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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1914-04-24 · 17 (24.4.1914) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
31 (1914)
Issue
17 (24.4.1914)
Date
1914-04-24
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr, 17 Seite 283 De. Blsch» WocheMitzrift. Verfügung gestellt werden. Es werde von diesen Funktionären erwartet, daß sie sich freiwillig und freudig in den Dienst der Hilfsorganisation stellen. Die Schulaktion in Galizien werde im ständigen Kontakt mit der Baron Hiisch-Sliftung und nach Gutachten der Inspektoren derselben, welche bewährte Pädagogen find, geleitet. Der Jahresbericht und der Bericht über die finanzielle Gebarung werden hierauf einstimmig genehmigt. Aus dem Betriebsrechnungskonto ergibt fich, daß die Einnahmen im Jahre 1913,261.613 24 Kronen betrugen und die Ausgaben nahezu ebenso hoch waren, wobei die galizische Aktion 30.577 Kronen, die russische Aktion 155.619'—Kronen, die rumänische Aktion 14.290'— Kronen, die Aktion für die Balkanländer 34.026'— Kronen, die Verwaltung einschließlich der Spesen der Emigrantenfürsorge 24.158'— Kronen erforderte. Ueher, Antrag des Herrn Dr. I. S. Bloch werden hierauf durch Akklamation die turnusmäßig ausscheidenden Vorstandsmitglieder Dr. Alfred Stern, Dr. Felix Katzau, Dr. Jakob Rirenstein, Dr. Bruno P o l l a k Edler von P a r n a u, kais. Rat Leop. Sachs Edler von Sachsenhall sowie die kooptierten Vorstandsmitglieder Univ.-Prof. Dr S. Ehrmann und Hofrat Dr. Josef Löwner neugewählt. * * * Der Jahresbericht ist mit interessanten statistischen Daten und historisch wichtigen Dokumenten ausgestattet. Die Schilderung der Lage der Juden in Rußland knüpft zunächst an den Beilis-Prozeß an, welcher einen neuen Ring in den Ritualmordprozessen der Jahrhunderte darstellt. Die einzige neue Variante war,' daß an Stelle des in den bisherigen Prozessen so berüchtigten „Schächtschnittes" mit einemmale ein neues „Blutrituale" mit mysteriösen „13 Stichen" auftauchte. Es verhält sich eben, wie ein zeitgenössischer, hervorragender Gelehrter sagt, bei allen diesen Prozessen wie mit den Gespenstern, die nur'dort Vorkommen, wo man eben an sie glaubt: es sind Einbildungen derer, die sie annehmen und, wie wir hinzufügen, im voraus annehmen wollen. In den Beilagen sind Auszüge geboten aus dem in drei Bänden in russischer Sprache erschienenen vollständigen stenographischen Protokoll über die Verhandlungen in Kiew und einige andere auf den Beilisprozeß sich beziehende Dokumente, welche von kultü'rhisto rischer Bedeutung sind. Wie wenig aber die fanatischen Hasser des Judentums in den Kreisen der obersten Verwaltung in Rußland von dem für sie so schmählichen Verlauf des Prozesses gelernt haben, geht daraus hervor, daß schon wenige Wochen nach Abschluß des Prozesses beinahe eine zweite ähnliche Affäre in Fa stow (Gouv. Kiew) entstanden wäre, wo die antisemitische Mache noch deutlicher zutage trat und mit raffinierter Grausamkeit und dreister Umkehrung aller Rechtsbegriffe ein neuer Ritualmordprozeß hervorgerufen werden sollte. Ein ermordeter jüdischer Knabe, Jossel Paschkow, wurde Diesmal allen Ernstes als zweiter Juschtschinsky hingestellt. Es wurde das Gerücht lanciert, es sei eigentlich ein christlicher Knabe -gewesen, und der unglückliche Vater, der Schneider Efraim Paschkow, wurde mit seinem Gehilfen unter dem zwar von der Justizbehörde nicht offen ausgesprochenen, aber wieder einmal'von der offiziösen Presse deutlich hervorgehobenen Verdachte der Mitwirkung an einem Ritualmorde verhaftet. In den Beilagen liest man ferner den „Briefwechsel.zwischen Lord Rothschild und der päpstlichen Kurie"I. Das Schreiben Lord Rothschilds an den Kardinal-Staatssekretär Merry del Val. II. Das Schreiben des Staatssekretärs