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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1913-11-14 · 46 (14.11.1913) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
30 (1913)
Issue
46 (14.11.1913)
Date
1913-11-14
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 846 Dr. Bkochs Wochenschrift. Nr. 46 Tie Bibel der Juden ist der Quell, aus dem Jesus und die Apostel den geistigen Labetrunk schöpften. Wie kann man nun den Brunnen, aus dem man schöpft, besudeln oder gar vernichten! Ware es nicht vielmehr eine Pflicht der Gerechtigkeit, dies anzuerkennen, anstatt die Juden immer und überall nur den Hatz der Verleumdung fühlen zu lassen? In seiner Bergpredigt sagte I es us zu den Aposteln, Jüngern und Anhängern: „Ihr habt gehört, daß zu den Mten gesagt worden ist: „Du sollst nicht töten, wer aber tötet, soll des Gerichtes schuldig sein." (Matthäus V, Kapitel 21.) — Ferner beißt es: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, von ganzem Herzen, ganzer Seele und mit deinem ganzen Vermögen lieben." Dies ist das erste und größte Gebot! Diesem ist das zweite gleich: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst!" — In diesen zwei Geboten, so lehrte Jesus, sind die ganzen jüdischen Gesetze und die Propheten enthalten. — So also sind die Gesetze der Juden beschaffen! Ist es nun logisch oder denkbar, daß ein Volk mit solch' Jahrtausende alten Sittengesetzen „Gott zu Ehren" einen Ritualmord begehe? Ganz abgesehen davon, daß schon die sttengen Speisegesetze den Juden allen Blutgenutz verbieten. Es ist daher für Anwissende ein Irrtum, für Wissende eine Lüge, wenn behauptet wird, daß die Juden zur Osterzeit (Passah) ein Christenkind regelrecht abschlachten und dessen Blut mit dem Osterwein oder dem Teige der Ma^ot vermischt, als eine religiöse Vorschrift, als einen Bestandteil des jüdischen Gottesdienstes verzehren. Welch' eine ruchlose und teuflische Idee der Judenfeinde, das alte „Lügenmärchen" immer wieder in volksverhetzender Absicht zu verbreiten und den religiösen Frieden zu stören! Ja, welch' guter Christ es auch wagt, diese erwiesene Verleumdung zu brandmarken, den stempeln sie sofort — ganz gleich, ob Kaiser oder Papst, Gelehrter oder Bürger — zum „Judenknecht", zum Hörigen der Juden. Martin Luther, der große protestanttsche Reformator, ein überzeugter Antisemit, bezeichnte die Ritualmordbeschuldigung als /.Lüge und Narrenwerk". — Der erhabene Ahnherr und Begründer unseres glorreichen Kaiserhauses „Rudolf von Habsburg" bestätigte im Jahre 1247 die Bulle des erwähnten stteitbaren aber gerechten Papstes Jnnocenz IV., in welcher auf den Widerspruch hingewiesen wird, welcher zwischen der Blutbeschuldigung und den Gesetzen der Juden besteht. Ja, derselbe Papst bedrohte in einer späteren Bulle jeden mit Exkommunikation, der den Juden vorwarf, bei ihrem Rttus Christenblut zu gebrauchen. König Ottokar von Böhmen, Herzog von Oesterreich, verordnte: „Wir verbieten strenge, daß ein Jude des Gebrauches von Christenblut geziehen werde, denn die Juden enthalten sich nach den Geboten ihrer Religion von allem Blutgenuß." Ein anderer, sehr kenntnisreicher und duldsamer Fürst/ die Geschichte nennt ihn den „Weisen", Herzog Alb recht II., wandte sich im Jahre 1338 an den gleich edel gesinnten Papst Benedikt XII., und sagte: /.Daß Untaten geschehen, einzig und allein, um die Juden plündern und ntorden zu können." Ebenso veruteilten Kaiser Maximilian II. und König Kasimir IV. die Verleumdungen gegen die Juden. Es ist notwendig wieder einmal an die Tatsache zu erinnern, daß sich eine ganze Reihe von Päpsten in mehr oder minder bestimmter Form gegen den Blutaberglauben ausgesprochen hat. Die Namen dieser, einschließlich der beiden ftüher genannten, seien hiemit verewigt, sie lauten: Gregor I., der Große (590—604), Alexander