Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 31 (1914)
- Issue
- 16 (17.4.1914)
- Date
- 1914-04-17
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 264 De. BLochs Wochenschrift. Nr. 16 : und vr legt größten Wert darauf, nicht in einer Maske zu erscheinen, sondern offen als Jude, um das Vertrauen dieser Geschwornen zu werben. Diese Seite seines Wesens ist es, die einem jüdischen Dia De die publizistische Pflicht auf erlegt, sich mit seiner Persönlichkeit zu befassen. Diese Seite seines W e s e n s war es auch, die den großen Theodor H e r z 1 veranlaßte, iliih die Vertretung seiner Interessen anzuvertrauen. Wenn man dem künstlerischen Schaffen einer besrimmlen Epoche eines Dichterlebens kritische Würdigung zuieil werden läßt, so ist es allgemein üblich, den Dichter, den Künstler oder sonstigen Schöpfer in eine gewisse Richtung zu kategorisieren. Es wird durch diese Art der Würdigung das individuelle Wirken generalisiert, und so spricht mau von einem Dichter des jungen Deutschland, von einem Dichter der Klassikerzeit, der Romantik, des Naturalismus etc. Auch die Verteidigung hat ihre geschichtliche Entwicklung und hat ihre Epochen, denn sie ist ebenso wie jedes andere Schaffen ein Stück des geistigen Lebens und der geistigen Entwicklung eines Volkes, und auch in ihr spiegeln sich die Zeitereignisse ab. In diesem Sinne Dr. \ iktor Rosenfeld einzureihen, ist ein unmögliches Beginnen. Er gehört nicht in eine bestimmte Schule, er hat kein Vorbild, er ist kein Schüler. Er ist sein eigener Meister, er ist sein eigener Schüler. Auch bei - der Beurteilung des individuellen Künstlerlebens selbst pflegt man im Leben des zu Beurteilenden gleichfalls gewisse Abschnitte und Epochen zu unterscheiden. Die Biographien unserer großen Meister auf allen Gebieten des geistigen Lebens zeigen in dieser Beziehung eine übereinstimmende Disposition. Die Biographen sprechen von der Sturm- und Drangperiode des Meisters, vom Reifeprozeß, von der Reife selbst und endlich vom abgeklärten Meister. Auch in dieser Beziehung ist es schwer, das Lebenswerk des Dr. Rosen- 1 e 1 d nach dieser Disposition zu besprechen. Dr. Rosen- 1 e 1 d ist je nach der Art des Themas, das er bearbeitet, respektive des Palles, in dein er verteidigt, mit 50 Jahren derselbe Stürmer und Dränger wie mit 25 Jahren, und war als junger Verteidiger genau so abgeklärt und reif, als ob er schon sechzig wäre. Als der Genannte in die Verteidigerlaufbahn kam, kam er in die Periode der sogenannten klassischen Schule. Schönheit und Schwung der Sprache, Pathos im Ausdrucke, Idealisierung des Lebens des Angeklagten, möglichstes Vermeiden von trockenen Rechtsproblemen walteten im Schwurgerichtssaale. Neuda, Markbreiter, Edmund Singer, Jacques waren die Träger dieser Schule und die Repräsentanten des sogenannten schönen Stils der Verteidigerrede. In dieser Epoche und inmitten dieser Persönlichkeiten taucht plötzlich die geradezu befremdende Erscheinung des jungen Viktor Rosenf e 1 d auf. Die lebendige Revolution wider das Althergebrachte, wider die alte Tradition. Sein Erscheinen wirkt gerade so befremdend wie das Erscheinen des Kainz und Mitterwurzer unter den Kunstheroen Sonnenthal, Hartmann und Lewinsky, oder wie etwa Hauptmann, Suderraann und Ibsen (die sogenannte naturalistische Richtung) nach den