Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 33 (1916)
- Issue
- 28 (14.7.1916)
- Date
- 1916-07-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 464 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 28 gegraben und am Galgen aufgehängt. Nicht genug an diesem Ausbruche viehischer Roheit, wurden noch die Leichname seiner Mutter, seiner Tochter Brigitte und des Admirals Blake in gleicher Weise geschändet! Kehren wir wieder zu der Nation, die „an der Spitze der Kultur schreitet", den Franzosen, zurück, so finden wie noch, außer den vorerwähnten blutigen Exzessen, folgende lediglich gegen die Juden gerichteten Akte der Bedrückung und Beraubung: ini Jahre 843 nach dein Tode Ludwig des Frommen „freiwillige Abgaben" zur Erkaufung der Ruhe (auch, in Deutschland!); 1103 die Unterstellung unter die Barone, welche beliebige „Schutz"-Abgaben einhoben; l 147 die gänzliche Nachsicht der Schulden für die Kreuzfahrer und der Beginn der Ghettos unter Ludwig VII., nebstdem viele Zwangstaufen (1171 in Blois, wo zweiunddreißig Männer und Frauen verbrannt wurden); eine Abgabe von 1000 Livres und außerdem die Ausweisung der Ueberlebendeti, selbstverständlich mit Einziehung des immobilen Besitzes; 1178 Unterstellung in Avignon unter den dortigen Bischof; 1186 gänzliche Freisprechung aller Christen von den Schulden an die Juden, zwangsweise Herausgabe der Pfänder gegell Abführung des fünften Teiles an dieKrone, hierauf Austreibung,dann 1198 .Entrichtung einer sehr bedeutenden Einzugsfieuer für das Niederlassungsrecht in Paris und anderen Orten; 1223 die Sistierung der Zinsen für die Judenschulden ab 2. November und außerdem Festsetzung der Juden auf bestimmte Reviere; 1233 Konfiskation des dritten Teiles aller christlichen Schulden; 1242—48 Verbrennung des Talmuds in Paris, desgleichen 1254; 1269 Einführung von Abzeichen unter Ludwig IX., dem „Heiligen", Ungiltigkeitserklärung von Zeugenaussagen gegen Christen, Verbot des Haltens christlicher Dienstboten; 1319 Verbrennung der talmudischen Schriften in Toulouse; 1336 Verbot des Königs Philipp II. an die Christen, ihre Schulden im Ausland zu zahlen; 1337 Verbot - des Papstes Benedikt XII. in Avignon an die Christen, sich von jüdischen Aerzten behandeln zu lassen; 1363 neuerlich Einführung von Abzeichen; 1369 Einhebung einer Steuer von 15.0M Mark Silber 540.000 Mark'; 1394/95 bä der Vertreibung aus ganz Mittelfrankreich gleichzeitige Beraubung; 1664 Verwüstung der Kolonie des David Naßi zu Cayenne; 1722 Brandschatzung durch eine Abgabe von einer Million Livres in Bordeaux; 1898 und ferner maßlose Hetze anläßlich der Anklage gegen Dreysus, lügenhafte Ausstreuungen und Beschimpfungen in öffentlichen Blättern. So sieht das Walten der „orandp nation“ aus, die sich so gerne in Dithyramben auf sich selbst ergeht. Auch gegen Christen fanden, wie bereits erwähnt, entsetzliche Szenen zweckloser Roheit statt. Eine Fülle von krassen Beispielen bietet namentlich die französische Revolution. Es fanden da „republikanische Hochzeiten" statt, d. h. je ein Mann mit einem weiblichen Opfer aneinandergefesselt, wurden vom Schiff aus ins Meer versenkt, die Guillotine konnte nicht rasch genug täglich einige Hundert Köpfe abtrennen. Selbstverständlich gus bloße Denunziation hin. Der Gipfel an Grausamkeit wurde aber in der Behandlung des gefangenen Königs und seiner Angehörigen erreicht. Gerade des anständigsten Herrschers, den Frankreich jemals besessen! Das Mitglied dieser armen unschuldigen Familie, die Prinzessin Lambatle, wurde durch einen Säbelhieb auf das Hinterhaupt getötet, ihr Herz herausgeschnitten, ihr übriger Körper auf das