Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 31 (1914)
- Issue
- 24 (12.6.1914)
- Date
- 1914-06-12
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 24 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 41 i Das Svhlenleder-Kartell. Schon wiederholt sahen wir uns veranlaßt, zu dem von einigen Juden gegründeten Sohlenleder-Kartell vom jüdischen Standpunkte Stellung zu nehmen. Wir verwiesen darauf, daß die Kartelle im allgemeinen und natürlich auch das Sohlenleder-Kartell die jüdische Kaufmannschaft, die hauptsächlich aus Detailleuren und Zwischenhändlern besteht, in ihrem Fortkommen ungemein schädigt, während von judenfeindlicher Seite alle Kartellgründungen so dargestellt werden, als wenn sie zur Bereicherung des Gesamteigentums dienen würden. Wir wollen nicht leugnen, daß z. B. beim Sohlenleder-Kartell sich einige Juden wohl bereichern, leider geschieht das auf Kosten der jüdischen Allgemeinheit. Wie recht wir mit dieser unserer Stellungnahme haben, beweist übrigens nachstehendes an uns gerichtetes Schreiben: Sehr geehrter Herr Redakteur! Gestützt auf den Umstand, daß Ihnen die Erhaltung der Existenzen zahlreicher jüdischer Familien nicht gleichgiltig erscheint und Sie sich ihrer, soweit es mit Hilfe Ihres gesch. Organes möglich ist, annehmen werden, wollen wir folgende Tatsache der Oeffentlichkeit bekanntgeben : Das vor ungefähr anderthalb Jahren gegründete Sohlenleder-Kartell, an dessen Spitze ein sehr findiger jüdischer Advokat steht, hat auch die Agenten der kartellierten Lederfabriken, die bis zur Gründung des Kartells bei den einzelnen Fabrikanten ihr gutes Auskommen fanden, übernommen. Die Kartelleitung gab auch uns Agenten die Versicherung, daß es nicht in ihrer Absicht gelegen sei, unsere Lage zu verschlimmern, sondern ebenso, wie es ihre Aufgabe ist, die Verhältnisse der Lederindustrie zu konsolidieren, wird sie auch bestrebt sein, unsere Existenz zu sichern. Die einzelnen Sektionsleiter, denen wir unterstehen, darunter auch ein getaufter Jude, haben auch bas Bestreben, uns materiell glicht zu schaden. Einem solchen Sektionsleiter der galizischen Abteilung, namens Burech Hersch Seinfeld, der vor nicht vielen Jahren erst nach Wien kam und der viele Mühe hatte, als Agent sich hier schlecht und recht fortznbringen, blieb es aber Vorbehalten, seine Kollegen derart zu schikanieren, daß es ihnen nicht möglich war, ihre Existenz beim Kartell zu erhalten. Von den 25 jüdischen Agenten für Galizien hat er schon ungefähr 20 entlassen und den noch verbliebenen fünf macht er ihre Tätigkeit ganz unmöglich. Die Beschwerden, die wir gegen diesen Mann bei der Leitung des Kartells einbrachten, blieben erfolglos, und es scheint, daß die Leitung selbst sich in ihrer Handlungsweise uns gegenüber ihm würdig anpaßt. Während die Kartelle immer von antisemitischer Seite als Judengründungen und für Juden bestimmt bezeichnet werden, kann die Oeffentlichkeit aus den geschilderten Verhältnissen die Ueberzeugung gewinnen, welche Vorteile Juden von derartigen Gründungen genießen. Wenn das Kartell nicht bald aufgelöst wird, so werden viele jüdische Familienväter mit ihren zahlreichen Familien brotlos. Vielleicht bewirken diese Zeilen, daß die jüdischen Lederfäbrikanten, die Mitglieder des Kartells sind, die Tätigkeit des Herrn Burech Hersch Seinfeld etwas genauer beobachten, und glauben wir, daß sie dann unseren Appell an die Oeffentlichkeit billigen. Mit vielem Dank für die Veröffentlichung zeichnen wir ganz ergebenst (folgen die Unterschriften). Weitere sensationelle Feststellungen zum Beilisprozetz. Vor einem Gericht in Kiew fand am 6. Juni ein weiterer Ehrenbeleidigungsprozeß der Vera T s ch ebirj