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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1914-04-10 · 15 (10.4.1914) · page 19

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
31 (1914)
Issue
15 (10.4.1914)
Date
1914-04-10
Page
– (sequence 19)
Language
German
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Nr. 15 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 25d in kondensierter Form einzufläßen, als ein normal veranlagtes Kind kaum bei täglichem Unterricht auszunehmen und 311 verdauen vermag. Ein Kind, das nach solchen Methoden unterrichtet wird, bleibt, um bei de n Bilde zu bleiben, entweder unterernährt, oder es wird — rhachitisch, und es wird früher oder später— absallen. Den privaten und Vereins-Bibelschulen, die hier die Ausgabe moralischer Kindersanatorien erfüllen, gelingt es wohl, hie und da ein Kind zu retten, aber im allgemeinen sind die Verhältnisse recht traurige. Der Autor des vorliegenden „Leitfadens", Inspektor^ Julius Braun, gewinnt schon dadurch das Vertrauen sowohl des Schülers wie auch des Lehrers und nicht zuletzt der Eltern, daß er bei dem Uebersetzen mnd den Erklärungen darauf Bedacht genommen hat, „daß der Zweck des hebräischen Unterrich es nicht Sprachstudium, sondern hauptsächlich der ist, die Scyüler nach Maßgabe ihres Reisegrades mit dem Inhalte der Bibel und unserer Gebote vertrant zu machen." Aber auch dieses Ziel würde nicht erreicht werden, wenn Braun es nicht verstanden hätte, wie in den ersten zwei Heften, auch in diesem dritten Heft durch die .ganze Art der Vermittlung des Tertes und durch die treuherzige Wärme, von welcher die Erläuterungen und Belehrungen durchdrungen sind, in allen, denen das Buch ein Leitfaden sein soll, die Liede zur Materie zu erwecken. Leider mangelt es hier an Raum, um all die Stellen anzuführen, durch welche die Richtigkeit unserer Anschauung bestätigt wird Unerreicht bisher sind in dieser Richtung die Belehrungen über die Pflicht des Kindes, die Eltern zu lieben und zu ehren und Ehrfurcht vor dem Lehrer zu haben. (3. Heft S. 34 u. 35.) Auf demselben ^nvralisch hohen Niveau und dennoch dem kindlichen Gemüte und Verstände angepatzt sind die Stellen, wo das Verhältnis des Menschen zu Gott (S. 30 u. 31), der Sabbath als Quelle der M l)e und des Erbarmens (32) geschildert wird. Die Uebersetzung ist eine sehr sorgsame und selbst dort, wo der Unterrichtszwrck eine wörtliche Uebersetzung unratsam erscheinen liest, »e ne wi l.ürliche, sondern eine streng sinngemäße. Ganz besonders verdient hier hervorgehoben zu werden, daß die interlineare Uebersetzung, unterstützt durch die Erläuterungen und Belehrungen, methodisch so ausgezeichnet gemacht ist, daß der Schüler durchaus nicht ermüdet und selbst jede Mutter befähigt wird, mit ihrem Kinde den Stoff zu Hause durchzunehmen. Die Liebe zu unserer heiligen Lehre, zu ihren Geboten und Mor als ätzen, das Verständnis für die Schönheit und Feinheit der hebräischen Sprache in die Tiefe des kindlichen Herzens unausrottbar einzupflanzen: diese wichtigste Aufgabe erfüllt das Braunsche Werk in ein)r Weise, wie kein zweites Hilfsbuch auf dem Gebiete des jüdischen Religionsunterrichtes. Wir konstatieren gerne, daß die Lehrer sich seiner mit derselben Liebe und demselben feinen Verständnis bedienen, von welchem es erfüllt ist. I. Kr. Die Memoiren des Ascher Leog. Herausgegeben, übersetzt und mit Anmerkungen versehen von Dr. M. G i n s b u r g e r. 1913. Verlegt bei Louis L a m m, Berlin. Ascher Levp, aus einer angeseheneil Gelehrtenfamilie