Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 32 (1915)
- Issue
- 12 (19.3.1915)
- Date
- 1915-03-19
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seile 214 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 12 An ihrer Spitze steht der Statthalter, den der Delegat der Statthalterei in Krakau vertritt, und der Kommission gehören an: Der Krakauer Bischof, je ein Delegierter des Landesausschusses und des Landespatronates der wirtschaftlichen Gesellschaften, 2 Delegierte der k. k. landwirtschaftlichen Gesellschaft in Krakau, 2 Delegierte des k. k. landwirtschaftlichen Vereines in Lemberg, 2 Delegierte der Gesellschaft landwirtschaftlicher Vereine. Diese Kommission hat das Recht, noch 3 Mitglieder zu kooptieren. 2. Bezirkskommissionen, die am Sitze einer jeden Bezirkshauptmanuschaft amtieren. Vorsitzender: Der Bezirkshauptmann (beziehungsweise sein amtierender Stellvertreter); der Kommission gehören an: D^r Obmann des Bezirksausschusses, sowie der Vorsitzende der Abteilung des landwirtschaftlichen Vereines, beziehungsweise die von ihnen delegierten Vertreter, der Delegierte der Bezirk-Verwaltung der Gesellschaft landwirtschaftlicher Vereine und der Delegierte des bischöflichen Konsistoriums. 3. Lokale Kommissionen: Diese werden von den Bezickskommissionen im Bezirk gebildet, jedoch so, daß in jedem Bezirke nicht mehr als 20 bestehen dürfen. Zu einer solchen Kommission gehören: Der Repräsentant der Geistlichkeit, des Großgrundbesitzes und des Kleingrundbesitzes. Die Landeskommission hat das Recht der Kontrolle und eventueller Aenderungen in der Bildung dieser Kommissionen. Zur Durchführung der Agenden dieser Kommissionen, insbesondere der Landeskommission, hat die Regierung entsprechende, genügende Fonds beizustellen. So weit der Vorschlag des Zeutralausschusses der landwirtschaftlichen Vereine. Dabei ist der Umstand besonders zu beachten, daß für diejenigen Kommissionen, welche die eigentliche Arbeit zu leisten haben und vermöge ihrer Lokalkenntnisse die Grundlage für die ganze Amtshandlung bieten werden, nämlich die dreigliedrigen lokalen Kommissionen, überhaupt kein Vertreter der Staatsgewalt als Mitglied (bezw. als Vorsitzender) vorgesehen ist. Nicht einmal das Recht der Kooptierung besitzen sie. Andrerseits ist zu beachten, daß — wahrend für den Klerus in den Kommissionen aller drei Stufen, für den von der Majorität gewählten, autonomen Landesausschuß und Bezirksausschuß auf der ersten, bezw. auf der zweiten Stufe die Mitgliedschaft vorgesehen wird — von einer Vertretung der Minorität, manchmal gar der Majorität der andersgläubigen Groß- und Kleingrundbesitzer und Pächter, überhaupt keine Erwähnung geschieht. Dabei werden diesen Kommissionen in gewissem Sinne die Befugnisse im entgegengesetzten Verhältnis zur Größe ihres Territorialbereiches bemessen. „Mit Rücksicht auf die von uns wiederholt betonte Unmöglichkeit des genauen Feststellens der Bedürfnisse der einzelnen Bezirke müßte den Landeskommissionen das Recht Vorbehalten werden, das ihnen Hier von uns berechnete Kontingent im Rahmen der allgemeinen Stimme zu kontrollieren und es nach ihrem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern". <S. 257.) Diese Angelegenheit "muß umso dringender angefaßt werden, als diese Vorschläge offenbar prinzipiell Gehör gesunden haben, während ihr Kompetenzbereich sogar auf die Städte erweitert wurde. So lesen wir in der „Nowa Eeforma“ vom 13. März l. I. folgenden Berscht über „Die Rettungsaktion des Landes": Biala, 13. März. Wie die „Gazeta Lwowska“ mitteilt, hat in Biala während 2 Tage die sogenannte Wirtschaftliche Kommission getagt, welche durch den Statthalter Dr. Korytowski einberufen wurde zwecks Besprechung und Förderung der durch ihn in großem Maßstabe eingeleiteten Bettungsaktion. Als Mitglieder sind eiugeladen worden: der Fürstbischof von Krakau Fürst Sapieh