Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 32 (1915)
- Issue
- 4 (22.1.1915)
- Date
- 1915-01-22
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite §8 Dr. Bkoch's Konzentrationslagern sollten billigerweise freigelassen werden. Die Bestrafung dieser Kategorie von Russen würde aber auch den Zweck der Vergeltung und Druckausübung vollständig verfehlen und eher noch das Gegenteil von dem erreichen, was erreicht werden soll. Weil es den russischen Machthabern nur erwünscht sein kann, wenn auch diejenigen Juden, die sich durch die Flucht aus der Heimat ihrer Geißel entzogen haben, so hart wie nur imöglich betroffen werden. Aus dieser niedrigen Gesinnung ist in Petersburg und 'Moskau nie ein Hehl gemacht worden, und jede Bestimmung der deutschen Gesetzgebung, die dort mit Recht oder Unrecht als gegen die Juden gerichtet aufgefaßt wurde, erntete noch immer den heißen Dank der russischen Presse. Man erinnert sich noch des Freudengeheuls der offiziösen Petersburger „Rossia", als deutsche Universitäten sich gegen die jüdischen Studenten, die Opfer der russischen Prozentnorm, abzusperren begannen. Nichts ist den Drahtziehern der russischen Reaktion unangenehmer, als wenn chre Opferunter einer milderen Sonne eine Ruheinsel finden und dort, ein lebender Protest gegen das Stück finsteren Mittelalters, das wir Rußland nennen, zu Atem kommen. Wie weit der Haß heute noch in Rußland gegen die dem Drucke entflohenen Juden geht, dafür bietet folgender Fall einen eklatanten Beweis: Als durch die englischen und französischen Lügenbureaus die Bärennachrichten von der Zerstörung der belgischen Kunststadt Löwen durch die Deutschen in die Welt gesetzt wurden und die feindliche Presse darob so furchtbar entrüstet tat, machten diesmal die Russen nicht mit. Sie vergaßen vorübergehend die Bundestreue, und, anstatt in den Chor der Rache über die „deutschen Barbaren" miteinzustimmen, bedauerten sie es gar sehr, daß die Stadt nicht gänzlich dem Erdboden gleichgemacht wurde. Und des" Rätsels Lösung? Ganz einfache Irgendein Witzbold hat der „Nowoje Wremja" weisgemacht, daß Löwen zum größten Teil von russischen Juden bewohnt sei, die den „gerechten Zorn der deutschen Sieger" heraufbeschworen hätten. Schade, meinte das führende Organ der Russen, schade, daß die Deutschen in Löwen nicht ganze Arbeit gemacht, wie es die Russen in solchen Fällen zu tun pflegten. Sie dachten wohl an Kischinew, Bialystok usw. Wir appellieren an das Rechtsgefühl und an die Weisheit der österreichischen Behörden, zwischen „Feinden" und Feinden zu unterscheiden, Gerechtigkeit und Klugheit walten zu lassen Menschen gegenüber, die in dem kriegführenden Zarentum chren ärgsten Bedrücker sehen, deren Glaubens- und Stammesgenossen von den russischen Mordbrennern zu Tausenden abgeschlachtet werden, weil man bei chnen Sympathien für die Heere des Kaisers Franz Josef I. voraussetzt. Zivilpersonen in Kriegszeite«. Von Oberrabbmer W. Reich in Baden bei Wien. „Der Gesellschafts v ertrag", oder „Die Grundsätze des Staats rechtes", bekannt unter dem französischen Titel „Contrat social", ist eines der Hauptwerke des großen Jean Jacques Rousseau, welches er im Jahre 1762 veröffentlichte. Es bildete die Grundlage der späteren französischen Revolution im Känrpfe für die Selbstregierung des Volkes und ist aufgebaut auf den Gedanken der unveräußerlichen Rechte des einzelnen Menschen; es ist der Grundpfeiler für hie Anerkennung der Individualität der großen Gesamtheit gegenüber. Von dem Hexenbrei der Revanche erstickt, zeigt F r ankr e ich an der Spitze aller seiner