Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1917-05-04 · 17 (4.5.1917) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
34 (1917)
Issue
17 (4.5.1917)
Date
1917-05-04
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3020846-3022248-3022266--25956-3051288
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

(Seite 270 Dr. Bloch'S Wochenschrift Nr. 17 Konsulaten in Jerusalem und Saffed Berichs ein. die alles an JamMler, woran wir uns im Laufe des Krieges gewöhnen mußten, in den Schatten stellen. Waisenkinder starben scharenweise aus Mangel an Obdach- Nahrung! und Kleidung auf offener Straße- Drei Tage in der Woche hielt man. das Notwendigste entbehrend, strenges Fasten, ohne jedochdarum für die übrigen Hier Tage Brot zu finden. Wie an ^Lebensmitteln, fehlte es M Mdikamenten? Aerzten. Spitälern, 'mit einem Worte: der Untergang der Kolonie schien besiegelt. Den «einzigen Ausgleich für die "Ungunst des Geldkurses, der auch? Geldsendungen so gut wie unmöglich machte, besorgte der Todesengel, indem er die Zahl der Hilfsbedürftigen von Tag zu Tag in erschreckendem Fortschreiten verringerte. Zudem steht Palästina gerade jetzt vor der Ernte, und wenn nicht umgehend ausgiebige Mittel eintrafen, um den Hungernden Getreide zu sichern, dann war jede weitere Bemühung verspätet und vergeblichdenn dem Hanfe des Unheils war alsdann nicht mehr Einhalt zu gebieten. Welch? einen Eindruck hätte es aber auf die anderen Völker, zumal die Feinde der Monarchie. ausgeübt, wenn österreichische und ungarische Staatsbürger aus Mangel an tätiger Teilnahme ihrer Regierungen elend Hungers gestorben wären! Palästina ist jaf wie selten ein Punkt der Erde, den geschärften Blicken aller Welt ausgesetzt. Und wie hätte^sich der Verlust einer solchen Mühelos gewonnenen. Jahrhundertelang ohne jedes Opfer, -ja mit Gewinn erhaltenen Siedelung später in Friedenszeiten gerächt, wenn, wie sicher vorauszusehen, sich: ganz besonders auf Vorderasien die wirtschaftlichen Expansionsbestrebungen der verschiedensten Völker richten werden! . \ Unsere Regierung hat diese Sachlage in ernster, reiflicher Erwägung und mit tatbereitem Wohlwollen nach ihrer ganzen Bedeutung gewürdigt und insbesondere unserem Au sw artigen Amt, ja dem persönlichen Eingreifen Sr. Exzellenz des Herrn Grafen Czernin, ist es zu danken, daß ein großzügiges Rettungswerk in Angriff genommen wurde. Nachdem die zur Unterstützung der notleidenden Landsleute in Palästina im Frühjahr 1915 gegründete , ^HilfsWmMission 1915 für Palästina" in Wien mit ihren Filialen in Provinzialhauptstädten Westösterreichs bereits -früher durch Materielle Beiträge und eine Sammelaktion des hohen k. u. k. Ministeriums des Aeußern gefördert worden war, gelang es ihr durch? Aufklärung über die tristen Verhältnisse in Palästina an leitenden Stellen weitere tatkräftige Teilnahme zu erwecken. Die Bittbriefe der Armen aus dem Heiligen L,ande wurden nicht als mit Tinte auf Papier geschriebene Aktenstücke bürokratisch? kühl behandelt, sondern. als das, was sie wirkliche waren, als in Blut und Tränen halberstickte JamMerschreie verzweifelnder. Sterbender. Und wenn -es sich? auch nur um einige Tausende Menschenleben handelte, die ja in dem grausigen Völkermorden unserer Tage nicht allzuschwer ins Gewicht fallen, welch ein .Unterschied, wie ihn schon der Dichter der Klagelieder (4, 9) hervorhM: sein Leben als Held darzubringen, als Opfer auf dem Mar des Vaterlandes — oder aber rühmlos vor Hungerqualen sich? windend, wie ein armselig^ hilfloses Tier zu verenden! Das Ergebnis war. daß trotz zahlreicher Schwierigkeiten unter direkter Einflußnahme des- Herrn Ministers des Aeußzern für die Notleidenden