Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 31 (1914)
- Issue
- 22 (29.5.1914)
- Date
- 1914-05-29
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3020846-3022089-3022112--23166-3048350- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 378 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 22 bens, sondern auch der gesamten Judenschaft hat der akademische Senat vollständig versagt, indem er den sonderbaren Vorschlag machte, den Streit durch ein studentisches Ehrengericht zu schlichten. Dem gegenüber hat die „Oesterr. Israel. Union'" in einer Eingabe an den Minister des Innern Freiherrn von Heinold darauf hingewiesen, daß der Waidhofener Beschluß gesetzwidrig, gesellschafts- und staatsfeindlich sei, daß derselbe gegen das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger und gegen das Strafgesetz verstoße, weil er einerseits zu Feindseligkeiten gegen die jüdische Religionsgenossenschaft, resp. gegen die Juden als bürgerliche Gesellschaftsklasse aussordere und anderseits die Juden öffentlich verächtlicher Eigenschaften zeche und dem öffentlichen Spotte aussetze. Da der Akademische Senat das Begehren nach Auflösen aller Studentenverbindungen, welche das Waidhofener Prinzip zur Richtschnur nehmen, mit der Begründung ablehnte, daß eine solche Maßregel nicht in seine Kompetenz falle, haben wir an den Minister des Innern, als obersten Chef der Vereinsbehörde, die Aufforderung gerichtet, diese Auflösung im Sinne der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu verfügen. Der Minister hat dieser Aufforderung nicht entsprochen und die betressenden Studrntenvereine sortbestehen lassen. Dagegen haben die Gerichte in mehreren Ehrenbeleidigungsrlagen in unzweideutiger Weise die Feigheit und bübische Roheit festgestellt, welche darin gelegen ist, jüdische Studenten zuerst zu beleidigen und ihnen dann die geforderte Genugtuung zu-verweigern. Diese wichtige Angelegenheit hat der fortschrittlichen Presse Anlaß gegeben, die Frage zu erörtern, wie sich der Deutsche Nationalverband zu einer derartigen Kulturschande stelle. Eine müßige Frage, wenn man bedenkt, daß der Deutsche Schulverein, an dessen Spitze ja der Obmann des Deutschen Nationalverbandes steht, in einer öffentlichen Stellenaüsschreibung jüdische Lehrer durch die Forderung des Tauffcheines von der Bewerbung ausgeschlossen hat, und daß mehrere Mitglieder des Nationalverbandes im Abgeordnetenhause eine Interpellation eingebracht haben, durch welche ein unqualifizierbares, direkt blasphemisches Pamphlet gegen das Judentum, in welchem die heiligsten Traditionen und Lehrsätze desselben in der gemeinsten und albernsten Weise in den Kot gezerrt wurden, immunisiert werden sollte. Gegen diese Interpellation der Abgeordneten Teufel, Rieger, Lößl, Heine, Kroy, Kasper, Bernt, Feldmann, Dr. Michel, K. H- Wolf, Schürl, Kopp, Hummer, Dr. Wichtl und Pacher hat der Abgeordnete Kamill Kur an da durch die „Oerreichisch-Jsraelitische Union"" ein offenes Sendschreiben gerichtet, in welchem er es als einen Verrat an Glauben und Stamm bezeichnete, wenn in Zukunft einem der genannten Abgeordneten auch nur eine einzige jüdische Stimme zugewendet würde. Einzelne Herren, welche mit Hilfe jüdischer Stimmen gewählt wurden, haben daraufhin erklärt, daß chre Unterschrift ohne ihr Wissen und gegen chren Willen auf die Interpellation gesetzt wurde. Dse Vorbereitung zum Beilis-Prozeß in Kiew und der durch vier Wochen andauernde Prozeß selbst haben selbstverständlich auch in unserem Vaterlande dem Ritualmordwahn wieder neue Nahrung Zugeführt. Das Verschwinden eines bei einem Juden bediensteten Mädchens in Kolin, dessen Leiche später in der Elbe gefunden wurde, hat zu dem Gerüchte Anlaß gegeben, daß dieses Mädchen einem Ritualmorde zum Opfer gefallen sei. Als intellektueller Urheber dieses Gerüchtes wurde der Katechet P. Hrachowski bezeichnet, der nach Vorgefundenen Briefen