Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 32 (1915)
- Issue
- 12 (19.3.1915)
- Date
- 1915-03-19
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr.jM Dr. Bwch's Wochenschrift Seite 215 die Interessen der grundsätzlich gänzlich unmrtreieuen Anhänger eines anderen Bekenntnisses gewährt oder zugestanden werden. In jedem Fall wäre das Ersprießlichste und Zweckdienlichste die Vereinigung — in zwei Verbänden von B^zirksvereinen — seitens aller jener Großgrundbesitzer und Pächter, bzw. Kleingrundbtsitzer, welche wegen ihres jüdischen Bekenntnisses von der Mitgliedschaft an den groß- und kleinagrarischen Verbänden (Kola ziemian und Kölka rolnieze) statutenmäßig ausnahmslos ausgeschlossen sind. N benbei haben die Pächter, welche fast die Hälfte dls privaten aalizischen Großgrundbesitzes bewirtschaften, in sehr vielen Fällen an Inventar und Ertrag mehr eingebüßt, als der Eigentümer des Bodens. Dann könnte dleftn Verbänden eventu ll eine analoge Teilnahme an der Schätzung der Schäd u ihrer Gl inbensgenvssen zugewiesen werden, wie den Katholiken bei der Schätzung der Schäden der Angehörigen ihres Bekenntnisses. Um das Gleichgewicht zu wahren und aus Gründen der Gerechtigkeiten, müßte in den Kommissionen den Vertretern der jüdischen Kultusgemeiuden eine den Vertretern der Geistlichkeit analoge Ralle und Wirksamkeit gewährt und zugewiesen werden. Insbesondere auf der untersten Stufe, in den „Lokalen Kommissionen", müßte für die jüdischen Interessenten ein V.rtreter der jüdischen Glaubensgemeinschaft als Mitglied zugezogen werden, ähnlich wie sonst für die Btkenner anderer Religionen die offizielle Teilnahme der Vertreter ihrer Geistlichkeit ausdrücklich vorgesehen ist. Was hingegen die geplante und bereits durch den Statthalter in der oberwähnten Sitzung verkündete Rettungsaktion für die Städte betrifft, so wäre es wohl höchst an der Zeit, daß die berufenen Jnteressenvertreter der vorwiegend Handel und Gewerbe treibenden Stadtbevölkerung, die Handelskammern, ähnlich dem Präsidium der Landwirtschaftlichen Verbände, ihre Wünsche bezüglich der Wiederherstellung der Städte, ihres Verkehrs und ihres Kredits, u. zw. in zweifacher Hinsicht, sowohl der Abschätzung der Schäden und Einbussen, als auch der notwendigen sofortigen Vorschüsse zusammenfassen und entsprechende Vorschläge machen würden. Dies umso eher, als ja die drei Handels- und Gewerb'kammern (Krakau, Lemberg und Brody) sämtliche Interessenten ohne Unterschied der Konfession oder Nation gleichmäßig umfassen und vertreten. Erwünscht wäre es allerdings, daß diese Handelskammern vorher in einer ad hoc Unberufenen Vertrauensmännerversammlung, aus den Kreisen der protokollierten Firmen nach Städten gewählt rc. — iusoferne dies nicht etwa bereits geschehen sein sollte —, die Situation reiflich erwägen um hierauf in einem sachlich begründeten Memorandum mit konkreten Vorschlägen an die Regierung heranzutreten. Ein besonderes Augenmerk müßte außer der materiellen Behandlung der erlittenen Schäden und ihres Ersatzes der Organisation der zukünftigen speziellen Stadtkommissionen zugewendet werden, damit die Gefahr einer intolerantkonfessionellen oder parteimäßig ungerechten Zusammensetzung vermieden werde. Zum Schluffe*) sei hier der Wunsch ausgesprochen, daß die Handels- und Gewerb'kammern ihre Beschlüsse und Eingaben der O ffentlichkeit ebenfalls nicht vorenthalten, sondern alsbald rechtzeitig mitteileu. ä. f. N. S. Wir