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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1915-07-09 · 28 (9.7.1915) · page 16

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
32 (1915)
Issue
28 (9.7.1915)
Date
1915-07-09
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Seite 526 Nr. 28 Dr. Bloch's Wochenschrift Bald erfuhr aber der Domherr Pater Zuchowski von der ganzen Sache und stellte eine Untersuchung an, ob hier ent Rituatmord vorliege, recherchierte, bei wem das Weib verrehre, wen sie bediene, und da stellte sich heraus, sie diene und wasche die Wäsche beim reichsten Juden der Stadt, beim Arendator Alexander Berek. Befragt beim'ersten Verhör, ob der Jude das Kind ermordet hat, verneinte es die Mroczkowicowa entschieden. Dasselbe tat sie beim zweiten Verhör. Zum drittenmal — schon auf der Folterbank befragt — gestand sie, daß nach dem Tode des Kindes ihr Arbeitgeber sie ersucht hätte, ihm den Leichnam für vterundzwanzig Stunden zu borgen, er wolle sich mit ihm unterhalten. Er gab ihr auch den Leichnam unversehrt nach vierundzwanzig Stunden, zurück. Beim weiteren (vierten) Verhör erklärte sie, sie habe das Kind lebend dem Juden gegeben, er aber gab es ihr tot Zurück. Nun wurde der Jude mit dem Weibe konfrontiert, und da zog sie ihre Depositionen zurück. Bei der abermaligen Konfrontierung beharrte sie schon dabei, der Jude habe das Kind getötet. „Warum hast du, böses Weib, früher deine Aussagen zurückgezogen?" frug sie Alexander Berek. „Weil du mich gebeten hast und well mir um dich leid war. Und warum hast du in meine Zelle den alten Jud', den Zauberer, hineingeschickt, der mich mit seinem Blick verhext hat?" gab das Weib zur Antwort. Das Schöffengericht hatte genug, es war von der Schuld des Juden Merzeugt. Alexander Berek — der sich noch immer auf freiem Fuße befand — wollte ein Visum reperium machen lassen, es wurde aber nicht bewilligt. Er schickte eine Berufung an das Krontribunal, „als wir Geistlichen" — so erzählt Zuchowski — „die Sache in die Hand nahmen und einen Bericht an das Krontribunal sandten". Das Krontribunal schickte feinen Beamten (instigator) nach Sandomierz und der Jude und das Weib wurden irr schweren Ketten nach Lublin geschleppt und grausam gefoltert. Pater Zuchowski berichtet, der Jude hätte mit dem Teufel Gemeinschaft, denn man fand in seinem Bette zwei Fläschchen mit Salböl, „die chm ohne Zweifel der Teufel verabreicht hat". Auch wurde Alexander Berek vor der Folter glatt rasiert, damit sich der Teufel nicht in den Haaren verstecke und seine Schmerzen immunisiere. Auch den Schatten des Juden ließ Pater Zuchowski mit glühendem Eisen berühren, damit auch er die Qualen spüre. „Alexander Berek war aber so stark vom Teufel verhext, daß er trotz des Brechens der Glieder, des Sengens und Ausreißens der Nägel die „Wahrheit" nicht gestehen wollte und ständig wiederholte: „Ich weiß nichts, ich habe das Kind nicht gesehen!"" Das Tribunal verurteilte den Juden zu Tode durch das Henkerbeil und die Familie des Unglücklichen schickte eine Abordnung an den König mit der Bitte um Hilfe. August II. schickte an das Tribunal eine Ordre, man möge mit der Hinrichtung bis zu seiner Ankunft warten, Pater Zuchowski erklärte aber, das Schreiben sei gefälscht und beschleunigte die Exekution. Am Rabenstein richtete der Vorsitzende des Gerichtes nochmals folgende Frage an den Deliquenten: „Alexander Berek, ich beschwöre dich im Namen des einzigen Gottes, den du anbetest, und fordere dich auf: sage — vor deinem Tode —, hast du das Kind ermordet?" „Ich weiß nichts, ich habe nichts getan," lautete die Antwort, und „der ekelhafte Kopf des verstockten Ketzers fiel zur Erde, der Teufel hat den Sieg über die Engel