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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1915-06-25 · 26 (25.6.1915) · page 18

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
32 (1915)
Issue
26 (25.6.1915)
Date
1915-06-25
Page
– (sequence 18)
Language
German
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Seite 486 Dr. Vloch's Wochenschrift Nr. 26 fchändungsprozeß Ln Szene. So behauptet Lubieniecki, und das war die Meinung der Protestanten und des Hofes. Doch der ruhige Geschichtsschreiber darf parteilichen Quellen keinen absoluten Glauben schenken, und daher -wollen wir diesen direkten Hinweis einstweilen beiseite lassen und den Tatbestand nach den Akten feststellen. Beim Synagogendiener Bieniasz in Sochaczew diente eine Christin, Dorothea Lazecka, die beschuldigt wurde, in der Kirche in Kozlowo eine Hostie gestohlen und sie ihrem Herrn für drei Taler und ein Stoffkleid verkauft %n haben. Die Lazecka und Bieniasz wurden vom Starosten gefänglich eingezogen und furchtbar gefoltert. Bald wurden drei andere Juden, Tr eitel und seine zwei Söhne In kob Socha und Joseph ins Mittel gezogen und auch auf die Folterbank gespannt. Wir wissen nicht, was sie ausgesagt, aber den Wert dieser Aussage lernen wir aus dem nachmaligen Königsdekret kennen, wo bemerkt wird, daß sie, nur durch die furchtbareFolter geplagt, irgend etwas ausgesagt hätten, was sie sonst nicht aussagen würden, da sich herausgestellt hat: „tznia p08t6L appaiu 11, Dorotheam Lazecka ex odio in Judaeum Bieniasz concepto, idipsum adversus eundem ali'Osque Jasservasse“ daß die Dorothea Lazecka aus Haß gegen Bieniasz all dies ausgesagt hat. Nach einem derartigen Verfahren verurteilte die Synode in Lowicz die Lazecka und die vier Juden zum Tode auf dem Scheiterhaufen, und der Bischof von Chelm, zugleich Staatskanzler, erstattete dem König Bericht über den Verlauf der Dinge und verwies ihn auf einen vollen Krug mit Blut, das oie Juden aus der Hostie erhielten und der in Lowicz sich befinde. Der königliche Mundschenk, der Protestant Myszkowski, machte darüber abfällige Bemerkungen und es kam zwischen den beiden Herren zu sehr unangenehmen Erörterungen. Der König schloß dfe Debatte und erteilte die Ordre, die Juden sofort freizulassen und vor ein reguläres Gericht zu stellen, aber der Bischof und Staatskanzler Przeräbski drehte den königlichen Erlaß um und erteilte den Befehl, die Lazecka und die vier Juden unverzüglich zu verbrennen. Die polnischen Historiker waren immer der Meinung, Lubieniecki — dem dies entnommen ist — habe gelogen; dem gegenüber steht aber der Wortlaut des königlichen Dekrets, wo wir lesen: „Leichtfertig hat man die Juden verurteilt, ganz ohne Verhör, und das Urteil von Uns durch eine Verdrehung unseres Willens erlangt; litteris mandati nostractores ad emmeam (!) informationem a nobis impes trasse, quibus neque id continebatur quod a nobii mandatuni est. Lippomani beschleunigte die Exekution und schon am 23. April wurden in Sochaczew die Lazecka- und am 25. Mai Bieniasz in Anwesenheit des Starosten Borek verbrannt. Die anderen drei Juden wurden am 1. Juni 1556 in Plock in Anwesenheit des Wojewoden von Rawa, Andreas Sierpski, justifiziert. Vor dem Betreten des Scheiterhaufens legten sie ad acta folgende Erklärung ab: Wir haben nie Hostien durchstochen, da wir nicht glauben, daß in ihnen sich Gott befinde (nos enim nequaquam credimus, bostiae inesse Dei corpus). Damit gingen sie in den Tod. Der König ahnte etwas Böses, oder vielleicht haben ihn Juden von den Absichten der Bischöfe verständigt, er erließ daher am 8. Juni aus Myszygala in Litauen eine Ordre