a t o w a gegen Brasul B r u s ch k o v s k y, der sie als die Urheberin des Mordes an dem Knaben I u st s ch i n s k y wiederholt öffentlich bezeichnet hat, statt. Der Gerichtssaal war von Zuschauern überfüllt. Ter Angeklagte mar krankheitshalber nicht erschienen: schriftlich bat er den Gerichtshof, die von ihm angegebenen Zeugen einzuvernehmen, welche bestätigen müssen, daß die Klägerin den Mord an dem Knaben mit veranlaßt hat. Nach Verlesung der Anklage beschließt das Gericht, bloß drei Zellgen eillznvernehmen, und zwar F e n e n t o, K irits ch e n k o und Jekatharina Diakorva. Als erster Zeuge wird W. M. F e n e n k o einvernommen. Derselbe erzählt eingehend die Geschichte der Untersuchungen, welche von gerichtswegen veranlaßt worden sind. Der Zeuge wird sowohl von der Klägerin selber als auch vom Vertreter des Angeklagten eindringlich ausgefragt. Auf eine der Fragen des Verteidigers erklärt der Zeuge, er habe genug Beweise zu der Ueberzeugung, daß die T s ch e b i r j a k o w a an der Ermordung des Knaben Justschiusiy Anteil ge nominell hat. Auf die Frage der Klägerin, seit wann der Zeuge diesen Verdacht gegen sie geschöpft hat, antwortet Fenenko: diese Ueberzeugung habe er gewonnen, seitdem es durch verschiedene Zeugen festgestellt worden ist, daß an dem Tage der Ermordung Justschinskys man d e n Knaben bei i h r g c f e h e n h a t. Seitdem war das Kind nicht mehr sichtbar. Als zweiter Zeuge wird der gewesene Geheimpolizist K i r i t s ch e n k o einvernommctt. Derselbe berichtet über den Verkehr der Klägerin mit allerlei Diebsgesindel und über ihre erfolgreichen Bemühungen, die Untersuchung wegen des Knabenmordes auf falsche Fährten zu leiten. Zum Schlüsse wird Jekatharina D i a k o w a, eine 9k a ch b a r i n d e r K l ü - gerin, einvernommen. Dieselbe deponiert: Adel Naiv i t s ch hat mir mitgeteilt, in T s ch e b i r j a k o w a s Wohnung hat sie den Leichnam des toten Kindes Justschinsky verborgen in einem Diwan gesehen. Nur bat sie mich, davon nicht weiter zu reden und niemandem davon etwas zu erzählen. Später hat ein Gespräch zwischen mir und der T s ch e b i r j a k o w a stattgefnnden und lvir haben ganz offenherzig über den Mord des Knaben gesprochen. Ich habe der T s ch e b i r j a k o w a eindringlich zugeredet, einzugestehen und die Tatsachen bekanntzugeben, worauf sie mir geantwortet hat, sie selber habe an der Ermordung keinen Anteil genommen, und ihren eigenen Bruder anzuzeigen fürchte sie sich, er werde sie erschlagen. Sie sagte: Bei uns sind solche Sachen sehr streng. Daraufhin hat mich die Tschebirjakow a bedroht, wenn ich reden würde. Tie Zeugin wird darauf von der T s ch e b i r j a k o w a befragt, ob es wahr ist, daß sie dem Brasul erzählt hat, daß sie bei ihr in der Wohnung die Füße des Leichnams aus einem verdächtigen Sack herausragen gesehen hat. Die Zeugin wird aufgeregt und ruft: „Ja, ich habe selber den Sack mit dem Leichnam des Knaben gesehen, ich habe die Füße gesehen. Wozu Verstecken spielen? Jetzt darf doch wohl schon die Wahrheit erzählt werden! Bis nun habt Ihr mir gedroht, daß es mich das Leben kosten würde, wenn ich rede." Auf die weiteren Fragen der T s ch ebir j a k o w a, des Gerichtsvorsitzenden und des Verteidigers antwortet Zeugin mit voller Sicherheit, daß der Mord in der Wohnung der Tfcheb irj akowa stattgefnnden, daß sie, die T sch e b i r j a k o w a, es ihr selber bestätigt har, mit dem Hinzufügen, die Ermordung habe stattgefunden, um einen Pogrom hervorzurufen. Nach Beendigung ihrer Zeugenaussage fängt die Zeugin zu weinen an und ruft: „Man darf doch endlich die Wahrheit erzählen und vor dem Gerichte alles sagen." Nach einer kurzen Rede des