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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1915-10-29 · 43 (29.10.1915) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
32 (1915)
Issue
43 (29.10.1915)
Date
1915-10-29
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Sk u 798 Dr. Vloch's Wochenschrift S.'r. 41 einer Unmasse gebrochener Existenzen die Mittel zu einer auch nur bescheidenen Erwerbsmöglichkeit zu verichassen. Hiezu sind nicht nur Riesensummen erforderlich, welche oie Kräfte einer Privathilfe weit übersteigen, sondern auch eine mit Oeffentlichkeitsrecht ausgestattete Organisation, wie sie nur dem Staace zur Verfügung lieht. Dieser hat auch eigentlich die, wenigstens moralische, Pflicht, der infolge des, im Interesse des Gesamtstaates geführten, Krieges notleidenden Bevölkerung Hilfe zu bringen. In diesem Sinne hat auch die hohe k. k. Regierung gehandelt — dankbar sei dies anerkannt —, indem sie auf Anordnung unseres geliebten Monarchen daran ging, für die dev astierten Provinzen eine große Hilfsaktion in die Wege zu leiten. Was wir jedoch tun können und tun sollen, ist gewissermaßen, einige Nachhilfe zu leisten und subsidiär namentlich dort einzugreifen, wo der Staat vermöge seiner eigenartigen Strukmr nicht rechtzeitig genug reichen kann. Aber auch, was noch viel wichtiger ist, dem Staate dort, wo jüdische Interessen in Betracht kommen, als vielleicht ungerufener, doch nicht unwillkommener und jedenfalls nützlicher Berater und Informator mit unseren Diensten zur Seite zu stehen. Es kann durchaus wohl nicht in der Intention der hohen k. k. Regierung liegen, bei der initiierten Hilfsaktion Unterschiede zu machen und die bittere Notlage gerade der jüdischen Bevölkerung zu übersehen. Liegen doch diesbezüglich wiederholt abgegebene, beruhigende Enunziationen vor. Es kann auch nicht ohne Schaden für die Gesundung der Verhältnisse des Landes geschehen, daß ein Volkselement ausgeschaltet oder zurückgesetzt wird, das zum größten Teile einen besonderen Zweig der Volkswirtschaft bearbeitet und somit einen notwendigen Faktor bildet auf deM Produktionsgebiete des Landes. Es kann dies umso weniger angenommen werden bei dem jüdischen Teile der Bevölkerung, der doch anerkanntermaßen — mit Stolz, doch ohne Ueberhebung sei dies konstatiert — an Treue und Verläßlichkeit keinem anderen zumindest nachsteht. Es sei dem Schreiber dieser Zeilen gestattet, bei dieser Gelegenheit eines Ausspruches unseres geliebten Kaisers zu gedenken, der noch jetzt wie das Echo einer Weissagung aus fernen Zeiten nachklingt. Es war zu Ende der Neunzigerjahre bei der Anwesenheit Sr. Majestät in Przemysl anläßlich der Kaisermanöver. Da geruhten Se. Majestät an eine jüdische Deputation, mit der auch Schreiber das Glück hatte, zu erscheinen, die huldvollen Worte zu richten: „Ich, weiß, daß ich auf die Treue und Anhänglichkeit der Israeliten meiner ganzen Monarchie fest, fest rechnen kann." Wie die Voraussage eines gottbegnadeten, weitblickenden Sehers höre ich mit einem wahren Seelengenuß diese wohltuenden Worte jetzt wieder. Wie haben sie sich jetzt, nach Ablauf beinahe zweier Dezennien, bewahrheitet. Es ist eine Tatsache vollauf bestätigt durch Zeugnisse hoher und allerhöchster Persönlichkeiten. Man denke nur an huldvolle Ansprachen unseres geliebten Thronfolgers bei verschiedenen Anlässen an jüdische Deputationen. Jetzt noch an dem aufrichtigen Willen der hohen Regierung Sr. Majestät uns gegenüber zu zweifeln, käme einem strafwürdigen Mangel an Ehrfurcht gleich, dessen wir uns durchaus nicht zu schulden kommen lassen dürfen. Die hohe k. k. Zentralregierung. wird wohl ihre Pflicht tun und auch die hohe k. k. Landesregierung unter der weisen und gerechten Leitung Sr. Exzellenz des neuen, durch besonderes Vertrauen Sr. Majestät berufenen k. k. Statthalters. Hat doch auch Se. Exzellenz mehrmals Gelegenheit genommen, seinen