Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 31 (1914)
- Issue
- 25 (19.6.1914)
- Date
- 1914-06-19
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 430 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 2b in allen Stücken den Ausführungen des Vorredners an und verweist insbesondere aus die Gefahr, die der Jugend der heiligen Stadt durch die gegenwärtige Planlosigkeit droht. Er schlägt vor, mit den Vorarbeiten zur Gründung einer Zentrale für Erziehungswesen in Palästina zu beginnen» Diese Zentrale soll alle Erziehungsanstalten, die im Geiste des überlieferten Judentums zu wirken berufen sind, sowie alle gesetzestreuen Lehrer des heiligen Landes umfassen. An diese beiden Referate knüpfte sich eine gründliche und teilweise sehr erregte Debatte, in der sowohl das Gemeinsame als auch das Divergierende der einzelnen palästinensischen kulturellen Interessensphären zum Ausdrucke kamen. Es beteiligten sich daran Rabbiner S. Rubin- Jerusalem, S. Stampser- Petach Tikwah, I. L i p s ch ü tz - Jaffa, Rabbiner M. B r a d e r - Ekron, Rabbiner I. B. Horowitz - Jerusalem, Rabbiner E pst e i n - Jerusalem, Rabbiner P o r a t h - Jerusalem, I. M. C h od o r o w s k i - Jaffa, S. Slokoiowsky- Pctach Tikwah, I. S. Minzberg - Jerusalem, Rabbiner Kahn-Rehoboth, Rabbiner U r i t s ch e r - Jerusalem und M. Blau- Jerusalem. Nachdem die Frage nach .allen Seiten hin erörtert worden war, wurde sie zur Beschlußfassung einer Kommission übergeben. Die Kommission teilte hierauf ihren Beschluß mit, wonach die gegenwärtige Lage der palästinensischen Jugenderziehung aufs dringendste eine Besserung erheischt. Da es jedoch dem Delegiertentage momentan an den Mitteln fehlt, um einen detaillierten einheitlichen Unterrichtsplan auszuarbeiten, lege die Versammlung der Leitung in Jerusalem, Jaffa, den Kolonien und den anderen palästinensischen Städten die Pflicht auf, im Sinne der dargelegten Grundsätze für die Hebung des Thorageistes in der Jugenderziehung zu wirken. Als zweiter Punkt qelangte der Bericht des Rabbiners Horowitz- Jerusalem zur Verhandlung über die vor einigen Monaten unternommene Erpedition in die gali.'äischen Kolonien. Diese war aus hervorragenden Rabbinern und Laien aus den palästinensischen Städten und Kolonien zusammengesetzt, und ihr Zweck war, in den Kolonien den religiösen Geist und das religiöse Pflichtleben zu stärken. Die Erpedition fand in den meisten Kolonien bei einzelnen den aufrichtigen Willen vor, im Geiste des Judentums ihr Leben einzurichten. .Sie werden aber vielfach daran gehindert, weil die Erziehung meistens in Händen solcher Lehrer liegt, die alles daran setzen, um gesetzesfremden Geist in den Kolonien heimisch zu machen. , Die Erpedition wurde von den meisten Kolonisten, zum Teil sogar von den landwirtschaftlichen Arbeitern, freundlichst ausgenommen und gewann die Ueberzeugung, daß es noch nicht zu spät sei, in den Kolonien den Geist des wahren Judentums aufblühen zu lassen und die fremden Einflüsse unwirksam zu machen. Aus den Kolonien selbst wurden hierzu eine Anzahl sehr beachtenswerter Mittel in Vorschlag gebracht. An erster Stelle sei es erforderlich, die Kenntnis des jüdischen Gesetzes durch geeignete Lehrkräfte zu mehren. Es wird beabsichtigt, eine Anzahl tüchtiger Jerusalemer jüngerer Gelehrten zur Niederlassung in den Kolonien zu veranlassen, ^un durch das Vorbild zu wirken. Die Versammlung nahm den Bericht zur Kenntnis » und beschloß, solche Expeditionen in Zukunft in kürzeren Zwischenräumen nach den Kolonien zu entsenden. Hierauf gelangte der Vorschlag des Rabbiners Epstein- Jerusalem zur Errichtung einer Hochschule für die weitere Ausbildung solcher Schüler der Jerusalemer Jeschiwos, die sich als besonders befähigt erwiesen haben, zur Beratung. Aus dieser Hochschule sollen dann hervorragende rabbinische Autoritäten hervorgehen, die sowohl in Palästina als auch außerhalb des Landes als Rabbiner, Danajim, Lehrer usw. ein großes Wirkungsfeld finden würden. Der Vorschlag fand allgemeinen Beifall und es wurde bei schlossen, ihn der Hauptversammlung der Agudas zu unterbreite^. Die Vorschläge zur Gründung einer Landkaufgesellschaft und eines Auskunftsbureaus fanden allj.itige Sympathie, und es wurde beschlossen, zur Ausführung dieser Pläne Kommissionen