stammend, wurde 1598 in Franken geboren und lebte später im Elsaß. In seine Zeit fällt der 30jährige Krieg (1618—1648). Wer in seinen Memoiren inter:sjänte Mitteilungen über diesen Krieg sucht, wird enttäuscht sein. Es sind lose Tagebuchblätter, die gelegentlich von „Kriegslärm" und Truppendurchzügen berichten, sonst aber hauptsächlich Familienereignisse verzeichnen, vielfach jüdische Gelehrte nennen, die da und dort die „Thorakenntnis" verbreiten, regelmäßig alljährlich die Getreide- und Weinpreise angeben und UNS den Schreiber als stets bußfertigen Sünder zeigen, der wiederholt sich vormmmt „umzukehren" und so und so viele Tage zu fasten. Außer einem „unreinen Zufall", den ihm Gott in der Kolnidrenacht „zuwmmen" ließ, weiß er uns nichts Sündhaftes von sich zu melden. Er hat viel gelernt, Reisen zu diesem Zwecke gemacht, war in Prag und in Wien, hat die Befugnis zur ’SJ'nr und np/nr ist yr und ‘j.ro treibt aber auch Handel. Die Sprache des Originals, das der Uebersetzung beiliegt, ist - - si li. 6t. erbo uti — ein Siddur-Hebräisch. Unser Gebetbuch ist für den, der es gründlich kennt, ein unerschöpflicher Quell von Zitaten und eine wahre Fundgrube für jene Gelehrsamkeit, die h.nreichi, um nicht nur gelegentlich einige Brocken hinzuwerfen, sondern auch Ereignisse des gewöhnlichen Lebens verständlich zu verzeichnen. Rabbi Ascher war aber auch Poet. Jedes wichtige, namentlich traurige Ereignis in seiner Familie regt seine poetische Ader zu einem Klagelied an, wozu die Piutim, die er ja gründlich kennen mußte, Vorbild waren. Wer auch an der Scheidemünze der Geschichte Gefallen findet, an kleinen und winzigen Zügen des bescheidenen Menschenlebens, wird dieses Büchlein mit Interesse lesen. Notabene den hebräischen Teil. Die deutsche Uebersetzung ist mangelhaft, stellenweise sehr flüchtig. Man traut kaum seinen Augen. Davon seien einige Proben gegeben. Aus Seite 26 der deutschen Uebersetzung lesen wir: „Und „von den Israeliten kamen zu Hunderten Arme in diesem Jahre... „Und sie wurden sehr zahlreich und vermehrten sich, wirklich sechs „in einem Weinberge." Im hebräischen Tetre steht deutlich "irx cirrrr rer : aber selbst, wenn dort.fehlerhaft r-'s stünde; welchem kundigen Leser fiel: nicht sofort die bekannte Raschistelie zu Erod I, 7 ein? Pag. 41 42, deutscher Text. (Aschek war mit der Lage seines Hauses, das er sich in Reichshofen erbaut hatte, nicht zufrieden und entschloß sich, „seine Wohnung von dort wegzuoerlrgen".) „ . . . und ich v e r m i e t e He es (das Haus) einem Rrchljuden namens Wagners Tiebold um 36 Gulden auf »ein Haus, und das Haus blieb mir verpfändet . . Was heißt das^ Sehen wir uns den hebräischen Tert an: ■rzz'z ts b"-vb cva *brx yrpb 'zb bx *rr: ps .Tr pE,-cö n-err vr bi' rtr» Das ist doch ganz deutlich und klar: und ich lieh einem . . . 36 Gulden auf sein Haus usw. - "v übersetzt Dr. M. Einsburger regelmäßig mit „heilige Stadt", ~"zzz~ mit: „Möge seine Seele gebunden sein in den Bund de- Lebens." Mas denkt sich dabei de: des Hebräisch n nicht kundige Leser? Pag. 10, hebräischer Tert: r* b\, p ürrs trn-s ''"rt-'e p-ircrb kt;?jn übersetzt der Herausgeber: R. Abr. A. Lehrhausvorsteher in Lublin! genannt Lemberg. Solcher Flüchtigkeiten gibt es die Menge. Und doch hat oer Herausgeber, wie die zahlreichen Anmerkungen beweisen, sich um Quellennachweis und Erklärungen vieler Stellen verdienstvoll bemüht. Schade, daß ihn bei der Uebersetzung — sagen wir: — die Ge uld re.la s n hat. Dr. Ad. K a p r a l i k. Dr. Leopold Stern, Rechtstvnsulent der