Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 32 (1915)
- Issue
- 39 (28.9.1915)
- Date
- 1915-09-28
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 39 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 723 der schule. Der Vertreter des Unterrichtsministeriums cnviderte, der Religionsunterricht an den Volksschulen sei der Kirche übertragen worden und das Reichsvolksschulgesetz habe keine Einschränkung des unter staatlicher Aufsicht geübten Rechtes der Kirche vornehmen wollen. Zum Religionsunterrichte gehören nicht nur der Unterricht als solcher, sondern auch die Beibringung religiöser und sittlicher Gesinnung; schon deshalb müssen die Religionsübnngen einen Bestandteil des Religionsunterrichtes bilden. Da der Religionsunterricht nicht allein eine unterrichtliche Aufgabe zu erfüllen habe, könne das erziehliche Moment nicht außer Betracht bleiben; ja es bilde sogar den Hauptbestandteil desselben. Ebenso wie die Teilnahme an der Naturlehre im Freien einen Bestandteil des in der Schule erteilten Unterrichtes bilde, bilde auch die Teilnahme an den Religionsübungen tu der Kirche einen Bestandteil des in der Schule erteilteil Religionsunterrichtes. Sei dies aber .der Fall/ dann stehe den Schulbehörden nicht nur das Recht des Zwanges zum Besuche des Religionsunterrichtes, sondern auch der Religionsübungen zu. — Das Reichsgericht hat unter Vorsitz des Präsidenten Dr. v. Grab map er mit dem jetzt publizierten Erkenntnisse ausgesprochen, daß eine Verletzung des durch die Verfassung gewährleisteten Rechtes der Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht stattgefunden hat. In der Begründung wurde hervorgehoben, daß nach dem Reichsvolksschulgesetze die Kinder verhalten sind, den Unterrichtsgegenständen beizuwohnen. Die kirchlichen Uebungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Religionsunterrichtes; infolgedessen müssen die Schulkinder auch an den kirchlichen Uebungen teilnehmen." Wenn der Jugendgottesdienst bisher „nicht jenen Erfolg zeitigt, welcher bei der Schaffung dieser Institution vorgeschwebt hat", so ist der Grund zum großen Teile in dein Nichtobligaten Charakter der Ehhorte zu suchen. Durch die Zuerkennung des obligaten Charakters der gottesdienstlichen Uebungen ivird die Wichtigkeit derselben den Schulkindern zum Bewußtsein gebracht werden und jene Wertschätzung sich einstellen, an der es bis jetzt so manchem Schüler gefehlt hat, was den Anlaß zu den vielen Klagen über den Mangel an Anstand während des Gottesdienstes gab. Wien. Adolf F r i e d. Ikorrespondenzen. Zum Kapitel der Jugenofürsorge in der Kriegszeit. Bezugnehmend auf einen in jüngster Zeit in diesem Blatte erschienenen Artikel über Kinderfürsorge in der Sommerszeit gestatte ich mir einige Mitteilungen über die Iugendfürso rge in der Kriegszeit und namentlich über die Fürsorge der weiblichen Jugend, welche' die geehrten Leser dieses geschützten Blattes i;n Interesse unserer Heranwachsenden weiblichen Jugend gewiß gerne verfolgen werden. Hentej da das ganze Interesse, alle Sorge, alle Mühe und Arbeit sich unsere^ männlichen Jugend zuwendct, da alles Sinnen und streben dahin gerichtet ist, die jungen Leute zu tapferen, kampffähigen Soldaten heranzubilden, damit sie instand gesetzt werden, unseren zahlreichen Feinden mutig entgegenzutreten, wer denkt heute an unsere Heranwachsenden Mädchen? Sollen, ja dürfen diese teilnahmslos dastehen? Drängt es nicht auch sie niit unwiderstehlicher Macht sich ebenfalls für das allgemeine Wohl zu betätigen? Auch sie wollen zu den Waffen greifen. — Aber anderer Art sind die Waffen, deren sie sich bedienen. In stiller Zurückgezogenheit wirken unsere Mädchen. Die