Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 32 (1915)
- Issue
- 49 (10.12.1915)
- Date
- 1915-12-10
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 902 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 49 Der Ehrenpräsident des Vereines Dr. Alfred Stern zollte den Schwestern ebenfalls in beredten Worten Dank und Anerkennung. Hierauf nahm die Oberin Frau Emma Lcvy die Verteilung der vom Vereinsvorstand den Schwestern gewidmeten Geschenke vor. Verein für unentgeltlichen A,rbeitMachwris, 2. Bezirk, Taborstratze Nr. 59. Montag, den 29. November d. I., fand im Vereinslokale des Israelitischen Humanitätsvereines „B'nai B'rith" die 16. ordentliche Generalversammlung des Vereines für unentgeltlichen Arbeitsnachweis statt. In Vertretung des Präsidenten Herrn Dr. Bela T a u s s i g, der durch Unwohlsein verhindert war, den Vorsitz zu führen, eröffnete der Obmann des Exekutiv-- Komitees, Herr Moriz Sonnenschein, die Sitzung und begrüßte die zahlreich erschienenen Mitglieder und Gäste, namentlich Herrn Eduard Schwarz als Delegierten des Vorstandes der israelitischen Kultusgemeinde, Herrn Dr. Max Eisenstädter, Präsident des Jsr. Humanitätsvereines „B'nai B'rith", Wien, den Reichsratsabgeordneten Herrn Dr. Julius O s n e r, Herrn S. B r o d, Präsident des Vereines zur Hebung der Ge-, werbe, Frau Clotilde Benedikt als Vertreterin des Vereines „Frauenhort" und der „Weiblichen Fürsorge", sowie Herrn Dr. S. Bloch, Herausgeber der „Oester:'. Wochenschrift". Entschuldigt hatten ihr Fernbleiben die Herren: Oberrabbiner Dr. M. Güdemann, Rabbiner Dr. M. G r u n w a l d und Rabbiner Dr. D. F e u ch t w a n g, ferner die Herren kais. Rat Jacques F e i t l e r, Direktor Wilhelm Kux, Dr. Isidor Schwarz mann und Karl Freund. Aus dem Jahresberichte, den der Obmannstellvertreter Herr Julius W o l,f zur Verlesung brachte, ist zu ersehen, daß der Verein trotz aller entgegenwirkenden Schwierigkeiten auch im Berichtsjahre sich als wahre Wohlfahrtseinrichtung für die jüdische Bevölkerung bewährte. 1 '. 1 i| Trotz anormaler wirtschaftlicher Verhältnisse war es möglich, im abgelaufenen Kriegsjahre 2424 Arbeitwerber männlichen und weiblichen Geschlechtes zu plazieren. Die Zahl der Besucher an den Schaltern betrug 28.464. Im ganzen sind seit dem Bestände 'des Vereines 47.186. Vermittlungen durchgeführt worden. Aus dem Berichte ist ferner hervorzuheben, daß der Vorstand des Vereines seine Auftncrksamkeit den Aufgaben zuwendet, welche nach dem Friedensschlüsse an den Verein herantreten werden, wenn dem Arbeitsmarkte durch die Ärtlassungen aus dem Heeresdienste ständig neue Arbeitskräfte Augeführt werden. Neben der normalen Vermittlungstätigkeit wird dann die Unterbringung von Kriegsbeschädigten und Invaliden die besondere Sorgfalt des Vereines in Anspruch nehmen. Herr Reichsratsabgeordneter Dr. Ofner spricht dem Vorstande des Vereines für seine auch, in diesem Jahre geleistete hervorragende soziale Tätigkeit volle Anerkennung aus und betont, daß, wenn schon die Unterbringung einer einzelnen Person oft mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, darnach ermessen werden kann, welche intensivle sArbeit aufgewendet werden mußte, um die im Berichte angeführte Vermittlungsziffer zu erreichen. In gleichem Sinne brachte auch Herr Dr. Max- Ei sen st äd te r, Präsident des Jsr. Humanitätsvereines „B'nai B'rith'", Wien, ferner die Herren S. Brod und Dr. S. Bloch die Anerkennung für die Leistungen: des Vereines zum Ausdruck. Sowohl der Bericht über die Tätigkeit des Vereines als auch der Bericht über den Gebarungsausweis, welch