einzusetzen. In die Kommission für die Landkaufgesellschast wurden Lipschütz, Lahn, Schachor und M. S. R a b und in die des Auskunftsbureaus Dr. A u e r b ach und Lipschütz gewählt. In Angelegenheit der Gesellschaft „Esrog Hakascher", die sich zur Aufgabe stellt, palästinensische Esrogim unter zuverlässiger Aufsicht zu verbreiten, wurde beschlossen, der Organisationsleitung die Förderung dieses Unternehmens, das sowohl dem alten als auch dem neuen Jischuw zugute kommt, dringend zu empfehlen. Wahlen und Schlußreden beschlossen die Tagung. Die Iugendtrhrer der talnmdische« Zeit. Von L. Wiesner. (Fortsetzung.) *rp ChanÄra Kam. Wir haben es hier mit einem sehr gewissenhaften und zielbewußten Lehrer zu tun, der gerne seinen eigenen Weg ging und von der einmal eingeschlagenen Richtung sich nicht abbringen ließ. Chanina Kara, Palästinenser, lebte und wirkte in der zweiten Hälfte des dritten Jahrhunderts in Sepphoris, welches einen Sammelpunkt der hervorragendsten Männer und die bedeutendste Pflanzstätte jüdischer Gelehrsamkeit bildete. Aus der Bezeichnung Kara, die nur in Palästina üblich um'1) und sich im wesentlichen mit der Bezeichnung Sasra deckt,? lernen wir zunächst Chanina von seiner beruflichen Seite als Thoravorleser beim öffentlichen Gottesdienste, zugleich aber auch als' einen gründlichen Kenner der Bibel (rrn^v.. kennen?) Fertigkeit im Vorlesen der Thora und gründliche Kenntnis der Bibel waren auch zu jener Zeit nicht allzu häufig anzutreffen, denn diese Fächer erforderten ein eigenes Studium?") das, wie die Halacha, mit Fleiß und Eifer betrieben werden mußte. Es ist bekannt, daß der bedeutende R. Akiba die Aufforderung, vor der Gemeinde einen Abschnitt aus der Thora vorzulesen, mit der Begründung ablehnte, er sei nicht gehörig vorbereitet?) Dem Sohne R. Simon b. Jochais, R. Eleazar, rühmten nach seinem Tode die Zeitgenossen nach, daß er ein Bibelkenner gewesen ist.? Und ein späterer Agadist ermahnte das Volk, sich nach guten Karaim und Darschanim (Bibelkenner und Bibelerklärer) umzusehen, wie sie Levi b. Sissi und seine Genossen'sind?) Chanina Kara hatte das Glück, auf dem von ihm beherrschten Gebiete den Unterricht des bedeutendsten Mannes jener Zeit, des Chanina b. Chama, genossen zu haben?) der noch zu Füßen des R. Jehuda Hanassi saß. Als dieser einmal den Vers Ezechiel 7, 16 vortrug und n-a',1 statt rre-n zitierte, entschlüpfte dem Chanina, der sich in seiner Heimat Babylon bei dem Schulmeister Hamnuna gründliche Bibelkenntnisse erworben hatte, die Bemerkung: „Es heißt n-m". Wegen dieses vor versammelter jAkademie begangenen Taktfehlers, der eine Autoritätsverletzung bedeutete, konnte es der Patriarch Zeit seines Lebens nicht über sich bringen, Chanina zu ordinieren. In der Sterbestunde jedoch gab er seinem Sohne den Auftrag, diesen seinen hervorragenden Schüler zum Akademieoberhaupte zu ernennen?) In der mündlichen Lehre hörte Chanina Kara die Vorträge des R. Janai, der sein Lehrhaus in Achbari, in Nordgaliläa hatte, das er, da er reichbegütert war, auf eigene Kosten unterhielt?) Doch scheinen seine Studien auf halachischem Gebiete von keinem besonderen Erfolge begleitet gewesen zu sein. Wenigstens hat sein Lehrer von seinem Urteile und seinen Entscheidungen eine sehr geringe Meinung gehabt und diese auch unverhohlen geäußert. So oft sich Chanina Kara eine Meinungsäußerung erlaubte, wurde er von R. Janai mit der stereotypen verletzenden Bemerkung abgefertigt: „Gehe hinaus, lies deine Bibelverse draußen", was so viel heißen sollte als: Bibellehrer, bleibe bei der Bibel, da weißt du allerdings Bescheid, wage dich aber nicht auf das Gebiet der Halacha, das dir fremd ift.* 2 3 4 * * * * * 10) Als echter y Rapaports Briefe S. 9’. 2) Bacher, Ag. pal. Am. 514, Anm. 5 und III. 557 Amu. 2. 2) Rasi, Taanith 27 b. 3a) Erubin 21 b. 4) Tanchuma zu Jethro, Vergl. Exod. r. 40 Anfang. 3) Leviticus r. 30 Auf., Schir. r. zu III, 6. Pesikta B. S. 165 b, Jalkut Hosea § 533. Siehe Bacher Ag. Tann. II, S. 261, Anm. 4. y Taanith 27b. s) Jer. Taanith IV. 2, s. Halevy, Dor, Harischonim IIb. S. 159. v) Halevy, Dor. Harisch. II, 273—274. Berachoth 30 b, Jebamoth 40 a, Kethuboth 56 a, Jer. Kilajim Ende, Jer. Sabbath VII, 2. In Jeruschalmi in knapper und schärferer Form: Geh' sage deine Bibelverse draußen her.