Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 31 (1914)
- Issue
- 37 (13.9.1914)
- Date
- 1914-09-13
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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'Jlc. b7 Dr. Bloch S Wochenschrift lehrten in Ansehen gestanden zu sein, die, wenn sie nach Gufta tarnen, sein Hans gerne aussuchten. Der hochangesehene R. Chona, der vom Patriarchen zur Vornahnie der Bestimmung des Neumondes nach En-Tab^) delegiert wurde, bekam auf der Reise dahin brennenden Durst. Ta es während des Laubhüttenfestes war und R. Chana es vermied, selbst Wasser außerhalb der .Laubhütte zu trinken, harrte er aus, bis er nach Gufta tarn, wo er bei R. Jochanan die gewünschte Laubhütte irnd gastfrcundschafiliche Ausnahme fand.'', Eine kontroverse zwischen den beiden Schullehrern gelegentlich ihre:' Zusammentreffens läßt ersehen, daß der Schwerpunkt der Tätigkeit des Sasra weniger in der Schule als in der Synagoge in der mit seinem Amte verbundenen Obliegenheit des Thoravorlesens lag. Die oft kornplizierten Normen über die Thoraleltion, wenn am Sabbat auch Neumond, Chanuka oder beides zugleich ist - über die Zahl der Personen, die zur Thora zu rufen sind, über die Aufteilung der Lektion auf die zur Thora gerufenen Person, über das Maftir und andere liturgische Einzelheiten nehmen das Interesse des Safra iu weit höherem Maße irr Anspruch, als die unter rieh tliche Seite seines Berufes. R. Jochanan tarn einmal nach Tiberias und bemerkte bei der Thoravorlesung eine von der Norm abweichende Praxis, worüber er dem, wie es scheint, jüngeren Kollegen sein Befremden ausdrückte. Bar Abuna hatte nämlich das Brunnenlied (Numeri XXI, 17) dadurch ausgezeichnet, daß er vor und nach der Lektion desselben eine Benediktion sprach, wie dies auch Jktiit Lesen des Liedes am Meere üblich war.?) Der <scifm von Gufta hielt dies für unzulässig und fragte: „Ist denn das gestattet?" Bar Abuna, in dem festen Glauben, nach der Norm gehandelt zu haben, antwortete verwundert: „Und das weißt du nicht? Alle Lieder müssen durch eiueu Lobspruch eiugeleitet und beschlossen werden." Die Sache wurde dem hervorragenden R. Simon vorgelegt, und dieser entschied, daß nur besonders bedeutende Stellen, tvie das Lied anr Meere, das Zehngebot und die Berwünschunge'n in Lev. 26 uitb Deuter. 28 durch einen besonderen Lobspruch einzuleiten urtb zu beschließen |inb.8) ’ÖJB 9 p '1? ‘1 R. Levi b. Panti. Ein anderer der zrveiten Hälfte des 4. Jahrhunderts augehörender, gleichfalls in Palästina, wahrscheinlich in Tiberias, lebender Thoravorleser, der sicherlich auch den Schuldienst versah, war Levi b. Panti. Er ist über eine Frage wandten, Palästinenser war. Es gehr auch nicht an, mit Hy mann, Tvtdvth Tanaim ve'auwrim S. 693. die Worte rnj in "rG nby zu korrigieren, da ja Gufta wo R. Jochanan seinen Wohnsitz hatte, in Palästina lag. Die Worte rro können nur dahin verstanden werden, daß R. Jochanan von dem hochgelegenen Orte Gufta, unweit Sepphoris, nach dem tiefer gelegenen Tiberias herniederstieg. Bergt. Jer. Bezah I, 1, tr-cab p-rex ja ■'•-! rvr« ferner Lev. r. 30, 4lnf. Klein a. a. o. identifiziert R. Jochanan, den Schullehrer aus Gufta, mit pn in Jer. Sabbath V. 2 und mit in Jer. Arta III, 7 und merkt nicht, daß Letztere in Babylon lebten, wie aus den Worten: bKiatff iaip K-ir'j? nrirr lJer. Arla III, 7) hervorgeht. Bergt, auch Pene Mosche, daselbst: pnr *ap k-ow snx «rn rpn s) lieber die Lage dieses Lrtes st. Schwarz, Das heilige Land, S. 133 bis 134 dem Jawitz in seinem Toldoth Jisroel VI. S. 339 folgt. Dagegen Halewi, Doroth Harischonim 2 a, S. 67. 