Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 48 (28.11.1913)
- Date
- 1913-11-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 876 Dr. Vlochs Wochenschrift. Nr. 48 Völker getreten; auf diese war es angewiesen, diese waren die Vermittler zwischen ihm und der primären Quelle geworden. Die von der Zivilisation beleckten Antisemiten nennen diesen Zustand — Parasitentum; Ist es zu verwundern? Wenn ein Volk von der Erde losgerissen ist und doch nicht sterben will, so ist es auf die Menschen angewiesen, und wenn es auf die Menschen angewiesen ist, so muß es sich auch aus einen Kampf mit der tückischen Bosheit, mit den Ueberbleibseln der tierischen Ureigenschaften des Menschen gefaßt machen. Und nur dann wird eine Wandlung zu verspüren sein, wenn es gelingen sollte, einen erheblichen Teil des jüdischen Volke? so weit zu bringen, daß es wieder, wie in den besten Zeiten seiner großen Vergangenheit, in der Lage ist, aus dem Urquell, aus der reinen, gesunden Natur, ohne fremde Vermittlung, neue, seinem innersten Wesen entsprechende Kulturwerte zu schaffen. Und nur dann wird die zivilisierte Welt nicht mehr das erschütternde Schauspiel erleben müssen, daß die Mutter aller auf dem sittlichen Imperativ aufgebauten Religionen öffentlich und von staatswegen kannibalischer Gelüste gezeiht werde. Diese Erkenntnis dringt bereits seit Jahren in das Bewußtsein sowohl der jüdischen Intelligenz, als auch des jüdischen Proletariats ein. Es wird aber bald Zeit sein, diese Erkenntnis in eine Tat sich auskristallisieren zu lassen. Das Angola- Pro j e k t könnte und sollte von der jüdischen Oesfentlichkeit zweifelsohne als eine überaus ernst zu nehmende Gelegenheit in dieser Richtung wahrgenommen werden, umso mehr, als die Jto bereits die nötigen Vorarbeiten recht weit gebracht hat und jetzt durch Schaffung eines kapitalkräftigen Finanzin stitutes einen weiteren Schritt nach dem gesteckten Ziele zu machen gedenkt. Der Erfolg dieser Bemühungen der Jto wird jedoch ohne Zweifel ganz und gar davon abhängen, ob in unserer Mitte zurzeit genug opferwillige und weitblickende Männer vorhanden sind, die über die ausreichende Energie verfügen würden, um — über die armselige Gegenwart hinwegsehend — ihre ganze Persönlichkeit für eine bessere Zukunft unseres Volkes einzusetzen. Dom AabrmsrKt des Lebens. Der Prozeß Hilsner auf dem 31. Deutschen Juristentag. In den Verhandlungen des 31. Deutschen Juristentages (Herausgegeben von dem Schriftführeramt der ständigen Deputation. Dritter Band) finden wir auf Seite 690 über den Justizmord Hilsner Aachstehende Ausführungen des Hof- und Gerichts avvokaten Dr. Wilhelm Schneeberger, die leider noch immer von aktuellem Jntereffe sind. Die Ausführungen Dr. Schneebergers lauten wörtlich: Ein drastisches Beispiel ist der Fall Leopold Hilsner. Dieser Fall hat bereits in der Literatur auf Grund der publizierten Akten die von der allgemeinen Ueberzeugung getragene Signatur eines schweren Justizirrtums empfangen. Die zweijährige Untersuchung und die zwanzigtagige Verhandlung haben kaum ein ernstes Indizium zutage gefördert, noch weniger den Verdacht gerechtfertigt, daß Leopold Hilsner der Täter ist. Dieser Schwurgerichtsprozeß enthält eine Musterkarte aller Fehler und Mißbräuche, zu welchen man bei „Anwendung der Strafp rozeßordnung " gelangen kann. Wenige Stunden nach Auffindung der Leiche war dieser FM bereits Gegenstand von Interpellationen im Abgeordnetenhause und im Landtage, in welchen die Justizverwaltung und die Richter beschimpft und geradezu der Parteilichkeit und Bestechlichkeit geziehen wurden. In rührender Einigkeit hat die Wiener antisemitische und die tschechischnationale Presse in Böhmen