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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1914-08-28 · 35 (28.8.1914) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
31 (1914)
Issue
35 (28.8.1914)
Date
1914-08-28
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr 35 Dr. Bloch's Wochenschrift Sette «01 bekannten Hafenstadt ihrem friedlichen Gewerbe nachgingen, zur Ausweisung verurteilt. Dieser Ukas war eben in Durchführung begriffen und hätte bis zum 16. August ganz ausgeführt sein sollen. Mit dem Erscheinen der deutschen Kriegsschiffe vor Libau bekamen die Russen andere Sorgen, zunächst die, ob sie nicht selbst aus dem Lande verjagt werden würden. Bekanntlich sind dann über Nacht aus den ausgewiesenen und vertriebenen Juden „meine lieben Juden" des Zaren geworden. Einberufung der jüdischen Ottomanen in Oesterreich. (Ein unklarer Aufruf des türkischen Konsulats in Wien.) In den Wiener Blättern vom 8. August erschien ein Aufruf des türkischen Generalkonsuls in Wien vom 7. August 1914, der in deutscher Uebersetzung wie folgt lautet: „Nach dem durch kaiserlichen Jrade sanktionierten provisorischen Gesetz sind alle Bewohner von Konftantinvpel, welche bis zum Jahre 1299 (1883) geboren 'wurdeneinschließlich der Nichtmuselmanen bis zum Alter von 45 Jahren zum effektiven Militärdienst verpflichtet. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Veröffentlichung in Kraft. Im Sinne eines gleichen provisorischen Gesetzes können die der Reserve angehörenden Nichtmuselmanen wie bisher, wenn sie es wünschen, von der gegenwärtigen Mobilisierung enthoben werden, wenn sie den Betrag von 30 türkischen Pfund außer der Kriegstaxe und der Vilajetabgabe entrichten. Dieses Gesetz bleibt für diejenigen, welche im Reichsgebiete wohnen, 8 Tage und für diejenigen nichtmuselmanischen Ottonianen, welche im Auslande wohnen, 14 Tage vom Tage der Veröffentlichung (für die in Oesterreich befindlichen vom 8. August 1914 angefangen) in Wirksamkeit. Nach Ablauf dieser Frist wird das Doppelte dieser Taxe eingehoben werden." Aus der Fassung dieses Aufrufes ist es nicht klar, was mit solchen geschehen kann und wird, welche aus irgendeinem Grunde auch nach Ablauf der oben fixierten Termine sich weder zum Kriegsdienst stellen, noch auch die für Nichtmohammedaner vorgesehene Enthebungstaxe bezahlen. Ebensowenig enthält diese Kundmachung des türkischen Generalkonsulates irgendeine Bestimmung bezüglich jener nichtmohammedanischen, also auch jüdischen Ottomanen, welche niemals gedient haben. Ein in Wien lebender Jude türkischer Staatszugehörigkeit wendete sich deswegen an das Generalkonsulat und erfuhr nun, daß inzwischen ein weiteres provisorisches Gesetz erlassen worden sei, welches auch Hie nichtgedienten Juden und Christen ottomanischer Staatsangehörigkeit unter die Fahnen des Halbmondes ruft. Dieses Gesetz wurde nun merkwürdigerweise von dem hiesigen türkischen Generalkonsulat nicht publiziert^ wodurch mehrere hier lebende jüdische Ottomanen im Unklaren über ihre Pslichtengebühren sind. Wir erfüllen gerne den Wunsch eines unserer Leser, indem wir hievon den in Oesterreich lebenden Ottomanen jüdischen Glaubens diese Verfügungen zur Kenntnis bringen. Es sei nur noch bemerkt, daß laut Allskunst des Generalkonsulates auch die nichtgedienten jüdischen und christlichen Ottomanen ihre Enthebung von den Pflichten der Mobilisierung durch Erlag von 30 türkischen Pfund erwirken können. Wann jedoch der Termin für diese Nichtgedienten