Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 31 (1914)
- Issue
- 19 (8.5.1914)
- Date
- 1914-05-08
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 324 Nr. 19 Dr. Bloch's Wochenschrift dehntes Territorium, werden aber ihrer Aufgabe unterallen Umständen gerecht werden können. Bestehen sehr viele Einzelniederlassungen von Glaubensgenossen in den einzelnen Ortschaften, so werden dieselben durch einen Wanderlehrer hinreichend izufriedengestellt, dem der Unterricht der Kinder von Woche zu Woche obliegt. Eine spezielle Religionsübung wird für diese Einschichten nicht notwendig sein, meist ist auch in dem modernen Bezirke hinreichend ohne Schwierigkeiten Gelegenheit geboten, dem Samstaggottesdienste in der Synagoge des Hauptortes beizuwohnen. Die Ausdehnung der Bezirke ist heute in Böhmen Kein. Ist die Entfernung von dem Hauptorte doch zu weit und wohnt eine hinreichende Anzahl von Glaubensgenossen in einem Orte oder in einander benachbarten Orten, so ist die Möglichkeit geboten, durch die Gründung von Privatgottesdiensten, seltener von Synagogenvereinen, innerhalb des Rahmens der Kultusgemeinde für die Wochentage Vorsorge zu treffen. Und so komme ich zum dritten und letzten Punkte: Wie soll diese Bezirkskultusgemeinde ihren gesteigerten Aufwand decken? Die Kultussteuer der meisten Kultusgemeinden hat dermalen den Charakter einer Vermögenssteuer: nicht das Einkommen bildet die Grundlage, sondern das Vermögen. Die Einschätzung erfolgt in Kommissionen und birgt an und für sich viele Unrichtigkeiten. Sie wird häufig nach Äußerlichkeiten auf Grund der Annahme der Kommissionsmitglieder ohne jede Vorerhebung vorgenommen und bietet keine Gewähr für die Richtigkeit. Es ist nicht jedermanns Sache, an das Schiedsgericht zu gehen, welches wieder aus noch weniger Mitgliedern der Gemeinde besteht als die Einschätzungskommission und keine Basis für die Richtigkeit seiner Einschätzung gewährt. Sehr häufig trügt der- Schein; ein Glaubensgenosse macht mehr Aufwand wie der andere, hat aber weniger Vermögen als ein anderer, der sparsamer ist und keinen Aufwand treibt. Man weiß von ihm gar nicht, daß er vermögend ist. Mehr Garantie bietet das Reichenberger System, welches die Vorlage des Zahlungsauftrages über die Personaleinkommensteuer fordert 'und nach diesem den Kultusbeitrag bemißt. Hiebei werden Kontumazfolgen für den Fall der Nichtvorlage des Personaleinkommensteuer- Zahlungsauftrages binnen der bestimmten Frist statuiert. Ein anderes Ziel ist noch erstrebenswerter. \ Jede andere Konfession Hat Zuflüsse von Seite des Staates, nur die israelitische Konfession nicht. Es wäre am Platze, anzuregen, daß eine Beitragspflicht des Staates für die religiösen Zwecke der israelitischen Religionsgenossenschaften im Gesetzgebungswege erzielt wird. Vielleicht wird dieses Ziel erreicht; große Mittel sind hiezu nicht notwendig; es genügte, daß eine Art „Kongrua" des Staates erreicht würde für den Fall, als durch die auf Grund der Personaleinkommensteuer und anläßlich der Veranlagung derselben bei den israelitischen Glaubensgenossen im Wege der Steuerbehörde I. Instanz erfolgte Umlagenbemessung die notwendige Bedeckung nicht erreicht würde. Die Gehalte der Kultusbeamten wären in einem Schema nach Kategorien festzulegen und diese in Gehaltsklassen Nach dem Dienstalter einzuteilen. Aber auch das Disziplinarverfahren wäre gesetzlich zu regeln, da dieses fast nirgends in Böhmen geregelt ist und den Beamten mancher Wlllkür aussetzt. Auf diese Weise wäre viel erreicht: der Rabbiner und Kultusbeamte wäre unabhängig, der Kultusbeamte kann froh dann sich seinem heiligen Werke