verzeichen hier noch die auffallende Tatsache, daß sowohl das im Februar in Lemberg entstandene Polnische Hilfskomitee für Galizien, als auch das in Posen schon wirkende Hilfskomitee für Russisch Polen, beide gleichmäßig konfessionell exclusiv sind und keinen einzigen Juden in ihrer Mitte zählen. *) Wie wir nachträglich bemerken, hat die „Wiener Morgenzeitung" in ihrer Nummer vom 16. März in einee kurzen Notiz unter dem Titel: „Ohne Juden" berichtet über die zweitägige Sitzung der „Wirtschaftlichen Kommission", welche in Biala unter dem Vorsitze des. Statthalters von Gaiizien stattgefnuden hat. Erlaß der k. k. n.-ö. Klatthalterei in Angelegenheit des Mililiirdrenstrs der isr. Keligionslehrer an öffentl. KchrUrn. Mitgeteill voll Prof. 2r. Majer B a l a b a n. In einem konkreten Fall des Religionslehrers an der Bürgerschule in Stryj (Galizien), des Herrn I. Tauber, erging von der k. k. n.-ü. Statthalterei nachstehende Entscheidung: Magistrat der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, als politische Behörde I. Instanz. M.-Abt. XVI—4788/15. Wien, 15. Februar 1915. Tauber Jsak, Landsturmpflichtiger: Enthebung vom Landsturmdienste nach § 29 W.-G. An Herrit Jsak Tauber, isr. Religionslehrer an her Bürgerschule in Stryj (Galizien), derzeit wohnhaft in Wien. Die k. k. n.-ö. Statthalterei hat mit dem Erlaß vom 12. Februar 1915, Zahl II—584/1, folgendes eröffnet : Mit Rücksicht auf die Erlässe des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung vorn 14. November 1914, Z. XIV, 1587 A o. Erlaß vom 1. Dezember 1914, Pr.-Z. 1893, 51. M.), ferner vom 30. Januar 1915, Dep. XV a 408 (h. o. Erlaß vom 31. Januar 1915, Z. 11—584), und vom 6. Februar 1915, Dep. XV a 575 (h. o. Erlaß vom 8. Februar 1915, Pr.-Z. 1649 M.), lvird ausgesprochen, daß der in Stanislau heimatsberechtigte Jsak Tauber, israelitischer Religionslehrer an der Bürgerschule in Stryj, derzeit in Wien wohlchaft, bis auf weiteres als nach ß 29 W.-G. begünstigt anzusehen und daher gemäß dem Min.-Erl. vom 14. Oktober 1914, Pr.-Nr^ 8177—XIV, auf S. 8, getroffenen Bestimmungen zur Landsturmdienstleistung mit der Waffe nicht heranzuziehen ist. Hiervon werden Sie in Behandlung Ihrer bezughabenden Angabe vorläufig mit dem Beifügen in die Kenntnis gesetzt, daß Ihr Ansuchen samt Gesuchsbeilagen An Sinne des obzitierten Erlasses der k. k. n.-ö. Statte Halterei unter einem der k. k. galizischen Statthalterei als der zur Entscheidung konrpetenten Behörde überwitteü werden wird. Das erfließende Erkenntnis wird Ihnen nach hierortigem Eintreffen sofort bekanntgegeben werden. Grausames Martyrium der Juden wegen ihrer treuen Gefinnung zu Oesterreich und Deutschland. Wien, 15. März. Aus dem Kriegspressequartier wird gemeldet: In Galizien wurde folgende Anordnung der russischen Heeresleitung öffentlich kundgemacht: „Die Erfahrungen des Krieges haben uns die feindselige Stellung der jüdischen Bevölkerung Polens, Galiziens und der Bukowina deutlich gezeigt. Das jedesmalige Verlassen dieses oder jenes Rayons und dessen Einnahme seitens unsres Gegners führt zu heftigen Maßregeln gegen die mit uns sympathisierende Bevölkerung, gegen welche die Juden sowohl die Oesterreicher als auch die Reichsdeutschen aufhetzen. Um die uns ergebene Bevölkerung vor Grausamkeiten und unsre Truppen vor Spionage, welche letztere die Juden auf der ganzen Front ausüben, zu beschirmen, hat der a. h. Armeekommandant durcheinen ErlaßdasVerbleiben