Kardinals Merry del Val als „Anerkennung.der vorgelegten Dokumente". Schließlich geben die Beilagen einen Jnhaltsauszug jener von Lord Rothschild dem Kardinal-Staatssekretär vorgelegten kirchlichen Dokumente. Eines dieser Dokumente ist das bekannte Gutachten des Kardinals Ganganelli gegen die Blutlüge. Eine wichtige Richtigstellung. Das Präsidium der „Israelitischen Allianz" ersucht uns um folgende besondere Nichtigstellung. In bezug auf das hochwichtige berühmte Gutachten des Kardinals Ganganelli wird im Jahresbericht ausgeführt: „Der Bericht des Kardinals Ganganelli wurde durch einen Prozeh veranlaßt, der dem des Beilis überaus glich und an dem, merkwürdig genug, die damaligen Kirchrnbehörden von Kiew beteiligt waren!. Der Kardinal entschied in seinem Berichte nicht allein gegen die öffentliche Anklage in dem gegebenen Falle, er prüfte auch eine Anzahl anderer Fäile und gab der Meinung Ausdruck, daß mit Ausnahme von zwei Fällen absolut kein Beweis für eine Juden treffende Schuld vorlag. Bezüglich der Frage der Mögl chkeil eines Ritualmordes bei Juden überhaupt hielt der Kardinal die Enzyklika Innozenz IV. und ähnliche Enzykliken Gregors IX. und Gregors X. für entscheidend. Er verwies ferner auf zahlreiche Bu.l:n und Enzykliken anderer Päpste, die ihren Schutz den Juden haben angedeihen lassen, als Beweis dafür, daß die Kirche niemals Hütte glauben tonnen, daß die Juden zum Ritualmord hinneigten." Diese Inhaltsangabe aus dem berühmten Gutachten Ganganellis wurde seinerzeit vom Reuter-Bureau in London den Blättern telegraphi ch übermittelt und hat, wie das Präsidium der „Israel. Allianz" hiermit konstatiert, nur aus Versehen in Eile bei Zusammenstellung der Dokumente Aufnahme gefunden. In Wahrheit hat Kardinal Ganganelli auch in Bezug auf die „zwei Fälle" wichtige Vorbehalte gemacht, was sofort nach dem Erscheinen des Reuterschen Telegrammes in der „Neuen Freien Presse" von dem Herausgeber der „Desterreichifchen Wochenschrift" Dr. Joses Bloch gebührend aufgeklärt wurde. Dieses Schreiben, an welches erinnert werden soll, hatte folgenden Wortlaut: „Geehrte Redaktion! Das Reutersche Bureau veröffentlicht mit dem Briefwechsel zwischen Lord Rothschild und dem Kardinal- Staatssekretär Merry del Val einige Bemerkungen über die in den beiden Briefen erwähnten Dokumente und sagt betreffend das Gutachten des Kardinals Ganganelli, er gab „der Meinung Ausdruck, daß, mit Ausnahme von zwei Fällen, absolut kein Beweis für eine Juden treffende Schuld vorlag". Das erweckt den Anschein, als ob Kardinal Lorenzo Ganganelli die „zwei Fälle" kritiklos als unbezweifelte Wahrheit angenommen. Die beiden Fälle betreffen Simon von Trient und Andreas von Rinn, welche in einer Zuschrift an die „Neue Freie Presse" vor einigen Tagen aus dem Grunde erwähnt wurden, daß deren Bilder in verschiedenen Orten Tirols Gegenstand der Verehrung bilden. In bezug aus Simon von Trient heißt es im Gutachten Ganganellis wörtlich: „Man muß sich jedoch merken, daß Sixtus I V., ein leuchtender Planet meiner Religion, unter dessen Pontifikat dieses traurige Ereignis in Trento vorkam, ein apostolisches Breve erließ, mit welchem der Kultus verboten wurde, welcher dem erwähnten B. Simon von seinen Mitbürgern gezollt wurde. Diese Angelegenheit ging so weit, daß im Lause fast eines Jahrhunderts^dieser Kultus verboten blieb." *s; Das apostolische Breve Sixtus IV. („Licet inter causas maiores“) vom 10. Oktober 1475 beschränkte sich nicht darauf, den Kultus „bei Strafe von der Exkommunikation" strengstens zu verbieten, sondern besagt ausdrücklich: „bisher ist noch gar nicht sicher, oder durch unser Urteil bekräftigt,' oder bestätigt über einen angeblich (nt äieitur) von den Juden getöteten Trientiner Knaben Simon".

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