Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1914-05-01 · 18 (1.5.1914) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
31 (1914)
Issue
18 (1.5.1914)
Date
1914-05-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3020846-3022089-3022108--23083-3048263
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 18 Dr. Bkochs Wochenschrift. Seite 399 rester Frieden von Bulgarien abgetretenen Gebiete. Es gilt im Völkerrechte als selbstverständliche Regel, daß in eroberten Gebieten erworbene Rechte der Bürger nicht angetastet werden. Auch die rumänischen Staatsmänner haben, als während des Krieges die Frage der rechtlichen Stellung der Juden in Silistria aufgeworfen wurde, es als selbstverständlich hingestellt, daß sie die unter bulgarischer Herrschaft ihnen gewährte Gleichberechtigung behalten würden. Die Israelitische Allianz veröffentlicht im Anhang ihres Jahresberichtes ein diplomatisches Aktenstück, in welchem das englische Foreign Office auf eine Note des rumänischen Gesandten in London an Sir Edw. G r e y bezug nimnlt, wonach die Juden, wie alle andern Einwohner der zu annektierenden Gebiete, alle politischen und bürgerlichen Rechte behalten sollten. Eine während der Friedensverhandlungen in Bukarest der rumänischen Regierung seitens der Vereinigten Staaten von Amerika mit bezug auf Gleichstellung aller Nationalitäten und Konfessionen in. den Balkanländern zugekommene Note wollte Herr Maiorescu gar nicht erst zur Diskussion stellen, da er erklärte, diese Forderung sei ohnehin in den Balkanländern bereits erfüllt, was allerdings für alle andern Staaten zutrifft — nur für Rumänien nicht. Wieder einmal gelang es den rumänischen Diplomaten, die Großmächte zu überlisten und die jüdische Bevölkerung unter völligem Mißbrauch von Treu und Glauben in ihrem Rechte zu vergewaltigen. Im November wurde uns aus Bukarest berichtet, daß die erwähnte „Kulturliga" eine derartige — offenbar von der Regierung inspirierte — Agitation gegen die Juden im ganzen Königreiche entfalte und gegen sie, weil sie ihre bürgerlichen Rechte verlangen, so sehr die Instinkte des Hasses in den breiten Volksmassen entseßle, daß Exzesse zu befürchten wären. Die Mitglieder der Liga erklärten es offen, das Ziel der Kampagne sei, zu verhindern, daft auch nur die israelitischen Soldaten, welche am Feldzug teilgenommen hatten, naturalisiert werden. In einer Versammlung in Jassy am 16. November durfte der Universitätsprofessor (!) A. C. Cu za den Juden öffentlich mit Ausschreitungen in den Straßen drohen und unter Anspielung auf eine ähnliche Agitation im Jahre 1866, bei der man unter anderem den israelitischen Tempel in Bukarest demolierte, deutlich zu Gewalttätigkeiten auffordern. „Heute wie im Jahre 1866", rief dieser Repräsentant rumänischer Kultur, „werden sich rumänische Fleischhauer finden, die bereit sein werden, ihre Messer zu schärfen; es gibt auch noch Synagogen zu zerstören!" Angesichts dieser systematischen Hintertreibung einer Erfüllung selbst der bescheidensten Hoffnungen mußten sich die Augen der jüdischen Hilfsorganisationen wieder einmal auf die Großmächte lenken, welche durch Konnivenz Rumänien gegenüber für diesen Unfug verantwortlich sind. Die englische Regierung hat in einer Zuschrift des Foreign Office, welche ebenfalls im Anhang wörtlich mitgeteilt ist, ausdrücklich erklärt, daß die Bestimmungen des Berliner Vertrages durch die territorialen Veränderungen infolge des Balkankrieges ihre Giltigkeit nicht verloren haben. Umso schmerzlicher ist es für uns. daß 'gerade unser Ministerium des Aeußern, obwohl Oesterreich-Ungarn wegen der Nachbarschaft Rumäniens wie infolge des Umstandes, daß unsere Monarchie durch die' dortige Bedrückung unserer Glaubensgenossen am meisten in Mitleidenschaft gezogen wird, unter allen Signatarmächten am ehesten