Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 50 (12.12.1913)
- Date
- 1913-12-12
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 5U Dr. Blochs Wochenschrift. faml man (lii* Schuldigen, die es bald bekanntem!, die wurden auf die Rfulev gesetzt, und den übrigen allen, so au der Tliat nicht schuldig, verbott man die Statt. Da fureiid' dieselben Juden zu dein Komischen König Rudolfen, klagtend Im ab denen von Ilern, dah sl um Unschuld vertriben, mit irem grossen Schaden. Der König schrieb denen von Bern, (den er sunst ungünstig) si selten gedenken, dass si, die Juden, dieweil si unschuldig, über Ir gegeben Gleit nit vertrihond, oder inen allen Kosten, Schaden und Nachtheil, so si von ihres Vertribens und Abziehern! wegen haben werdend, bessern und Abträgen, bi Yerlicrung seiner Gnaden und Erwartung schwerer Straff. Die von Bern gabend niitzid um des Kiings Schreiben, das was dem Künig nur lieb, damit er l'rsaeh hätte si zu beleidigen.“ Sigmund von Birchen in seinem „Ehren-Spiegel des Hauses Oesterreich". I, c. 15 s. 12 meldet in bezug auf das Verhalten des Kaisers Rudolf zu den Vorgängen in Bern: „Des Kaisers "Wille war, daß jedermann im Reich des Lands-Friedens gemessen, und niemand sich eigenen Gewalts anmassen sollte, in Sachen darüber ihm, dem Kayser. die Erkanntnuss gehörte. Demnach zog er ohne Yei'zug in die Schweitz, und um solchen Frävel abzustraffen, belagerte er die Stadt Bern im Julio 12SS. ohneraclitet die Burger der Juden Untbaten vorstelleten, könnte ihr aber nichts anhaben.“ . . . „"Weil aber der Kayser anderer Orten wichtigere Geschäfte hatte, und da nichts ausriehten könnte, zog er ab, diesen Krieg auf eine andere Zeit versparaude." (Johann Caspar Ulrichs, Pfarrer zu Frauen-Münster in Zürisch, Sammlung jüdischer Geschichten in der Schweiz, Basel 1768, S. 146.) Im Sommer desselben Jahres befaßte sich eine Kommission mit der Angelegenheit. Am 20. Juni fällten der Bischof Peter von Basel, der Landoogt im Elsaß, Gottfried von Merenberg, die Ritter Kuno v. Berchheim und Hartmann v. Ratzenhausen, die vier Männer des Schiedsgerichtes, den Spruch: Sämtliche Juden verzichten auf ihre ausstehenden Forderungen bei Schultheiß, Rat, Gemeinde und allen denen, die bis zum Datum der Urtunde in der Stadt saßen. Schuldbriefe und Pfandgegenstände haben sie ohne weiteres zurückzuerstatten. Endlich sollen sie der Gemeinde 1000 Mark Silber, dem Schultheißen 500 Mart Silber leisten. Der König erteilt am 1. August seine Bewilligung zu dieser Auffassung und Verwertung der Ausschreitungen (..super exessilmperpetratis contra Judeos et Judeas Benienses n eivi- Ims Bernensibus-j. und im Dezember bestätigte der Schultheiß Jakob von Kienberg den Empfang der ihm versprochenen stimme von 500 Mark, die man ihm bei den deil Juden verschuldeten Johannitern, den Patres des Klosters zu Interlaten, Ulrich von Thor und anderen angewiesen hatte. Hab und Gut der Geflüchteten fielen der Stadt ohne weiteres anheim. Wie wenig den Behörden an der Ermittlung der Wahrheit lag, dafür spricht schon die lässige Form, in der der Schultheiß in seiner Quittung, die Ermordung des Knaben erwähnt: dju-au dielt Mlet tt t d teil ur occisermit \ Dr. Augusta Weinberg, Studien zur Geschichte der Juden in der Schweiz. Zürich 1902, S. 125.) Man sieht hier klar, um was es sich bei der ganzen Affäre gehandelt hat. D er Judenhaß war schon damals wie heute auch bei Dr. Funder mehr Sache des Geschäftes, der Profitwut, als der Frömmigkeit und des religiösen Uebereifers, darum hat Rudolf von H a b s b u r g den