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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1915-07-23 · 30 (23.7.1915) · page 20

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
32 (1915)
Issue
30 (23.7.1915)
Date
1915-07-23
Page
– (sequence 20)
Language
German
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Seite 568 Dr. Btoch's Wochenschrift ')lx. 30 Kundmachung betreffend die Errichtung von Minjanim für die hohen Feiertage. Vom Vorstande der ist. Kultusgemeinde wird hiermit zur Kenntnis gebracht, daß zur Errichtung temporärer Betbokalitäten für die hohen Feiertage durch Vereine und Privatpersonen im Sinne des $ 79 des Statutes der Wiener israelitischen Kultusgemeinde die Bewilligung des Kultusvorstandes einzuholen ist und daß hiefür folgende Normen festgesetzt wurden: 1. Gesuche um Bewilligung sind vis l ä n g st e n s 10. A u g u st d. I. im Einreichungs-Protokolle der istael. Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse Nr. 4, 2. Stock, zu überreichen. Später einlangende Gesuche werden zurückgewiesen. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen.. 2. Die Eesuchsteller haben für sich und für die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind in dem Gesuche anzugeben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 3. An weibliche Personen wird weder direkt, noch indirekt eine Bewilligung erteilt. 4. Die als Betlokale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Zustimmung des Vermieters, sowie des Hauseigentümers zur diesfälligen Verwendung schriftlich beizubringen. 5. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschließlich für den erwähnten Zweck benützt werden. 6. Die Errichtung eines temporären Betlokales in der Nähe von ständigen Bethäusern wird nicht bewilligt. 7. Der Vorstand beabsichtigt, für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Maßnahmen vorzusorgen und wird demgemäß nur im Falle tatsächlichen Bedürfnisses die Genehmigung für ein temporäres Bethaus an Private erteilen. Jedenfalls wird für die Bezirke 6, 7, 8, 9 und 12 bis 21 eine derartige Genehmigung im Hinblicke auf die getroffenen ausreichenden Maßnahmen nicht erfolgen. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinde ist nicht zu gewärtigen. 8. An Unternehmer, welche nicht in den letzten drei Jahren die Bewilligung zur Errichtung eines Minjan hatten und an solche, denen schon im Vorjahre mitgeteilt wurde, daß die ihnen gegebene Bewilligung eine ausnahmsweise war und nicht mehr erneuert werden wird, kann eine Genehmigung nicht erteilt werden. Ebenso wird eine Bewilligung für neue Lokale in der Regel nicht erteilt. 9. Die Bewilligung wird d:n Betlokal-Jnhabern nur unter der Bedingung erteilt, daß dieseloe:: der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil .der von der Behörde genehmigten numerierten Sitzplätze unentgeltlich zur Verfügung stecken. 10. Der Tert einer etwa beabsichtigten Annoncierung oder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschließen. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizeiaufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als „Hausandachten" werden nur jene gottesdienstlichen Uebungen betrachtet, welche ohne jegliches Entgelt und lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. Wien, im Juli 1915. Der Vorstand der istael. Kultusgemeinde. Konkurs. Bei der i stael. Kultusgemeinde Mähr.