in einem näheren Verhältnisse zu dem Mädchen gestanden war. P. Hrachowski hat die auf ihm lastende Verantwortlichkeit durch eine Reihe von hetzerischen Artikeln in antisemitischen Blättern auf die Juden abzuwälzen gesucht. Unser Rechtsschutzbureau hat einen Delegierten nach Kolin entsendet, den Tatbestand festgestellt und bei den Zuständigen Behörden auf den sehr aktiven Anteil des P. Hrachowski an dieser Angelegenheit aufmerksam gemacht. Unserem energischen Verlangen, daß diesem Manne die Fortsetzung seiner hetzerischen Tätigkeit unmöglich gemacht werde, ist durch leine Versetzung in eine kleine böhmische Stadt Rechnung getragen worden. Weitere Ritualmordbeschuldigungen wurden gegen die Juden von einem Dienftmäochen namens Hedwig H o r k y in Brünn, einer Frau Zimmermann in Jglau, einer Frau Stuchly aus Bodenbach, ferner vom „Znaimer Volksblatt"", vom -„Mährischen Volksboten"" und der „Neuen Mährischen Presse"" anläßlich des Verschwindens eines in einem Jglauer jüdischen Hause bediensteten Mädchens erhoben. Ueber unser Einschreiten wurden die Schuldigen wegen Verbreitung unwahrer Gerüchte bestraft und die genannten Blätter konfisziert. Offiziell ist die Blutveschuldigung gegen die Juden bekanntlich zum erstenmale in der Anklageschrift der Kiewer Staatsanwaltschaft gegen Mendel Beilis erhoben worden. Einer von unserem hochverdienten Mitgliede Herrn Rabbiner Dr. Ignaz Ziegler in Karlsbad gegebenen Anregung entsprechend, hat der Vorstand der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union"" beschlossen, in einergroßen öffentlichen Versammlung gegen die offizielle Beschuldigung zu protestieren und die gesamte österreichische Judenschaft zur Teilnahme an diesem Proteste aufzurufen. Am gleichen Tage und unabhängig von uns, hat der Vorstand der Wiener Kultusgemeinde denselben Beschluß gefaßt. Da eine Doppelkundgebung das Gewicht des Protestes keineswegs verstärken konnte, haben wir uns mit dem Vorstande der Kultusgemeinde ins Einvernehmen gesetzt und ihm die Veranstaltung der Versammlung überlassen. Die Versammlung fand am 6. Okt. im großen Musikvereinssaale statt und nahm einen überaus würdigen und eindrucksvollen Verlauf. Eine große Anzahl von österreichischen Kultusgemeinden hatte zu derselben Delegierte entsendet und von mehr als 200 Gemeinden lagen telegraphische Zustimmungskundgebungen vor. — Der Kiewer Prozeß endete mit dem Freispruche des Angeklagten Beilis. Selbst in Rußland war die Blutbeschuldigung trotz der Anstrengungen aller offiziellen Gewalten unhaltbar. In Oesterreich aber schmachtet ltotf) immer Leopold Hilsner als Opfer dieses furchtbaren mittelalterlichen Wahnglaubens im Kerker. In unserem vorjährigen Rechenschaftsberichteshaben wir-mitgeteilt, haß wir auf Grund langjähriger und mühevoller Nachforschungen dem Justizminister neues Material übergeben haben, von welchem wir hoffen konnten,' daß es die gesetzlich erforderlichen Grundlagen zu einer Wiederaufnahme bieten würde. Die gerichtlichen Erhebungen über dieses Material haben länger als ein Jahr gedauert und wurden, wie wir uns zu überzeugen Gelegenheit hatten, in gründlichster und umfassendster Weise gepflogen. Das Ergebnis dieser Erhebungen ist leider wieder ein negatives. So schwerwiegend auch die von uns angeführten neuen Verdachtsmomente waren, so konnten sie doch nach so langer Frist, welche das Erinnerungsvermögen der in Betracht kommenden Zeugen schwächte, zu stringenten Beweisen nicht verdichtet werden. Wenn nun auch derzeit eine Wiederaufnahme nach § 353 St.-P.-O. nicht möglich erscheint, so werden wir doch unter keinen Umständen und zu keiner Zeit darauf verzichten, eine Wiederaufnahme zumindest nach § 362 St.-P.-O. anzustreben. Mit aufrichtiger Freude verzeichnen wir einen eklatanten Sieg der Gerechtigkeit. Vor 9 Jahren wurde der jüdische Landwirt Leiser Schnessel aus Rakowa, Bezirk Lisko in Galizien, wegen eines angeblich an einem