im Heiligen Lande tz unser Konsulat in Jerusalem 6000 türkische Giolhpfund einzuftrusen beauftragt wurde. So hat mit einemmal die Gesamtsumme der durch? die.genannte Hilfsko.mmission dem Lande der Väter erwirkten Unterstützungen sich? auf etwa eine Million Kronen erhöht. VoN Kaiser. Josef II. wird erzählt, er habe bei einem Besuche Preßburgs erfahren, daß diese durch ein blühendes jüdisches Eemeindeleben ausgezeichnete Stadt von den Juden ein „Klein-Jerusalem" genannt werde. Der Kaiser soll hiezu bemerkt haben: „Nun weiß ich, weshalb der jösterreichische Kaiser König von Jerusalem genannt wird.". Nach jüdischer Anschauung ist der der wahre Herrscher und Führer einer Nation, der wie Moses auch ans ihr wirtschaftliches Wohl bedacht, der ihr ,-Parnes", ihr Ernährer, ihr Erhalter in der Not ist. Jerusalem fühlt jetzt, -dank dieser hochherzigen Tat unserer Regierung, daß jener Nebentitel unseres Kaisers - nicht ein leeres Beiwort ist, daß seine für die Darbenden in der Heimat so hilfsbereite Handweit genug reicht, um' auch seine hungernden Landeskinder in der Ferne zu stützen und vordem Untergänge zu bewahren. In unserem Kaiser ist dem Heiligen. Lande ein wahrhafter, königlicher Retter erstanden. Ist es Heldentum) Tausenden in todbringender Feldschlacht voranznstürmen, so ist es gewiß nicht nrinder heldenhaft. Zehntausend vor rühmlosem D ah in siech eu zu bewahren. Wohin iMmer aber die Nachpicht von diesem edlen Entschluß unserer Regierung gelangen wird, in Freundeswie in Feindesland, werden Millionen mitfühlender Menschenherzen sie mit Jubel ausnehmen. Diese eine Spende wird unserer Monarchie unermeßlichen Dank, eintragen. Sie ist und wird für immer .gepriesen werden als ein e R u h m e s t a t u n. - serer Regierung! - Dr. Max G r u n iu a l d. Ha» Gina»zipatio«or-Nt in Rußland. Die provisorische Regierung Rußlands hat am 21. März/Z. April nachstehendes Edikt erlassen: „Ausgehend voll, der unerschütterlichen Ueberzeugung/ daß in einem freien Lande alle Bürger vor dein' Gesetz gleich sein müssen und daß keines einzigen Bürgers Gewissen sich Lei der Beschränkung der Rechte der einzelnen Bjürger auf Grund >ihrer Religion oder Wstailvnrnatg beruhigen kann, beschloß die provisorische Regierung: :'!■ '; , Ule bestehenden gesetzlichen Beschränkungen der Rechte der ruWändischen Bürger, .die durch die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Religion, Konfession oder Nationalität bedingt sind/ werden hiemit ausgehoben. In UebereinstimMun'g damit werden abgeschasft: alle Gesetze und Erlässe, die im ganzen russischen Reich ebenso wie in seinen einzelnen Provinzen bestehen und auf Grund der Zugehörigkeit der s ruWändischen Bürger zu der einen oder anderen Religion, Konfession oder Nationalität irgend welche Beschränkungen be^lid): 1. des. Wohn- und Bew egungsrechtes; 2. der Erwerbungvon Eigentum und Besitz aller Art mobiler ujtifr' immobiler' G>Her, .ebenso wie ihres Besitzes, Genusses und ihrer Verwaltung, ihrer Verpfändung und Jnpfandnahme; ' Z. aller Art Beschäftigung? mit Handwerk, Handel und Industrie inkl. der Bergindustrie und der Beteiligung an den staatlichen Unternehmungen, Lieferungen und? öffentlichen Auktionen; -. 4: der Beteiligung an- Mtien- und anderen Arten von Gesellschaften und Genossenschaften für Händel und Industrie und-der Belleidüng von allen besoldeten und unbesoldeten Aemtern in'diesen GesellWaftenund Genossenschaften; . ' 5. der Anstellung von Dienstpersonal, Handelsangestellten, Gehilfen/ Arbeitern und Lehrlürgen;. 6.' der Bekleidung' v?on Staatsjämtern, sei es zivilen, sei es Militärischen, der Ordnung undBedmgung für

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.