Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 32 (1915)
- Issue
- 22 (28.5.1915)
- Date
- 1915-05-28
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 404 Dr. Moch's Wochenschrift Nr. 22 Karlsruhe i. B. Hugo Wertheimer, zweimal verwundet, Sohn von Salo Wertheimer. Köln. Leutnant Robert Kahn, im Brigade-Ersatz-Vataillon Nr. 30, Sohn des Herrn Gustav Kahn jr. Königsberg i. Pr. Dr. Walter Stein. Mannheim. Vizefeldwebel Otto Levi, im Landwehr-Infanterieregiment Nr. 61, Sohn der Frau Ernst Levi Witwe. M.-Eladbach. Kriegsfreiwilliger Ernst Afchaffenburg. Reuwind a. Rh. Josef Abraham, Unteroffizier der Reserve im Feldartillerieregiment Nr. 27, Sohn des Stadtverordneten Herrn Jacob Abraham. Nürnberg. Offizier-Stellvertreter Diplomingenieur David Falk; Oskar Lövinfohn, Mitglied des freiwilligen bayerischen Kraftfahrerkorps. Oldersum (Ostfr.). Karl Silberschmidt, Gefreiter im Reserve-Infanterieregiment Nr. 77, Sohn des Herrn W. Silberschmidt.! Osnabrück. Assistenzarzt der Landwehr, Dr. M. Schulhof, Sohn des Herrn Rentners Schulhof. Posen. Feldunterarzt Ludwig B a e r und Unteroffizier der Reserve ' Siegfried B a e r, Söhne des Kaufmanns Herrn Hermann Baer, dessen sämtliche fünf Söhne im Felde stehen. Plaschken (Kr. Tilsit). Jakob Winkler, Sohn von Sarah Winkler, geb. Grünstein. Siegmar. Georg G o l d b e r g, gefallen. Stratzburg i. E. Oberlehrer Myrtill Bloch. Tauberbischofsheim. Gefreiter der Landwehr Hugo Sauer, im Reserve-Infanterieregiment Nr. 249, unter gleichzeitiger Beförderung zum Unteroffizier, Sohn des Kaufmanns Herrn Levi Sauer. Tilsit. Leutnant Dr. Hugo Ehrlich, Mörserbatterie Königsberg, 2. Batt., Rechtsanwalt, Sohn des verstorbenen Rabbiners Dr. Ehrlich; Richard Hurwitz, Unterarzt im Reserve-Infanterieregiment 249, Sohn des Holzhändlers M. Hurwitz. Witten (Ruhr). Gefreiter der Landwehr Emil Ernst, im Landwehr-Infanterieregiment Nr. 61, Sohn der Frau Mar Ernst. * * * Befördert. Zu preußischen Offizieren: Köln. Julius Goldfinger. M.-Gladbachi. Rechtsanwalt Dr. Ganz, Inhaber des Eisernen Kreuzes (nicht, wie irrtümlich gemeldet, zum bayerischen Offizier). Neidenstein. Alfred E t t l i n g e r (nicht Eßlinger, wie irrtümlich angegeben). Trier. Fritz L o e b, Vizefeldwebel in der Maschinengewehr- Kompagnie des Infanterieregiments von Horn Nr. 29, Inhaber des Eisernen Kreuzes. Zu bayerische» Offizieren: Afchaffenburg. Vizefeldwebel und Offizier-Stellvertreter Doktor Emil G o l d s ch m i d t, im 2. bayerischen Reserve-Jägerbataillon, Sohn des Herrn S. Goldschmidt. Berlin. Fritz H a n t k e, in einem bayerischen Infanterieregiment. Essen. Alfred Romberg. Frankfurt a. M. Offizier-Stellvertreter Ludw. Rosenthal, in einem bayerischen Infanterieregiment, Sohn des Kaufmanns S. Rosenthal. München. Vizewachtmeister Julius H e ß, im Ersatzbataillon des 1. Fußartillerieregiments. Nürnberg. Vizewachtmeister Hugo G u t m a n n, im Reserve- Infanterieregiment Nr. 16, Inhaber des Eisernen Kreuzes. Zum württembergischen Offizier. Stuttgart. Vizefeldwebel der Reserve Bernhard Stern, im Reserve-Infanterieregiment Nr: £20, Sohn des Herrn Vorstehers Ludwig Stern. _ Sonstige Auszeichnungen. Borken (Hessen). M. A nm a m, Reservist im Infanterieregiment Nr. 117, Sohn des verstorbenen Lehrers Amram, erwarb sich die Hessische Tapferkeitsmedaille. Frankfurt a. M. Tand. med. Walter Rosen meyer erhielt das Hessische Militärsanitätskreuz am Bande der Tapferkeitsmedaille; Kriegsfreiwilliger