unglücklichen Juden von Bern zu helfen versucht; er glaubte nicht an das Martyrium des Knaben Rudolf, und! er verurteilte schärfstens den ganzen Ritualmordschwindel. Im Stadtarchiv zu Köln befindet sich eine Urkunde von Kaiser Rudolf von Habsburg aus dem Jahre 1275; sie gibt die Bulle von Jnnocenz IV. aus dem Jahre 1247 wörtlich wieder und bestätigt sie. Dieser 2:eite i)07 kaiserlichen Urkunde ist das große Majestätssiegel beigefügt. Zu den ältesten und erhabensten Traditionen der Habsburger gehört es, den Ritualmordwahn zu bekämpfen, die Ritualmordlüge zu verabscheuen, die Ritual mordhetzer zu züchtigen. Kaiser F r a n z Jose p h in leinen Urteilen über den Antisemitismus ist ein erhabener Fort setzer dieser leuchtenden habsburgischen Tradition. In seinem Geschüftseifer hat Dr. Funder kaum geahnt, daß er das Andenken des Kaiser R u d o lf von Hab s d u r g angetastet, das geheiligte Andenken dieses Ahns der Habsburger verunglimpft. Da obendrein das „Kirchl. Handlerikon mit kirchl. Genehmigung", München 1907, ertlärt, die Ermordung des Knaben Rudolf „wird aber den Juden zu unrecht zugefchoben. R. wurde von der Kirche weder kanonisiert» noch als Märtyrer erklärt", so existiert ja überhaupt kein „Märtyrer Rudolf". Wenn Sie trotzdem, Herr Dr. Funder, Komtur des Franz Joseph- Ordens. auf Grund solcher Erdichtungen, welchen die Kirche selber jeden Wahrheitsgehalt ab[pvulH, gegen die Bestrebungen, die österreichische Justiz von der Schande des Hilsnerprozesses zu reinigen, unter der Maske eines Frömmlers sich kehren, jo haben Sie zwar keine „typisch-jüdischen Mittel", wohl aber die alte antisemitische Methode der Wahrheiten! stellu ng ang eweitdet. ..Wird den Juden zu Unrecht zugeschoben. R. wurde vott der .Kirche weder kanonisiert, itoch als Märtyrer er klärt", so erklärt das mir Genehmigung der kirchl. Oberbehörden gedruckte kirchl. Handlexikon: Sie aber berufen sich auf das Bild des „sek. Märtyrers Rudolf" als Beweis für den Ritualmord der Juden. Sie sind ein Ehren mann, Herr Komtur Doktor Funder! Alan hat in Bern Juden gerädert und gebrauchchatzt, wie der gelehrte Prälat Sra m m l o r erwähnt, o h n e Gerichtsverhandlung und o h it c 3 n t c r u e n tion der K i r ch e n b e h ö r d e n. Offenbar standen damals an der Spitze des Berner Magistrates Männer Ihres Geistes und Ihrer Gesinnung, Herr Komtur Dr. Funder! Das Ansinnen, aus der Rudolfsheimer Kirche das Altarbild mit der Darstellung einer unwahren Be gebenheit zu entfernen, was ieder Wahrheiisfreund schon mit Rücksicht auf die Konstatierung der einwandfreien kirchlichen Autoren als selbstverständlich erachten möchre. dürfte Sie und Ihresgleichen in Harnisch bringen. Eines aber lassen Sie sich sagen: Die geflissentliche Mitteilung über die Anwesenheit Tr. M a i e st a t bei der Einweihung, die Ausschrottung dieser Tatsache für den häßlichsten und gemeinsten aller pacieipoliki scheu Zwecke ist nicht nur eine Pietät und Takt losigkeit, sondern für einen Komtur des Franz Joseph- Ordens eine Freveltat, für welke Sie h':e::mt dir öffe rt- Uche Züchtigung empfangen. Wien. 10. Dez. 1913. Dr. Josef S. Bloch. Oie Laubtagswahlr rfo m in GuUzirn mib dir InLerrffru brr pibtschrn £un&z$- brvsiKeruMg. Tie Bei Handlungen bebnis Finatinernng der gali,zischen Kandtagswahlrefvrm find ihrem Abschlüsse nahe. Die Grundprinzipien der neuen Berainba. rung sind festgesetzt: die Reibungsftüche zwilchen d.n Polen und Rutbenen ist bereits so klein, daß die noch bestehenden Gegensätze höchst rvahrscheinlich in Bälde sich Überdrücken lassen werden.