Idealisten der dramatischen Kunst. Es ist wahrhaftig kein Zufall, daß das Erscheinen des Viktor Rosenfeld als Verteidiger genau in dieselbe Zeit fällt, als auf dem Gebiete des deutschen Geisteslebens der Kampf der Natürlichkeit gegen die Deklamation und Pathos begann, in die Zeit, als man auf die Bühne nicht bloß den idealen Menschen, sondern auch den Menschen des Alltags, mit all seinen Leidenschaften und tragischen Fehlern, nicht bloß die Geschichte des Vaterlandes, sondern auch die furchtbaren und tragischen Erscheinungen des Gesellschaftslebens auf die Bühne brachte, in die Zeit, als Gedicht, Dramen und Roman eine Umwälzung erfuhren. Viktor Rosenfeld übertrug diesen Kampf auf das Gebiet der Verteidigung. Er brachte neben Deklamation und Pathos das Prinzip der Natürlichkeit zur Geltung. Er brachte eine gewisse realistische Nüchternheit, auch die Ironie in die Verteidigung mit, alles jedoch auf genialem Untergründe, dabei gab er sich nicht etwa dem gemeinen Naturalismus hin, stets wußte er vornehm eine Linie zu ziehen, die ihn von der gemeinen 'Wirklichkeit trennt. Bei diesem Anschluß an die Wirklichkeit, bei diesem Realismus und Naturalismus hat er nicht etwa mit seiner unbändigen Kraft das Alte zerstört. Nur das Veraltete wies er von sich. Er verlies die Methode, die den Verteidiger etwa dahin brachte, daß er mit dem Bleschuldigten durch Dick und Dünn ging. Er schilderte vor allem im Angeklagten den Menschen mit all’ seinen Schattenseiten. Er geißelte seine Fehler, er stellte die Persönlichkeit des Beschuldigten dar, wie sie sich aus seinem Gesellschaftsmilieu entwickelte. Indem er nun die bösen Eigenschaften des Beschuldigten geißelt und erniedrigt, erhöht er ihn und erlöst ihn durch die Technik seines Geistes. Sein stilles 'Wirken in den dunklen Kammern der Voruntersuchung entzieht sich unserer 'Wahrnehmung, allein groß ist sein Wirken in der Hauptverhandlung. Während dieses Aktes ist er mein’ Empfangender als Gebender. Er läßt alle Elemente der Verhandlung auf sich wirken, arbeitet auf eine Beschleunigung derselben hin, vermeidet Streitpunkte und Streitfragen. Er quält nicht die Belastungszeugen, arbeitet darauf hin, daß der Belastungszeuge so rasch als möglich abgetan wird. Während andere Verteidiger mit einem bestimmten Plan, den sie auf Grund der Lektüre der Untersuchüngsakten gefaßt haben, in den Verhandlungssaal kommen, läßt er sich nicht von den Ergebnissen der Voruntersuchung beherrschen, sondern er geht, man könnte sagen voraussetzungslos an sein Werk. Der erste Verteidiger gerät in die große Verlegenheit, wenn die Durchführung seines Planes an der Sprödigkeit des Materiales und des Verhündlungsstoffes scheitert. Rosenfeld hingegen ist von aller Fessel frei und hat nach geschlossenem Beweis verfahren vor sich ein Plädoyer in voller Freiheit. Er hat es nicht notwendig, im Angesichte der Richter eine Frontveränderung vorzunehmen, sondern er arbeitet mit demjenigen Rüstzeug, welches das von ihm gefundene Material und die von ihm empfangenen Eindrücke ihm vorschreiben. Frei, ungebunden, ohne jegliche Verlegenheit schreitet er nun an sein Werk. Die ihn hören, sehen, wie er arbeitet, wie ier baut, wie er konstruiert. Man sieht sein Werk werden, man sieht es sich entwickeln, man hört keine (mitgebrachte Rede, man sieht kein Flickwerk. In