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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1914-01-23 · 4 (23.1.1914) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
31 (1914)
Issue
4 (23.1.1914)
Date
1914-01-23
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 4 De. Blochs Wochenschrift. Seite 53 legern, aller angezogene Wörther mit grobem Fleih erfanden worden." Es sind eben lediglich die alten Waffen, mit welchen jetzt der offizielle Bücherzensor seines Amtes waltet. Jahrtausende alte Gebete, welche noch im Altertum entstanden sind und schon daher gegen das Christentum gar nicht gerichtet sein konnten, wurden nun als gegen dasselbe verfaßt angesehen und zum Ziel (eig. zum Vorwände) der Anfeindungen auserkoren. Der Alsnulescbabbeacb-Streitausder Zeit des Königs Frie^ drich I. von Preußen im Jahre 1702 ist männiglich bekannt. Haselbauer-Milota nahmen das hinterlassene Erbe wieder auf. Das ganze Gebet sollte überhaupt gestrichen werden. Allein so bescheiden und genügsam war hinwiederum P. Milota nicht. Er suchte und fand noch so manche andere Gebete, welche ihm als anstößig erschienen, z. B. „im Gebett velam alschinim (sic!) so wieder die getaufften gericht ist, wünschen sie. damit diese keine Hoffnung der ewigen Glückseligkeit haben sollen", oder er bekrittelte das Nahem Adonai. Das Sabbatgebet Av harachmim, worin für das Seelenheil der Märtyrer gebetet wird, erregte sein Mißfallen: sogar die Tischlieder Boruch Adonai iom jom, sowie Agil voesmacli kamen ihm nicht einwandfrei vor. Selbst im Mischnatraktat Sabbat, Abschnitt II., Barne madlikin welches am Sabbatabend nach dem Gottesdienst rezitiert zu werden pflegt, fand er was auszusetzen. Von den anderen von ihm genannten Werken findet kein einziges Gnade vor seinen Augen, jedoch ohne daß die Gründe hiefür vorgebracht wurden. Nur der Luach (Kalender) wird wegen des in demselben abgedruckten Gebetes für die Neumondweihe, welches er schon im Gebetbuche beanstandet hat, bemängelt. Wie schon erwähnt, hat der Herausgeber und Buchdrucker Franz Josef Neumann gegen dieses Gutachten, welches über die ganze Auflage aller zur Begutachtung vorgelegten Bücher die Vernichtung ausgesprochen hat, den Rekurs ergriffen und selber eine umfangreiche Beschwerdeschrift verfaßt. Von den dort ausgeführten Erwägungen sind, außer dem schon gedachten Vorwürfe der Unwissenheit und der feindlichen Gesinnung des P, Milota, folgende von Interesse und daher besonders anzuführen: „Da doch allerwenigstens in Rücksicht, daß ich qua Neopbytus die Jüdische zeithero Verborgene Hartnäckigkeit mit boßheits Voller blindheit und fast ohnmöglich auszurotten Vermögenden irrthum mittelst meiner ans Taglicht gebrachter Bücher, So treuhertzig veroffenbahrt" .... Eisenmenger kann nicht als Gewährsmann dienen, denn „ist der obangezogener Eisenmenger nb. ein lutherisch-berichtigtes und unter hochsseeliger gedächtnus Earl des 6ten glorwürdigsten Römischen Kaysers Regierung confiscirtes Buch, das umso weniger als Ein Eintzeler auch bewahrter Author einen statthafften Beweiß zu bewöhren vermag". Kustos Kollar erklärt dieses Miloia'sche Gutachten geradezu als einen Fehlgriff, welcher der österreichischen wissenschaftlichen Welt im Ausland gar wenig Ruhm einbringen dürfte — es wäre daher gerade der richtige Augenblick gekommen, diesen Fehler gutzumachen. Oratulorrnibimultum, de censura librorum hebraicorum quaestionem hac oecasione motam esse, sperare enim licet, nt errore publico damnosi et literato orbi Austriaco apud exteros parura honorifici corrigantur denique. Kollar tritt ge radezu leidenschaftlich gegen P. Milota auf. Die Grunde, welche erst P. Hasselbauer S. I., und ihm folgend (enm (mitatus) P. Milota eiusdem Societatis gegen das Gebetbuch vorgebracht haben, sind _ gänzlich unstichhaltig iminime sufficientia), wie es ja der Buchdrucker selber nachgewiesen hat (nti optime ostendit Typographus in apologetico suo pro bis libellis Repraesentationi Brunensi porecto). Denn der Umstand, daß die Ausdrücke goi (Volk), am (dass), Edom sich vorfinden, hat nichts zubesagen, sintemal dieselben sich auch in der H.