Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1914-07-31 · 31 (31.7.1914) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
31 (1914)
Issue
31 (31.7.1914)
Date
1914-07-31
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3020846-3022089-3022121--23333-3048526
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 536 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 31 Krieges im Jahre 1761 plötzlich eine gefährliche Stockung eintrat, erfloß über den Vortrag des Grafen Johann Chotek die folgende Resolution:*) „Da nun alles an Aufrechterhaltung des Credits, „dessen einmal gemachter Verlust nicht mehr zurück- „gebracht werden mag, gelegen jseyn will: So ist allsogleich „der Prager Judenschaft^) aufzulegen, innerhalb vier „Wochen vor 400.000 fl.: Bancoobligationen ä 5 pr. „Cento gegen den Rabatt, wie solche der Zeit in den „Cours gehen, 400.000 fl. baar aufzubringen und ein- „zuliefern. Weiters wäre der Fürst Gicht... um ein „Darlehen von 400.000 fl. anzugehen." Der Ernst der Situation leuchtet aus dem unmittelbar folgenden Passus hervor: „Eine zeitliche Aushülfe ist auch in denen von denen „Entrepreneurs gelegten Cautionen und versprochenen „Darlehen abhanden." Nebenbei bemerkt, waren diese Lieferanten, welche Münzen, hartes Futter, Mehl „Munoüren" und Rimonten auf Kredit gaben, ebenfalls Juden. Ihre Namen Lewi Jud, Lazar Simon I., Löbl Khu I., Löbl Hönig I., Mayr I., Moyses Löw I., Oppenheimer I., Schlesinger I., Güßl Mayer I., Eskeles I., Samuel Manasses I., Simon Samuel I., Kay.serlich Russischer Agent, Eppinger I., Oesterreicher Alexander I., Oesterreicher Lazar I., Dobruska I., Zelmanovitsch I., Arnsteiner I., kommen in den Protokollen über Lieferungskontrakte für das k. k. Heer im Laufe des siebenjährigen Krieges recht oft vor. Teils lieferten sie einzeln, teils bildeten sie „Kompagnien". Sie wohnten nicht nur in Wien, sondern auch in Mähren und Böhmen. Bei Gelegenheit des Abschlusses eines Lieferungskontraktes pflegten sie Kautionen für die rechtzeitige und einwandfreie Uebergabe zu geben, von welchen soeben in der Allerhöchsten Entschließung die Rede war. Die Wiener Juden standen auch im Handels-, richtiger im Bankverkehr mit einflußreichen Persönlichkeiten, Gesandten und Botschaftern, welche ihnen ihre Protektion gewährten. „Der Benedict Heybach ist unter der protection des „Chur Pfälzischen Gesandten mit Weib und Kindern, „dann der Marcus Beer unter dem Schutz des ehe- „maligen Russischen Botschafters Grasen von Kayserling, „nicht minder der Jud Dobruska, und Adam Oppen- „heimer als ein Lieferungs-Compagnon des zu Brünn „dermahlen arrestierlich innsitzenden, und sehr renomirten „Betrügers Judens Eybeschütz allhier eingeschlichen, „welche alle 3 ihre gar große protection gefunden haben". Diese Juden sollten, meint der Anonymus, nach drei Monate betragender Frist gänzlich abgeschafft werden. „Unter diese Abschaffung würde zwar der Kays. „Russische Cammer-Agent Samuel Simon primo Joco „kommen", weil derselbe angeblich „auch das dritte Mahl „ad cridam verfallen kann. . . Der vorige Russische „Botschafter Gras Kayserling hat sich dieses Juden po- „tentissime angenohimen."" So kam es, daß mit der Zeit der Besitz eines Toleranzpatentes geradezu zur Einnahmsquelle werden konnte, weil nämlich auf Grund desselben „fremde" Juden als Bediente rc. sich in Wien aushalten konnten. „Da sehend die 3 Familien von dem Hirschl Spitz, „Marx und Moyses Schlesinger gänzlich verdorben, „tragen schon durch verschiedene Jahre zu der Toleranz „nicht einen Heller bey, chr Privilegium ist schon *f Vgl. Staatsratsakten Nr. 2654 vom 9. Oktober 1761 sowie ibid. 3301 vom 16. Oktober 1761: „Den jüdischen Deputierten ist bei ihrer Entlassung aufzutragen, alles mögliche anzuwenden, damit die angesuchte Summe 400.000. wo nicht ganz, doch größtenteils, binnen 3 Monaten