Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 49 (5.12.1913)
- Date
- 1913-12-05
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 890 Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 49 tischen Boykott, die Verhetzung und rüdeste Beschimpfung, weil es sich ja nur um Juden handelte. Aber plötzlich verfolgten einander in der gleichen gehässigen Weise Deutsche und Tschechen, Slovenen und Italiener, Polen und Ruthenen. Nun versuchte man, dem Aufrührer durch Boykotterlässe und Weisungen an die Behörden beizukommen, aber es war zu spät, das Volt ließ, sich nicht mehr sagen, daß das Gesetz nur in Ausnahmsfällen verletzt werden dürfe, die Juden waren furchtbar gerächt. Das Gleiche hat man jetzt von dem Fall Hilsner zu erwarten. Das Verfahren zugunsten dieses Unglücklichen wird nicht etwa deshalb nicht wieder aufgenommen, weil nicht jeder überzeugt ist, daß die Behauptung eines Ritualmordes eine bizarre Lächerlichkeit ist, ein Gespenst, wie es der greise Präsident der Wiener Kultusgemeinde, Dr. Alfred Stern, nennt, der in ber „Neuen Freien Presse" in einem interessanten Artikel von hohem Niveau mit der ganzen Gewalt tiefinnerer Rechtsüberzeugung die endliche Reinigung der österreichischen Justiz von diesem dunkeln Flecken fordert. Niemand wird im Ernste leugnen, daß der Prozeß eine politische Affäre des Pöbels war, der die Justiz mißbraucht hat. Man scheut sich aber dennoch, der Gerechtigkeit Genüge zu tun, weil man sich einfach vor den rückschrittlichen Parteien im Abgeordnetenhause und vor ihren Agitationen fürchtet. Das ist eben ein unhaltbarer Zustand, der die Justiz auf das tiefste Niveau erniedrigt. Keine Partei, weder die jetzt mächtige, noch eine zukünftige soll sich rühmen dürfen, Einfluß auf Recht und Richter zu haben, sonst werden die Gerichtshöfe zu Versammlungen von Profossen der Faktoren, die gerade an der Macht sind. Darunter leiden heute die Juden, morgen ein anderer. Deshalb ist es keine Sache der Juden mehr, einen unglücklichen Märtyrer zu befreien, sondern eine Aufgabe der Allgemeinheit. Aus einem Zehntel der Gründe, die im Hilsnerprozeß vorhanden sind, wurde der Nichtigkeitsbeschwerde in minder wichtigen Prozessen stattgegeben. Man braucht keine Formalien. Das eine steht fest, daß in Pisek und Kuttenberg politische Parteien die Rolle des Staatsanwaltes gespielt haben, daß das Urteil nicht gesprochen, sondern erzwungen wurde, daß statt der Justiz Politik getrieben wurde. Christen haben diese Schuld auf sich geladen, christlichsoziale Agitatoren haben den Staat aufs schwerste geschädigt, kultivierte, intelligente, gerechte Christen haben den Schaden wieder wettzumachen. üoni 3nhrmart*f f'cs Hebens. Das Ritualmordbild in der Pfarrkirche zu Rudolfsheim. (Der „clige Märtyrer Rudolf".) Die „Reichspost", Abendausgabe vom 2. Dezember 1913, bringt folgende interessante Mitteilung: „A n n o 18 9 9 am 10. November fand in Gegenwart unseres Monarchen, der Minister, zahlreicher sonstiger Zelebritäten und einer gewaltigen Volksmenge die feierliche Weihe und Eröffnung der Pfarrkirche in Rudolfsheim statt. Das schöne dreiteilige Altarbild dieser Kirche zeigt im rechten Feld u. a. den seligen Märtyrer Rudolf, also auch ein Ritualmordopfer, das Schächtmefser in der linken Hand und mit der rechten Hand auf die Mordwunde am Halse zeigend. Das Bild, das über Bestellung und Anordnung des Unterrrichtsministeriums gemalt wurde, dessen Allmächtiger damals der „unintelligente" Härtel war, eine liberale Leuchte, fand allgemeinsten Beifall." Wie verhielt es sich aber in Wahrheit mit diesem „Märtyrer Rudolf"? Das