Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 33 (1916)
- Issue
- 23 (9.6.1916)
- Date
- 1916-06-09
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 382 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 23 Kenntnis der einschlägigen Verhältnisse, in dem Drange der Frau die ja schon als solche jedem politischen Hinter- oder Nebengedanken fern steht, lediglich aus natürlichem Instinkte heraus —, den Fragen der Erziehung von mindern, die obendrein, Waisen sind, ihr wärmstes Fit teresse zuzuwenden. Dieser Fragen gibt es — wie männiglich bekannt - in der Hauptsache für alle Beteiligten z w hi! Primo: die der geistig-ethischen, secundo: diejenige der praktisch-beruflichen Erziehung der Kriegs) waisen. (Die physisch-hygienische Erziehung der Kinder liegt ohne Zweifel in guten Händen von gebildeten, modernen Menschen.) Tie Grund- und Richtlinien für die Erziehung der nichts üdischcn Waisen sind von vornherein gegeben, und zwar ad I. ch ristlich (je nach der Observanz >, national (je nach dem Volksstamme >: ad. ll. nach Tunlichkeit an die Familientradition, resp. Herkunft des Zöglings anknüpfend. Scharfe Individualisierung wird in diesem wehmü-.igen Massenbetrieb überhaupt unmöglich sein. Das Land- und Bauernkind, das wohl das Gros der galizischen Kriegswaisen stellt, wird aller Voraussicht nach dem väterlichen Berufe erhalten bleiben, zum Nutzen von Staat und Land, ihm selbst zu'm Segen. Es jst auch bestimmt anzunehmen, daß dort, wo die Mutter am Leben ist, die Kinder weiter in ihrer Hut belassen, ihrer Umgebung und Lebensgewohnheit.nicht entzogen und entfremdet werden sollen. — Ter staatj liche Erziehungsbeitrag wird einfach der natürlichen Beschützerin des Kindes ausbezahlt, die unter behördlicher £ bervo rmun d scha ftsko ntrolle steht. In ihren Einzelheiten sind uns selbstverständlich die An- und Absichten der nichtjüdischen Kreise mit Bezug auf den behandelten Gegenstand völlig unbekannt, wie auch für uns von geringerem Interesse. Umso b r e n n e n d e r sind f ü r u n s die einschlägigen Fragen im Bereiche unseres eigenen Wirkungskreises, der uns vom Staate ausdrücklich in den jüdischen Waisenhäusern zuerkannt und ein) geräumt wurde. Brennend nicht nur, weil sie „unsere" Waisenkinder angeh en, sondern ebensosehr, weil die Verhältnisse für uns in Galizien ganz anders liegen icks für die anderen, und unsere Ausgabe eine viel tiiefergreifende und darum auch schwierigere sein muß. Eine auch nur flüchtige Gegenüberstellung der jüdischen Zöglinge denen der anderen Gruppen im Landie wird - zugleich mit den tiefgehenden Unterschieden — die Bedeutung der hier zur Diskussion gestellten Fragen erst recht veranschaulichen. Betrachten wir vorerst die zahlreichen „halben", d. h. nur mutterlosen Waisen. Im Gegensätze zu der nichtjüdischen Mutter — der landsässigen, mit traditioneller Lebens- und Berufsart — steh: die Jüdin erstens als Städterin, zweitens als in den meisten Fällen berufsloser Mensch. Sie hat kein eigenes Dach überm Haupte und kann keinen bestimmten Erwerb finden (den meistens auch der Gatte und Vater nicht chatte), besonders aber keinen, dessen Vererbung auf das Kind ihr, uns oder gar dem Staate vorteilhaft,, mindestens nützlich und demgemäß wünschenswert erschiene. Die lg anzelternloseninichtjüdi s ch e n Wais n nach Bauern und Häuslern werden ohne Zweifel in entsprechenden, zum Teile l ä n g st v o r h a n d e n e n und zweckmäßig eingerichteten oder auch neuen, zu errichtenden Waisenhäusern