Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 31 (1914)
- Issue
- 51 (25.12.1914)
- Date
- 1914-12-25
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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Seite 910 Nr. 51“' Dr. Bloch's Ausländern das Recht der Niederlassung innerhalb Rußlands verliehen. Von diesem Rechte waren nur Juden ausgeschlossen, und mir besitzen ein .Gestäildnis der Kaiserin, warum die Juden aus dem Niederlassungsrechte vom Jahre 1762 ausgeschlossen wurden- Dieses Geständnis lautet: „Die Zulassung oon Juden nach Rußland, ist als allgemein nützlich anerkannt worden, konnte jedoch aus Rücksichten kirchlicher Politik nicht stattsindeu." Dieser „kirchlichen Politik" blieb die große Kaiserin stets treu, so daß sie, trotz ihrer angeblichen Toleranz, 1792 „alle ausländischen Juden" des Landes zu verweisen besahl. Diese Verordnung wurde mit unerhörter Strenge durchgeführt. Als der damalige preußische Gesandte, tu 2r. Petersburg, Graf Holtz, pich für einen preußischen Juden namens Men dl, der die Moskauer Zuständigkeit bereits erworben hatte, verwendete, wurde er vom Senate zurückgewiesen mit Hinweis darauf, daß auch die Verwendung der österreichischen Regierung für einen österreichischen Juden keine Rücksicht gesunden hat. Ebenso wurde im Jahre 1797 die Niederlassung der Juden in Moskau und Smolensk untersagt, dagegen aber wurde ihnen im selben Jahre Weißrußland, das Gebiet von Noworossiisk und das taurische Gebiet zum ständigen Aufenthalt eröffnet, nachdem die Bevölkerung dieser Ländereien keine rechtgläubig orthodoxe ist. In unserem Jahrhunderte trat in der russischen Gesetzgebung bezüglich der Juden eine Wendung ein. Nicht daß die russischen Gesetzgeber drakonische Maßregeln gegen die Juden zu ergreifen aufgehört hätten, sondern sie versuchten auch auf gütlichem Wege die Bekehrung der Juden zur Orthodoxie zur Durchführurtg zu bringen. Es wurde im Jahre 1820 ein Gesetz sanktioniert, wonach die zur Orthodoxie .übergehenden Juden „eine Geldbelohnung im Betragewon 30 Rubeln erhalten". Gleichzeitig wurde allerhöchst anbefohlen, „die getauften Juden auf die Dauer von drei Jahren von jedweder Steuer zu befreien". Bald darauf erschien ein Utäs, welcher anordnete, daß „die in Untersuchungshaft stehenden Personen durch Uebertritt zur Orthodoxie von jeder weiteren gerichtlichen Verfolgung zu befreien sind". Im Jahre 1817 wurde ein Verein unter dem Namen „Gesellschaft israelitischer Christen" gegründet, welcher die Förderung von Neophiten aus den Juden zum Zwecke hatte. Denselben Zweck verfolgte die im Jahre 1918 kreierte „Vormundschaft der israelitischen Christen". Ebenso befinden sich im russischen Staatsgrundgesetzüuche zahlreiche Verordnungen und Bestimmungen, welche die Bekehrung der Juden zur Orthodoxie zu erleichtern suchen. Bei der russischen Gesetzgebung ist ein Jude mit 13 Jahren schon großjährig, um der Orthodoxie ohne elterliche Erlaubnis beitreten zu können. In besonderetr Fällen ist es dent Minister des Innern anheimgestellt, Juden auch unter 13 Jahren die Erlaubnis zur Taufe zu erteilen. Diejes Gesetz scheint einer mittelalterlichen Verordnung des Papstes Martin V- (1421) entnommen worden zu sein, denn auch dieser den Juden übel gesinnte Papst hat das Alter, in welchem jüdische Kinder ohne elterliche Erlaubnis getauft werden können, auf 12 Jahre festgesetzt. Der Regierungszeit Kaiser Nikolaus I., mit Recht „Soldatenherrschaft" genamtt, hat auf dem Gebiete der „Judenbekehrung" Unerhörtes geleistet. Mit Feuer und Schwert hat Nikolaus I. die Juden als Anhänger der mosaischen Konfession ausrotten wollen. Er hat die jWischen Kinder massenhaft taufen lassen, und jedem ist zweifelsohne die bei den russischen Juden „Schreckenszeit" genannte Periode (1830 bis 1852) bekannt, wo Tausende und Tausende von jüdischen Kindern im Alter von 8 bis 10 Jahren als „Soldaten", auch ..Kanton sti*1 genannt, nach Sibirien, Kaukasien und in die Tiefen Rußlands vertrieben wurden, um dort durch Prügel, Folter und Hunger der Orthodoxie ausgeliefert zu werden. Dieser Wochenschrift Schreckenszeit hat der - geistreiche liberale russische Schriftsteller Nikitin in seinem Buche „Die Vielgeprüften" (NuoAomrnärckju^e) ein unvergängliches Denkmal gesetzt, und es ist haarsträubend, dieses Buch der) Klagen zu lesen. . . . Ebenso hat Kaiser Nikolaus I. das bekannte „Hebräifchc Komitee" geschaffendem er die Ueberwachung der Juden übertrug. In der kaiserlichen Instruktion an das „Hebräische Komitee", welche die Pflichten desselben aufzählt, heißt es wörtlich: „Dem Hebräischen Komitee wird die Pflicht auferlegt, Mittel zur Verminderung der Zahl der Juden ausfindig zu machen." Was die Instruktion unter „Verminderung der Zahl der Juden" gemeint, das erfahren wir aus der Tätigkeit des Komitees, welches alle Mittel anwendete, um Juden zur Taufe zu treiben. Dieser Monarch ließ auch ein Projekt ausarbeiten, wonach die Juden in Rußland gezwungen werden sollten, ihre Geschäfte an Samstagen offen zu halten, ihre Kinder nicht beschneiden zu dürfen?c.; die Vorbereitungen zum Krimkriege jedoch hinderten ihn, dieses Projekt zur Verwirklichung zu bringen. Was Nikolaus I. durch Repressalien und „Belohnungen" erlangen wollte, das hat auch der liberale Alexander II. durch Verbreitung von Bildung und Aufklärung unter den Juden zu erreichen gesucht. Er errichtete Rabbinerseminarien, öffnete den Juden die Türen aller Bildungsanstalten Rußlands und wollte sogar zuut Zwecke der Assimilation den „verhexten Kreis" des jüdischen Niederlassungsgebietes vernichten. Letzteres geschah jedoch nicht, weil die „kirchliche Politik" der Popen sich gegen die Zulassung der Juden nach dem Innern des Reiches ausgesprochen hatte. Aber auch Alexander II. konnte sich von der Proselytenmacherei der russischen Kirche nicht befreien, so daß er 1865 ein „Asyl für getaufte und der Taufe starrende Juden" kreierte, wobei auch anbefohlen wurde, die Taufe von Juden „an Feiertagen und möglichst öffentlich" vorzunehmen, um wahrscheinlich auf die Gemüter der Juden einen größerett Eindruck auszuüben. Ein besonderes, von der russischen Regierung stets mit Erfolg angewendetes Mittel zur Bekehrung der Juden zur Orthodoxie war die massenhafte Austveifung derselben aus den Städten und Dörfern, wo ' sie jahrzehntelang gelebt haben. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts gelangte dieses Mittel zum erstenmale zur Anwendung. Es war Alexei Michailowitsch, Sohn des ersten Zaren aus dem Hause Romanow, der eine massenhafte Ausweisung der Juden zum erstenmale anordnete. Als er im J"hre 1654 Weißrußland mit dent Moskauer Zarentume vereinigte, befahl er, alle Judett aus Mohilew, Orscha, Schklow rc. auszuweisen. Er orditcte auch an, die Immobilien der Ausgewiesenen zugunsten des Aerars (Kasna) mit Beschlag zu belegen. Ebenso wurden die Juden im Jahre 1660 aus Kiew ausgewiesen, nachdem Alexei Michailowitsch diese Stadt dem russischen Reiche einverleibt hatte. Hieraitf folgte die Ausweisung der Juden aus Witebsk (1697). Im Jahre 1736 (zur Regierungszeit Annas) wurden die Juden aus Kleinrußland ausgewiesen. Im Jahre 1742 tvurde neuerdings anbefohlen, „Juden dürfen nach Rußland nicht eingelassen werden; nur solche, die sich bereit erklären werden, den russischen 'Glauben anzunehmen, können sich in Rußland frei niederlassen. Katharina II. hatte mehreremale den Einlaß der Juden nach Rußland untersagt, weil „die Geistlichkeit dagegen ist". Die religiöse Seite der jüdischen Frage sowie das Streben, die Juden zur Orthodoxie zu bekehren, traten besonders grell in der zweiten Hälfte der Regierungszeit Alexanders I. aus. Diese Zeit der allgemeinen Reaktion und des religiösen Mystizismus in Rußland ist reich an Zwangsmitteln, welche die Regierung „zum Seelenheile der