zu intervenieren berufen wäre, und obwohl wir erst im vorigen Jahre neuerlich ein Memorandum über den Gegenstands überreicht haben, der für zwei Millionen jüdischer Staatsbürger Oesterreichs und Ungarns von der größten Wichtigkeit ist, sich der Vertragsverletzung gegenüber mehr als kühl verhält. Am 17. Dezember richtete darüber Graf Karolyi in der ungarischen Delegation eine Interpellation an den Minister des Aeußern. Er stellte die Anfragen: 1. Ist der Herr Minister des Aeußern geneigt, die Signatarmächte des Berliner Vertrages zu einer gemeinsamen Aktion zu dem Ende aufzufordern, daß den Artikeln 43 und 44 des mit dem Gefetzartikel 8 aus dem Jahre 1879 inartikulierten _ Berliner Vertrages Geltung verschafft und daß diese Geltung auch auf die durch Rumänien annektierten neuen Gebiete erstreckt werde? 2. Hat der Herr Minister Kenntnis davon, daß die Regierung Englands bereits solche Schritte initiiert habe, und toenn ja, welchen Standpunkt hat er diesen Schritten gegenüber eingenommen? Graf Berchtold erwiderte darauf: Ich beehre mich, die Interpellation des Delegierten Grafen Michael Karolyi in folgendem zu beantworten: In Angelegenheiten, welche § 44 des Berliner Vertrages berühren, können erfolgreich nur sämtliche Signatarmächte einvernehmlich Vorgehen. Ich glaube nicht, daß ein derartiger einvernehmlicher Schritt zustandegebracht werden könnte, und bin der Ansicht, daß wir trotz der Sympathien, welche jedermann für die religiöse Gleichberechtigung hegt, kein Interesse haben, in dieser Angelegenheit die Initiative zu ergreifen. Ich bemerke auch sofort, daß ich von einer derartigen Initiative der englischen Regierung keine Kenntnis besitze. An uns hat sich die englische Regierung in dieser Frage nicht gewendet. Wir betrachten es als eine eigentümliche und sehr bedauerliche Auffassung, wonach eine Interpellation auf Grund eines internationalen Vertrages davon abhängig gemacht wird, daß dieselbe von sämtlichen Garantien ausgehe und eine einzelne Macht (dazu noch eine benachbarte) einzuschreiten nicht kompetent wäre. Gerade die Geschichte des Berliner Vertrages hat oft gezeigt, daß einzelne Großmächte, wenn es ihnen gepaßt hat, mit bezug auf Interventionen viel weniger schüchtern waren. Welche traurige Wirkung aber die Auffassung unserer Regierung in Rumänien erzielt hat, geht aus einem Bericht hervor, den wir im Januar d. I. erhalten haben und in welchem es wörtlich heißt: „Die Situation ist für die rumänischen Juden umso trauriger, als die Antwort des Grafen Berchtold auf die Interpellation des Grafen Karolyi in der ungarischen Delegation geradezu eine Ermutigung für die rumänischen Staatsmänner war, ihven Standpunkt in der Judenfrage nicht zu ändern. So werden denn die Liberalen in nicht allzuferner Zeit eine Konstituante einberufen, um eine Aenderung einiger Paragraphen der Landesverfassung zu vollziehen, ohne aber an den der Emanzipation der Juden hinderlichen Paragraph 7 zu rühren." Vom Jahrmarkt des Lebens. Hilfsverein deutscher Juden. Der Hilssverein der deutschen Juden hielt kürzlich in Berlin im Logenhause in der Kleiststrahe seine diesjährige Hauptversammlung ab. Unter den zahlreichen Anwesenden befanden sich Dr. James Simon, die Abgeordneten Geheimrat Cassel und Wolfs-Lissa, die Herren Oskar Tietz, Geheimrat Tim endo r f e r, Geheimrat Barth, Geheimer Regierungsrat Cohen, Professor Mittwoch, Professor Schäfer, Stadtverordneter Louis Sachs und Rabbiner Dr. Werner- München. Der Vorsitzende Dr. James Simon und der Geschäftsführer Dr. Paul Nathan erstatteten einen eingehenden Bericht über die Tätigkeit des Hilfsvereines im Jahre 1913. Im abgelaufenen Jahre war der Hilfsverein im weiteren Aufsteigen begriffen. Die Mitgliederzahl hat sich' erhöht. Die Jahresbeiträge

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.