israelitischen Kultusgeineinde. Der Haushalt der israelitischen Kultusgemeinden nach dem geltenden österreichischen Rechte. Wien 1914. R. L ö w i t. Verlag. Nahezu ein Vierteljahrhundert ist verstrichen, seitdem das Israelitengesctz in Geltung getreten ist, und noch entbehrt dasselbe einer bistorisch-dogmatischen Bearbeitung. Die große Bedeutung dieses Gesetzes vom 21. Mürz 1890 für die Entwicklung des jüdischen Gemeindewesens hätte eine derartige Arbeit vollauf gerechtfertigt. Wurden doch erst durch dieses Gesetz sämtlichen Gemeinden, von weichen viele bis dahin nur auf Grund des Vereinsgesehes als Kultusvereine konstituiert waren, die Rechte öffentlicher Korporationen verliehen und durch Gewährung von Finanzrechten (Tar-, Gebühren- und Steuerrechten) die Möglichkeit geboten, die ihnen obliegenden Aufgaben in vollem Umfange z>> eriüllen. Es ist sehr dankenswert, daß nunmehr wenigstens ein. allerdings sehr wichtiger Teil des Rechtsstoffes von berufener Seite eine eingehende sachliche Bearbeitung gefunden hat. Der Verfasser dieser Schrift, seit Jahren als Rechtskonsulent der Wiener Kultusgemeinde tätig und als fachkundige Kraft in weiteren Kreisen bestens bekannt, steht mitten im lebendigen Getriebe des Gemeinde- Organismus und ist in der Lage, aus der Fülle seines juristih jchen Wissens und feiner mannigfachen Praris zu schöpfen. Die Behandlung des Gegenstandes bietet mancherlei Schwierigkeiten. Das Gesetz will nur die Prinzipien der Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse jeststelien und überläßt die Details den von den Ge meindevertretern zu beschließenden, von den Regierungsorganen zu genehmigenden Statuten, deren Mannigfaltigkeit eine gleichmäßige Berücksichtigung wohl ausschließt. Es war deshalb ein glücklicher Gedanke des Verfassers, die von der Regierung publizierten Musterstatuten als Rechtsquelien des Abgaben- und Gebührenwesens heranzuziehen. Das Verfahren, den Haushalt der Kultusgemeinde sicherzustellen, beruht auf der in den mährischen Kultusgemeinden von altersher geübten Repartition der Iuden- (Dominical-)Steuer, mit welcher gksichzei.ig die Gemeinde-(Domestical-)Steuer eingehoben wurde. Der Voranschlag bestimmt die im Etatsjahre aufzubringende Summe. Zur Deckung derselben sind zunächst die Einnahmen aus dem Gemeindevermögen, den Fonds, Taren und Gebühren zu verwenden. Der sodann resultierende Ausfall ist durch die Steuern zu decken. Ein umständliches Repartitionsverfahren, ausgehend von dem sogenannten Quotienten, durch dessen Teilung und Vervielfältigung die verschiedenen Steuerklassen gebildet werden, sichert die vo.lständige Deckung des Bedarfes, was bei anderen Arten der Steuereinschähung (Wiener Statutnicht der Fall ist. Die für die Zensiten wichtigen Fragen der Steuerpflicht werden auf Grund des Gesetzes, der Ministerial-Verordnungen und Entscheidungen des Verwaltungs-Gerichtshofes in klarer Weise erörtert, nicht minder das Beschwerderecht, das Erekutionsverfahren, das Gebühren- und Tarwesen. Tie fleißige Arbeit wird von jedem, der sich in der Führung der Gemeindeangelegenheiten betätigt oder sich sonst für dieselben interessiert, mit Nutzen zu Rate gezogen werden. _ Dr. Alfred Berger. Ost und West. Illustrierte Monatsschrift für das gesamte Judentum. Organ der Alliance Israelite Universelle. 14. Jahrgang, Heft 4, April 1914. Inhalt: B. Saphra: Eine Ehrenrettung des pharisäischen Judentums. — Ein neues Heine-Buch (mit 11 Illustrationen). Besprochen von Sigmar Mehring. A. Z.

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