Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 46 (14.11.1913)
- Date
- 1913-11-14
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 46 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 845 Oroteltkundgebung gegen die fRitualmordlugt durch den Uerein zur Abwehr des Antisemitismus. Am 30. Oktober a. c. fand im Hotel „Post" eine vom Vorstand des Vereines zur Abwehr des Antisemitismus einberufene allgemein zugängliche Protestversammlung gegen die Ritualmordbeschuldigung statt, welche einen zum Teil sehr lebhaften Verlauf nahm und in sehr würdiger Weise mit einer vom Universitätsprofessor Dr. Io dl verfaßten Resolution schloß. Den Vorsitz führte in Verhinderung des Präsidiums der Schriftführer des Vereines, Oberinspektor F. R. Engel. In der Versammlung waren anwesend die Herren Gemeinderäte taiserl. Rat Ignaz Fischer, Kommerzialrat Dr. Alexander R. v. Dorn, Moißl, ferner Herr Regierungsrat H. Löhner, Herr Bezirksrat Ph. Back, viele Autoritäten auf religiös-wissenschaftlichem Gebiete, Ortsschulrat Prof. A n t s ch e r l, Professor Kanitz, Rabbiner Dr. A. Kaminka, Oberkantor Fuchs u. a. Einleitend bemerkte der Vorsitzende zunächst, daß Herr Universitäts-Professor Dr. Io dl die Absicht gehabt habe, zu erscheinen, jedoch durch ein Unwohlsein, das ihn sogar zwang, auch den Beginn seiner Vorlesungen zu verschieben, daran verhindert sei, aus welchem Grunde er die von ihm ausgearbeitete Resolution schriftlich übermittelte. Ebenso war der Referent für die Daten aus den Evangelien, Herr Ed. E. Trnka, durch Krankheit am Erscheinen verhindert, infolgedessen es der Vorsitzende unternahm, an seiner Stelle das den ersten Punkt der Tagesordnung bildende Referat zu halten. Vorher wies er auf die so bedeutungsvolle Aktion hin, die Lord Rothschild mittlerweile in Angelegenheit der Ritualmordbeschuldigung beim päpstlichen Staatssekretär Kardinal Merry del Val unternommen hatte und, wie aus den Tagesblättern bekannt, die Feststellung des Textes einer Enzyklika des Papstes Innozenz IV. aus dem Jahre 1247 gegen die Blutbeschuldigung, sowie eines Berichtes des Kardinal Ganganelli, nachmaligen Papstes Klemens IV., vom Jahre 1758 zum Zwecke hatte, in welche letzteren die damals bekannten Ritualmordfälle behandelt wurden und worin ebenfalls zum Ausdruck gelangt, daß die Anschuldigung des Ritualmordes auf Grund jüdischer Lehren total unbegründet ist. Angesichts der außerordentlichen Wichtigkeit dieser Konstatierung von so autorativer Seite, erbat sich der Vorsitzende von der Versammlung die Ermächtigung, namens des Vereines zur Abwehr des Antisemitismus den tiefgefühlten Dank an Lord Rothschild zum Ausdruck zu bringen. Dem Anträge wurde begeistert zugestimmt und die Versammelten erhoben sich, einer aus der Mitte derselben stammenden Anregung folgend, zum Zeichen ihrer aufrichtigen Dankbarkeit von ihren Sitzen. Anknüpfend an diese hochwillkommene Aktion, bemerkte der Vorsitzende, daß auch die Vereinsleitung von der Erkenntnis geleitet werde, daß auf das religiöse Moment großes Gewicht zu legen sei und daß sie durchaus nicht in der Beseitigung der Religion, wie von feindlicher Seite gerne behauptet werde, ihre Aufgabe erblicke, sondern im Gegenteil im Mangel an Religion, bezw. Religiosität das Uebel erkennen müsse. Auf den eigentlichen Gegenstand übergehend, führte er nun im Sinne des Referates Herrn Trnka's aus: „Der ganze jüdische Volksstamm wird beschuldigt, daß er durch seine Religion zu einem Ritualmorde nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet sei. Die Ankläger dieser grauenhaften Bluffabel bieten einen verblüffenden Apparat scheinbarer Gelehrsamkeit auf, um sich Glauben zu verschaffen. In diesem Vorgehen liegt eine soziale Gefahr, die in bewegter Zeit eine ungeahnte Ausdehnung erlangen kann und der mit allen Kräften entgegenzutreten die Pflicht der Glaubenslehre fordert. Fanatischer Haß und Verleumdungssucht wüten gegen alles Jüdische, wo doch die Wurzeln des Christentums vollständig im Boden des Judentums stecken, jüdische Gesetze und Lehren, Gebete und Psalmen, große Männer und Frauen der Kirche zur Verherrlichung und Zierde dienen! So schmücken auch das Portal der „Votivk i r ch e" zu Wien die Statuen der jüdischen Stammväter Abraham, I s a k und Jakob, des Hohepriesters Aaron mit dem Weihrauchkessel und des großen Gesetzgebers Moses mit den Gesetzestafeln. Die Gesetze, die auf diesen Tafeln verzeichnet sind, haben die Evangelisten den Christen überliefert und mithin offensichtlich den ethischen und sittlich religiösen Wert derselben als vorbildlich und mustergiltig anerkannt. Das Evangelium Lukas berichtet auch, daß Jesus nach jüdischer Sitte am Sabbat im Tempel zu Jerusalem einen Abschnitt aus diesen Gesetzen verlas und nach geschehener Verlesung die Gesetzesrolle erhebend sprach : „Dies sind die Gebote, die Moses den Kindern Israels gab." Mit Recht nennt man baf)ex „Israel die Mutter der Kirche", weil ja auch Jesus ein Sohn dieses Volkes, dieser Rasse war. Wenn aber die Feinde der Juden trotzdem noch den traurigen Mut ausbringen, die ebenso lächerliche, als sich selbst widersprechende Behauptung aufzustellen. die Juden seien samt und sonders inferior, jeder Ehre bar und daß schon im Blute dieses Volkes die schlechten Rassemerkmale stecken, dann beleidigen sie nicht nur allein die Juden, sondern sie schmähen auch Jesus selbst. Jesus war ja Fleisch von jüdischem Fleische. Blut von jüdischem Blute, jeder Zoll ein Jude! Auch die Apostel Petrus und Paulus und alle übrigen sowie die Jünger Jesu waren unverfälschte Rassejuden. Die Apostelgeschichte meldet, daß der große Heidenapostel Paulus, als er wegen seiner christlichen Propaganda von den heidnischen Römern verhaftet wurde, dagegen protestierend rief: „Ich bin ein Jude, Bürger von Tarsus!" Man sieht also, daß die jüdische Rasse selbst im Schoße des Christentums recht hervorragende und heilig verehrte Glaubensgenossen aufzuweisen hat, ein Vorzug, dessen sich keine andere Rasse rühmen kann. Wie ja namentlich Jesus, das Kind der jüdischen Mutter „Myrjam", Maria genannt, göttliche Ehren genießt, vor dem die ganze Christenheit anbeiend zu Füßen liegt. Diese hochheilige Verehrung jüdischer Sprößlinge bestätigt in glämender Weise die Richtigkeit der Theorie von den „genialen jüdischen Rassemerkmalen".