Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 33 (1916)
- Issue
- 3 (14.1.1916)
- Date
- 1916-01-14
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3020846-3022195-3022199--24801-3050068- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 3 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 43 und wirkt seit dem Jahre 1876 als' Hof- 'und Gerichtsladvokat in Wien, wo er bald eine geachtete Stellung allgemeinen Vertrauens sich erworben hat. Dem Vorstande gehört er an seit 1906, denr Vertreterkollegium seit 1907. Spendenliste für die Plenarsitzung des Kultusvorstandes am 6. Januar 1916. Spenden sind eingelaufen: Bon Herrn Vertreter der israel. stultusgemeinde Salo Cohn für den Israel. Fraüen-Wohltätigkeitsverein anläßlich der Feier des 100jährigen Vereinsbestandes Von Herrn Salo Cohn für die Abhaltung der Kr. 5000.— Chanukkafeier in der Verforgungsanstalt Von Herrn Guido Eibogen anläßlich eines Familienfestes für jüdische Bedürftige, die durch den „ 1000.— Krieg in Not geraten sind Von Herrn Dr. Jakob Engel für das israel. Versor- 500.— gungshaus Unter „S. L." zur Verteilung an Bedürftige und „ 200.— Flüchtlinge Von Herrn Peisach Thau aus Stanislau für Arme 50.— in Jerusalem Von Frau Julie Thenen für das Fanni Jeiteles- Armenhaus 25.— 50.— Hilfskommission 1915 für Palästina. Wien. 4. Bez., Frankenberggasse 14- Der mörderische Krieg und die infolgedessen sich stets steigernde Not im Heiligen Lande veranlaßt uns neuerdings, au unsere Glaubensbrüder mit der höflichen Bitte sheranzutreten, unserem! Hilfswerk ihre gütige Unter stützuug gewähren zu wollen. Bis heute war es uns möglich, durch das hohe k. u. k. «Ministerium des Aeußern Kr. 110.000 an Be» dürftige in Palästina verteilen zu lassen. Die Not ist aber eine derart entsetzliche, daß unsere österreichischungarische politische Vertretung in Jerusalem und Safsed telegraphische Anweisung weiterer größerer Beträge in der Höhe von 70*000 Francs, d. i. gegenwärtig über 112.000 Kronen, als unbedingt erforderlich erbittet. Wir wollen nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß das hohe Ministerium des Aeußern in Anbetracht des patriotischen Zweckes, der Wichtigkeit und Dringlichkeit unseres Unternehmens uns einen Betrag von 10.000 Kronen zu spenden die Güte hatte. Wir glauben deshalb diesmal keine Fehlbitte zu tun, und sind überzeugt, es wird sich keine jüdische Gemeinde, kein Haus, selbst nicht das ärmste, der Beisteuer zu diesem Liebeswerke entziehen. Das Präsidium. Alle Spenden bitten wir an das Bankhaus S. M. v. Rothschild, Wien, 1. Bez., Renngasse 3, auf das Konto „Hilfskommission 1915" einzusenden. Wa^im alp reise. Geehrte Redaktion! . Es dürfte weitere Kreise interessieren, daß bereits der Ritual-Codex Schulchan Aruch Bestimmungen über Festsetzung von Maximalpreisen für Lebensmittel und Strafen für Preistreiberei enthält. Die einschlägigen Stellen sind in Dr. Grunwalds „Hygiene der Juden", S. 243, in dem Beitrag des Dr. M. L. B a m b e r g e r, „Hygiene des Schulchan Aruch", ausgeführt wie folgt: Zu den Aufgaben der Stadtverwaltung zahlt der Sch. A. auch die Sorge für billige Lebensmittel. Deshalb „dürfen die Einwohner einer Stadt für jeden Gegenstand, den Marktpreis festsetzen und bestimmen, daß jeder, der gegen die Marktordnung sich verfehlt, einer Strafe verfällt". (Choschen Hamischpat, 231, 27.) Vor allem hat man die Pflicht, der künstlichen Preiserhöhung entgegen zu arbeiten: „Wer die Lebensmittel unberechtigterweise in die Höhe treibt, darf von der Behörde mit Geißel hieben oder anderen Mitteln bestraft werden." lJbid. 231, 21.) Hochachtungsvoll Dr. A. B. Baden bei Wien, 5. Januar 1916. Reduktion des Gebrauches von Kerizen zu rituellen Zwecken seitens der jüdischen Bevölkerung. Die hiesige k. k. Bezirkshauptmannschaft hat sich an mich im Sinne des Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 12. Dezember 1915, Z. 35362, mit dem Ansuchen gewendet, ich möge meinen Einfluß dahin geltend machen, daß der Verbrauch von Kerzen zu rituellen Zwecken seitens der jüdischen Bevölkerung soweit als möglich reduziert werde. Es hat sich nämlich gezeigt, heißt es in diesem Erlasse, daß der Gebrauch von Kerzen seitens der jüdischen Bevölkerung zu rituellen Zwecken ein sehr bedeutender ist, was bei der heutigen Zeit, wo der Bedarf nach verschiedenen Fettstoffen zu anderen wichtigen Zwecken dringend geboten erscheint, schwer in die Wage fällt. Ich habe dementsprechend unverzüglich nachstehende Weisungen für den Sprengel der hiesigen Gemeinde erlassen : 1. Es darf keine Frau zum Lichterzünden am Freitagabend mehr als zwei Kerzen verwenden: 2. in den Synagogen und Bethäusern dürfen Kerzen nur beim Altar gebraucht werden, während sonst die Beleuchtung durch elektrisches Licht, wo solches eingeführt ist, oder eventuell durch Petroleum zu besorgen ist. Ich wende mich nun auf diesem Wege an alle Rabbinate, Synagogen- und Bethausvorstünde mit der Anregung, die obenbezeichneten Weisungen auch in ihren Wirkungskreisen ehestens zu erlassen, die von der so patriotisch gesinnten und jederzeit zu den größten Opfern für Kaiser und Reich bereiten jüdischen Bevölkerung gewiß mit der größten Genauigkeit beobachtet werden, und zu der von der hohen k. k. Regierung angestrebten Reduktion des Verbrauches von Kerzenmaterial nicht unbeträchtlich beitragen dürfte. Sambor, den 7. Januar 1916. Kaiserlicher Rat Aron L e w i n, Oberrabbiner. Eine beachtenswerte Anregung. Geehrte Redaktion! Während die Wiederaufrichtung der zerstörten jüdischen Gemeinden Galiziens, namentlich, aber deren Synagogen, Lehranstalten, Talmud Thoras ufw., derzeit foviele denkende Menschen kopfüber in Anspruch nimmt, wird allgemein übersehen, daß ein Einmillionenbetrag öffentlich jüdischen Vermögens in Galizien selbst gebunden liegt. Es ist dies ein Fonds, den daS galizische Landesgubernium unter der Regierung Maria Theresias, bezw.