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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1916-04-14 · 16 (14.4.1916) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
33 (1916)
Issue
16 (14.4.1916)
Date
1916-04-14
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Sette 254 Tr. Bloch's Wochenschrift Nr. 16 Völkerrecht begann" (v. Frisch, S. öj. Denn schon in so alten Zeiten, wie das Zeitalter Salomons war, haben sich die Hebräer mit den Phöniziern zu gemeinsamen Handelsschiffahrten verbunden (1. Kön. 10, 22). Jedenfalls gab es auch nicht nur bei den Griechen das „Gastrecht", wie es zum Beispiel Odysseus mit dem Heldengeschlecht des Kreters Minos verband «Odyssee 17,522 s.), sondern auch, was man nicht zu beachten pflegt, zwischen Hebräern und anderen Völkern, wie zwischen David und dem Ammoniterkönig Nahas (2. Dam. 10, 2). Die Ergänzungsbedürftigkoit neuerer Darstellungen der Völkerrechtsoerhältnisse im Alterrum zeigt sich aber hauptsächlich auch, wenn 'nun das von antiken Völkern im Kriege beobachtete Verhalten betrachtet wird. So ist unlängst den Aegyptern das Lob gespendet worden, das; ihre Kriegssitten weniger barbarisch als die anderer orientalischer Völker gewesen seien. Ja, es ist sogar gesagt worden (v. Frisch, S. 7)-: „Wenn wir auf ägyptischen Denkmälern die Ueberreichung abgehauener Feindeshände bildlich dargestellt sehen, so ist das nicht ein Zeichen für Grausamkeit, sondern es sind das die im Orienr üblichen Trophäen." Während also bei der Einschätzung der Aegypter mit willkürlicher Milde verfahren wird, findet man in denselben neuesten Untersuchungen iv. Frisch, S. 8) die Israeliten mit den Assyrern fast oder ganz auf die gleiche Stufe der Kriegsbarbarei gestellt. Wie steht es mit der Vollständigkeit und Richtigkeit dieses Urteils? Sind darin die Quellenaussagen über die Kriegssitten der Hebräer wirklich zu ihrem Rechte gekommen? Nun, das Verhalten der Assyrer und Babylonier bei der Behandlung ihrer Kriegsgegner steht jetzt deutlich vor dem Auge der Geschichtsforschung Denn auch in bezug auf diese Seite des Daseins der Euphrat-Tigris-Völker sind die zu Ninive und in dessen Nähe im schönsten internationalen Wetteifer unternommenen Ausgrabungen sehr ertragreich gewesen. Welch ein farbenreiches Bild entrollt sich in den dort aufgedeckten Wandgemälden und in den Aussagen der Keilschriften vor unseren Augen, wenn wir darauf achten, wie von Assyrern und Babyloniern gegen feindliche Völker und deren Länder verfahren wurde! Da sieht man aus der Darstellung eines Triumphzuges Truppen mit abgeschlagenen Köpfen von Feinden vor dem Wagen des siegreichen Herrschers daherschreiten, und da rühmen sich die Sieger in ihren Inschriften fol-, gender Taten: „Dreitausend Gefangene verbrannte ich im Feuer" iKeilinschriftliche Bibliothek I, S. 60 usw.), „ihre ßinaben und Mädchen verbrannte ichzu der Glut, hie übrigen vernichtete ich durch Vcrhurlgernlässen oder durch Verdurstenlassen" (2. 71, 101 usw.? „Viele Männer nahm ich lebendig gefangen: den einen schnitt ich Hände und Arme, den anderen Nasen und Ohren ab, vielen Männern stach ich die Augen aus, oder riß ich die Zungen heraus, oder schnitt ich die Lippen ab (II, S. 193, 197) usw. nach Dutzenden von Stellen. Fürwahr, dieses Verfahren der Assyrer bildet einen erschreckenden Ausschnitt aus der Kulturgeschichte der Menschheit! In diesen Inschriften wird ferner als eine Großtat dies gerühmt: „Balken von Zedern und Zypressen schlug ich nieder", oder „seine Gärten hieb ich nieder und seine Dattelpalmen, die im Hauptpark seines Landes standen, hieb ich um", und es wird als ein besonderes Prior-, lcgium eines eroberten Gebietes hingestellt, wenn die königlichen Beamten dessen Haine und Dattelpalmpflanzungen nicht niederhauen durften (Bd. III, 1, S. 169). Ja, auch noch der bekannte spätere Herrscher