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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1916-03-24 · 13 (24.3.1916) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
33 (1916)
Issue
13 (24.3.1916)
Date
1916-03-24
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Srire 204 Tr. Bloch's Wochenschrift Nr. 13 ersprießliche Wirksamkeit entfalten. Sie wären, Herr Präsident, in Verlegenheit, wenn wir Sie einladen wollten, uns auch nur einen Punkt anzugeben, worin sich die Synagogen und sonstigen Anstalten dieser Tempelvereine in ritueller und kultureller Hinsicht von denen der Hauptgemeinde unterscheiden. Einen solchen Punkt gibt es nicht. Diese Bezirkstempelvereine sind nach ihrem Ursprünge eigentlich nur Tempelbauvereine, die von einzelnen wackeren, opferwilligen Männern zu dem Zwecke gegründet wurden, um in den inneren Bezirken, deren jüdische Bevölkerungszahl in den letzten Jahrzehnten sich versünssacht hat, durch Errichtung von würdigen Gotteshäusern und daran sich anschließenden Religionsschulen, sowie durch Bestellung tüchtiger Funktionäre für die Befriedigung der religiösen und kulturellen Bedürfnisse der im Bezirke wohnenden Gemeindemitglieder Sorge zu tragen, Aufgaben, deren Erfüllung nicht ihnen, sondern nach § 3 des Statuts der Gemeinde selbst obliegt, die die letztere jedoch, wenngleich nicht mala fide stillschweigend auf die Tempelvereine überwälzt hat. So wurde in der letzthin stattgehabten Generalversammlung eines Tempelvereines die interessante Tatsache festgestellt, wonach die Gemeindesynagogen 5000 Betsitze, die der Tempelvereine dagegen 15.000 ausweifen. Ohne die Bezirkstempelvereine hätte daher in den letzten 50 Jahren die Kultusgemeinde selbst, entsprechend ihrer Größe (§ 25 des Jsraelitengesetzes) alle die Bethäuser erbauen müssen, die heute ihren Bestand den genannten Vereinen zu verdanken haben. Während nun diese Vereine durch die Erbauung der Bezirkssynagogen ihre Mission längst erfüllt haben, dienen sie seitdem auch der Erhaltung des Gottesdienstes sowie der Pflege des Religionsunterrichtes in der würdigsten und wirkungsvollsten Weise. Ja, man kann sagen, all die Vereins-Bethäuser und Bibelschulen in den inneren Bezirken, in welchen jetzt ein gesundes, kräftiges, jüdisches Leben pulsiert, sind gewissermaßen zu Exposituren der Kultusgemeinde in den betreffenden Wiener Bezirken, ihre Tempel in Wirklichkeit zu Gemeinde-Bethäusern geworden. Welche Inkonsequenz und zugleich welche Tragik des Geschickes liegt nun darin, daß dieselben Rabbiner, welche in den Bezirksvereinstempeln angestellt sind und an der Erneuerung des Judentums in Wien so hervorragenden Anteil haben, und die formell wohl im Tems pelverein, in Wirklichkeit jedoch in der Gemeinde und für diese wirken, materiell wie moralisch gegenüber ihren Kollegen aus den äußeren Wiener Bezirken zurückgesetzt und auf sie die für ganz andere Fälle vorgesehenen §§ 44—50 des Statuts angewendet werden?! Daß sie, um nur einige Punkte hervorzuheben, von den Funktionen aus ihren eigenen Bezirken und allen anderen von der Gemeinde offiziell zu vergebenden Kasualien ausgeschaltet werden? Daß sie — auf ihre für einen Wiener Gemeinderabbiner geradezu lächerlich erscheinenden, geringen Bezüge angewiesen — ohne Pensionsansprüche und ohne Versicherung ihrer Angehörigen ein proletarisches Dasein führen müssen. Der § 50 des Statuts, der in die Worte ausklingt: „Auch haben sie keinerlei Gehalts-, und Pensionsansprüche an die Kultusgemeinde", zeigt hier bei seiner Anwendung auf die sogenannten Vereinsrabbiner seine ganze unmotivierte Härte und in den tatsächliche Verhältnissen, wie sie sich immer mehr herauskristallisiert haben, begründete Ungerechtigkeit. Es liegt eine