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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1916-11-24 · 46 (24.11.1916) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
33 (1916)
Issue
46 (24.11.1916)
Date
1916-11-24
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Jeder treue Jude zeichnet die fünfte Kriegsanleihe. Seite 768 Dr. Bloch'S Wochenschrift Nr. 46 Das Vereinspräsidium sprach dem hochherzigen Spender den wärmsten Dank für seine beispielgebende Stiftung aus. Mit der Summe dieser großen Stiftung erhöhen sich die Schenkungen des Herrn Kommerzialrates Moritz Hermann Reich in Lei: letzten Jahren auf rund eine Viertelmillion Kronen. Es wäre zu wünschen, daß diese hochherzige Tat des Herrn Direktors Reich andere, die in der glücklichen Lage sind, solches zu tun, veranlasse, seinem Beispiele folgen, damit an den Bau des Hauses geschritten werden kann, was erst möglich ist, wenn durch weitere Zuwendungen der Betrieb und die Erhaltung desselben sichergestellt sein wird. Das Elend der Kriegswaisenkinder in Galizien und der Bukowina ist ganz unsagbar, und es wird notwendig fein, lange Zeit und intensiv Gelder zu sammeln, um alle diese unglücklichen Kinder aus dem Schlamme der Straße zu retten und zu tüchtigen Gliedern der Judenschast und des Staates zu machen. Errichtung eines Kriegswaisenheimes durch den Verein ,,Kaiserin Elisabeth-Heim für Kriegswaisen, Lehrmädchen und Arbeiterinnen", Wien. Präsident: Kais. Rat Dr. S. Krüge r. Der Vorstand des Vereines, der seit 20 Jahren besteht und auf dem Gebiete der Jugendfürsorge Ersprießliches geleistet hat, hat, geleitet von dem Bestreben, das traurige Los der leider allzu zahlreichen Kriegswaisen nach Möglichkeit zu lindern, in seiner letzten Generalversammlung über Anregung des Präsidenten beschlo.sen, das an sein „Lehrmädchen- und Arbeiterinnenheim", II., Malzgasse 7, anstoßende Haus anzulausen mrd in ein Kriegs n' a i s e n h e i nr umzuwandeur. Mit den Adaptierungsarbeiten wurde bereits begonnen und wird das Haus anfangs nächsten Jahres seiner Bestimmung zuge,ührt werden. In diesem Hause werden Kriegswaisen weiblichen Geschlechtes im Alter von 8—14 Jahren ein Heim finden, votte Verpflegurtg, Bekleidung und Erziehung unentgeltlich erhalten und die in der nächsten Nähe befindlichen Schulen besuchen. Irr der Anstalt selbst werden die Mädchen von pädagogisch geschulten Kräften beaufsichtigt. Nach Absolvierung der Volks- und Bürgerschule können die Schützlinge in das Lehrmädchenheim des Vereines ausgenommen werden. Die nach Vollendung ihrer Lehrzeit zu gewerblichen Bernsen ausgebildeten Mädchen verbleiben in dem dem Heime angegliederten Arbeiterinnenheim insolange, bis sie in der Lage sind, sich selbst zu erhalten. Die den: Schutze des Vereines änvertrauten Waisenkinder haben sonach die Möglichkeit, in den Heimstätten des Vereines von ihrem 8. bis zirka 20. Lebensjahre zu verbleiben: die Zahl der Mädchen, die in den Instituten Unterkunft finden rönnen, ist mit 150 festgesetzt. Wenn es auch dem Vereine dank der unermüdlichen Tätigkeit seiner Vorstandsmitgliedee und des Wohlwvlüns seiner Gönner, Freunde und Vereinsmitglicder gelungen ist, einen Teil der zur Erwerbung des Hauses notwendigen Mittel aufzubringen, so sind doch noch große Kosten zur Adaptierung, zweckentsprechender Einrichtung und Ausgestaltung des Kriegswaisenheimes erforderlich. Der Verein erbittet sich daher das Interesse und Wohlwollen aller edlen Menschen freunde für seine soziälhumanitär-patriotischen Institutionen. Auszug aus deu Statuten: Stifter des Vereines sind jene Personen oder Körperschaften, welche einen einmaligen Betrag von Kr. 10.000.