reifere Jugend hat mannigfache Berusszweige ergriffen, die ihr bisher fremd gewesen und die vordem von Männern ausgeübt wurden, die im Kampfe fürs Vaterland ihren bürgerlichen Berufen jetzt entzogen sind. Was aber sollen die j u n g e n, kaum der Schule entwachsenen Mädchen und namentlich solche beginnen, denen das Glück des häuslichen Kreises versagt ist, welche der liebevollen, leitenden Hand der Mutter, des Vaters ent raten müssen, die schon früh verwaist oder plötzlich durch den schrecklichen Krieg der schützenden Führung beraubt, nunmehr den Gefahren dieses Alters schutzlos preis gegeben find? Da ist es nun das Kaiserin Elisabeth L e h r m ü d ch e nu n d A r b e i t e r i n n e n - H e i m, 2. B e,y, M a l z g a s s e 7, dessen Tätigkeit den geehrten Lesern dieses Blattes und den Mitgliedern dieses seit nahezu 20 Jahren bestehenden Vereines gewiß nicht fremd ist und welches auch während der Kriegszeit auf dem (Gebiete der weiblichen Jugendfürsorge seine hehre Ausgabe ununterbrochen voll und ganz erfüllt. Nahezu hundert arme, verwaiste Mädchen sind es, welche wir alljährlich in.fürsorglicher Weise aus den Kiuderjahren itis reifere Mädchenalter hinübergeteiten, denen wir während der ganzen Dauer ihrer Lehrzeit unentgeltlich Unterkunft, Verpflegung, Kleidung bieten, ihren Talenten und Fähigkeiten angemessene Lehrstellen verschaffen und ihnen solchermaßen ihre Zukunft gründen. Tie möglicherweise gehegten Befürchtungen, es könnten die Interessen unserer Schützlinge infolge Umwandlung unseres Heimes in ein Reservespital beeinträchtigt werden, hat sich als ganz grundlos erwiesen. Allerdings sahen wir uns veranlaßt, während der Kriegszeit für unsere Schützlinge besonders zweckentsprechende Lokalitäten in einem Privathanse zu mieten, doch stehen unsere Mädchen nach wie vor unter ständiger Aufsicht einer Oberin und unter der steten Obhut des Vorstandes des Kaiserin Elisabeth Lehrmädchen- und Arbeiterinnen-Heim. Sie gehen wie bisher ihren verschiedenen Berufen nach und fühlen in keiner Weise die Not und Entbehrungen, wie sie die jetzt herrschenden Verhältnisse gezeitigt haben. Ein Teil unserer Schützlinge, die infolge der Kriegsverhältnisse ihrer innegehabten Lehrstellen verlustig geworden sind, wurden zu freiwilligen Pflegerinnen in unserem Spitale herangebildet und mit Befriedigung können wir darauf Hinweisen, daß diese Mädchen, denen sich nun ein neuer Berufszweig erschlossen, mit größtem Eifer und selbstlosester Hingebung demselben obliegen, indem sie die erworbenen Kenntnisse, welche so mancher Frau und Mutter mangeln dürsten, zum Wohle unserer verwundeten Krieger verwerten. Die ganz besonders befähigten Pflegerinnen, welche schon jetzt zum Segen unseres Spitales wirken, dürften diesen edlen Berns auch in Friedenszeiten beibehalteu und hiedurch die Möglichkeit dauernder und einträglicher Existenz finden. Jene Mädchen aber, welche infolge des Krieges vorübergehend arbeitslos geworden, sind infolge Eintritts erhöhter gewerblicher Tätigkeit wieder in ihre früher innegehabten Lehrstellen zurückgekehrt, woselbst sie als bewährte Arbeitskräfte gerne wieder ausgenommen wurden. Und so hat das Kaiserin Elisabeth Lehrmädchenmtb Arbeiterinnen-Heim ungeachtet seiner seit Kriegsbeginu ansgeübten Doppeltätigkeit, nämlich der Ve rw u n d e t e n P f l e g e und der I u g e n d f ü r s o r g e, namentlich auf Letzterem Gebiete nicht nur keine Unterbrechung oder Beeinträchtigung erfahren, sondern vielmehr diese Tätigkeit trotz mancherlei Schwierigkeiten in erhöhtem Maße ausgeübt. - - Wir hegen den innigen Wunsch und die sichere Hoffnung, daß diese Tätigkeit die schweren Nöte des Krieges überdauern und daß sich