Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 31 (1914)
- Issue
- 15 (10.4.1914)
- Date
- 1914-04-10
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Nr. i5 Seite 242 Dr. Bkochs Wochenschrift. nicht mil den Schlechtesten in 17el>erei n s t immung zu handeln. Persönlich allerdings wünschte ich, vom Standpunkte einer fortgeschrittenen Zeit, daß eine persönliche Note in der Auswahl der Vornamen sowohl jüdischer als christlicher Kinder beachtet werde, wie denn auch, daß die altehrwürdigen biblischen Kamen eine weitere Verbreitung fänden. Denn nicht mit Unrecht sagt Joel Jakoby in seinem Buche „Die Klagen eines Juden“, Königsberg 1837: „Traget mit Stolz die stolzen Namen der Väter. Das sind Heldennamen, ruhmgekrönte Märtyerernamen von uraltem Adel, von uraltem Ritterschlag. Als das Altendland noch in wüste Roheit versunken war, da blühten schon eure Namen in unsterblichem Glanz, weltbeherrschend, welterleuchtend und welterlösend. — Denn das will ich euch sagten: ehe der Zeiger der Geschichte sich wendet, werden manche prunkende Namen des Abendlandes von der Erde weggemäht sein wie Stoppeln durch die scharfe Sichel. Aber so lange die Zeit währt, werden königlich in ihr thronen die Namen Abraham, Mose, Jesajas.“ Im übrigen aber kommt es wirklich nicht darauf an, welche Namen wir führen, sondern bloß darauf, ob wir unserem Namen durch einen tugendhaften, sittlichen, vo i wirklicher Nächstenliebe erfüllten Lebenswandel Achtung verschaffen, ihn zu gutem Rufe bringen. Denn Hämon in der Antigone des Sophokles hat nicht unrecht, wenn er ausruft: Ti'ayap Tzocxpog d’dXXovxog eöy.Aetac xiv.voig d'ya/jia jxscCov r; xi Tzpbg TtatSwv tzxxpL „Den Kindern ist des Vaters guter Ruf. dem Vater der der Kinder höchste Freude.“ Indem ich noch am Schlüsse zum gegenständlichen Falle bemerke, daß Ihre Ansicht von der Identität des Vornamens Leopold mit Salomon eine vollkommen verfehlte gewesen und auch wissenschaftlich vollkommen zu ve -werfen ist, dann daß der Name „Leopold“ bei Juden schon im 10. Jahrhundert gebraucht worden ist (vgl. Zuuz, a. a. 0., 8. 38), also zu einer Zeit, wo die Juden noch durchaus nicht sich zu verbergen (?) hatten, betone ich nochmals, daß mich zum Schreiben dieses Briefes ausschließlich die eingangs dargelegten Erwägungen bestimmt haben. Auch versichere ich Sie, Hochwürden, daß ich stets gerne bereit bin, Ihre Lücken auf diesem Gebiete durch wissenschaftliche Belege auszufüllen, habe aber den Wunsch, Hochwürden möchten für die Folge Ihre wissenschaftlichen Darlegungen nicht in Akte versenken, die ja doch bald vernichtet werden und darum leicht verloren gehen könnten. Ich zeichne in Hochachtung Univ.-Doz. Dr. D. Herzog. Rabbiner für Steiermark, Kärnten und Krain in Graz. G i-a z, am 1 März 1914. IDom Jahrmarkt des Hebens. Ein antisemitisches BnLenstHck. In Nr. 13.626 der Zeitung „Nowoje Wremja" vom 17. Februar ist eine Abhandlung von A. Stolypin, (dem bekannten antisemitischen Agitator und Bruder des verstorbenen Ministers), betitelt „Triumph von Mendel Beilis", erschienen, welcher in dem bekannten Geiste dieses Blattes geschrieben ist. A. Stolypin schreibt am Ende seiner Abhandlung: „In diesen Tagen gelang es mir, mich mit dem, Besitzer eines tief erschütternden Gemäldes^ von M u nkaczy, das einen Ritualmord darstellt, bekannt zu machen. Der berühmte Künstler hat den symbolischen Sinn in den furchtbar realen Stoff hineingelegt. Das blonde Mädchen, das die Juden töten, stellt uns das Slaventum dar, und die Gesichter der blutdürstigen, blut-- auslassenden „Zadiken" sind Bildnisse der Führer des Judentums. Unter den letzteren sind Rothschild und Montefiore zu sehen." „Die Geschichte dieses Gemäldes ist interessant, da man es vielmals frech zu vernichten suchte und auch, da von demselben in den enzyklopädischen Wörterbüchern, das von Larousse ausgenommen, nichts zu finden ist." Als