abläuft, rvar, lvie unser - Gewährsmann mitteilt, aus den Mitteilungen des Generalkonsulates nicht zu erkennen. „Mesillah Chadaschah." Bor mehreren Jahren hat eine Gruppe russischer und gakizischer Juden unweit von Konstantinopel ein großes Terrain von dein damaligen Besitzer Hassan Pascha angekauft und daselbst eine jüdische Ackerbaukolonie unter dem Namen „Mesillah Chadaschah" („Neue Bahn" ' gegründet. Dieser Tage haben die Mitglieder des jüdischen Turn- und Sportvereines Makaoi'in Konstantinopel -eilten Ausflug in die jüdische Kolonie gemacht und waren ganz entzückt von dem dort Gesehenen. Die Kolonie entwickelt sich außerordentlich, setzt ihre Produkte mit Leichtigkeit und zu guten Preisen in Konstantinopel ab. Die Kolonie erhält auch eine Schule, welche von der Konftantinopler jüdischen Gemeindeverwaltung durch Zuweisung von Lehrkräften unterstützt ivird. Bezeichnend ist es, daß die Umgangssprache in der Kolonie nicht das Hebräische, sondern der jüdische Jargon ist. In den Schulen wird allerdings die hebräische Sprache gelehrt und die Kinder der Kolonisten beherrschen bereits neben der türkischen auch die hebräische Sprache. Die Exknrsionisten, welchen der jüdische Jargon fremd war, bedienten sich in ihren Ansprachen während des gemeinsamen Mahles der spaniolischen, der französischen oder der hebräischen Sprache. Mit dieser Exkursion ist eine erfreuliche Verbindung zwischen den Kolonisten imi) den Juden von Konstantinopel hergestellt worden. Weshalb in Rußland eine Rabbinerwahl unterbleiben muß. In Kursk in Rußland sollte kurz vor Ausbruch des Krieges über Anordnung des Gouverneurs die Besetzung des vakanten Rabbinerpostens durch die Neuwahl erfolgen. Der Wahltag war bereits festgesetzt, alle Vorbereitungen zur Wahl waren getroffen, als plötzlich der Gouverneur die Entdeckung machte, daß die rneisten Kursier Juden wegen angeblich ungesetzlichen Handels in den Dörfern und wegen mangelhaften Wohnrechtes in verschiedene Prozesse verwickelt sind, roeshalb sie nach dem russischen Gesetze an einer Rabbinerwahl nicht teilnehmen können. Die Folge hievon war, daß die übrigen vom Wahlrecht nicht ausgeschalteten Juden nicht die für die Rabbinerwahl gesetzlich vorgeschriebene Zahl auSmachten. Aus diesem Grunde mußte in Kursk die Rabbinerwahl unterbleiben. Eine Jüdin städtische Kontrollorin. Aus Bartfeld (Ungarn) wird berichtet: Mit Rücksicht darauf, daß nahezu sämtliche städtischen Funktionäre in den Krieg ziehen mußten, hat sich hier eine aus Frauen und Männern bestehende Bürgerwehr gebildet. Die meisten versehen den freiwillig übernommenen Dienst unentgeltlich. Zu diesen gehört auch Frau Wilhelm A u st e r l i tz, welche das verantwortungsvolle Amt einer städtischen Kontrollorin auf sich nahm. Die Regierung hat diese Wahl bereits bestätigt, und Frau Austerlitz versieht ihren Dienst zur außerordentlichen Zufriedenheit der städtischen Bevölkerung.. Vermischtes. Gottesdienst. Heute, Freitag, um v47 Uhr abends, findet im Tempel der israelitischen Kültusgemeinde, 2. Bezirk, Tempelgasse Nr. 3, ein Gottesdienst für die Einberufenen und ihre Angehörigen statt, bei dem Rabbiner Dr. Max Grunwald die Predigt hatten wird. Gottesdienst. Freitag, um 'ä/J Uhr abends, findet im Tempel der israelitischen Kultusgemeinde, XXI., Holzmeistergasse 12, ein Gottesdienst für die Einberufenen und ihre Angehörigen statt, bei dem Rabbiner Dr. Rosen mann die Predigt halten wird.

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