a, der Geueralvikar beider griechisch-katholischer Diözesen von Lemberg und Przemysl, der Provinzial des Ordens der Basilianer Pater Filas, der Landesausschuß (vertreten durch den Vizemarschall Dr. Thaddäus P i l a t und durch das Mitglied des Landesausschusses Dr. Zahl), der P o l e n k l u b (Exzellenz D l u g o s z und Baron Moysa- Rosochacki), die L ä n d w i r t s ch a f t l i ch e Gesellschaft zu Kr akau (Stefan Skrzyüs ki und Abg. Sredniawski), der Landwirtschaftliche Verein zu Lemberg (Maryan L i s o w i e c k i und Graf Roman S c i p i o). der Verband p-o l n i s ch e r landwirtschaftlicher Vereine (Kölka rolnicze) Fürst Madystaw Sapieha nnd Abg. W i t o s, zwei Repräsentanten des ruthenischen Landwirtschaftlichen Vereines „Silskij Hospodar“, beide Landes- Haupt st ädte (vertreten durch den Repräsentanten der Stadt Krakau Dr. Leo und den Präsidenten der Stadt Lemberg N e u m a n n), der Verband der 30 größeren Städte des Landes (Bürgermeister von Bochnia Dr. Mais), das Bureau des Landwirtschaftlichen Patronats in Krakau (Direktor Dr. Stefczyk), das Bureau des Landwirtschaftlichen Syndikats (Professor Dr. Julian Nowak und Dr. W r o b l e w s k i). Von diesen 20 Geladenen sind blvs 4 weggeblieben, „der Fürstbischof von Krakau und M. Lisowieck', welche ihr Fernbleiben entschuldigt haben, sowie die ruthenischen Repräsentanten". Der Statthalter, begleitet vom Vizepräsidenten der Statthalterei Grodzicki und vom Referenten Statthaltereirat Gubatta, führte den Vorsitz. . . . „In einem langen Expose teilte der Statthalter den Gegenstand der Beratungen in vier Teile: die E r n ä h r u n g der notleidenden Bevölkerung bis zur Ernte, die Sanierung der Dörfer und Städte, den Wiederaufbau der Wohnungen und schließlich die Ermöglichung eines intensiveren Ackerbaues in der Zeit des herannahenden Frühlings. . . . Von dieser Rettungsaktion wurden auch die unlängst befreiten Gebiete Ostgaliziens umfaßt. . . ." „Im Laufe der erschöpfenden Diskussion wurde festgestellt die Notwendigkeit einer Organisierung der ferneren Tätigkeit dieser Kommission, als Beirat der Landesregierung, wobei beschlossen wurde, einen neuen Beirat für den Wiederaufbau der zerstörten Städte, sowie drei Subkomitees ins Leben zu rufen". Wir stellen hier fest, daß selbst zu diesem organisierenden Beratungskörper, der nur unbedeutend modisizierten „Obersten Landeskommission", kein einziger Jude als Mitglied mit Sitz und Stimme zugezogeu wurde. Auffallend ist, daß in einer die Städte lebhaft berührenden Lebensfrage die drei galizischen Handelskammern gänzlich beiseite gelassen wurden. Merkwürdig ist nicht minder, daß kein Vertreter der jüdischen Kultusgemeinden herangezo^n worden ist, wiewohl gleichzeitig Vertreter der beiden anderen Konfessionen des Landes Mitglieder der Beratung waren. Auch daß kein jüdischer Abgeordneter dabei war, muß wundernehmen. Sehr wichtige Dinge stehen aus dem Spiele. Wirtschaftliche Fragen von größter Bedeutung und Tragweite, für deren Erledigung einzig und allein derselbe Maßstab des tatsächlich Vorhandenen und wahrheitsgemäß Festgestellten bestimmend sein sollte, drohen der Machtbefugnis der staatlichen Zentralstellen zu entgleiten und in die Machtsphäre autonomer, dem Staate gegenüber unverantwortlicher Körperschaften, ja sogar wirtschaftlicher, konfessionell unduldsamer Jnteressenverbände zu kommen. Die Zusammensetzung der „Lokalen Kommissionen", wie sie vorgeschlagen wird, ist vollends unmöglich, einfach inakzeptabel. Nur staatliche Beamten und fachwissenschaftlich gebildete, vereideteExperten besitzen die Vorbildung und die Autorität, die unumgänglichen Voraussetzungen einer gerechten, wahrheitsgemäßen, unparteiischen Beurteilung des Sachverhaltes. In keinem Fall aber darf einseitig konfessionellen Vertretern der Anhänger blos eines Glaubensbekenntnisses eine ganze oder bedeutende Einflußnahme auf