Gerechtigkeitssinn und seine Objektivität allen Schichten gegenüber zu betonen, und diese Eigenschaften, die notwendigsten Voraussetzungen eines geordneten Verwaltungskörpers, von den ihm unterstehenden Beamten mit allem Nachdruck zu fordern. Doch die bestgewollten Absichten erfordern zu ihrer Ergänzung eine richtige, auf Tatsächlichkeit beruhende Orientierung und die bestgemeinten Anordnungen können scheitern aus Mangel an strikter, objektiver Durchführung. Die hohe k. k. Regierung, zu deren gutem Willen wir, wie alle Völker Oesterreichs, Vertrauen haben müssen, soll durch uns informiert werden über alles, das uns nützen oder schaden kann. Wir erleben es leider sehr oft, daß so manches mit dem Erfolge, zumal auch zu dem Zwecke geschieht, uns zu schaden, ohne auch den anderen zu nützen. Wir müssen sie aber auch im K l a r e n darüber sein lassen, ob bei Durchführung ihrer Anordnungen die notwendige Objektivität obwaltet und auf — hoffentlich weniger häufige — Fälle Hinweisen, bei welchen es an genügender Objektivität mangeln sollte. Unter den jetzt gegebenen Verhältnissen ist es leider nicht ausgeschlossen, daß sich manches Vollzugsorgan eine Bewegungsfreiheit und Subjektiveät erlaubt, welche gewöhnlich die Neigung haben, ihre Spitze gegen uns zu richten. Diese Arbeit müssen wir selbst für uns tun. Wir dürfen nicht erwarten, können vielleicht auch gar nicht verlangen, daß die Vertreter anderer Völkerschaften — sie mögen der jüdischen noch so wenig unfreundlich gegenüberstehen — für uns üieien Dienst leisten, den sie jetzt gerade für die Ihrigen so dringend nötig haben. Leben wir doch zu einer Zeit des ausgeprägten, für die Entwicklung des Menschengeschlechtes vielleicht gar nicht so ungesunden, nationalen Egoismus, wo das 8nnm cuique, — es ist eine Tatsache, man mag sie bedauern oder nicht — Schlag- und Losungswort Aller geworden ist. Auch wir müssen, ohne die Rechte der anderen verletzen, oder ihre Kreise stören zu wollen, für uns, wie jene für sich, sorgen und dürfen nicht' die Sorge für uns den anderen Überlassen. Was ohne uns geschieht, kann gegen uns geschehen sein. Wenn wir nicht wollen, daß das jüdische Gemeinwesen im Osten auf Jahrzehnte hinaus ruiniert bleibt, ohne sich je wieder aufrichten zu können, so Müssen wir selbst mit ganzem Willen und ganzer Kraft für die Interessen dieses Gemeinwesens und die seiner Genossen einstehen und eintreten. Die Judenheit Galiziens ist entschieden nicht in der Lage, ihre Sache selbst in die Hand zu nehmen und ihre Interessen zu vertreten. lttSfJJ "PHE 2N2N pK Wenn wir auch bei allen Teilen den ernsten Willen voraussetzen sollten, so gebricht es ihnen an der nötigen Kraft, den meisten unter den gegebenen Verhältnissen auch an dem nötigen Mut, um mit Nachdruck und mit Aussicht auf Erfolg irgend etwas zu tun. Geeignet und beberufen, auf den verschiedensten Arbeitsgebieten helfend einzugreifen, sind die Juden in den westlichen Provinzen, in erster Reihe die Judenschaft Wiens. Sie kann und soll vorangehen und alle anderen — auch die in Galizien — mit sich nachziehen. Sie hat hiezu das Recht und die Pflicht vermöge ihrer Stellung als die erste und größte Gemeinde des Staates, vermöge ihrer Ueberlegenheit an materieller und geistiger Kraft und vermöge ihres Einflusses nach innen und außen. Es soll nicht geleugnet und verkannt werden, daß Wien für die hier weilenden Flüchtlinge aus dem Osten Großes und Ersprießliches geleistet und zu leisten bisher nicht aufgehört hat. Doch es kann nicht übersehen werden, daß diese Hilfeleistung — fern sei es, etwas verkleinern zu wollen — einen mehr lokalen Charakter besitzt. Die jüdische Wohltätigkeit begnügt sich jedoch damit nicht, einen in unser Haus gedrungenen oder vor unserer Tür stehenden Hungrigen zu sättigen. Sie verlangt von uns, dem Elend nachzuspüren und die 'Armut in ihrem Hause

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