Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 49 (5.12.1913)
- Date
- 1913-12-05
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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«ffwWMiprrati Nr. 49 Dr. Blocks Wochenschrift. Seite 895 Auf die Anfrage des Herrn kaiserl. Rates Weil, ob bei den Vermittlungen nicht qualifizierte Arbeitwerber besonders berücksichtigt werden, gaben der Obmann, sowie der Vorsitzende an der Hand der statistischen Tabellen über die Berufe der Arbeitwerber zahlenmäßige Aufklärungen, die sowohl von dem Herrn Vertreter des Kultusvorstandes, als auch von der Versammlung mit großer Befriedigung entgegengenommen wurden. Bei den hierauf vorgenommenen Wahlen wurden die statutengemäß cu sscheidenden Vorstandsmitglieder, die Herren Dr. Gustav Lang stein, Dr. Bela T au ßi g und Kommerzialrat Eduard Wiener über Antrag des Herrn Dr. Rudolf Fürth mit Akklamation wiedergewählt. Herr Reichsratsabgeordneter Dr. Ofner wies darauf hin, daß der unentgeltliche Arbeitsnachweis die einzige, zweckentsprechende Vermittlungsstelle für jüdische Arbeitwerber sei und legte die Notwendigkeit dar. daß jüdische Arbeitgeber ihre Aufträge dem Vereine für unentgeltlichen Arbeitsnachweis bei jeder Gelegenheit zuwenden. In diesem Sinne sprachen noch die Herren Jacob Straßberg und Architekt Friedrich Schön, die dem Vereine seit dessen Bestände regstes Intereste bekunden, sowie Herr kaiserlicher Rat Feitler, welcher in verbindlicher Weise den Wunsch aussprach, die bisherigen Leiter des Vereines demselben auch weiterhin erhalten zu sehen. Schließlich richtete der Vorsitzende Kommerzialrat Wiener an die Versammlung die dringliche Aufforderung. den Arbeitsnachweis bei seiner sozial so wichtigen Tätigkeit sowohl durch Anwerbung von Mitgliedern, als auch durch möglichst häufige Zuweisung von Aufträgen in kräftigster Weise zu unterstützen. Berlin. Am Sonntag, den 30. v. M., beging der Rektor des Berliner Rabbinerseminars, Herr Dr. D. H o f f m a n n, seinen siebzigsten Geburtstag. Zu Verbo in Ungarn im Jahre 1843 geboren, erhielt er als Sohn orthodorer Eltern seine erste Ausbildung in den Talmudschulen seiner Vaterstadt und trat dann in das Gymnasium zu Preßburg ein. das er im Jahre 1865 verließ, um sich an der Universität in Wien immatrikulieren zu lassen. Später besuchte er auch die Berliner Universität, um hier seine philosophischen und philologischen Studien fortzusetzen. Nachdem er im Jahre 1871 die Doktorwürde erlangt hatte, nahm er ein Lehramt an der jüdischen Realschule zu Frankfurt a. M. an und folgte von hier aus dem Rufe des verstorbenen Dr. Israel Hildesheimer. an dem von ihm begründeten Berliner Rabbinerseminar die Talmuddozentur zu übernehmen. Seit dieser Zeit wirkt Herr Dr. Hoffmann an der genannten Anstalt als Lehrer der talmudischen Wissenschaft, und als Dr. I. Hildesheimer sich infolge seines vorgerückten Alters von der Leitung des Seminars zurüchog, wurde Herr Dr. Hoffmann mit der Leitung der Anstalt betraut, der er noch heute vorsteht. Von der großen Zahl seiner wissenschaftlichen Werke und Abhandlungen seien hier nur einige erwähnt: „Mar Samuel" (Leipzig 1873), „Abhandlungen über die pentateuchischen Gesetze" (Berlin 1878), „Der oberste Gerichtshof in der Stadt des Heiligtums" (1878). „Der Schulchan Aruch und die Rabbiner über das Verhältnis der Juden zu den Andersgläubigen" (Berlin 1885, zweite verbesserte Auflage 1894). Dieses Werk verdiente seines wertvollen apologetischen Inhaltes wegen in sämtliche europäische Sprachen übersetzt zu werden. Es erschien ursprünglich als eine Serie von Aufsätzen, die sich gegen den „Iudenspiegel" des berüchtigten rumänischen