eine beispiellose Agitation entfaltet. Noch ehe die Behörden in der Lage waren, den Tatbestand festzustellen, hatte bereits ein sogenanntes Rechtskomitee sich etabliert, welches durch Vernehmung von mehr als 100 Zeugen die gesamte Bevölkerung mit einem genau bezeichneten Beschuldigungsstoffe infizierte und eine suggestive Voreingenommenheit erweckte, welche nicht bloß die damals sich meldenden Zeugen beherrschte,, die sich erst nach Monaten und Jahren meldeten! Man kann auch hier an dem Worte Glasers nicht vorübergehen, welcher erklärte: „daß ein Fehlspruch der Jury ohne Mitschuld der mitwirkenden rechtsgelehrten Faktoren undenkbar sei"! Diese Kuttenberger und Piseker Geschworenen hatten aber noch die Entschuldigung für sich, daß sie sich von dem durch einen Mißbrauch der Strafprozeßordnung zugelassenen Vertreter der Privalbeteiligten überreden ließen, sie mögen Hilsner ruhig verurteilen, er werde sich schon entschließen, nach Jahr und Tag sein Schweigen fallen zu lassen und seine Mitschuldigen zu nennen. Heute sind 14 Jahre verstrichen und Hilsner hat nicht gesprochen, ein Heroismus, der diesem geradezu schwachsinnigen Bettler nicht zugemutet werden kann. Von dieser Prognose haben sich die Geschworenen °kaptivieren lassen. Als aber der Kassationshof das zweite Urteil bestätigt hatte, wurde von derselben Sette neuerlich eine Agitation in Presse und Parlament eröffnet, um die Begnadigung Hilsners zu vereiteln und dessen Hinrichtung herbeizusühren. Sensationelle Aeutzerung -es rumÄnischen Ministers -es Aeutzern. Auch die Juden der annektierten Gebiete erhalten nicht die vollen Bürgerrechte. Der rumänische Minister des Aeußern Grainiceanu äußerte sich dem Budapester Korrespondenten des „Pesti Naplo" gegenüber, betreffend die Absichten der rumänischen Regierung hinsichtlich der rumänischen Juden in einer Weise, .die gewiß das größte Befremden hervorzurufen geeignet ist: „Wir wollen," so sagte Minister Grainiceanu, „den Inden hauptsächlich aber in-den annektierten Gebieten in allen Zweigen der Industrie und des Handels freie Hand lassen, und dies umso mehr, als dort Handel und Gewerbe stark zurückgeblieben sind und nur die Juden die Eignung besitzen, die zurückgebliebenen Gebiete zum Aufblühen zu bringen und in ihnen neues Leben zu erwecken. Was die ehemaligen jüdischen bulgarischen Staatsbürger betrifft, so anerkennt die Regierung nicht nur alle ihre früheren Rechte, sondern versichert sie, daß sie auf allen Gebieten dieselbe Freiheit genießen werden, wie jeder andere rumänische Staatsbürger, jedoch mit der Ein schrän f ung, b a fe in einem Dorfe m e.h r als eine j ü d i s ch e F a m i 1 i e nicht wohnen darf und daß die Juden des neuen Gebietes im Parlament h ö ch st e n s durch zwei Mitglieder vertreten sein könnten. Ich muß auch noch bemerken, daß ein Jude auf dem neuen Gebiete mehr als 20 Hektar Boden nicht erwerben kann und mehr als 50 Hektar nicht pachten darf, und daß er Boden kaufen oder pachten nur von einem Besitzer darf, wenn der Betreffende kein rumänischer Bauer ist." Im übrigen plaidiert der rumänische Minister des Aeußern für die Erteilung der Bürgerrechte an die Juden und meint, daß es lächerlich sei, zu glauben, daß es eine Gefahr wäre für Rumänien mit seinen siebeneinhalb Millionen Einwohnern, wenn ungefähr 300.000 Juden die Bürgerrechte verliehen würden. Der Minister gibt selbst zu. daß das, was die Regierung gegenwärtig geneigt ist, den rumänischen Juden zu gewähren, nicht viel sei, aber immerhin würden dadurch die Juden in die Lage kommen, Vertreter ins Parlament zu entsenden, die dann die Möglichkeit hätten, für den vollen Ausbau der Gleichberechtigung der Juden mit Nachdruck einzutreten.