Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 32 (1915)
- Issue
- 1 (1.1.1915)
- Date
- 1915-01-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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Nc. 1 Dr. Bloch S Wochenschrift Seite 17 wurde die Kaiserhymne von allen Anwesenden gesungen. Mit der Schlußrede des Herrn -Dr. Mar Beer, Obmannes des Bethamidrasch-Vereines, schloß die schöne Fe'er, an welcher Hunderte von Herren und Damen teilgenommen hatten. — Die zweite Feier, die Sonntag, am 8. Chanutatage, im Straßmannschen Brauhaussaale stattfand, war geradezu eine glänzende Leistung jüdisch-pädagogischer Bestrebung. Der Leiter des Wanüerdundes „Brau-Weig", Herr Zahnarzt Dr. Siegmund Leicht, und Herr Lehrer Siegfried Hahn, hatten alles aufgeboten, um die jüdische Jugend für die Aufgaben des Bundes zu interessieren. Derzeit zählt der von Dr. Leicht und Lehrer Hahn im April 1914 gegründete« Wanderbund in Mähr.-Ostrau bereits 120 Kinder aller Schulkategorien (Mädchen bis zu 16, Knaben bis zu 18 Jahren) und ist tadellos diszipliniert, so daß allwöchentlich in mehreren Gruppen gewandert wird. Das Fest war als Lohn für die fleißigen Wanderer und Wanderinnen gedacht; es erwies sich aber auch, da es ebenso durch das reichhaltige Programm wie durch die gediegene Durchführung desselben einen seltenen Genuß bot, als ein geeignetes Agitationsmittel, weitere Kreise der Kinder anzuwerben. Musik-, Gesang- '.'.nd Deklamationsdarbietungen von Kindern, Vorträge der Leiter wechselten harmonisch ab und fesselten das den großen Saal bis zum letzten Stehplätze füllende Publikum in so hohem Maße, daß man kaum merkte, die Absolvierung des Programms habe 2l/2 Stunde gedauert. Besonders hervorzuheben wären die Festrede des Herrn Dr. Leicht, der Kaiser-Hedad des Lehrers Hahn, das Beruriagedicht und die „Musterung zu Olmütz", vorgetragen von den Schülerinnen N e u m a n n und Appel, das Violinspiel des Herrn Lehrers Fried und des Gymnasiasten Lang, ferner Fas Mandoiinsolo mit Guitarrebegleitung von Walker und w ch l ü s s e l b e r g. Nach Entfernung des Publikums gab es eine Jause für die Wanderer und Wanderinnen, um dessen Gelingen sich besonders Fräulein Lehrerin Frieda 1l e b e r a l l und Fräulein Lotte M e h l e r bemüht hatten. Fräulein U e b e r a l l, die bewährte Führerin des Wanderbundes, hat sich überdies auch sonst Verdienste um das Fest erworben. Breslau. Für Flüchtlinge aus Galizien und der Bukowina sind uns von Fränleirr Anna L a ch nt a n it 5 Kronen zugegangen. Irrberrelend tu Rußland. ii. Die Grundlagen der Judengesetzgebung Matteren aus der Zeit Alexanders II. Danach besaßen alle Juden, die russische Untertanen waren, das Wohnrecht in den zehn polnischen und in vierzehn angrenzenden Gouvernements. Das erscheint auf den ersten Blick gar nicht wenig. Das Bild verändert sich aber, wenn man weiß, daß Rußland rund neunzig abgeschlossene Verwaltungsbezirke (Gouvernements und Provinzen) zählt. Schott damals besaß also das Gros der Juden nur in etwa einem Viertel Rußlands das Wohnrecht. Aber damals wurde es mit diesem Gesetz noch nicht sehr genau genommen, und die Polizei drückte beide Augen zu. Für ganz Rußland besaßen offiziell nur vier Kategorien von Juden das Wohnrecht. 1. Die jüdischen Kauslente erster Gilde samt ihren jüdischen GeschäftsangestellLen und ihrem jüdischen Hauspersonal. Kaufleute erster Gilde aber sind solche Kaufleute, .welche jährlich 800 bis 1000 Rubel Handelssteuer zahlen. 2. Judett, die eine Hochschule absolviert haben, jüdische Pharmazeuten, Apochekergeh'lsen, diplomierte Zahntechniker, geprüfte Feldscher, jüdische Hebammen und jüdische Studenten. 3. Jüdische Handwerker und Handwerkslehrlinge während der Lernzeit. 