Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 31 (1914)
- Issue
- 19 (8.5.1914)
- Date
- 1914-05-08
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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(ö<Uf 322 Dr. Btoch's Wochenschrift Nr. 19 zeichnet und behandelt. Jeder, der wirkliche Erfahrung hat, muß die Erfindungen und Entstellungen des Herrn Neurach mit Empörung zurückveisen. Wahr hingegen ist, daß in der Bukowina schon seit vielen Jahren die größten Anstrengungen gemacht werden, um den Juden aus dem Erwerbsleben hinauszudrängen und seinen Kampf um das Dasein noch schwerer zu machen, als er ohnehin schon ist. Trotzdem die Juden viel dazu beigetragen haben, um aus der vernachlässigten Bukowina ein Kronland mit geordneter Verwaltung und westlicher Zivilisation zu machen, ernten sie doch den bittersten Undank und müssen sich wehrlos von jedem Lumpen beschimpfen lassen, welcher die antisemitische Fahne aufpflanzt. Es wäre lächerlich zu sagen, daß sich unter den Juden der Bukowina nicht wie unter allen anderen Juden oder Christen irgend eines anderen Landes Leute finden, welche Anlaß zu Klagen gaben. Entscheidend für eine Kritik ist jedoch bloß die Masse des Volkes, und von dieser so zu sprechen, wie es Herr Neurath tut, ist ein unerhörtes Vorgehen. Hätte dieser den richtigen Mut bei seinen schweren Beschuldigungen, so würde er diesen oder jenen ausdrücklich nennen und bei einer Verhandlung vor Gericht würde sich dann erweisen, ob die Beschuldigung nicht eine elende Verleumdung ist. So aber geht der Autor nicht anders vor wie die antisemitischen Buschhähne der Feder, welche ganze Gruppen ohne jede Bezeichnung angreifen und dann gesetzlich nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Der tapfere Verfasser des Schmähartikels stellt die Juden der.Bukowina als Betrüger und Wucherer dar, welche selbst die Behörden in der Hand haben, die Bauern aussaugen, mit Alkohol vergiften und von ihrem Besitz drängen. Er mag sich den Dank für dieses traurige Vorgehen bei den vielen Tausenden von Juden holen, welche mit Weib und Kind die berühmte „Luftexistenz" führen und von den zwanzig Kreuzern, welche sie mit harter Plage und Sorge täglich verdienen, nicht nur sich und die Ihrigen ernähren, sondern auch die Bauern berauben und bewuchern, die Behörden bestechen und Güter erwerben. Den Herrn Neurath geniert sein Gewissen nicht im mindesten, wenn er über diese zahllosen armen Teufel seine Verdammung wegen erfundener und erlogener Verbrechen ausspricht, wenn er die antisemitische Partei und die antisemitischen Gelüste der Behörden noch ermuntert. Es gibt vielleicht Elemente in der Bukowina, welche einen vollständigen Mangel an Moral aufweisen und ihrem eigenen Wohlleben alles skrupellos opfern. Hätte Herr Neurath aber selbst beobachtet statt Erzählungen von Reisegenossen zuzuhören und dann der Geduld des Papiers anzuvertrauen, so hätte er unter den Ausbeutern kaum einen Juden gefunden. Es ist richtig — aber von einem wissenschaftlichen oder logischen Aufbau, einer historischen Begründung ist in dem Schmähartikel keine Spur — daß die Juden in der Bukowina ebenso wie alle anderen Juden durch die Gesetzgebung der Monarchie zum kaufmännischen Betriebe gezwungen waren. Kaum aber wurden ihnen die anderen Berufe geöffnet, als sie schon mit aller Eile und Kraft daran gingen, sich von ihrer Hände Arbeit zu ernähren. Besonders die Juden der Bukowina sind bekannt dafür, daß sie in allen Zweigen des Gewerbes, der Industrie und Landwirtschaft durch ihre Tüchtigkeit achtungswerte Erfolge erreichthaben. Zur Anerkennung müssen sie es sich gefallen lassen, daß sie von einem durchreisenden