Nebukadnezar II. flehte in einem Gebet einen seinen Götter mit den Worten „Vernichte das gesamte Land der Feinde!" an (III, 2, S. 45), und mit dieser seiner Gesinnung stivlmt es zusammen, daß er sogar den Tempel des Ewigen zu Jerusalem hat niederbrennen lassen. ° Haben nun die alten Israeliten auf ganz die gleiche Weise Vernichtungskriege gegen die ihnen feind-? lichen Völker und deren Länder geführt? Gewiß haben auch die Hebräer ihren Sieg oft schonungslos ausgebeutet. Aber bei dem Hinweis auf die Erzählungen, die von der Ausrottung von Völkerstämmen durch die Hebräer berichten, wird gewöhnlich (auch zum Beispiel bei Delitzsch, Babel und Bibel II, S. 32) folgendes übersehen. Erstens sind Vernichtungskriege von Israel nur gegen Völkerschaften unternommen worden, an denen wegen ihrer grenzenlosen Degeneration die Weltgeschichte endlich! zum Weltgerichte werden mußte, wie bei den Kanaanitern, deren Schamlosigkeit und tierische Entartung ja von den Sodomitern her bekannt ist (1. Mos. 19, 5), so daß man gewisse Laster auch „Sodomiterei" nennt. Zweitens war der sogenannte Bann, d. h. die Bindung oder Weihung für die Gottheit, nur an naheliegenden Völkerschaften zu vollziehen, damit sie nicht, wie ausdrücklich in den Quellen zu lesen ist (5. Mos. 20, 16 ff.), durch ihre greuelhaften Gebräuche, wie Tempelprostitution und Kinderopser, die Israeliten verführen könnten. Und sind die Kanaaniter ganz ausgerottet worden? Nein, den bloß unterworfenen Gibeonitern (Jos. 9, 3 ff.) wurde sogar trotz ihrer Hinterlist ein Vertrag gehalten. Mer man hat doch bei den Hebräern die Gefangenen für später aufgespart, wo man sich der Rache „in Ruhe und Genuß hingeben konnte" (v. Frisch, S. 9). Hat dies nicht selbst ein Mann wie David getan? Eine Art seines Verfahrens mit den Gefangenen soll ja auch darin bestanden haben, daß er sie „in Ziegelöfen steckte" und also verbrannte. Aber diese gewöhnliche Meinung beruht auf einem Mißverständnis von 2. Sam. 12, 31, und die Aufdeckung' de§selbM',""die "deür "Ov'ietitalkstLn'' G. Hoffmann (Kiel) svor dreißig Jahren geglückt ist, konnte sich, wie es zu geschehen pflegt, noch nicht weithin zur Geltung bringen. Nach richtiger Lesung ist dort gesagt: „Und er ließ die Gefangenen arbeiten mit der Ziegelform." Ganz unerwähnt ist neuerdings leider auch alles das geblieben, was in den Quellen über eine gesetzmäßige und milde Art der israelitischen Kriegführung und Gefangenenbehandlung berichtet ist. In ihnen ist ausdrücklich gesagt, daß beim Anmarsch gegen eine feindliche Stadt dieser zuerst der Friede angeboten und erst dann, wenn sie sich nicht auf Friedensverhandlungen einlassen will, mit der Belagerung begonnen werden soll (5. Mos. 20, 10 f.). Also darf nicht von den Hellenen als ein Vorzug gerühmt werden, daß „grundsätzlich die Forderung ordnungsgemäßer Kriegserklärung galt" (v. Frisch, S. 11? Weiter wird in den althebräischen Nachrichten gelesen, daß die Könige Israels bei den Nachbarvölkern in dem Rufe standen, daß sie gegen ihre Feinde mild verfuhren (1. Kön. 20, 31), und daß auch gegen den gefangenen König von Damaskus diese Handlungsweise angewendet wurde. Und welcher Gegensatz gegen die Vernichtung der Kulturpflanzen, die von den assyrisch-babylonischen Herrschern geübt wurde, wird im israelitischen Gesetze gelesen! Da wird geboten i(5. Mos. 20, 19 f.), daß beim Fällen der zu einer Belagerung nötigen Baumstämme die fruchttragenden Banmsorten verschont werden sollen. Dazu bietet auch das nicht ein Gegengewicht (Babel und Bibel III, S. 56), daß zu einer Ausrottung aller Fruchtbäume in dem Feldzuge gegen Moab (2. Kön. 3, 19) auf-, gefordert wurde. Denn dies -steht mit den Fällen, wo der Vollzug des Bannes aus religiösem Gesichtspunkt motiviert war, auf der gleichen Stufe. Das Bewußtsein

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