Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 46 (14.11.1913)
- Date
- 1913-11-14
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 46 Dr. Vkochs Wochenschrift. Seite 847 z. B. dieser Herenwahn im Dorfe Atschirgiogi im Gouvernement Tobolsk zu einem entsetzlichen Ereignis geführt. Ein schwer erkrankter Bauernjunge wurde von einem kräuterkundigen Weibe gepflegt. Die Bauern des Dorfes Hahlen das Weib, weil sie sie für eine Here hielten. Sie eilten herbei und stachen sie so lange mit glühenden Nadeln, bis die Aermste den Qualen erlag. Dann begossen sie den Bauernjungen mit Petroleum und zündeten ihn an, um so aus beiden die Teufel auszutreiben. — So geschehen int Jahre 1913, im heiligen, rechtgläubigen Rußland! Kann es daher in einem Staate, in dem ein solcher Tiefstand zur herrschenden Ordnung gehört, den Juden besser ergehen, wie der Bauernfrau und dem „verhexten" Bauernjungen? Nein, nicht unter den Juden sind die fanatischen Kindesmörder zu suchen, sondern einzig und allein, wo sie, in richtiger Erkenntnis, schon die Päpste Sixtus IV., Benedict XII. und Clemens XIII. suchten und auch fanden — unter den Verleumdern der Juden. Ein edler Mensch, ein guter Christ, der verstorbene Wiener Reichsratsabgeordnete Dr. Josef Kopp, sagt in einem wissenschaftlichen Werke: „Ich halte es für meine Pflicht, als Mensch, als Christ und als Staatsbürger die Ritualmordbeschuldigung als Lüge zu erklären". Vereint mit dem als gründlichen Talmudkenner bekannten Herausgeber der 7,Oesterr. Wochenschrift", Dr. I. S.Bloch, gelang es Dr. Kopp, einen glänzenden, mit historischen Dokumenten belegten Beweis zu erbringen, dah die Blutbeschuldigung eine vollständig haltlose und gewerbsmäßige Verleumdung ist. Dr. Kopps gesamtes Material wurde unter Intervention des k. k. Wiener Landesgerichtes beschafft, ausländische und österreichische Gelehrte von Weltruf, nur Katholiken und Protestanten, haben, unter Eid genommen, nahezu 400 hebräische Texte nicht bloß übersetzt, sondern auch in umfassender Weise erläutert und sich mit aller Bestimmtheit gegen die Blutfabel ausgesprochen. Ter Verleumder von damals, ein Professor der Theologie und höherer geistlicher Würdenträger, wurde von Dr. Bloch geradezu gezwungen, die Ehrenbeleidigungsklage gegen ihn einzureichen, und als es endlich zur Verhandlung kommen sollte, — da zog der streitbare Prälat, dessen blutrünstige Flugschriften inzwischen in Hunderltausenden von Exemplaren hinausgeftattert waren, seine Klage mutig zurück! Mit ähnlichen lustigen Beweisgründen, wie für den Ritualmord fanden sich einst auch die Hexen- und Glaubensrichter ab. Auf Grund solcher „Beweise" büßten in der grauenvollen Periode von 1400—1500 durchschnittlich etwa 1000 Personen per Jahr, darunter zahllose Kinder, unter furchtbaren Martern ihr Leben und Eigentum ein. Erst im Jahre 1631 durfte ein erleuchteter Priester, der Jesuit Friedrich v. Spee, nach dem 200. Gang als Beichtvater der unglücklichen Heren zum Scheiterhaufen die Behauptung öffentlich wagen, daß durch die Tortur jedes Geständnis erpreßt werden könne. Und doch blieb dieses Schanddenkmal menschlicher Roheit und Dummheit in unserer Strafprozeßordnung, bis es dem unvergeßlichen Sonnenfels unter der großen Kaiserin Maria Theresia und ihrem erhabenen Sohne gelang, uns im Jänner 1778 hievon zu befreien. Noch im Jahre 1680 wurde ein „Auto da fe“ — dieses gräßlichste aller Kulturdenkmäler — für das würdigste Schauspiel zur Feier der Königs-Hochzeit in Madrid erachtet. Diese Augenweide, zu der die Damen im höchsten Schmuck erschienen und das den bekannten „glänzenden Verlauf" nahm, an dem alle Gesandten als geladene