Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 47 (21.11.1913)
- Date
- 1913-11-21
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 860 Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 47 die Tat begangen haben sollte, um Blut zu einem Zweck der jüdischen Religion zu gewinnen. Die Geschwornen hatten zwar Veilis freigesprochen. Sehr zu beklagen aber sei, daß durch die Bejahung der ersten Frage die Beschuldigung bestehen bleibe, daß der Mord ein Blutmord gewesen. Die Arbeit an der Aufklärung der großen Massen in Rußland müsse von neuem beginnen. Man müsse befürchten, daß auch in Oesterreich und Deutschland diese Antwort zur Wiederbelebung der Blutanklage benutzt würde. Der Redner zeigte dann, daß nach den medizinischen Gutachten der Professoren Haberda-Wien, Ziemke-Kiel und Forel- Schweiz an einen Blutmord nicht gedacht werden könne. Darauf kritisierte er das vom Untersuchungsrichter in Petersburg eingeholte Gutachten des Priesters Justin Pranaitis, welches ihm im russischen Wortlaute Vorgelegen habe. Dieses Gutachten erkläre den Kiewec Mord für ein topisches Beispiel eines Ritualmordes, aber Pranaitis habe weder die Widerlegung der angeblichen Geschichtsbeweise gekannt, noch selbständige Studien auf dem Gebiete der jüdischen Literatur gemacht. Alle seine Zitate seien aus Büchern von August Rohling, Justus und Ecker abgeschrieben. Dieser Gutachter habe nicht eine Belohnung für sein Geschreibsel verdient, sondern Strafe für Verhöhnung der "Wissenschaft und des Gerichtes. Der Redner drückte seine Befriedigung darüber aus, daß man heute keine Resolution beschließen wolle, denn eine solche würde die böswilligen Verleumder in ihrer gehässigen Wühlarbeit nicht behindern. Es sei Pflicht sachkundiger und intellektueller Christen, die jüdische Religion gegen Verleumdungen zu verteidigen. Pflicht der Juden sei es, alles ihnen mögliche zu tun, um in vertrauensvollem Frieden mit ihren christlichen Mitbürgern zu leben. Dem Vortrage folgte lebhafter, anhaltender Beifall. Dem Vortrage wohnten u. a. die Reichsratsabgeordneten Professor Masaryk, Kuranda und Dr. Ofner, Oberkirchenrat De. Witz-Oberlin, Pfarrer Dr. Zimmermann, die Regierungsräte Professor v. Lenk und Dr. Frankfurter, Gemeinderat Stein, die Universitätsprofessoren S. Kraus, Haberda, Dozent Dr. Aptowitzer, Dir.Rippel, der Präsident der israel. Kultusgemeinde Dr. Stern, Landesschulrat Dr. Gustav Kohn, der Rektor der jüdischtheologischen Lehranstalt Professor Schwarz. Oberrabbiner Dr. Güdemann, die Rabbiner Dr. Feuchtwang, Dr. Grunwald, Dr. Kaminka, Dr. Rosenmann und Dr. Taglicht, Oderkantor Don Fuchs und die kaiserlichen Räte Anninger, Dr. Lieben und Kauders bei. Die Lieferanten des Kiewer Staatsanwaltes. Die Lieferanten des Kiewer Staatsanwaltes, die ihn mit angeblichen Beweisen für die Eristenz des Ritualmordes unter den Juden versehen haben, rekrutierten sich hauptsächlich aus den Kreisen jener Dunkelmänner, die wohl nicht den Mut haben, die Verantwortung einer solchen Behauptung auf sich zu nehmen, aber keine Gelegenheit vorübergehen lassen, das Judentum hinterrücks zu überfallen. So wurde jetzt in Fiume eine Entdeckung gemacht, die in der Stadt sehr peinliches Aufsehen er regt. Es ist nämlich erwiesen, daß die dortigen Kapuzinermönche dem Staatsanwalt Wiper, der die Anklage im Prozesse Beilis vertrat, angeblich aus dem Fiumaner Kapuzinerkloster stammende alte Schriften zur Verfügung gestellt haben, aus denen der Beweis hätte erbracht werden sollen, daß die gegen die Juden erhobene Blutbeschuldigung begründet sei. Es wurde aber auch festgestellt, daß diese Kapuzinermönche die geistigen Urheber jener Hetzartikel sind, welche seit Monaten in dem klerikal-antisemitischen