Besucher chres Landes wie der Abschaum der Menschheit behandelt werden. Man muß sagen, daß der saubere Artikel in seiner Art einen Rekord bedeutet. Mit solcher Wut und Verbissenheit hat der publizistische Antisemitismus noch niemals gegen die Juden gekämpft. Wie wahr nun seine Behauptungen sind, kann man wohl aus der Lage des Bauernstandes in der Bukowina am besten ersehen. Die Landwirte leben fast durchaus zufrieden in ausreichenden Verhältnissen, trotzdem sie von den Juden so bewuchert und verdrängt werden. Mit dem bekannten Religionsfonds haben die Juden schon seit langem nicht das Mindeste zu schaffen, denn man hat alles mögliche aufgeboten, um ihnen Geschäfte mit diesem Fonds unmöglich zu machen. Unter diesen Umständen möchte man gern wissen, was diesen Neurath zur Abfassung seiner unerhörten und vom ersten bis zum letzten Satze erfundenen Behauptungen veranlaßt hat. Der Aufsatz ist geschrieben, als wollte der Verfasser im Wiener Rathaus die doppeltgroße Salvatormedaille, das Großkreuz des antisemitischen Ordens, erhalten. Vielleicht wird es aber doch noch eine Antwort aus diese unerhörten Beschimpfungen geben. Die Bukowinaer Juden können in ihrer Masse wohl das Wort von sich gebrauchen: „Arm, aber ehrlich!" Sie arbeiten fleißig und haben für ihre Leistung und Haltung schon wiederholt die Anerkennung von hoher Seite gefunden. Sie könnten also auf eine Besudelung ihrer Moral hinunterschauen. Aber um es anderen Leuten abzugewöhnen, aus schlechter Laune und Mangel an Gewissen verleumderische Beschimpfungen vorzubringen, werden die Vertreter der Bukowinaer Judenschast gewiß alles daran setzen, um für den Artikel im „Oesterreichischen Volkswirt" ausreichende Genugtuung zu erhalten. _ Großgemeinde« und Kleingemeinde« mit spezieller Wckßcht auf die Verhältnisse in Kahme«. Bon JUDr. Josef Steiner, gewesenem Kultusgemeindevorsteher in Marienbad. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 21. März 1890, R.-G.-Bl. Nr. 57, über die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft haben sich in Böhmen 197 Kultus gemeinden gebildet. (Verordnung des M. f. K. u. U. vom 10. März 1893, L.-G.-Bl. 39.) Unter diesen waren größere und kleinere. Das Gesetz regelt nur die äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgenossenschaft, hat aber in dieser Hinsicht eine bestimmte Regelung verlangt, indem es vor allem das staatliche Aufsichtsrecht normierte, auch die Stellung des Rabbiners und der übrigen Kultusbeamten organisierte und verlangte, daß dieselben, insbesondere der erstere, auf längere Zeit anzustellen seien (§ 16 des Gesetzes) und gegen ungerechtfertigte Entlassung derselben Vorsorge zu treffen ist. Durch den Wegzug so vieler, und zwar oft gerade der vermögenden Glaubensgenossen vom Lande in die Stadt haben viele kleine Kultusgemeinden nicht nur den größten Teil ihrer Mitglieder, sondern auch ihre regelmäßigen Einnahmen verloren, und wenn nicht gerade in der bezüglichen Kultusgemeinde von altersher durch vorzügliche Kultusanstalten und vorhandene Fonds die Einnahmen derselben gesichert sind, so vermag eine solche kleine Kultusgemeinde nur durch unverhältnismäßige Belastung der verbliebenen einzelnen KultNsgemeindemitglieder ihren Aufgaben gerecht zu werden. Was wunder dann, wenn eine derartige Belastung oft den Unwillen emzelner Kultüsgemeindemitglieder erregte, die 'wirtschaftlich nicht sehr leistungsfähig, sehr häufige durch einen wirtschaftlichen Antisemitismus in ihrem Einkommen beengt, bei den immer schwierigeren Lehensverhältnissen den Ansprüchen kaimr oder-auch überhaupt nicht. mehr Rechnung tragen können,' die die Kultusgemeinde an sie stellt, bezw. stellen muß.