schamloseste verstümmelt und entehrt, ihr Kopf auf eine Picke gesteckt und vor den Fenstern des Königs und der Königin vorübergetragen. Hält man sich vor Augen, daß solche bodenlose Roheit und Niedertracht sich noch vor etwas über 120 Jahren ereignen konnte, daß darauf eine Periode neuerlicher Verrohung durch die Revolutionskriege sowie die Uebersälle Europas durch Napoleon I. folgte, so muß die gegenwärtige zwecklose und raffinierte Grausamkeit der Luftangriffe auf ungeschützte Orte nur als konsequenter Ausfluß der angeborenen Rassenc'gm'chaften bezeichnet werden. Der ganze gegenwärtige Weltkrieg bildet nichts anderes als die ins Große übertragene Unduldsam keit, Raub- und Mordlust, tvelche sich in der Geschichte, wie f 1 ic gegebenen Beispiele zeigen, so oft gege r die Wehrlosen, d. s. die jüdischen Mitbürger, in Kraftausbrüchen geäußert hat. M ancher Lenkcr unserer Gesch i cke glaubte in dem seit den Achtz i gerj a h re n des v ergan gen en Jahrhu n derts it c u a n fsch ä u m endeu An 1 i sein itis in us e i n e n bequemen Blitzableiter erblicken zu können. D u r ch die richtige Wertung dieser gef ä h r - l i ch e n S y m p tome des Hasses u n d 'm orali - s ch e n T i e f st a n d e s h ä t t e s i ch v e r m i t t e l st r e ch i zeitiger c i n t r ä ch tiger 11 n t e r d r ü ck n n g d e sselben in allen Staaten und Heb u n g de s Niveaus unserer b r e i t e n V v l t s s ch i ch t e n, d i e s e r furchtbare Welt b raub v e r meid e n lassen können. Bei dem verhängnisvollen Mongoleneinbruch 1210 befanden sich die Staaten ebenso im Kämpfe untereinander ivie gegenwärtig. Möge sich nicht abermals ein außereuropäisches Volk finden, welches diese günstige Gelegenheil ausnützt! Juli 1916. V e r e i n z u r A b lv ehr des A n t i s e m i t i s m n ö. Adolf Schmor;. Am 15. Juli 1916 begeht Rektor /.'eosessor Dr. Adolf Schwarz in völliger geistiger und körperlicher Frische das Fest seines 70. Geburtstages. Die weite Oeffentlichkeit, die dieser Mann nie gesucht hat und vor der er sich vielmehr eine scheue Zurück-) cktung anferlegt, wird wohl erst durch diesen und ähnliche Festartikel ersahren, daß ein Mann in unserer Milte lebt, der in seiner Weise Großes und Bleibendes für das zeitgenössische Judentum geschaffen hat. 1846 zu Adasz-Tevel*) bei Papa in Ungarn geboren, genoß Schwarz zuerst die Erziehung seiner fto.nmen Eltern, die ihn von Anfang an für jüdische Lehre und jüdisches Wissen bestimmten. Sein Vater, der daselbst Rabbiner war, unterrichtete ihn im Talmud, der fortan das Lebenselement und die LebensbestimMung des mit seltenen Geistesgaben gesegneten jungen Mannes bleiben sollte. Innige Frömmigkeit und tiefe Talmudkenntnis, verbunden mit anderer Bitdung und modernem Geiste: das fiub die Merkmale, die unseren Jubilar von frühester Jugend auf kennzeichnen und ihn zeitlebens begleiten sollten. Seine Gymnasialstudien machte A. Schwarz in Papa, einer Stadt, die von einem frisch pulsierenden jüdischen Leben orthodoxer Richtung durchweht ist, und in der sich auch vorzügliche Schulen jeglicher Art schon damals befanden. Jenes Gymnasium, dort Kollegium genannt und von der reformierten Kirche erhalten, tist eines der vorzüglichsten im Lande und urauch großer Mann, der im öffentlichen Leben Ungarns eine Rolle *) Unter allen Lesern dieser Zeilen bin ich wohl der einzige, der diesen übrigens ganz kleinen Ort näher kennt, denn meine Eltern wohnten damals in einer Nachbargemeinde und ließen mich meinen ersten Talmudunterricht beim dortigen Rabbiner nehnien, bei einem anderen, versteht sich, und nicht bei Schwarz' Vater, da mein Knabenalter um 20 Jahre später fällt.