Bundesgenossen, wie es an allen seinen großen Ideen der Ver- Wochenschrift Nr. 4 gangenheit . und an allen seinen hervorragenden Kämpen für die Sache der Menschheit Verrat übt. Alle Völkerrechtslehren sind in den Staub getreten, alle Rechtslehren der Menschheit sind im Rachegefühl gegen den deutschen Feind zerstampft, und während sein früherer Ruhm, der ihm die Sympathien der Kulturvölker verschaffte, darin bestand, daß es an der Spitze der Verteidiger der Menschenrechte voranschritt, zeichnet es sich in diesem Weltkriege dadurch aus, daß es dieselben mit den Internierungen Unschuldiger, mit der Beschlaglegung von Privateigentum, mit den Verurteilungen von deutschen Aerzten und Krankenpflegern mit Füßen tritt. Selbstverständlich bleiben hiebei seine Bundesgenossen nicht zurück, und England und Rußland überbieten es womöglich. „CTest la guerre“, lautet da die bequeme Antwort: es ist dies aber keineswegs die natürli ch e Folge des Krieges, sondern die unnatürli ch e des rachsüchtigen Menschenhasses aus der giftigen Pfütze der nationalen Unduldsamkeit, die eine Pflanze der Unkultur des barbarischen Altertums und des menschenfeindlichen, finsteren Mittelalters ist. Im 4. Kapitel des Buches „Der Gesellschaftsvertrag" heißt es über den Krieg und die Kriegsführung: „Das Verhältnis der Dinge und nicht das der Menschen zueinander ruft den Krieg hervor; und da der Kriegszustand nicht aus einfachen persönlichen Beziehungen, sondern lediglich aus sachlichen Beziehungen entstehen kann, so ist weder im Stande der Natur, in dem es kein ständiges Eigentum gibt, noch im Stande der Gesellschaft, in dem alles unter der Gewalt der.Gesetze steht, der Privatkrieg oder der Kampf von Mann gegen Mann möglich." Es heißt ferner daselbst: „Der Krieg ist demnach kein Verhältnis eines Menschen zum andern, sondern das - Verhältnis e i n es St a a t'e s zu m andern, bei welchem die einzelnen nur zufällig Feinde sind, und zwar nicht als Menschen, ja nicht einmal als Bürger, sondern als Soldaten, nicht als Glieder des Vaterlandes, sondern als seine Verteidiger. Kurz, jeder Staat kann, nur andere Staaten zu Feinden haben und nicht Menschen, da man zwischen Dingen von verschiedener Natur kein wirkliches Verhältnis Nachweisen kann" „Dieses Prinzip ist denn auch mit beit Grundsätzen aller Zeiten und mit der unwandelbaren Handlungsweise aller gesitteten Völker in vollem Einklang. Die Kriegserklärungen sind nicht sowohl an die Mächte als an ihre Untertanen gerichtet. Der Fremde, welcher, ob: er nun König, Privatmann oder ein ganzes Volk sei, ohne vorher ergangene Kriegserklärung an den Fürsten dessen Untertanen beraubt, tötet oder gefangenhält, ist nicht ein Feind, sondern ein Räuber." „Sogar mitten im Kriege bemächtigt sich ein gerechter König im Feindeslande wohl alles Staatseigentum es, aber er verschont die Person und das Vermögen des Einzelnen, er achtet Rechte, auf welche die seinigen gegründet sind. Da der Zweck des Krieges die Vernichtung des feindlichen Staates ist, so hat man das Recht, die Verteidiger desselben zu töten, so lange sie die Waffen in der Hand haben; sobald sie sie jedoch niederlegen und sich ergeben, so werden sie, weil sie aufhören, Feinde oder Werkzeuge des Feindes zu sein, wieder nur Menschen, und man hat kein Recht Mehr auf ihr Leben. Mitunter kann man den Staat vernichten, ohne ein einziges seiner Glied e r zu töten, denn der Krieg verleiht nur das zur Herbeiführung seines Zweckes notwendige Recht." Hundertundsünfzig Jahre sind seither vergangen, daß ein Franzose.diese lichtvollen Sätze niedergeschrieben..