davongetragen!" — so schließt wehmutsvoll Pater Zuchowski. * * * Pater Zuchowski konnte nicht über sich bringet:, daß der Märtyrer ohne Geständnis in den Tod gegangen war, er wollte und mußte Geständnisse haben, und daher fetzte er im Jahre 1710 einen zweiten Prozeß in Szene, diesmal gegen den Gemeindevorsteher Lippmann, Sohn Masers, den Rabbi, den Kantor und den Unterkantor. Die Folter kam bei.Angeklagten und Zeugen in Anwendung, manche (der Sohn des Rabbi) ließen sich sogar taufen, aber keiner gestand, was Zuchowski verlangte. Da spielte das Glück dem Pater ein Judengestältdnis in die Hand.. In Zolkiew saß im Gefängnis ein tobsüchtiger Jude, der mit dem Ortspfarrer in Berührung kam. Er ließ sich taufen (1710) und Jakob Sobieski, der Sohn des Befreiers von Wien, und die Wojewodenfrau Elisa Sieniawska waren seine Taufpaten. Der Mann hieß nach der Taufe Jan Serafinowicz und erzählte allen und jedem, er sei Rabbiner in Brzesc Litewski gewesen, sei aber vom bösen Geist besessen worden. Seine Familie schickte ihn zü einem berühmten Zauberer nach Zolkiew und der hängte ihn im Rauchfang auf und tat alles, um ihn gesund zu machen. Alles war vergebens. So saß er in schweren Ketten' und dachte an den Erlöser. Da barsten die Ketten, die eiserne Tür öffnete „sich von selber und er stand am Kircheneingang. Diesen Mann bezog Pater Zuchowski nach Sandomierz und befragte ihn um die Ritualgeschichte. Serafinowicz bejahte alles, er erzählte weit und breit, er habe selber als Rabbiner zwei Kinder getötet, ihr Blut abgezapft usw. Er wußte noch mehr, denn er erzählte, daß Juden «überhaupt phne sChristenblut nicht einen Augenblick leben können, daß von der Wiege bis zum Grabe der Jude dieses Blut brauche, und "da soviel Juden in Polen vorhanden sind, daher Tausende und Zehntausende von Opfern usw. usw. Pater Zuchowski war überglücklich, er ließ sofort die Aussagen des Wahnsinnigen ins Polnische übersetzen und in die Schloßakten eintragen. Serafinowicz selbst schrieb seine Dummheiten in ein Buch ein, welches vom Jahre 1716 bis zum Jahre 1758 in der Handschrift herumkreiste, bis es in dem Jahre von Pater Gaudentius Pikulski sab Titulo „Judenbosheit" (Zlosc zydowska) in Druck gelegt wurdet) Für die Juden in Sandomierz war das Auftreten Serafinowiczs unheilbringend. Pater Zuchowski legte seine Depositionen dem König vor und August II. vertrieb im Jahre 1712 alle Juden aus der Stadt „q u i a j a m duotum infantium aseoccisorumpersent e n t i a m tr i bu nalisregni convicti puniti essent, nihilo minus ferociores r e d d i t i, nobilis pueri Georgii Erasnowski, sanguine eff ii so polluere, prae sumpserin t.“ Der König willfahrt den Bitten der Orts'geistlichkeit, vertreibt alw Juden, erlaubt, die Synagoge in eine Kirche umzubauen und dortselbst die Bilder der ermordeten Kinder unterzubringen. Am 10. November 1713 fällte das Tribunal ein blutiges Urteil über alle vier angeklagte Juden. Keiner von ihnen hat je ein Geständnis abgelegt und trotzdem würden alle verbrannt. Zum Andenken an diesen Prozeß schrieb Zuchowski seine beiden Werke und nach seinem Tode ließen die Chorherren in der Kollegialkirche zu Sandomierz eine Ritualmordszene (malen. K a, r l d e P r e v o t verewigte mit seinem Pinsel die Prozesse und schrieb unter der großen Leinwand (die ich im ^ahre 1910 gesehen habe) folgenden Text: „Filius apothcarii ab infidelibus Judaeis Sandomiriensibus occisus. Anno 1698, 18. III. Margarita, infans, et anno 1710,-18. Augusti Georgius Erasnowski per Judaeos crudelissime jugulati.“ (Fortsetzung folgt). 0 Genauer Titel und Inhalt in meinen: Skizzen und .Studien zur Geschichte der Juden Polens (Berlin 1911), S. 54.

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