Adolf Neu mann, Ballonführer und Beobachter im Luftschiffertrupp Nr. 29, bereits mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet, erwarb sich die Hessische Tapfer- keitsmedaille; Gefreiter Ludwig Strauß, im Landsturm-Ersatzbataillon II Gießen erhielt die Hessische Tapserkeitsmedaille. Hof. Assistenzarzt der Reserve Dr. Wilhelm Benary im Reserve-Infanterieregiment Nr. 2, wurde mit dem Bayerischen Militär-Sanitätsorden zweiter Klasse ausgezeichnet. Leipzig. Dem Mitinhaber des Bankhauses H. C. Plaut in Leipzig, Leutnant d. R. Albert Schreiber, Ordonnanzoffizier beim Stabe eines Pionierkommandeurs, R. d. E. Kr. (Nr. 1961), Sohn des verstorbenen Generalkons. e. Rittmeisters d. L., ist der bayerische Militärverdienstorden mit Schwertern verliehen worden. Eine Antwort des deutschen Kaisers auf das Bittgesuch eines jüdischen Kindes. Ein Schwiegersohn des Amtsleiters unserer Wiener Kultusgemeinde, Herrn Horowitz, seit längerer Zeit in Berlin wohnhaft, mußte bei Ausbruch des Krieges als englischer Staatsangehöriger in eines der Konzentrationslager übersiedeln. Einer seiner Neffen, ein Enkelsohn des Herrn Horowitz und somit Urenkel des bekannten einstigen Wiener Rabbiners, sandte nun hinter dem Rücken seiner Angehörigen an den deutschen Kaiser für seinen Oheim ein Gnadengesuch, in dem er ausführte, fein Onkel sei zwar seiner Abstammung nach ein eng-- lischer Untertan, aber von Gesinnung der beste Deutsche. Auf dieses Bittgesuch des zwölfjährigen Knaben traf von der Kabinettskanzlei des Kaisers die Antwort ein, der Oheim sei bereits aus dem Konzentrationslager entlassen worden.; — Are deutsche Keerestestung gegen den Antisemitismus. Aus Wielun wird gemeldet, daß der deutsche Kommandant alle Geistlichen zu sich berufen und ihnen bei strenger Strafe verboten hat, in ihren Predigten antisemitische Aeußerungen zu machen. Es dürfe kein Haß zwischen einzelnen Bevölkerungsklassen gestiftet werden." Unter deutscher Verwaltung. Aus Belgien. Der Musikhistoriker Dr. Leopold H i r s ch b e r g, Sohn des Sanitätsrats Dr. Hirschberg in Posen, ist vom Generalgouvernement Brüssel aufgefordert worden, in der deutschen Schüleranstalt einen Vortrag über das deutsche Kriegslied zu halten. Karlsruhe (Baden). Da es im Amte Tauberbischofsheim vorkam, daß jüdische Ellern um die Befreiung ihrer Kinder von der Haushaltungsschule einkamen, weil sie nicht wünschten, daß sie von Speisen genießen sollten, die nicht rituell zubereitet sind, -so hat das Kultusministerium nach Anhörung des Oberrates folgende Verfügung an das Kreisschulamt erlassen: „Eine Befreiung israelitischer, zum Besuch der Haushaltungsschule verpflichteter Mädchen vom Haüshaltungsunterricht mit der Begründung, daß in den Familien dieser Mädchen rituell gekocht werde, kann nicht stattfinden. Eine solche Befreiung wird auch vom Großherzoglichen Oberrat der ^Israeliten nicht befürwortet. Dagegen bittet der Großherzogliche Oberrat, die die Haushaltungsschule besuchenden israelitischen Mädchen möchten nicht gegen ihren Willen veranlaßt werden, an Sabbaten und israelitischen Feiertagen zu arbeiten, ferner »nach israelitischem Ritus verbotene Speisen — solche, zu denen Fleisch oder sonstige Bestandteile von nicht geschächteten Tieren mit Ausnahme der Fische (Aale verboten) verwendet werden, sowie solche, bei denen Bestandteile' oder Produkte von Fleisch und Milch gemischt werden — zu bereiten. Außerdem möge *