Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 50 (12.12.1913)
- Date
- 1913-12-12
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 908 Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 50 Nun rückt für die jüdische Bevölkerung des Landes die Frage in den Vordergrund: wird diese neue Wahlordination für die Juden Galiziens einen Fortschritt bedeuten? Wird sie die Interessen der Juden in dem Maße schützen, wie es einer etwa eine Million Seelen zählenden Bevölkerung ziemt? Diese Frage läßt sich leider nicht bejahend beantworten. Mit banger Sorge sehen diejenigen Kreise der jüdischen Bevölkerung in Galizien, denen es nicht so sehr um Mandate als' vielmehr um Stärkung des jüdischen Einflußes im Lande zu tun ist, dem verhängnisvollen Wirken antisemitischer Dunkelmänner zu, die sich in letzter Zeit zum Prinzipe gemacht haben, die Juden in Galizien jedes Einflusses aus das politische Getriebe des Landes zu entblößen. Da die nationalistisch-antisemitischen Scharfmacher zur Einsicht, gelangt sind, daß sie an den Ruthenen keine Pression mehr ausüben und zur Nachgiebigkeit den Ruthenen gegenüber gezwungen sind — haben sie beschlossen, sich durch die Juden die Kosten des polnisch-ruthenischen Ausgleiches bezahlen zu lassen. Die Juden sollen ihnen all das ersetzen, was sie den Ruthenen zugestehen müssen. Durch Isolierung der jüdischen Wählermassen von den polnischen Wählern soll den polnischen klerikal-reaktionären Parteien Gelegenheit geboten werden, eine Reinkultur antisemitischer Propaganda im Lande einzuführeu. Sollte dieses löbliche Vorhaben von Erfolg begleitet sein, sollten die Vorschläge des klerikal-nationalistischen Gegenblocks zum Landesgesetz werden und die Juden mit besondern jüdischen Mandaten abgefertigt, dafür aber jedes Einflusses aus die Wahl der polnischen Landtagsabgeordneten beraubt werden — dann wäre dies der Anfang vom Ende. . . . Die politische Rolle der Juden in Galizien wäre ausgespielt. Und mit der Einbuße der politischen Macht würden sich konsequenterweise auch die Folgeerscheinungen einstellen, wirtschaftliche und kulturelle Repressionen. Welche Grundprinzipien leiteten diejenigen, die am grünen Beratungstisch die Interessen öer Juöenschcft zu wahren hatten? Zwei politische Ziele gab es da zu erreichen. Erstens den politischen Einfluß der Juden auf das Gesamtergebnis der Lanötagswahlen nicht nur zu erhalten, sondern auch zu stärken. Zweitens eine eigene Vertretung öer jüdischen Bevölkerung im Landtage zu sichern. Beide diese Ziele stehen in einem kausalen Zusammenhänge zu einander. Beide müssen erreicht werden, soll die galizische Judenschaft keinen Schaden erleiden. Wird nur ein Ziel erreicht — dann sind die schlimmsten Folgen unabwendbar. Haben die Juden nur den politischen Einfluß auf das allgemeine Wahlergebnis beibehalten, jedoch die eigene Repräsentanz im Landtage eingebüßt — dann haben sie schlecht abgeschnitten. Und vice versa: haben sie nur die eigene Repräsentanz, also einige jüdische Abgeordnete beibehalten, jedoch gleichzeitig den politischen Einfluß auf die Wahl andersgläubiger Abgeordneter verloren — dann sind sie noch schlimmer daran. Denn — und das muß mit dem größten Nachdruck betont werden — die Beibehaltung des politischen Einflusses auf das Gesamtergebnis der Wahlbewegung, auf die Wahl einer ganzen Reihe von polnischen Abgeordneten, die Ermöglichung öer Wahl derjenigen, die den Judeninteressen nicht feindlich gesinnt sind und Vereitelung öer Wahl derjenigen die im Landtage den schärfsten Judenhaß propagieren