kirchliche Handlexikon (herausgegeben von Prof. Michael Buchberger. Mit kirchlicher Genehmigung. München 1907: Allg. Verlags-Gesellschaft), Band II, S. 1843, meldet unter dem Schlagwort „Rudolf": „Nach einer in Justingers Berner Stadtchronik zuerst erwähnten Notiz wurde ein Knabe N. in der Marktgasse in Bern v. den Juden ermordet, s. lleberreste beim Kreutzaltar (St: Rufsaltar) der Leuchtkirche in Bern begraben, zur Zeit der Glaubenstrennung aber weggenommen u: in die Erde gelegt. Das Ereignis geschah nicht 1287, wie die Chroniken melden, sondern 1294, wird aber den Juden zu unrecht zugeschoben. Rwurde v. der Kirche weder kanonisiert, noch als Märtyrer erklärt." Konstatieren wir somit die Tatsache, daß. diese angebliche Missetat der Juden, diesen „jüdischen Ritualmord", begangen an einem Knaben Rudolf, nach der offiziellen Mitteilung des mit Approbation der kirchlichen Oberbehörde erschienenen Kicchenlerikons, ohne historische Grundlage ist und daß sie den Juden zu „unrecht zugeschoben wird". Daß aber nichtsdestoweniger dieses unwahre Geschehnis in einem dreiteiligen Altarbild in der Pfarrkirche zu Rudolfsheim verherrlicht wird. Daß einem Manne, wie Prof. Härtel, welcher von den kirchlichen Legenden eine Meinung hegte, die jedenfalls von der „Reichspost" nicht approbiert werden dürfte, es schließlich gleichgiltig war, welchen Inhaltes die Bilder sind, die in Kirchen zur Schau gestellt werden, möchten wir begreifen. Die „Reichspost" will durch Anführung dieses Altarbildes der Rudolfsheimer Pfarrkirche den Beweis erbringen, daß „so etwas wie ein Heiligtum zu Ehren eines Ritualmordopfers, wie eines in Rinn im llnterinntal besteht", nicht nur im finsteren Mittelalter und im „doppelt finsteren" Tirol möglich sei: — dieser Beweis ist, wenn es mit ihren Mitteilungen die Richtigkeit hat, gewiß gelungen. Allein, wenn sie sich zu dem Satze versteigt: „Wir möchten nur aufzeigen, mit welch typischjüdischen Mitteln Dr. Stern die Hilfskampagne zu stützen sucht und — kompromittiert" —, so dürfen wir ruhig dem öffentlichen Urteil aller Parteien und Konfessionen überlassen, wer durch die Mitteilungen der „Reichspost" die eigentlich „Kompromittierten" sind. Und noch eins. Von verschiedenen Firmen, deren Inhaber Juden sind, kommen uns Mitteilungen zu, daß von der Administration der „Reichspost" bei ihnen um Inserate gebettelt wird. Ist das nicht vielleicht auch ein wenig „kompromittierend"? Die I a hr eso er s ammlun g der itoistischen EmigrationsgeseÄfchiaft in Kiew. Am Sonntag, den 16. November, fand in Kiew unter Vorsitz des bekannten Großindustriellen und Philanthropen Leo Brodsky die Jahresversammlung der jüdischen Emigrationsgesellschaft (Jto) in Kiew statt. Brodsky erklärte sich neuerdings als treuer Anhänger der itoistischen Bewegung und wies auf die große Wichtigkeit hin, welche die Regulierung der jüdischen Emigration aus Rußland für den russischen Juden gerade in diesem Moment besitzt. Brodsky zollt der Tätigkeit der Gesellschaft großes Lob und schlägt einige Verbesserungen vor. Er regt die Gründung jüdischer landwirtschaftlicher Kolonien in den Einwanderungsländern an, für welche die jüdischen Ackerbau-Kolonisten in Rußland ein ausgezeichnetes Material bieten. Schließlich erklärt Herr Brodsky, daß er bereit sei, der Tätigkeit der Jto die weitestgehende Förderung und Unterstützung zuteil werden zu lassen, und daß er deshalb ohne Zögern die Wahl in das Emigrations-Regulierungs-Departement in London angenommen habe. Hierauf erstattete der Leiter der Gesellschaft und Vizepräsident der Jto-Organisation den Jahresbericht,