—, .Gründer, welche einen einmaligen Beitrag von Kr. 1000. , Förderer, welche eineu einmaligen Beitrag voir Kr. 200.—-, ordentliche Mitglieder, welche mindestens jährlich einen Beitrag von Kr. 8.— leisten. Gütige Zuwendungen von Spenden ait Geld oder Eiitrichtungsgegenständen sowie Beitrittserklärungen werden an die Kanzlei des Vereines, 2. Bezirk, Malzgasse 7 lPostsparkassenkonto 83571) erbeten. Kultusgemeindeorganisation im Gene.algouveru ment Warschau. Warschau, 16. Nov. Heute wurde eine Verordnung verlautbart,-durch die eine Organisation der jüdischen Religionsgefellschaft im Generalgouvernement Warschau geschaffen wird. Die jüdischen Gemeinden werdet! zu Kreisgemeinden unter einem Verwaltungsrat vereinigt, der auf Grund des Proportionalwahlrechtes von den Gemeindevorständen gewählt wird. In den Verwaltungsrat delegiert außerdem die staatliche Aufsichtsbehörde drei Mitglieder. An der Spitze der Reiigionsgefetlschaft steht der Oberste Rat. Er besteht aus vierzehn weltlichen und sieben rabbinischen Mitgliedern, vier weltliche und zwei rabbmische Mitglieder werden durch die Staatsverwaltung ernannt. Die übrigen werden auf Grund des Proportiouallvahlrech.es vvn den Berwaltnngsrä en der Kreisgemeinden gewählt. Gemeinden, Kreisgemeinden und der Oberste Rat haben Koo-erationsrechte. Die Organisation ist aus rein religiöse Grundlage gestellt. Das Judentum ist als Religio nsges e l l s ch a f t i m öffentlichen Recht anerkannt wie in allen Kulturstaaten. Was, sie in Graz für Sorgen haben! Im deutschvölkischen „Grazer Tagblatt" war vorige Woche eine Notiz des Inhaltes zu lesen, daß in der steirischen Hauptstadt das Gerücht Verbreiter war, der neuernannte Präsident des Ernährungsamtes Oskar Kokstein sei jüdischer Abkunft. Die „Tagblatt"-Schri,tletter beeilten sich sofort, zur Beruhigung ihrer Leser durch Mitteilung des Familienstandes des nseuen Präsidenten das Gegenteil zu erweisen. Das Gerücht selbst scheint aber erst in der Redaktionsstube des „Grazer Tagbla.tt" gezüchtet worden, und dann erst hinausgeslattert zu sein, da es das klerikale „Grazer Volksblatt" erst aus dem ..Grazer Tagblatt" erfuhr und sodann mit Angabe der' Quelle publizierte. Mair sollte nun aber meinen, daß das ./Volksblatt" für derlei Gerüchte auch eine seine Witterung hat; wie groß mochte also die Spannweite diesem „Gerüchtes" gewesen sein! Tie Flüchtlinge in Oberöfterreich. Von Rabbiner Dr. Abraham I. Mark. In Oberösterreich befinden sich gegenwärtig zirka 10.000 Flüchtlinge, die in neun Bezirken: Braunau, Eferding, Kirchdorf, Linz, Perg, Ried, Schärding, Steyr und Wels, untergebracht sind. Die Flüchtlinge stammen teils aus der Bukowina, teils aus den an die Bukowina angrenzenden Teilen Ostgaliziens, die bei der russischen Offensive 1916 evakuiert wurden. Diese letzte russische Offensive kam bekanntlich so überraschend, daß die Flüchtlinge keine Zeit hatten, ihre Habseligkeiten mitzunehmen, sie kamen daher in einem sehr kläglichen Zustande nach Oberösterreich, wo sie teils in kleineren, teils in größeren Gruppen in die einzelnen Gemeinden der bezeichneten neun Bezirke verteilt wurden. Obwohl die Bevölkerung Oberösterreichs sich sonst nicht gerade durch Jndenfrenndschaft auszeichnet, wurden die Flüchtlinge dennoch fast überall freundlich empfangen und fast überall in annehmbaren Wohnungen untergebracht. Die Gemeinden jorgken auch bald für die Approvisionierung der Flüchtlinge,

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