werden — sind viel wichtiger als die Wahl einiger eigener Abgeordneten, die ausgeschaltet aus dr großen Kluborganisation und umflutet vom krasfesten Antisemitismus sich nur auf Protestreöen beschränken müßten. Dem Judentum wäre dadurch nichts gedient, im Gegenteil sehr geschadet. Dem Judentum Galiziens kann nur auf diese Weise geholfen werden, daß ihm neben der Ermög-' lichung, eigene Vertreter im Landtage zu haben, ein großer, seiner wirtschaftlichen Stellung in den galizischen Städten und aer Bevölkerungsziffer im ganzen Lande entsprechenden Einfluß eingeräumt wird. Dies waren auch die logischen Voraussetzungen, die den Vertreter der jüdischen Bevölkerung in der permanenten Wahlreformkommission, Abg. Dr. Loewenstein veranlassen, die Schaffung einer Reihe mm zweuuandatigen Wahlbezirken zu propollieren, in welchen sowohl die christliche als auch die jüdische Bevölkerung ihre Vertreter wählen könnte, ohne daß die Wahl in einen konfessionellen Kainpf ausarten würde und das Einvernehmen zwischen der christlichen und jüdischen Bevölkerung getrübt wäre. Dieser Vorschlag begegnete einer scharfen Opposition sowohl bei den Antisemiten, als auch bei den Zionisten. Den erstcrn war es darum zu tun, daß der Einfluß der Juden auf die Wahl beider Abgeordneten, also auch auf den christlichen Vertreter der gegebenen Stadt lahmgelegt werde,' den Zionisten wiederum, daß die jüdischen Abgeordneten ohne Zutun der Christen gewählt werden, selbst auf den Fall der Einbuße jeden Einflusses auf das Gesamtergebnis der Wahlen. Zwei einander vollständig ausschließenöe Parteien: die polnisch nationalistischen Antisemiten und die jüdisch-nationalen Separatisten, vereinigten sich da seltsamerweise in einem Postulat. Bei beiden nahm das Parteiinteresse Oberhand. Denn sind in einer Stadt die antisemititschen Scharfmacher die jüdischen Wähler los, dann wird selbstverständlich einer von den' ihrigen gewählt. Dasselbe erhoffen für sich die Zionisten. Daß dabei der jüdische Einfluß im Lande in Brüche geht, das ist für diese Parteien Nebensache . . Um also ihr Parteiinteresse zu wahren, schlugen mit merkwürdiger Einstimmigkeit sowohl die antisemitischen Allpolen als auch die jüdisch-nationalen Separatisten in sechs galizischen, mit je zwei Mandaten bedachten Städten das Proportionalwahlsystem vor, eigentlich eine Majoritäts- und Minoritätsvertretung vor. Der einzige Vorteil dieses Systems, die Sicherung öer Wahl von sechs jüdischen Abgeordneten, wiegt jedoch bei weitem nicht die Schäden auf, die dieses System für die jüdische Bevölkerung bedeutet. Vor allem ist die Schaffung von Proportionälwahlen nur in den sechs Städten, in welchen die Juden eine vorwiegende Anzahl der Bevölkerung vilöen, öer erste Schritt zur Kreierung von Ausnahme rechten für die Juden. Ja wäre die ganze Landtagswahloröination auf dem Prinzip öer Proporz aufgebaut, dann wäre es eine natürliche Erscheinung, daß auch dort, wo Juden als kompakte Wählermasse auftreten, dieses System eingeführt wird. So ist es aber nicht. Im ganzen Lande, in allen übrigen Städten, gibt das Proportionalsystem nicht — nur gegen die Juden wird es angewenöet... Es werden sechs „jüdische Strafkolonien" geschaffen, sechs Abgeordnete mit dem Stempel des politischen Ghettos, gleichsam dem modernen „gelben Fleck", in den Landtag hineingelassen. Der Preis, den die Juden für diese sechs Abgeordnete von ihrem bisherigen politischen Besitzstände zu bezahlen haben, ist direkt horrend. Sie müssen jedem Einflüsse auf ihre städtische Mitbevölkerung ent-