lebendigen Farben, als ob ier den Beschuldigten stets vor sich gehabt hätte, schildert er das Werden und Vergehen der moralischen Existenz. Als ob er Tatzeuge gewesen wäre, reproduziert er die gräßliche Tat. Indem er spricht, ist er Dichter und Darsteller zugleich. Er ist ein Klassiker, wenn er ein Verbrechen auf ethischer Grundlage schildert. Er ist Lyriker, wenn er eine schuldbare Tat aus dem Liebesieben behandelt, und einer der furchtbarsten Ironiker, Zyniker und Barkasten, wenn es sich um ein Verbrechen als Produkt eines Sozialen Milieus handelt. Wie geißelt er da die Gesellschaft, die Großen und Mächtigen, die Herrscher in der Gesellschaft. Wenn es sich uni Belastungszeugen handelt, die in der Verhandlung den Beschuldigten geradezu töten, in einer Harlekinade gibt er sie der Lächerlichkeit preis.- Mit bescheidenen Mitteln erzielt er die größten Wirkungen, jedes Plädoyer ist ein Gebäude, passend dem Beweisterrain. Hiezu seine Sprechweise, seine moderne Spielweise, sein starkes Temperament, und zu dieser Rede, diese Geste, dieses Mienenspiel. Er besitzt Innerlichkeit, die Fähigkeit, zu rühren, ohne aber dabei als Gnadenbettler zu erscheinen, kurz, die Fähigkeit, zu überzeugen. Auch in einer anderen Richtung brach sich Rosenfeld im Schwurgerichtssaale Bahn. Die großen Verteidiger vor ihm und mit ihm vermieden es mit ostentativer Scheu, Rechtsprobleme vor Geschwornen zu erörtern. Dies mit gutem Grunde. Abgesehen davon, daß Rechtstlieorien langweilig und trocken sind und die Wirkung der schönen Rede verpuffen, gaben zur damaligen Zeit Rechtsausführungen dem Vorsitzenden Gelegenheit, Polemiken mit den Verteidigern zu führen, die selben Lügen zu strafen. Die Verteidiger hatten dagegen vor der Geschwornenberatung gar keine Abwehrmittel. Denn nach dem Vorsitzenden gelangten dieselben nicht mehr zum Wort, und die ganze Wirkung der Rechtsbelehrung des Verteidigers war durch die Ausführungen des bei den Geschwornen gewisse Autorität genießenden uniformierten (damals gab es keine Talare!) Vorsitzenden zerstört. Gerade zu der Zeit, als R o s e n f e 1 d in die Verteidigung eintrat, waren die Vorsitzenden, die zumeist gewesene Staatsanwälte waren, in ihrem Schlußworte geradezu von verheerender. Wirkung. Rosen fei d, den gerade der Kampf reizt, warf sich in diesem Streit auf die gefährlichste Seite. Er machte die Rechtsbelehrung zu einem wesentlichen Element der Verteidigung. Die Art und Weise, wie er die Geschwornen durch das Gestrüpp des Strafgesetzes führte, war einzig. Da er aus Erfahrung schon von vornherein mit Rücksicht auf die Person des Vorsitzenden wußte, wi,e derselbe die Geschwo nen beeinflussen wird, hatte er schon von vorneherein den Kampf gegen die künftige Rechtsbelehrung des Vorsitzenden geführt. Vor allem untergrub er die Autorität der Rechtsbelehrungen des Vorsitzenden an der Hand des Gesetzes in glänzender Weise. Es entstanden Konflikte, er wurde sogar gemaßregelt, allein er ließ sich’ durch' nichts beirren, mit unerschrockenem Mute führte er diesen Kampf fort, zeigte er sich daher gegenüber den Geschwornen als ein großer Pädagoge. Je nach der Beschaffenheit der Liste waren seine Belehrungen geartet. Und vielleicht ist es gerade auf diesen Kampf zurückzufühfen, daß eine Reihe von Ministerialerlassen publiziert wurden, die die Vorsitzen-