Gäste teilgenommen hatten, kostete 18 Marannen, hierunter 5 weiblichen, das Leben am Scheiterhaufen! — Etwa hundert Jahre später zeigt sich ein kleiner Lichtblick. Es war im Jahre 1772, als in Doudleb (Böhmen) ebenfalls zu Ostern die Leichen eines Mädchens und eines Knaben gesunden wurden. Da gelang es dem energischen Einschreiten der Behörden, den Pöbel im Zaum zu halten, und in kurzer Zeit ward der wirkliche Mörder, ein Wüstling namens Paul Kykla, gefaßt und der verdienten Strafe in Königgrätz zugeführt. Leider sind die Fälle, daß nicht nur die Verleumdungen verurteilt, sondern die Verleumder selbst als die Missetäter überwiesen werden, nicht zu zahlreich. Gerade gegenwärtig aber erheben solche Menschenfteunde in achtunggebietenden Stellungen wieder ihre maßgebende Stimme. Allen voran der sieggekrönte König Konstantin von Griechenland mit den erhabenen Worten: „Sagen Sie es der ganzen Bevölkerung, daß diese verleumderische Anklage in meinem Königreiche nicht erhoben werden kann." Der frühere Nuntius Monsigniore Agliardi, der Fürstprimas von Ungarn Dr. Johann C fern och und viele andere hohe Kirchenfürsten verschiedener Kulte der christlichen Religion verweisen die Ritualmordbeschuldigung, wie täglich fast zu lesen ist. in das Reich der Fabeln und Märchen. Den Gebrauch, zum Osterfeste (Passach) ein Lamm zu schlachten, der von den Judenfeinden zu ihrer fluchwürdigen Verleumdung mißbraucht wird, findet man auch beim heiligen Abendmahle. Im Evangelium Lukas, Kap. 22, 7. heißt es: „Es kam Passach, das jüdische Osterfest, die Zeit der ungesäuerten Brote, an welchem das Osterlamm geschlachtet wird. Da sandle Jesus den Petrus und Johannes und sprach: „Gehet hin und bereitet uns das Osterlamm! Da nun der Abend gekommen war. setzte er sich zu Tische und die 12 Apostel mit ihm." So schildert das Evangelium selbst die jüdische Passachsitte. Klipp und klar wird der Passachgebrauch, ein Lamm zu schlachten, erwähnt. Wohl nur auf diese Tatsache, aber mit der böswilligen Verdrehung in Menschenopfer, läßt sich möglicherweise die Blutbeschuldigung zurückführen. Soviel auch Jesus und die Apostel an den strengen Zeremonien der Juden auszusetzen hatten, den Passachritus hielten auch, letztere dennoch bis zu Jesus Tode. Nirgends, aber gar nirgends in den Evangelien oder in der Apostelgeschichte weder bei denKirchenvätern, noch auch bei griechischen oder römischen Schriftstellern findet man die geringste Spur einer Andeutung über einen Ritualmord oder auch nur Menschenopfer bei den Juden verzeichnet. Im Tempel zu Jerusalem durften ausschließlich nur Tieropfer, und zwar Rinder, Schafe. Lämmer, Tauben und Vögel dargebracht werden. Auch Jesus, seine Eltern, die Apostel und Jünger brachten solche Opfer dar. Dagegen herrschten bei den Deutschen und anderen Europäern noch, bis zum 7. Jahrhundert heidnische Sitten und Gebräuche mit deren Opferungen vor. Die Ritualmordbeschuldigung, wie sie aller Aufklärung zum Trotz immer noch gegen die Juden in Anwendung kommt, wurde ftüher von Heiden gegen C h r i st e n erhoben. Die Heiden haßten die Christen mehr als die Juden und weil man die Christen für eine jüdische Sekte hielt, so mußten all die Strafen, die den Christen zugedacht waren, auch die Juden treffen. Jesus, die Apostel und Jünger wurden am schwersten von den Heiden verfolgt; — so berichtet die Apostelgeschichte von einer „Judenhetze", deren Mittelpunkt und Opfer der Apostel Paulus war. Es heißt: „Da ergriffen die Römer den Paulus und Silas, schleppten sie auf den Markt vor die Obrigkeit, stellten sie den Stadtrichtern vor und sagten: Diese Leute, die Juden sind, stören die Ruhe unserer Stadt