Blatte „Jl Risveglio" gegen die Juden erschienen sind. Auch in der letzten Woche behauptet das genannte Blatt in einem Brandartikel, daß nicht weniger als 54 vollzogene Ritualmorde den Juden nachgewiesen worden seien. Der Oberrabbiner von Fiume sah sich daher veranlaßt, sowohl gegen die Kapuzinergeistlichen. als auch gegen die Redaktion „Jl Risveglio" die Strafanzeige wegen Aufwiegelung zu erstatten. Bemerkt sei, daß die erwähnte Zeitung, beziehungsweise deren Herausgeber, wegen ähnlicher Delikte bereits vorbestraft sind. Sensationelle Enthüllungen über die Ermordung Jufchlschinskis. Der „Hazefirah" entnehmen wir die folgende sensationelle Meldung : Der gewesene Deputierte der dritten Duma, Seslenko, der gegenwärtig in Cherson weilt, hat dort einige Enthüllungen über die Vorgänge hinter den Kulissen der Kommission in der dritten Duma, in welcher die Interpellation Samislovskys in Angelegenheit der Ermordung Juschtschinski zu beraten hatte, gemacht. In der Interpellation inachte Samislovsky Andeutungen, daß einer der Großfürsten ihn in seinem Vorhaben unterstütze, und er berühmte sich, daß man an dieser hohen Stelle von ihm gefordert habe, sich auch um die Meinung des Justizministers Szczegdowitow nicht zu kümmern, und alles daranzusetzen, daß die Untersuchung in andere Hände gerate. Tatsächlich sei die Sache auch ohne Wissen des Iustizministers gemacht worden. Man müsse Sa mislovskv kennen — sagt Seslenko — um zu wissen, daß er eines solchen Cynismus fähig ist. Er gehört zu jenem Typus der skrupellosen Frechlinge, die, um eine Verwirrung anzurichten, bereit sind, alles, was in ihrer Macht steht, zu tun. Jedes Wort und jeder Schritt von Samislovsky bedeutet Niedrigkeit, Lüge und Hinterlist. Aus diesem Grunde waren die Deputierten damals fest überzeugt, daß dieser Mensch die Angelegenheit, mit der er, wie es sich zeigte, mit seiner Seele verknüpft war, zu irgend einem Abschlüsse bringen werde. Damals erzählte auch Samislovsky, daß er mit Goluboch verkehre und in Korrespondenz stehe, da jener die Einzelheiten des Mordes kenne. Es machte auf Seslenko den Eindruck, daß auch die Tscheberjak vielleicht mit dem Morde nicht in jenem.Zusammenhang stehe, wie es heute den Anschein hat. Es sei eher anzunehmen, daß mehrere Personen beschlossen haben, einen Mord zu begehen, und zwar in solcher Form, daß er dem Ritualmorde ähnlich sehe, wie er in den verleumderischen Blättern beschrieben wird. Diese haben bloß den Ort und die Zeit ausfindig gemacht, um den Mord auszuführen. Diese Behauptung werde in ihrer Allgemeinheit, sowie in bezug auf die Einzelheiten und die Art der Ausführung der Tat in kurzer Zeit auf Grund der im Besitze der Kadettenpartei befindlichen Beweisstücke nachgewiesen werden. Die Tscheberjak hat bloß die Rolle der Vermittlerin gespielt, sie war notwendig, um die Mörder ausfindig zu machen und das Opfer auszuwählen. Alle diese Dinge wären sicher im Gerichtssaale offenkundig geworden, hätten sich nicht die Privatuntersucher in die Angelegenheit gemischt, welche eine Verwirrung angerichtet haben. Der Protest der Cubaner Kosaken. Unter den vielen Protesten, welche während des Beilis-Prozesses gegen die Ritualmordlüge zum Ausdrucke gebracht worden sind, verdient die Kundgebung der Cubaner Kosaken ganz besonderes Interesse. Von der Station Libinskaya, wo sie ihre Garnison hben, haben diese brapen Kosaken, ungeachtet der schweren Disziplinarstrafe, der sie sich hiedurch eventuell aussetzen, an die Verteidiger im Veilis-Prozesse ein Telegramm gerichtet, in welchem sie sie auffordern, in ihrem schweren Amte der Ausforschung und Verteidigung der der Wahrheit mutig auszuharren. Die Depesche hat allenthalben berechtigtes Aufsehen erregt.