-Schrift finden und demgemäß das Zensurverbot konseguenterweise auch die Bibel umfassen müßte (ergo ex sententia Censoris Olomucensis P. Milotae vetus testamentum nequa a Cliristianis neqne a Jndaeis imprimi deberet, quod argumentum cuius furfuris sit, satis aparet, probat enim mul tum consequenter nihil;. Hierauf folgt eine allgemeine Aeußerung dieses Gelehrten, welche für diese frühtheresianische Zeit sehr bezeichnend ist. Natürlich sollte den Zensurbehörden eingeschärft werden, daß nichts gegen die herrschende Religion öffentlich und offenkundig geschehe. Princeps curare debet, ne contra Sanctitatem Dei et veritatem dignitatemque dominantis Religionis publice quidpiaui fiat.? Allein das Gewissen des Einzelnen geht niemanden an, weder den Herrscher noch (und umso weniger) die Zensoren. Man sollte sich, in dieser Beziehung die Republik Venedig zum Beispiel nehmen, welche diese Methode zum eigenen Nutzen handhabt. Es ist besonders bemerkenswert, wie jedermann lediglich dasjenige bloß wahrnimmt, was ihm wesensverwandt ist und in den bisherigen Lauf seiner Gedanken und Anschauungen -- ohne zu stören — eingreist, denselben sich anzuschlietzen vermag. Während der Gelehrte, der Kustos Kollar, schon eine neue Zeit — vielleicht nicht ganz bewußt - bedeutet und ankündigt, für seine für die damaligen Begriffe gewiß liberalen Ansichten eine Analogie aus dem praktischen Leben in Italien anführt, hat ein anderer Mann, der Hofrat Stupan, etwas ganr anderes aus Italien zu berichten. Im Jahre 1761 war eine besondere Beschwerdeschrift der Prager Iudenschaft Gegenstand der Meinungsäußerungen der Mitglieder des Staatsrates, auf welche sich dann die Krone in ihren Entschlüssen in der Regel vollständig zu stützen pflegte. Unter anderem baten die Prager Juden um die Abschaffung des gelben Fleckes. Die Räte der Krone äußerten sich nun zum Protokoll des Directorium in Publicis v. 5./X. 1761 Hoftat Stupan meint nun in seinem verschnörkelt geschriebenen Votum: „Ad 6tum fast in allen Orten und besonders in Italien müssen die Juden ein äußerliches Zeichen tragen, damit sie von den Christen unterschieden werden, daher für notwendig angesehen, daß sie auch in Prag dahin verhalten werden."^) Nebenbei bemerkt, hat der Zwang, ein besonderes Zeichen zu tragen, nicht überall geherrscht, z. B. in Wien unterschieden sich die Juden gar nicht von den Christen in ihren Kleidungsstücken, sie hatten hier übrigens in der Theresianischen Zeit weder ein Ghetto noch auch eine besondere Iudengasse?) Es dürfte kaum ein Zufall fein, daß gerade um jene Zeit an der kaiserlichen Bibliothek ein jüdischer Beamte namens Aaron gewirkt hat. welcher ungefähr gerade im Jahre 1755 gestorben ist. Die Witwe dieses „Bibliothec-Schreibers" Aaron hat hierauf, offenbar statt einer Pension, „auf ein damals abgestattetes Repraesentations-Gutachten die allerhöchste Gnade gehabt, daß dieselbe zu Bewirthung deren fremden Juden eine Gar Küchel halten dürste", also eine Konzession für ein Gasthaus erhalten.*) Dieser interessante und in dieser entschiedenen Fassung gar unerwartete Passus lautet: Quem admodum autem Prineipi non incumbit privatorum eonscientias invigilare, ita et Censores abstineant ab iis interpretationibus et coniecturis, quae privatorum eonscientias unice concernunt. Resp Veneta bis principiis magno suo cum" emolnmento/utitur, et in nsum subditorum suorura libros exereitio eorum Religionis necessarios modo, ut dixi blasphemias et in dominantem religionem iniurias non eontineant, imprimendi tacultatem concedit. *) Vgl. StaatsrcrtSakten Nr. 3434 vom 2 h Oktober 1761. *) Vgl. Sta.-rtSratsakten Nr. 498 ex 1763.

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