an 'den Starost Borek, die Juden auf freien Fuße zu setzen und ernannte zugleich Kommissäre, die Sache zu untersuchen. Leider war alles zu spät. Daß wirklich Lippomani der Hauptschuldige an dem Tode der Juden war, gesteht er mit Stolz selber in seinem Bericht vom 22. September 1556 an den Kardinal di, Palliano in Rom: „Ich habe die päpstliche Bulle gegen die Juden übergeben, gebe Gott, daß sie auch in diesem Lande in Kraft treten könste. Ich sehe aber keine Möglichkeit, da die Juden viele Verteidiger haben, die mir vorwerfen, ich hätte die Strafe auf die zuletzt in Plock verbrannten Juden heraufbeschworen. Und fürwahr, hätte es einen Tag länger gedauert,, da würden sie frei ausgegangen sein." Der König verdammte den Vorgang des Kardinals und der Bischöfe und erließ am 15. Januar 1557 eine 'Perordnung, in der er für die Zukunft Ritualprozesse an das Reichstagsgericht verwies. Dieses Dekret wiederholte derselbe König für Litauen im Jahre 1566 und König Stefan Batory bestätigte es abermals im Jahre" 1576 für das ganze Reich. Es ist in allen Sammlungen abgedruckt. So schaute ein Prozeß in der Renaissancezeit aus, er rief wenigstens eine Entrüstung bei den Gebildeten hervor; in den Jahren der Reaktion, die in Polen mit dem 17. Jahrhundert einsetzte, wagte'kein Mensch, dem Wahne entgegenzutreten, und die Prozesse wurden zahlreicher und blutiger. § (Fortsetzung folgt). Meratrrr. Ost und West. Illustrierte Monatsschrift für das gesamte Judentum. Heft 1 bis 5, XV. Jahrgang. Januar- Mai 1915. Verlag ,Ost und West" Leo Winz, Charlottenburg, Knefebrckftratze Nr. 32. — Inhalt: Narcisse Leven (mit Porträt). — Karl Schwarz: Ephraim Keyser (mit 7 Illustrationen). — Erziehung zum Hatz. —, Der Krieg als Lehrmeister. V ta historiae m.iaistra. — Dir auserwählten Völker.) — Viktor Weitzmann: Palästina während des Krieges (mit 7 Illustrationen). — BinjaMin Segel: Morija und Golgathg. — I. L. Perez (mit Porträt). — I. Elbog e n: Abraham Berliner. Ein Nmhruf (mit Porträt). — Po brerez (Jüdisch-palästinensisches Vauernlied), Noten. — Der Weltprügeljunge. Chewer ir. Von' Dr. Jakob Horovitz, Rabbiner. Frankfurt a, M. I. Kauffmann. 1915: Preis 1 Mark. Notiz. Die nächste Staatswohltätigkeitslotterie. Am 15. Juli l. I. findet die Ziehung der bl. Staatslotterie statt, deren Reinertrag gemeinsamen Militärwohltätigkeitszwecken gewidmet ist. Der Ziehungsplan dieser bewährten populären Lotterie ist ein außerordentlich günstiger; es gelangen insgesamt 21.146 Geldgewinnste im Gesamtbetrags von '625.000' Kronen, darunter Haupttreffer zu 200.000 Kronen, 50,000 Kronen, 30.000 Kronen, 20.000 Kronen ufw. zur Verlosung. Lgse ä 4 Kronen sind in Tabaftrasiken, Lottokollekturen, Wechselstuben, bei Steuerämtern, Postämtern, Bahnämtern usw. erhältlich. Briefkasten. David Weiß, Stratznitz. Nur übersehen. Andreas Friglsche Witwen-Stiftung. Anzahl der Plätze: Acht im Betrage von je Kr. 105.—. Bcwerbungsberechtigt find: Arme in Wien wohnhafte israelitische Witwen. Verleihungstag: 31. August 1915 (21. Elul). Gesuchsdeilagen: Geburtsschein, Armutszeugnis, Totenschein des Gatten. Letzter Tag der Einreichungsfrist: 30. Juni 1915. Einreichstelle: 1. Bezirk, Seitenstettengasse 4, 2. Stock (Einreichungsprotokoll). Rofalis Milch-Witwen-Stiftung. Anzahl der Plätze: Vier im Betrage von je Kr> 170.—. . Bewerbungsberechtigt find: Arme israelitische Witwen. Eesuchsbeilagen: Geburtsschein, Armutszeugnis, Totenschein des Gatten. Letzter Tag der Einreichungsfrist: 30. Juni 1915. Einreichstelle: 1. Bezirk, Seitenstettengasse 4, 2. Stock (Einreichungsprotokoll).

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