Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 34 (1917)
- Issue
- 8 (23.2.1917)
- Date
- 1917-02-23
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Skr. 8 Tr. Bloch's Wochenschrift" Serie 121 ,pr das Jahr 191/ ist. zu empfehlen, nur den Gemüseanbau zu forcieren, denn die Kenntnis darin fctitu sich jeder leicht aneignen und die Verkaufsmöglichkeit des Produktes ist. eher gegeben. Die Felderbearbeitung dafür ist auch nicht schwierig. Während des Jahres tonnen .dann loieWeratungen für Geflügelzucht und Milchwirtschaft stattfinden. Hoch ach t uirgsv oll Herrman K ö n i g. Durchführung der sanitären Vorkehrungen gegen Infektionskrankheiten für die Dauer des Krieges mit der Stadtgemeinde Prag vereinigt sind. Die Reisebeivilligungcn dürfen nur teilweise und nur dann ans ge stellt werden, wenn die Dringlichkeit der Reise glaublvürdig nachgewicsen ist und wenn vom zuständigen Amtsärzte bestätigt wird, daß gegen die Erreilung der Reisebewilligung vom sanitätspolizeilichelr Standpunkte keilt Bedenken oblvaltec, insbesondere, daß die betreffende Person sowie ihr Reiseaeräck läufefrei sind. Helfet den Angehörigen der nach Rußland ans Galizien . und der Bukowina Verschleppten. Die Klage der Frauen mtd Kinder, der Angehörigen der nach Rußland oerschleppten Zivilpersonen ertönt laut. Die Mehrzahlder nach Rußland zwangsweise entführten, ungefähr 40.000 Seelen betragenden österreichischen Bürger machen die. Inden aus. Zitmeist sindes Fannlienernährer, welche iit die Weite, ins fremde. Elend ziehen mußten. Die iueuigfiett unter diesen Unglücklichen siitd „Geisel". Zumeist waren es Männer im landsturmpslichtigen Alter, durch deren Entführung unserem Staate treue Verteidiger entzogen werden sollten. Alleilt die Familien derselben erhalten bloß in wenigen Fällen vom Staate eilte Unterstützung. Auf beit staatlichen UnterhalMeiträg haben selbst die Familien der bereits Gemusterten atitb mit einer Bestinnnung Beteilten, jedoch noch nicht Eingerückten nach dem Gesetze keinen Anspruch. So.stehen nun diese Angehörigen der Opfer russischer Gewalt hilflos' ultd verlassen da ultd finb ans die private Wohltätigkeit augelviesen. Unter den zahlreichen Hilfsbedürstigen der Kriegsaebiete gehören diese Fantilien gewiß zu 'beit am Meisten vom Schicksal Getroffenen. Darum tut hier Hilfe dringend not. Die Gründung eines eigenen Hilfskomitees für die Falltiliert der nach Rußland verschleppten Zivilpersonen zwecks' Erwirkung einer ständigen staatlichen Unterstützung (gleich beit Evakuiertelt) zugunsten derselben, sowie zwecks sofortiger Hilfeleistung mittelst zu biefetot Behufe gesarnnkeltcr Privatmittel erscheint baritm als eine augenblickliche Notwendigkeit. Das Jüdische Rettuitgsl'omitee iit Lenrberg (Bernfletugaffe 12) hat die Anlegung eines namentlichen Verzeichnisses der jüdischen Verschleppten versucht. Tie Drucklegung desselben wäre erwünscht. Reiseverbot für israelitische Flüchtlinge. Die Prager „Bohemia" meldet: Der Prager Magistrat veröffentlicht aus Grund des Erlasses der Statthalteret für Böhmen folgende Kundmachung : Die in Prag und den Vororten wohnenden israelitischen Flüchtlinge aus Galizien und der Bukowina ohne Unterschied, ob sie eine Staats unterst ützung genießen oder llicht, Müssen sich, wenn sie die Eisenbahn benützen wollen, mit einer di eise b e w illi g u n g ausweifen. D ie aus die Bestimmungen des § 17 des Gesetzes vorn 11. Avril 1913, R.-!G.--Bl. Nr. 67, sowie des § 2, Absatz. 3, der Ministerialverord nnng vom 22. Februar .1915, R.-G.