bittere Ironie in dem Antrag, den einer dieser Gemeinderabbiner „zweiter Klasse" seinen Kollegen einmal zollte: „Wolle jeder von uns sich bei der Gemeinde um die Stelle eines Leichenwäschers oder Friedhofsdieners bewerben, dann wird er wenigstens in dem beruhigenden Gedanken sein Leben beschließen, Weib und Kind nicht der Not und Verlassenheit preisgegeben zu wissen, was er jedoch als Wiener Gemeinderabbiner nicht tun kann!" Sind solche Zustände würdig der Wienerisraelitischen Kultusgemeinde? Entsprechen sie dem Geiste des Judentums und gar dem durch den Weltkrieg mächtig gesteigerten sozialen Empfinden unserer Zeit? Müssen diese Darlegungen nicht die Ueberzeugung in Ihnen wecken, daß die Erkenntnis, zu welcher die hervorragendsten Rechtslehrer gelangten, auch für das Statut der Wiener jüdischen Gemeinde Geltung hat: Soll es zu einem 'brauchbaren und. nützlichen Instrument werden, dann muß es den Verhältnissen des wirklichen Lebens angepaßt werden! Alljährlich ertönt in den Generalversammlungen der Tempelvereine das Klagelied über die geschilderten Zustände, es bleibt indes nur ein Lied, dessen Klänge in den Lüsten verschwebten. Vielleicht wird der Umstand, daß es von den Unterzeichneten, die jeglichen! Gemeinde- und Vereinsleben offiziell fernstehen, nachdrücklichst ausgenommen wird, Sie, sehr ge-- ehrter Herr Präsident, endlich veranlassen, diesem Lied Ihr Ohr zu leihen und dessen Melodie derart auf sich wirken zu lassen, daß Sie es als Ihre nächste und heiligste Ehrenpflicht ansehen, den geschilderten, unseres Erachtens unhaltbaren Zuständen durch vollkommene, nicht nur der Billigkeit, sondern auch der Gerechtigkeit entsprechende Gleichstellung der in Frage kommender Herren Rabbiner ein Ende zu bereiten. Die Lösung dieser dringenden Frage in dem angedeuteten Sinne wird überdies der Gemeinde viel weniger kostspielig und riskant zu stehen kommen, als die von Ihnen in Aussicht genommene Lösung der, Gott sei dafür gedankt, noch fiktiven Frage — des Wiener Ober r abbin ers. Mit dem Ausdrucke vorzüglicher Hochachtung: Leon Abraham er, 4. Bezirk, Favoritenstr. 41. G. Adler stein, 2. Bezirk, Praterstr. 11. Dr. Karl B e r n e ck, Hof- und Gerichtsadvokat, 2. Bez., Praterstr. 15. Samuel Bl au stein, 6. Bezirk, Mariahilferstr. 89 a. Dr. Leopold B r a d y, Hof- und Gerichtsadvokat, 2, Bez., Praterstr. 22. Bernhard Blaß, prot. Kaustnann, 1. Bezirk, Franz Josefs-Kai 25. Siegmund B y b r i n g, Apotheker, 2. Bezirk, Praterstr. 66. Armin Behr, 19. Bezirk, Langackergasse 7. F. Bettelhei m, 19. Bezirk, Springsiedelg. 25. S. Bermann, Fabrikant, 19. Bezirk, Schegarg. 19. Josef Do hem, 1. Bezirk, Satzgries 15. Siegm. Chitz, 2. Bezirk, Untere Augartenstr. 4. David Dohan, 2. Bezirk, Taborstr. 24. Dr. Albert Eisinger, käis. Rat, 18. Bezirk, Staudg. 33. Max Fleischner, 8. Bezirk, Krottenthalerg. 2. Adolf Friedländer, 2. Bezirk, Taborstr. 24 a. Dr. Rudolf F ü r t h, 8. Bezirk, Wickenburgg. 14. Bernhard Fürst, 8. Bezirk, Mckenburgg. 16. Leopold Gei ringer, 3. Bezirk, Hetzg. 19.. Heinrich Glücksthal, 18. Bezirk, Carl Ludwigstr. 9. Dr. Julius Grünwald, 1. Bezirk, Schottenring 24. Karl Goldschmidt, 9. Bezirk, Althanplatz 6. Max G r ün b e r g e r, Großhändler, 3. Bezirk, Esteg. 7. Ludwig Herz, 9. Bezirk, Porzellang. 37. -Ignatz Herzog, Holzhändler, 4. Bezirk, Belvedereg.9. Samuel Herzog, Holzhändler, 4. Bezirk, Favoritenstraße 62. Siegln. K o h n, 2.. Bezirk, Taborstr. 24. Josef Klein, 10. Bezirk, Laxenburgerstr. 89. Siegfried. K a rp e l e s,- 1. Bezirk, Kohlmesserg. 3. Franz K a tz, 2. Bezirk, Taborstr. 17. Heinrich Lederer, 19. Bezirk, Lanncrstr. 12. Leopold L ö nxy, Apotheker, 12. Bezirk, Schönbrunnerstraße 182.

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