ausgebracht werde, welche der Repräsentation nritzuteilen und derselben mitzugeben, daß sie hierauf noch weiter andringen soll. Dann vergleiche die Protokolle 478 vom 10. April 1761, 856 vom 24. Mai 1761, 634 vom 1. Mai 1761 und 1661 vom 5. August 1761; besonders vergleiche 205 aus dem Jahre 1763. längstens erloschen . . . und wann man mit einem Wort „alles sagen will, so leben selbe won ihren also angeben- „den Bedienten." Aus den ferneren Angaben ist zu ersehen, daß sich die Wiener Juden lange vor Moses Mendelssohns Wirksamkeit „modernisiert" haben. Die Unverheirateten trugen offenbar von niemandem angefochten, keinen Bart, was unser Autor als etwas Alltägliches hinnimmt, und nur mit Schmerz einen Vorfall, wo selbst ein Verheirateter keinen Bart trug, zum Anlaß seinerwehmütigen Klage nimmt. „Aber dieser Verheurathete Jud Samuel Sintzheim „kraget keinen Bart, wie andere verheurathete Juden, „und obwohlen solches demselben anbefohlen worden, so „hat er doch dato keine parition geleistet. Wird nun „dieser Jud, wie auch alle übrige ohnverheurathete nach „ihrer Gestalt angesehen, so kan fast niemand einen dergleichen Juden von einem Christen unterschieden." Als Beweis für die schlechten Folgen dieser Unerkennbarkeit dürfte wohl mit Fug der komisch-tragische Vorfall angesehen werden, welcher sich damals zugetragen hat. In der Anwandlung einer lustigen Weinlaune begab sich der „Hauß-Vatter", Samuel Sintzheim mit Namen, in eine Vorstadt auf einen Ball, woselbst er jedoch inmitten der fröhlichen Tanzunterhaltung plötzlich vom wachsamen Auge der sachkundigen Obrigkeit bemerkt, erkannt und festgenommen wurde. Natürlich wurde er „den anderen Tag arrestirlich in das rumor-Hauß gebracht, aber gar bald, weiß nicht aus was für Ur- „sachen, entlassen worden". Solche traurige Fälle kämen guck) sonst vor, nur taten es Unverheiratete. Was unseren Autor noch kränkt, ist der betrübende Umstand, daß die Juden sich nach Belieben überall in der Stadt eine Wohnung mieten durften. Es wäre geradezu als eine Blamage für die kaiserliche Residenz zu betrachten. „Fast ist keine Stadt im gantzen Röm. Reich, auch „sogar in Böheim und Mähren, wo die Juden so zer- „streuter und zerteilter, als wie hier in der Stadt, und „fast in denen schönsten Gassen wohnen . . . Jeder Frem- „der, welcher anhero kommet, verwundert sich über diese „Zerstreuung, und kann nicht wohl begreifen, wie dann „der Status poUtmus zugeben kann, daß Juden und „Christen in einem Hauß beysamen wohnen können, ohne „dahin besorgt zu sein, wie die. Nahe, ja die nächste „Gelegenheit zu einer sündhaften Vermischung vermieden „werde." Gegen diese Uebel ließen sich gewisse Mittel ausfindig machen. Die Verheirateten mußten sich, wenn schon kein anderes äußeres Zeichen, so doch zumindest ihre Bärte stehen lassen, hingegen wäre den Unverheirateten der gelbe Fleck nicht zu erlassen. Andererseits empfiele es sich, „die gesamte Judenschaft aus den Saltz Grieß allhier auszuweisen". Selbstverständlich „haben die hiesigen Juden keine Synagoge, sondern ihr gebett, und übrige Ceremonien werden in eines jeden seinem Hauß verrichtet, oder es kommt diesfalls eine Familie zu der anderen", d. h. sie hatten Minjanim. Die Wiener Juden hatten wohl keinen Rabbiner, allein einen Schochet konnten sie nicht entbehren. „Für das Wein- und Fleisch-Koschern zahlen die „hiesige Juden nicht, maßen solches alles unter ihren „nahmhaften Toleranz-quantis bereits mit ein begriffen „ist, selbe auch nicht selbsten eigends schachten, sondern „mit einem Fleischhacker allhier dahin einverstanden „seynd, daß er ihnen E. g. Von einem Ochsen dasFleisch „durch ihren Jüdischen Schächter schachten lastet, dahin- „gegen der Jud darfür das Pfund Fleisch um etwas „theuerer zahlen, und dagegen den Schächter besolden „muß."

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.