4. Jüdische Soldaten nach ihrer Dienstetttlassuitg. Es "gibt auch noch eine fünfte Kategorie, die bis auf den heutigen Tag alle nur wünschenswerte Bewegungsfreiheit im ganzen heiligen Rußland besitzt, die aber stets schamhaft verschwiegen wird, die Kategorie der Prostituierten, die der Russe gerne „gelbe Damen" nennt, weil die Polizei ihnen ein gelbes Ausweispapier ausfertigt. Dieser Beruf gilt der Polizei offenbar als eine besonders zuverlässige Stütze ihres Systems, denn er ist unter allen Bernsen derjenige in Rußland, der relativ am wenigsten polizeilichen Schikanen ausgesetzt ist. Seit dem Jahre 1882 erfahren nun die „Grundlagen" der Judengesetzgebung immer seltsamere Auslegungen durch die Erläuterungen des Petersburger -Senats, der höchsten Instanz russischer Gesetzauslegung. Die Tendenz, den Juden das Leben in Rußland zur Tortur zu machen, wird immer offenkundiger und nimmt immer krassere Formen an. Daran hat das Oktobermanifest Nikolaus II. vom Jahre 1905 nichts geändert. Der finstere Geist Pobedonoscews geht um und scheint wirk lich tricht früher Ruhe findett zu können, als bis der Zustand erreicht ist, der Pobedonoscew als Jdealzuftand vorschwebte: daß nämlich ein Drittel der russischen Juden ge'ötet und das zweite Drittel zur Auswanderung gezwungen werden soll, damit dann der Rest, gegen zwei Millionen, von hundert Millionen Russen assimiliert werden kann, ohne daß die russischen Lämmer oabei Schaden nehmen an ihrer Seele. Ganz möch'e nämlich Pobedonoscew die Juden nicht missen. Der tvirtschastl'.che Ruin Spaniens redet eine gar zu eindringliche Sprache. Seitdem 'Alexander III. den Thron seiner Väter bestieg, häufen sich die „Gesetz? aus allerhöchsten Befehl"? die Verfügungen der unterschiedlichen Ministerien und die Gesetzeserläuterungen des Senats, die sich m't ben Juden befassen. Sie sind in diesen dreißig Jahren zahlreich geworden wie Sand am Meere, so daß sich dicke Bücher damit füllen ließen. Es gibt allein über 2000 Senatserläuterungen zu dieser Gesetzgebung. Wir 'önnen hier also nur einiges besonders Charakteristisches herausgreifen. Am 3t). Januar 1882 bestimmte der Finanzminister, daß außerhalb des Ansiedlungsrayons jüdische. Handwerker nur dautt Wohnrecht haben, wenn in ihren Werkstätten nur mit Handmaschinen gearbeitet wird. Sonst seien sie nicht Handwerker, sondern Fabrikanten und auszuweisen. Aber auch innerhalb des Ansiedlungsrayons ist unter Hand.verk nur eine Beschäftigung zu verstehen, die Handarbeit erforderlich ntacht. Wenn also jüdische Handwerker nicht außerhalb des Ansiedlungsrayons ihres Wohnrechte? verlustig gehört wollen, dürfet: sie sich unter keinen Umständet: die maschinellen Fortschritte moderner Technik nutzbar machen. Ein Schmied, der sich nicht mehr t:ur des Handblasebalgs bedient, wäre damit kein Schmied mehr, sondern ein Fabrikant. Das ist Unsinn? Nun, aus Moskau wurde ein preisgekrönter Konditor ausgewiesen, weil er in seiner Konditorei nicht nur Kuchet: verkaufte, sondert: auch Kaffee ausschenkte, wie dies in allen Konditoreien der Welt üblich ist. Aber tveil er auch Kaffee verschenkte, „kam er seinem Berufe nicht nach" und wurde aus Moskau hinausgeworfen. Aus Samara wurde ein Uhrmacher ausgewiesen, weil er auch Uhrkettet: verkaufte, die er nicht selbst gemacht hatte. Matt könnte hundert Beispiele solchen „Unsinns" anführen. Auf «.Beschluß des eMinisterkollegiums vom 28. Januar 1884 wird die jüdische Handwerkerschüle in Schi omir, die rein von jüdischem Geld unterhalten wurde, geschlossen. Warum? „In den Städten und Flecken des südwestlichen Rayons stellen die Juden ohnehin die Majorität der Handwerker und hemmen damit die Entwicklung des Handwerks unter der „Grundbevölkerung": eine speziell jüdische Handwerkerschule ist daher mangels einer solchen bei der christlichen Bevölkerung des Rayons eine überflüssige Waffe in de:: Händen der Juden zur Ausbeutung der Grundbevölkerung." _ Am 14. März 1884 kommt die „Erläuterung" des Senats yeraus, daß Maurer, Steinhauer, Zimmerleute, Stukkateure, Fuhrleute, Gärtner und Fleischer nicht als Handwerker zu gelten haben, also kein Wohnrechtsprivileg außerhalb des Ansiedlungsrayons besitzen. Nun merken