letzteren 'der Kassier des Vereines Herr -Eduard Schwarz zur Verlesung brachte, wurden einstimmig genehmigt. Hieraüs wurden die statutengemäß äusgeschiedenen Vorstandsmitglieder, die Herren Siegfried Engel, Ed. S ch w a r z und Moriz Sonnenschein, mit Stimmeneinhelligkeit wiedergewählt. Nach Erschöpfung der Tagesordnung dankte der Vorsitzende Herr Sonnenschein den anwesenden Mitgliedern und Gästen für ihr Erscheinen. Der Vorsitzende wies darauf hin, daß die Ginnahmen des Vereines im abgelaufenen Berichtsjahre durch Austritte von Mitgliedern — als Folge der vielseitigen Inanspruchnahme der Kriegsfürsorge —, ferner durch Sterbefälle und Uebersiedlungen eine wesentliche Verminderung erfahren haben und richtete einen dringlichen Appell an die Versammelten, im Kreise ihrer Bekannten und Freunde für die Anwerbung neuer Mitglieder eifrig Propaganda zu machen. An die Judenschast Galiziens und der Bukowina! Wir bringen hiemit nachstehende Informationen, welche sich auf die Anmeldung der Kriegsschäden beziehen, zur allgemeinen Kenntnis: 1. Die Ermittlung der Kriegsschäden, die den Zweck hat, eine möglichst vollständige Uebersicht der angerichteten Schäden und der daraus resultierenden Wirtschaftslage zu liefern, erfolgt grundsätzlich nur über die An-, Meldung der Geschädigten. Diese Anmeldung ist entweder schriftlich oder, protokollarisch bei der zuständigen politischen Behörde einzureichen. Zur Anmeldung sind nur die amtlichen Vordruck e zu verwenden, welche von den politischen Bezirksbehörden in Galizien und in der Bukowina unentgeltlich verabfolgt werden. Die Vordrucke sind in den landesüblichen Sprachen aufgelegt. Zur Anmeldung von Schäden, deren Gesamtsumme den Betrag von Kr. 1000.— nicht übersteigt, ist die Ausfüllung eines Vordruckes nicht erforderlich. Molche Schäden sind bei derjenigen OrtsgeMeinde mündlich anzumelden, in welcher die unbewegliche Sache liegt und die bewegliche Sache ihren gewöhnlichen Standort hatte. 2. Als Kriegsschäden gelten alle durch die um mittelbare Einwirkung des Krieges an beweglichem und unbeweglichem Eigentum entstandenen w i r k l i ch e n S a ch sch ä d e n. In diesem Sinne werden als Kriegsschäden angegeben: a) alle sachlichen Leistungen an den Feind und alle durch den Feind verursachten Schäden, in beiden Fällen, soferne sie nicht etwa schon vergütet worden sind; d) durch eigene oder verbündete Truppen verursachte Operationsschäden. Insbesondere die durch Beschießung hervorgerusene Beschädigung, Vernichtung oder Niederbrennung einzelner Gebäude oder Ortschaftsteile durch die Kampftruppen aus militärischen Rücksichten. Der Schaden an Privatobjekten, der durch das Uebergreifen des Feuers von einem' in Brand gesteckten Objekte entstand, ist jedenfalls Kriegsschaden. , c) Schäden durch Exzesse und Plünderungen. 3. Nicht anzumelden sind die durch den Kriegszustand inr allgemeinen oder die durch denselben hervorgerufene Wirtschaftslage verursachten indirekten Schädigungen, wie z. B. entgangener Gewinn, infolge Behinderung oder Erschwerung der Ausübung eines Gewerbes, Entfall von Miet- oder Pachtzins usw., Schädigungen bloßer Verinögensinteressen, Erwerbsmöglichkeiten u. dgl. 4. Die Frist für die Anmeldung ist bis Ende Dezember 1915 festgesetzt worden. Diese Frist hat jedoch nicht die Rechtswirkung einer Fallfrist, insbesondere nicht für die im Felde stehenden Personen, welchen es' derzeit nicht möglich! ist, ihre Schäden anzumelden. Bei dieser Gelegenheit machen wir. wiederholt auf die Dringlichkeit der Gründung von jüdischen Schadenerhebungs-sKomitees in allen Orten Galiziens und der Bu-