zentralfriedhofe, seinem mag nnerörtert bleiben. Nach dem Tode Dr. Luegers Ende entgegengchpn, dg bekanntlich nach unseren religiösen^ hatte die Kommune, welche mit Herrn Dreher. deM Anschauungen das Grab ein ewiges,- unantastbares GutHiEigentümer des fraglichen Grundes,- in Verhandlung des darin Ruhenden ist, da Umschauslungen. anderweitigeM/tand.- dieselbe abgebrochen und hievon auch Herrn Benützung des Grabes/ Renovgtionsaebühren, Massen-MDr ehe r -schriftlikb verständigt. So traten denn wir als gväber, all dies unseren Anschauungen widerspricht und^Kauflustige ein und erwarben nach Mehrmonatlichen Berwir auch hinreichend neue Räume auf deM Zentratfried-L^handlungen den Grund per 243.770 4 mzum Preise Hofe/ welche eine volle Arrondierung! ermöglicht hätten,Mvon K. '1,089.382.84. von der Kommune nicht erlangen konnten. Ich will nurM Obgleich seitens der Kommune festgestellt worden erwähnen/ daß uns ein ausgesprochenes juristisches Eigen-Wwar. daß diese Grundfläche in jeder Beziehung zu Friedtunrs'recht aus diese israelitische Abteilung des Zentrak-Z LHofsrwecken -geeignet ist, obgleich dies auch dadurch, daß friedhyses nicht zusteht, daß in dem Vertrage vom JahreMdie Kommune iahrelang mit Herrn D r e h e r verhandelte/ 1877 uns nur ein Benützungsrecht zum Zwecke derM festgestellt erschien, hatte dennoch der Kultusvorstand die Beerdigung aus dieser Wteitung eingeräumt^ ist,- aller-W Vorsicht gebraucht, daß ein Rücktrittsrecht für den Falt, dings unter Zusicherung/ daß dieser jüdische Friedhof so-Mals uns die Benutzung zu Friedhofszwecken verweigert lange unantastbar bleibt/als überhaupt der gesamte Zen-Awerden sollte, vertrag'sMäßia bedungen wurde. Jch'ertralfriedhof steht,- eine 'vertragsmäßige Zusicherung, dieMkläre offen, daß diese Stipulation, welche uns 'K. 40.060 — in ihrer Wirkung Zweifellos einem wollen Eigentums-Mkostete,- gegen Meine Meinung getroffen worden ist. da erwerb gteichkomMt. So war es,- wie bereits erwähnt, Wich nach dem- Voran gegangenen auch nicht' den mindedurch zehu,- fünszehU Jahre eine stete Sorge des Vor-Wsten Zweifel hegte und es auch auss-vrach, daß grns standes: Wo werden wir in absehbarer Zeit unsere TotenM das Recht,- die Area zu Friedhotszwecken zu benützen, begraben? ..... M nicht vertoeigert werden könne. Nun reihten sich und Eine schwere Sorge,- die den Kultusvorstand einerMreihen sich noch hieran mit dev Kommune und mit Gemeinde von nahezu zweihunderttausend jüdischen Seeder evangelischen Gemeinde Verhandlungen/ welche wohl len belastet: Nachallen Seiten haben wir Nachforschungen in Bälde einen definitiven Mschkuß finden werdenderen 095115

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.