widmen; die Religion findet in ihm einen begeisterten Diener, das Judentum einen treuen Hüter. Marienbad, am 21. April 1914. lvom Jahrmarkt des Lebens. Das jüdische Legat des Grafen Goluchowski. In Galizien starb dieser Tage der Landmarschall Graf Goluchowski. Goluchowski starb als Junggeselle und hinterließ ein Vermögen von 15 Millionen Kronen. Die Erben dieses . Vermögens sind seine Geschwister, denn Goluchowski hat, trotzdem ihm die große Not und das Elend seiner Landsleute bekannt waren, für wohltätige Zwecke auch, nicht einen Heller hinterlassen. Bloß ein Legat, und zwar für jüdische Zwecke, fand sich vor. Ueber dieses Legat waren die abenteuerlichsten Gerüchte im Umlaufe. Ursprünglich hieß es, Graf Goluchowski habe für einen Tempelbau in Hussiatyn 4000 Kronen testiert. Die polnisch-nationalen Blätter, die sich offenbar schämten, daß der Landmarschall Goluchowski in seinem Testamente bloß die Juden von Hussiatyn mit einem Legat für einen Tempelbau bedacht hatte, brachten dann diese Mitteilung in der Form, daß Graf Goluchowski unter anderen Legaten auch 4000 Kr. für jüdische Arme hinterlassen habe. Nun erschien dieser Tage wieder eine andere Version über diese merkwürdige Stiftung des Grafen Goluchowski, in welcher der verstorbene Landmarschall vollständig von dem Verdachte reingewaschen wird, als hätte er von seinem Vermögen auch nur einen Heller für jüdische Zwecke vermacht, und diese Version lautet: Ein jüdischer Pächter des Grafen Goluchowski, der inzwischen gestorben ist, hat in seinem Testamente 10.000 Kr. für einen wohltätigen Zweck bestimmt und die endgültige Zweckbestimmung dem Grafen Goluchowski überlassen, dem auch die Verwaltung der gespendeten Summe anvertraut wurde. Ueber dieses Legat eines Juden hat nun Goluchowski endgültig verfügt, indem er bestimmte, daß die Zinsen dieser 10.000 Kronen armen jüdischen Mittelschülern zugute kommen sollen. Man sieht, welch merkwürdige Wandlungen „dieses jüdische Legat" des Grafen Goluchowski durchgemacht hat. Ein Wiener Kriegskamerad Fejervarys. Unter den Hunderten von illustren Persönlichkeiten, die an dem' Begräbnis Fejervarys teilnahmen, befand sich auch ein einfacher, schlichter Mann, der mit Fejervary den Feldzug des Jahres 1859 in Italien mitgemacht hat und der heute, 77 Jahre alt, in Wien lebt. Es ist Herr Ignaz Wortmann in Wien, IV. Bezirk, Hechtengasse Nr. 5, der vom Wiener Platzkommando vor dem Begräbnis Fejervarys folgende Zuschrift erhalten hat: „Dem Herrn Ignaz Wortmann, ehemaligem Angehörigen des Artillerieregiments Nr. 7 und Mitkämpfer Seiner- Exzellenz des G. d. I. Freiherrn v. Fejervary im Jahre 1859 wird hiermit die Erlaubnis erteilt, zur Teilnahme an der Leichenfeier das Spalier passieren zu dürfen." Herr Wortmann, der imJahre 1837 zu Skalitz in Ungarn geboren ist, machte als Zweiundzwanzigjähriger den italienischen Feldzugdes Jahres 1859 mit und kämpfte bei Magenta und Solferino, wo er auch am linken Bein verwundet wurde. Ein interessantes Dokument ist sein „Abschied", in dem es heißt: „K. k. Artillerieregiment Prinz Luitpold von Bayern Nr. Jl. Ignaz Wortmann, geboren 1837 zu Skalitz in Ungarn, hat als Kanonier, Vormeister und Korporal drei Jahre, elf Monate und 16 Tage treu und redlich gedient, den Feldzug 1859 mitgemacht und ist wegen seiner braven Dienstleistung belobt worden. Es wird jedermann nach Standesgebühr ersucht, diesen verabschiedeten k. k. österreichischen Korporalen Ignaz Wortmann allerorten ungehindert passieren zu lassen und ihm auf sein Ansuchen allen tunlichen Vorschub zu leisten. Gegeben zu Padua, um 8. April 1862, Seiner österreichischen Apostolischen Ma-