Redakteur der großen jüdischen Enzyklopädie, welchen schon viele um die Aufklärungen über die oben erwähnte Anmerkung von A. Stolypin baten, muß ich sagen, daß man in den Enzyklopädien wirklich nichts von diesem Bilde findet. Die Ursache ist sehr einfach: M u n k ä c s y hat dieses Gemälde nicht gemalt und ich kann Herrn Stolypin beruhigen: dieses Bild finden wir auch in Larousses Enzyklopädie im Register der Bilder von M u n k ä c f t) nicht. (Vergleiche Larousse, Supplement, 1878, Paris, S. 1106, und Nouveau l.aiou.'sc iüustu*. tome fix.eine. S. 265.) Cs ist wahr, daß einige boshafte Leute airs unbekannten Gründen und Gott weiß zu welchem Zweck noch zu Lebzeiten des Munkäcsy das Bild mit der Unterschrift dieses berühmten Künstlers ausgestellt hatten. Aber der verstorbene Künstler Munkäcsy protestierte überal gegen diele Frechheit, indem er erklärte, daß er kein ähnliches Bild gemalt habe, daß es nichts als ein gewissenloser Betrug sei, und forderte die Entfernung dieses Bildes von der Ausstellung. Als die Witwe des verstorbenen Künstlers Munknesy von der Abhandlung von A. Stolypin erfuhr, schrieb sie an ihre russischen Freunde den folgenden Brief: „Ich erfahre, daß ein Mensch namens A. Stolypin es gewagt hat, in einem russischen Blatte, der „Nowoje Wremja". zu behaupten, das Bild „Ritualmord", das man auch weiterhin unter dem Namen eines berühmten ungarischen Künstlers ausstellt, sei von meinem verstorbenen Gatten Michael v. Munkäcsy gemalt worden. Ich protestiere mit aller Kraft gegen eine derartige Infamie. Herr v. Munkäcsy hat jene Ausstellung in Paris vor fünfzehn oder sechzehn Jahren schließen lassen. Daraufhin hat man gewagt, daß Bild in Brüssel auszusteilen, doch auch da schritt er ein, und jetzt muß ich erfahren, daß der gleiche Schwindel in Rußland getrieben wird. Dieses Bild ist durch den verstorbenen Herrn v. Munkäcsy niemals gemalt oder angeregt worden, und ich protestiere energisch gegen diese Lüge. Ich wäre glücklich, wenn es meinen russischen Freunden ernstlich gelänge, dieser Infamie ein Ende zu bereiten und wäre ihnen dafür ewig dankbar. Cecile v. M u n k ä c \ y." Den Wunsch der Witwe des berühmten ungarischen Künstlers ausführend, bitte ich alle Zeitungen und die „Nowoje Wremja", den oben erwähnten Brief der Witwe nachzudrucken, um die Wahrheit wieder herzustellen. St. Pelersburg^ 27. April 1914.; iJsaaBM arko n. Eine antisemitische Lieferungsausschreibung des steiermärkischen Landesausschusses. Unter dem obigen Titel haben wir seinerzeit mitgeteilt, daß der steiermärkische Landesausschuß in einer Lieferungsausschreibung für die Bedürfnisse der Landesirrenanftalt den Satz ausgenommen hatte: „Anbote außersteirischer Firmen und israelitischer Geschäftsleute werden nicht berücksichtigt." Dazu wird uns aus Graz gemeldet: Wie erinnerlich, hat der Landesausschuß über Einschreiten unseres .Präsidiums sofort eine zweite Lieferungsausschreibung mit Hinweglassung des beanständeten Satzes in den Grazer Tagesblättern veröffentlichen lassen. Da aber die erste Lieferungsausschreibung auf Grund eines Landtagsbeschlusses aus dem Jahre 1905 erfolgt war, konnte sich der Vorstand trotz der erreichten, sonst gewiß befriedigenden Genugtuung hiemit nicht bescheiden und drängte darauf, daß der betreffende ungesetzliche Landtagsbeschluß aufgehoben werde. Allerdings tonnte der Vorstand in dieser Hinsicht keine zufriedenstellende Zusage erhalten, die peinliche Frage wurde nun aber ohne viel Aufhebens dadurch gelöst, daß der Landtag bei feiner letzten Februartagung ein neues Regulativ für Lieserungsausschreibungen des Landes zum Beschlüsse erhoben hat, nach welchem auch weiterhin die Bewerbungen außersteirischer Firmen nur unter gewissen Bedingungen zugelassen werden, im übrigen aber die Bewerbung um Lieferungen für das Land allen in Steiermark Ansässigen ohne Unterschied freisteht. Nach unserer