ebenfalls für die im schönsten Sinne „altväterliche" Lebens- und Berüfsfphäre erzogen werden. Ebenfalls zu einem guten Teile bereits vorhandene Handwerksschulen werden die „städtischen" Waisen in dem späteren Stadium der Erziehung beruflich ausbilden. Damit ist im allgemeinen die wichtige Problem lösung des praktischen Teiles der Erziehung bei den Nichtjuden zur Befriedigung aller Kreise erledigt. Für das g a u z o e r w a i st e j ü d i s ch e 5t i u d findet sich erst recht gar kein verläßlicher Anhaltspunkt für seine praktische Erziehung. Der Beruf des Vaters ist — in den meisten Fällen — aus realen und oft auch aus ideellen Gründen für das Kind abzulehnen. Dagegen müssen für die Erwerbskategorien, die in Betracht kommen, alle pädagogischen Voraussetzungen erst eigentlich geschaffen werden, sofern wir die Zöglinge nicht in dem bisherigen unerhörten Schlendrian versinken lassen wollen. Ebenso steht — wie schon betont — für die Nichtjuden die kulturell-ethische Richtung unverrückbar fest: jeder Teil hat s e i n e n G l a u b e n, resp. dessen Nuancierung, jeder hat seine Nationalität, der er — selbstverständlich untren n bar — an gehört. Für beide soll — ebenso selbstverständlich — das Waisenkind mit, allen zu Gebote stehenden Mitteln erzogen werden. An Stelle dieses positiven Inhaltes und „Haltes" findet man bei uns das Chaos, aus dem eine vernünft tige, feste und segenbringende Ordnung hervortzeheir zu lassen heilige Pflicht ist. — Das heutige Waisen k i n d ist nach 15—20 Jahren ein Men sch und Bürger — und ein Jude! , Welche Pflichten legt diese Erwägung den staatlich bestellten Vormündern und Erziehern auf?! > Selbstverständlich: in der Hauptsache genau dieselben wie den nichtjüdischen Waisenpflegern. 'Das' heißt: Erziehung' zur Treue ■ und Liebe für den vererbten Glauben, für die angestammte Nation, für Kaiser und >R e ick), zum regsten W o h l w o l l e n für alle Völker deh Monarchie, zur h e r zlichen Freundschaft für die Nation oder Nationen, in deren unmittelbarer Nähe der spätere Mensch und Bürger leben soll. Sowie ferner: Erziehung und Ausbildung des Waisenkindes zu einem tüchtigen Gliede der nwnschlichen und staatlichen Gemeinschaft durch seine rechtschaffene Arbeit und ehrliches Streben. Welche Mittel finden die jüdischen Waiscnpfleger vor für die Erfüllung dieser Aufgabe? Wie schon gesagt, fast keine! Keine Waisenhäuser, keine Kinderhorte und Krippen, keine Handwerks-, Acker¬ oder Gartenbauschulen, keinerlei e r w ü n s ch t e berufliche Tradition! Eines bloß ragt in dieser trostlosen Einöde ehern und unerschütterlich hervor: das B e w u ß t f e i n — beim Kinde noch Instinkt — d e r Zug c h örigkeit z u nt Judentum, zum Glauben und Volke der Väter! Damit freilich ist zugleich der eine wichtige Punkt, die Hälfte des ErziehungsprogramMes, auch bei uns leicht erledigt! Nämlich: die erste, mündliche Unterweisung im Kinderhort, der die Schule ergänzende Unterricht im Waisenhause müssen ausschließlich dem' geistitzethisch en Gebiete des Judentums entnoM-r men werden. Einfach deshalb, weil die öffentliche, nichtjüdische Schule, die das jüdische Waisenkind besuchen wird, ihm jene Kenntnis nicht vermitteln kayn n o ch will. (Eine Umfrage bei den jüdischen Religionslehrern an den öffentlichen Schulen Galiziens wird diese Behauptung bestätigen.) Hebräisch (neben der polnischen Umgangssprache) und dann stufenweise: Religionslehre, jüdische Geschichte und Literatur sowie die Geographie des Heiligen Landes sollen