3tuin. 34. 6) Jer. Snkka II, 5. ') Zur Zeit der Mischna und der ersten Amoraim hatte, nicht wie jetzt, jede einzelne, sondern nur die erste und letzte zur Thora gerufene Person einen Lobspruch gesprochen. Siehe Megilla IV, 1. p3-ca xbi "iip p*?p ra» »"nc *:rp -cp nn pan '-> 8) Jer. Megilla III, 7. 0 So Kohel. r. zu VIII, 3; Jer. Megilla III, 7 *1032; Megilla: 31b 'tan; Jalkut Proverb 8 93L «10m; Soferim XII, 3 -lass ft!» 633 Norin in betreff der Thoravorlesung in Zweifel und wendet sich diesbezüglich an R. Huna >b. Abin>. Rach einer Bestimmung der Mischna-) darf in der Borlesuug der Strafandrohungen lLevilicus XXVI. 14--26) keine Unterbrechung einrreten, es soll vielnrehr das ganze Stück von einer Person gelesen werden. Als Folge dieser Be stimmung hat sich der Brauch herausgebildet, vor und nach dem Borlesen der Strafandrohungen die entsprechenden Benediktionen zu rezitieren. Nun will Levi b. Panti wissen, ob diese Bestimmung auch auf die Jluchverse Deuteron. XXVII. (15 26) Anwendung zu finden habe, was der (Gefragte verneint.') Ein anderes mal las Levi b. Panti diese Berse leise und stamurelnd vor, da ermahnte ihn Huna, mit lauter Stimme zu lesen, denn es sind keine Flüche, sondern Zurechtweisungen, und von diesen heißt es (Proverb. III, l l >, „die - »urecht rveisungen des Ewigen, mein Sohn, verschmähe nicht."'1 (Fortsetzung folgt) Korrespondenzen. Große Rot. Flüchtlinge aus den von der Kriegssurie bedrohten Ländern, arme, von allem entblößte Glaubensgenossen, die nichts als das nackte Leben gerettet, svrecheu tag lich in unserer Bereinskanzlei vor und bitten um Kleider, Wäsche, Schuhzeug. Sie haben Haus und Hof iu wilder Flucht verlassen müssen, sind aus die Mildtätigkeit edler Menschen angewiesen. Unsere Vorräte sind erschöpft. Wir richten die Bitte an edle Menschen, was ihnen entbehr lich, unserer Brock e n s a m m l 11 n g zuzuwenden. Eine Karte an die Vereinsleitung, Lerchenfelderstr. 71, ge uügt und die Sachen werden abgeholt. Der Vorstand der Brockensammlung für jüdische Arme. Wien, VII-, Lerchenfelderstraße 71. Tel. 35310.1 .Hilfsaktion des Jüdinnen Nationalfonds für die Verwunderen und Notleidenden durch Verkauf von Hitfsmarken. In der Reihe der Hilfsaktionen, die für das Wohl nuferer im Felde stehenden Krieger und den zurückbleibenden notleidenden Familien unternommen werden, tritt eine neue eigenartige Aktion auf den Plan. Der Jüdische Nationalfonds läßt eine Hilf s ni a r k e zum Verkauf gelangen, deren Ertrag allen Verwundeten und Notleidenden, ohne Unterschied des Bekenntnisses, zugute kommen soll. Längst sind alle Scheidelinien zwischen Parteien und Konfessionen verschwunden und in aufopferungsvoller Weise arbeiten alle gemeinsam im vaterländischen Interesse. Es ist deshalb anzunehmen, daß der Absatz der Hilfsmarke entsprechend dem patriotischen Zweck rnüt erheblich sein wird, zumal der Preis eines Markenheftchens, das 20 Marken enthält, ans nur 1 Krone bemessen ist. Die Hilfsmarke soll insbesondere für F e l d v 0 st - sendungen benutzt werden, die - bekanntlich portofrei sind. Unsere in der Front stehenden Vaterlandsverteidiger werden sich freuen, aus den Marken zu erseheir, wie die in der Heimat Zurückgebliebenen mit allen Mitteln bemüht sind, die verwundeten Krieger und die notleidenden Familien in der Heimat zu unterstützen. Aber auch bei gewöhnlichen Postsendungen dürfen und sollen die Hilfsmarken in Anbetracht des edlen Zweckes reichlich verwendet werden. *) Megilla III, 6 mSSpa j'P'csa prr 3) Jer. Megilla III, 7. ■*) Koheleth r. zu VA II, 3. iBäMB