Renegaten Aron Briman alias Dr. Justus richteten. Von anderen Werken des bedeutenden Gelehrten seien noch erwähnt: „Zur Einleitung in die halachischen Midraschim 1838" und „Levitikus". Dieses Werk bildet den ersten Band eines wissenschaftlichen Kommentars zum Pentateuch in traditionellen Bahnen. Der im Jahre 1904 veröffentlichte Kommentar, in dem die wissenschaftlichen Theorien Grass und Wellhausens näher beleuchtet werden, erregte seinerzeit in fachwifsenschaftlichen Kreisen das größte Aufsehen. Den Grundstein zu diesem Werke hatte Dr. Hoffmann schon im Jahre 1879 in einer Abhandlung gelegt, die den Titel führte: „Die neueste (Wellhausensche) Hypothese über den pentateuchischen Priesterkoder". Diese Abhandlung erschien in dem „Magazin für die Wissenschaft des Judentums", die der Jubilar gemeinsam mit Herrn Professor Dr. A. Berliner von 1886 bis 1893 herausgab. Besonders erwähnt sei noch seine vorzügliche deutsche Uebersetzung eines Teiles der- Mischnah (Nezikin). Mögen dem gelehrten, um die Wissenschaft des Judentums hochverdienten Jubilar noch viele frohe und arbeitsreiche Jahre beschieden sein. Vier Tage Arrest für Ve anstaUung eines Pogroms. Ein neues Beispiel echt russischer Justiz wird uns aus Warschau gemeldet: Vor einiger Zeit hat in dem Städtchen Benderie der christliche Schankwirt Schestiljuk die christliche Bevölkerung gegen seinen jüdischen Konkurrenten aufgehetzt, indem er erzählte, daß der jüdische Schanker ein vierjähriges Christenmädchen geraubt habe, um es zu religiösen Zwecken zu ermorden. Die aufgebrachte Volksmenge überfiel das Wirtshaus und die Wohnung des Juden, plünderte sie und brachte dem Wirt und seiner Familie schwere Verletzungen bei. Noch während dieses Pogroms, gerade als die Menge im Begriffe war. sich auf die übrigen Iudenhäuser zu stürzen, kam das vermißte Kind zum Vorschein. Es hatte mit mehreren Freundinnen auf einer Wiese gespielt. Dem christlichen Schänker Schestiljuk wurde der Prozeß gemacht, der vor einigen Tagen mit der Verurteilung des Angeklagten zu vier Tagen Arrest endete. Der jüdische Schankwirt wurde mit seiner Schadens satzforderung abgewiesen. Griechische Willkür. Aus Saloniki wird uns geschrieben: Noch zur Zeit des ersten Balkankrieges während der Okkupation der Stadt Saloniki und eines Teiles von Mazedonien durch die Griechen haben sich viele Juden, die ottomanische Untertanen waren, um die Staatsbürgerschaft irgendeines fremden Staates beworben und wurden auch in legaler Form in den Verband des betreffenden Staates aufgenommen. Wie uns nun aus Saloniki berichtet wird, befinden sich diese Juden in arger Verlegenheit, da die griechische Regierung ihre jetzige Staats Zugehörigkeit nicht anerkennen will und die Vidierung ihrer Pässe verweigert. Die von dieser griechischen Willkür betroffenen Juden, deren Zahl, wie man uns versichert, eine viel größere ist, als man anzunehmen geneigt ist, haben bei ihren diversen Regierungen um Remedur angesucht, und man wartet begreiflicherweise mit Spannung darauf, wie die betreffenden Regierungen sich zu dieser heiklen Frage stellen werden. Jüdische Opfer mazedonischer Grausamkeiten. Die „Agence Athenes" meldet aus Saloniki: Der seit vielen Jahren in Petritsch ansässige, aus Saloniki stammende jüdische Kaufmann Abrahom Levy sei vorigen Dienstag ermordet worden, worauf sein Geschäft geplündert wurde. Ein Bruder des Getöteten, der sich von Saloniki nach Petritsch begeben wollte, habe an der Grenze umkehren müssen, da der bulgarische Kommandant ihm erklärte, für seine Sicherheit nicht bürgen zu können, weil sich die Gegend in den Händen von Komitatschis befindet. Der Vorfall rufe unter der jüdi-