-Ostrau werden für die diesjährigen hohen Feiertage ein Muffaf- und ein Schachrisvorbeter ausgenommen. Honorar nach Uebereinkommen. Bewerber, die über hübsche und kräftige Stimmittel verfügen, praktische Chasonim sind und auch als Bal Kore und Bal tokea fungieren können, wollen ihre mit Zeugnisabschriften belegten Offerte b i s z u m 2. A u g u st l. I. an den Unterzeichneten Kultusvorstand überreichen. Den zur Probe Berufenen werden die Reiseauslagen ersetzt. Der Kultusvorsteher: Dr. Alois Hilf. ITnvViatAl* Rabbinatskandidat, sucht Engagement in einer »Ul UClCl , Provinzgemeinde für Srchacharilh, Musaph, Schofarblasen, ev. auch Predigt. Angebote sind zu richten unter »Rabbinatskandidat« an die Redaktion; G. Hebräischer Sprach- und Religionsunterricht wSdnern Lehrer aus Palästina erteilt. Referenz: Dr. Max Grunwald, Wien, II., Ferdinandstrasse 23. G. PliinVltlirm aus ^er Bukowina, Rabbiner, Schächter und 1 lUUIUlIUy auch Vorbeter mit und ohne Chor, sucht für die Feiertage Anstellung. Zuschriften an Kohn, in Horki Nr. 72, bei Tabor, Böhmen. G. Wichtig für Flüchtlinge aus Galizien und Bukowina in Baden und Vöslau. K. k. Gymnasialprofessor Dr. ph.il. M. W. bereitet für sämtliche Klassen der deutschen und polnischen Volks-, Bürger¬ und Mittelschulen vor. Sprechstunden täglich von 3—6 Uhr, Baden, Wörthgasse 26. Musikalisch gebildeter Kantor, mit angenehmer Tenorstimme, sucht für die hohen Feiertage Stelle als »Bal-Mussaf«; eventuell mit Chor. Gefl. Anträge unter »H. K.c an die Expedition des Blattes. G. QtllflflflTI oder Hofmeisterposteh sucht Student für hebräwIUUIIBII ische Sprache und Talmud, sowie für alle Volks-, Bürger- und Gymnasialgegenstände. Gute Referenzen. Zuschriften an P. 8., II., Zirkusgasse 11, Tür 18. G. Gewissenhafter Unterricht Fächern, als auch in deutschen Gegenständen für Volks- und Bürgerschulen. Beste Referenzen bei rabbinischen Autoritäten. Wohnung: XX. Bezirk, Staudingergasse 9, II. St., Tür 13. G. KONKURS. An der hiesigen, mit dem Oeffentlichkeitsrechte versehenen vierklassigen israelitischen Volksschule für Knaben und Mädchen mit deutscher Unterrichtssprache, gelangt mit Anfang des Schuljahres 1915/16 die Stelle eines Lehrers, eventuell einer Lehrerin, zur Besetzung. Mit dieser Stelle ist ein Jahresbezug für einen Lehrer a) mit Reifeprüfung.K 1400 b) mit Lehrbefähigung.K 1600 für eine Lehrerin a) mit Reifeprüfung ....... K 1200 b) mit Lehrbefähigung .... K 1400 sowie mit 6 Quinquennien verbunden. Ausserdem erhalten die Lehrpersonen, welche nachweislich zur Erteilung des Religionsunterrichts und der hebräischen Sprache befähigt sind, eine Qualifikatiouszulage von K 200 jährlich. Bewerb >r um diese Stelle müssen die österreichische Staatsbürgerscnaft und ein Zeugnis der Lehrbefähigung oder der Reife für allgemeine Volksschulen mit deutscher Unterrichtssprache besitzen. Der akzeptierte Bewerber wird unter Anrechnung seiner anderweitig zurückgelegten Dienstjahre für die Berechnung der Pension und der Quinquennien sofort definitiv angestellt. Gehörig belegte Offeite sind bis längstens 10. August 1. J. an den Vorstand der isr. Kultusgemeinde M.-Ostrau zu richten. Der Kultusvorsteher: Dr. Alois Hilf. Franz Stangl, Herrenschneider Reichassortiertes Lager In- und Ausländer Stoffe. Spezialist in feinsten Herrenkleidern in bester Ausführung, Sportnnd Tonristenkleidern. Wien, I., Tegetthoffstrasse 7, Mezzanin m Hause der k. k. privilegierten Versicherungs-Gesellschaft Riunione Adriatica di Sicurtä. Telephon 2521/8. Telephon 2521/8. LUDWIG M. TOCH Wien, II., Castellezgasse 1 Telephon 49493 Lager aller Gattungen neuer u. gebrauchter Jutesäcke, wasserdichter Plachen, Bindfaden, Stricke und Juteemballagen etc. etc. Herausgeber und verantwortlicher Redakteur: Dr. Josef S. Bloch — Druck von L. Beck & Sohn, Wien, VII.

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