-Bl. Nr. 39, gestützte Verkehrsbeschränknug bezieht sich nicht nur auf die Bahnhöfe in Prag und in den Vorstädten, sondern auf alle Bahnhöfe, die int Umkreise von beiläufig 20 Km., d. i. zwischen Prag und beit Stationen Anwal, Mstetitz-Bäder, Ostrow, Tschakowitz, Libschitz, Duschnik, Jentsch, Hostiwitz. Tfchernoschitz. Königssaal und Ritschan, gelegen sind. Zur Ausstellung der Reisebewilligüngen find der Magistrat sowie die für die Wohnorte der gedachten Flüchtlings kategorie zuständigen Bezirkshäuvtmännschaften berechtigt. Die Kompetenz des Prager Magistrates, als Sani t ü tsbe h ö r d e, erstreckt sich hiebei auch auf jene Gemeinden, die zwecks einheitlicher Die Reisebewilligung muß vom Beiitzer eigenhändig gefertigt sein. Personen, die des Schreibens nicht kündig sind, müssen ein Lichtbild, nachdem sie leicht ertenubar sind, beibringen. Das Bild wird auf die Reisebewilligung fest angetlebt und mit dem Amtssiegel versehen. Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahre sind leine besondere Re'selegitimationen erforderlich. Ihr Nationale ist in der Reisebewilligung derjenigen Person, in deren Begleitung sie reisen, ersichtlich zu machen. Das Datum der Ausstellung der Reisebewilliguug sowie deren Giltigkeitsdaner. die in der Regel acht Tage nicht zu übersteigen hat, sind stets mit Buchstaben auszuschreiben. Jede Reisebewilligung har ferner die ausdrückliche Anmerkung zu erhalten, daß der Reisende ungeachtet dieser Reisebewilliguug non der Benützung der Eisenbahn ausgeschlossen werden kämt, wenn sein Reisegepäck von bcu C-r gatten der Eisenbahn nicht sanitäreinwandsrei befundeu wird. Tie 43. ordentliche Generalversammlung des ifraet. Tempeiveremec Wieden-Margarethen in Wien fand Sonntag, den 11. d. M., im Sitzungssaale des Vereines, 5. Bezirk, Siebenbrunnengasse In, in Anwesenheit zahlreicher Mitglieder und Gäste statt. Es waren erschienen: als Vertreter der Knltusgemeindc Herr Kommerzialrat Moritz Hacker, Obmann der Bezirtskommission: für die Bezirkskommission Obm.- Stellvertreter Herr Jakob S. Straßberg: für den Tempelverein des 2. Bezirkes Obm.-Stellvertreter- Herr S. Blüh: für den Tempelverein des 9. Bezirkes Vorsteher Herr Krauß.: für den Bethansverein des 4. Bezirkes Obmann Herr Philipp Nußbaum. Nach Begrüßung der Delegierten und Mitglieder durch Obmann Herrn Adolf H o f m a n n erstattete der Schriftführer Franz Frankl den Jahresbericht, welcher einleitend die verstorbenen Mitglieder, Gönner und Freunde des Vereines anführt: in erster Reihe das Hinscheiden des edlen Monarchen Kaiser Franz Josef I., dessen erlauchten Namen das Gotteshaus des Vereines: Kaiser Franz Josef I.-Regierungs-Jnbil ä n m s t e m v e l, für alle Zeiten trägt. Der Bericht erwähnt ferner den schweren Existenzkampf, welchen der Verein infolge der Kriegszeit und dadurch verminderten Einnahmen und wesentlich erhöhten Ausgaben, zu führen gezwungen ist, um seiner Hauptaufgabe, Erhaltung des regelmäßigen Gottesdienstes für die beiden Bezirke, gerecht zu werden, und weist auf die Schwierigkeiten hin, welche die Erlangung der erforderlichen Subventionen seitens der Kultusgemeinde bereiten und die immer wieder zu dem Beschlüsse drängen, den Tempel und dessen Erhaltung der Kultusgemeinde vollständig zu überlassen, welche statutarisch zur Erhaltung des Gottesdienstes in allen Bezirken Wiens verpflichtet ist. Der Bericht erwähnt ferner, daß zur Bewältigung des Andranges an den hohen Feiertagen ein Minjan für 400 Personen errichtet werden mußte. Die vom Vereine errichtete Bkbelschule erfreut sich regen Besuches: ebenso wird der regelmäßige Jngendgottesdienst in würdiger Weise abgehalten und dafür gesorgt, daß die Kinder daran auch wirtlich teilnehmen. An der dent bei-