III. (1159—1181), Honorius III. (1216—1227) Gregor IX. (1227—1241), Jnnocenz IV. (1243—1254). Gregor X. (1271—1276), Benedict XII. (1334—1342). Martin V. (1417—1431). Felix V. (1447), Sirius IV. (1471—1484). Clemens VII. (1523—1534), Paul III. (1534—1549), Pius IV. (1559—1565). Sirtus V. (1585 bis 1590), Benedict XIV. (1740—1758), Clemens XIII. (1758—1769), Clemens XIV. (1769—1774). Von ganz besonderer Tragweite erwies sich die Gerechtigkeit Sirtus des IV., auf dessen Geheiß eine Revision des Ritualmordprozesses wegen des Knaben Simon von Trient erfolgte, welche nach dreimaliger Verhandlung das überraschende Ergebnis zutage förderte, daß nicht der angeklagte Jude Samuel, sondern ein Trienter Bürger (Zanesius) das Kind im Jahre 1475 umgebracht hatte — aus Rache für einen gegen diesen Juden verlorenen Prozeß, der hiedurch in den falschen Verdacht kam und sofort zu Tode gefoltert wurde. Aehnlich gelang es Clemens XIII., im Jahre 1760 den Beweis zu erbringen, daß anläßlich des Auffindens eines mit Schnittwunden verletzten Kindes in Volhynien nicht die Juden.- sondern der eigene Vater (Borjeckomiski) das Verbrechen begangen hatte, um den Verdacht auf die Juden zu lenken. Außer den genannten Päpsten schützten — sogar physisch — noch die Juden: Erzbischof Hermann III. von Köln, sowie der Prager Dechant Cosmas im Jahre 1096 beim ersten Kreuzzug,- in Frankreich der Mönch Bernhard von Clairvaux 1146 beim zweiten Kreuzzug, ferner der berühmte Philosoph Joh. Reuchlin, Prof. Wagenseil um das Jahr 1700, Erzbischof Kozdara von Lemberg 1801,- die Bischöfe Dräseke (1832—1844), Reinkens (1882), die Professoren I. v. Döllinger, Dr. Molitor, Dr. Strack, Nöldeke, Baumgartner, M. Paul, Lagarde, Kautsch, Fürstbischof Dr. Kopp, dann die theologischen Fakultäten von Leipzig, Amsterdam, Utrecht, Leyden und Kopenhagen, welche sämtlich die Blutbeschuldigung als ganz ungerechtfertigt zurückwiesen. Im Jahre 1185 brachen bei Wien drei Christenknaben, die auf dem Eise spielten, ein und ertranken: mehrere Christen beschworen beim Kreuze, daß sie gesehen hätten, wie die Juden die Knaben in ein Haus gelockt und abgeschlachtet hätten. 300 Juden wurden deshalb verbrannt — als das Eis aufging, fand man die Leichen unversehrt in der Donau liegen. Die Jesuiten, gewiß keine Schwärmer für die Juden, aber die besten Kenner jüdischer Literatur, bestätigen durch den Mund ihres befähigten Jüngers, des Jesuitenpaters Haselbauer,- Zensor der „Judenbücher" in Prag, im Jahre 1736, daß „in der ganzen ihm sehr wohl bekannten hebräischen Literatur nichts vorkomme, was auf die Ritualmsrdbeschllldigung Hinweisen würde. Im „heiligen" Rußland, wo „echt russische Männer", rechtgläubige Christen, mit dem Kreuze in der Hand, schändend und plündernd umherziehen, Kranke, Greise und Krüppel massakrieren, Mädchen schänden und abschlachten, Frauen die Brüste wegschneiden, Müttern die Säuglinge von der Brust reißen und von den Stockwerken in die Tiefe schleudern, in diesem heiligen und rechtgläubigen Rußland wird wieder solch' ein berüchtigter Ritualmordprozeß geführt, der aller Gerechtigkeit und Vernunft Hohn spricht, den Judenfeinden aber eine sichere Aussicht auf Plünderungen.bietet —: die eigentliche Triebfeder bei allen diesen Tendenz- und Schandprozessen. Ja. es ist nichts anderes, als nackter Mißbrauch der abergläubisch erzogenen, zu Vorurteilen gezüchteten Masse, mittels deren Mithilfe die spekulativen, „echt russischen, rechtgläubigen" Pogromhelden einen Raub- und Mordzug gegen die hilflosen Juden wieder unternehmen wollen. In weiten Gegenden des russischen Reiches herrscht noch der finsterste Aberglaube. Die Leute hallen die Welt von Heren und bösen Geistern bevölkert und schreiben alles Unglück, das über sie kommt, der Zauberei zu. So hat

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