Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 45 (7.11.1913)
- Date
- 1913-11-07
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 45 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 823 unsere kleinen Pflegerinnen mit ernsten Gesichtern bemüht sah, die Schmerzen der Verwundeten zu lindern. Es verging kein Tag, an dem die serbische Presse nicht unser, und zwar stets im Tone der Anerkennung, gedacht hätte. Jetzt nach Abschluß des Krieges konnten wir es endgiltig konstatieren, daß die Serben aus voller Ueberzeugung Iudenfreunde geworden sind. Sowohl die offizielle Staatsgewalt, als auch die öffentliche Meinung haben uns nicht nur emanzipiert, sondern lassen uns auch volle Würdigung zuteil werden. Noch vor kurzer Zeit wäre es undenkbar gewesen, daß der König in Anwesenheit der staatlichen Würdenträger und des diplomatischen Korps eine Synagoge einweihe. Das ist jetzt geschehen. Die Belgrader sephardische Synagoge hat der König unter großen Feierlichkeiten persönlich eingeweiht. Diese Aufmerksamkeiten haben in den Kreisen der Juden den günstigsten Eindruck gemacht. Die Zahl der serbischen Juden ist mit Beendigung des Krieges um das Doppelte größer geworden, so daß Serbien jetzt eine ganz ansehnliche Anzahl jüdischer Staatsbürger besitzt. Mit welcher Sympathie Serbien jetzt den Juden begegnet, wird durch das folgende Anbot charakterisiert, welches die serbische Regierung uns vor kurzer Zeit gemacht hat: „Das von Serbien eroberte neue Gebiet ist trotz seiner Ausdehnung nicht reich an Bevölkerung. Die Bevölkerung ist nicht imstande, das außerordentlich fruchtbare Land zu bearbeiten, dazu ist sie einerseits zu gering an Zahl, andererseits ist ihr kulturelles Niveau hiezu noch zu gering. Wir würden es gerne sehen, wenn wir das neue eroberte Gebiet mit Juden in größerer Zahl besiedeln könnten. Wir nehmen einen diesbezüglichen Antrag und nähere Vorschläge mit Freuden entgegen." Wir waren natürlich noch nicht in der Lage, über diesen Antrag endgiltig schlüssig zu werden. Er hat aber, wie leicht begreiflich, auf die jüdische öffentliche Meinung den besten Eindruck geübt. Sir Edward Grey und die rumänische Juden frage. London, 4. November. Wie gemeldet, halten zwei jüdische Vereinigungen Londons durch den Präsidenten der englisch-jüdischen Vereinigung Claude Montesiore Sir Edward Grey ein Schriftstück vorgelegt, indem sie darauf aufmerksam machten, daß. der Bukarester Friedensoertrag die Garantien der bürgerlichen und religiösen Freiheit und Gleichheit aus dem Londoner Protokoll und dem Berliner Vertrag nicht wiederholt habe. Es handelte sich bei diesem Vorgehen hauptsächlich um die Lage der Juden in Rumänien, für die der heute noch unerfüllte Paragraph 44 des Berliner Vertrages Bestimmung getroffen hatte. Darauf antwortete Sir Edward Grey. daß die Paragraphen des Berliner Vertrages, auf welche die Eingabe Bezug nimmt, keineswegs abgeschafft sind und für alle darin genannten Gebiete bindend bleiben. Trotzdem wolle die englische Regierung mit den anderen Mächten über den Weg beraten, der einzuschlagen wäre, um die Bestimmungen des Berliner Vertrages Der tz>en Schutz religiöser und anderer Minderheiten in den genannten Gebieten neuerdings zu bekräftigen. wenn an die Großmächte die Frage herantritt, die jüngst auf dem Balkan erfolgten territorialen Aenderungen anzuerkennen. ___ Der Kord-Oberrichter. Vo^ Sidney Low (London). Der Lord-Oberrichter von England kann der wichtigste Richter der Erde genannt werden. Jedenfalls ist e^ der höchstbezahlte. Es ist wahr, daß der Lord-Kanzler von England ein höheres jährliches Gehalt bezieht, doch erhält er dieses mehr in seiner Eigenschaft als Minister und als „Hüter des königlichen Gewissens", denn als Richter. Der Lord-Oberrichter bekommt ein jährliches Gehalt von 8000 Pfund Sterling; dies ist genau viermal so viel wie die Einkünfte der Mitglieder des American supreme court, des höchsten Gerichtshofes der Bereinigten Staaten, der das letzte Wort in allen konstitutionellen Fragen hat. Der Lord- Oberrichter ist nicht nur sehr gut bezahlt, sondern nimmt auch eine Stellung von höchstem Range ein. Er hat bei feierlichen Gelegenheiten den Vortritt nicht nur vor allen seinen Kollegen bei Gericht, sondern vor beinahe allen hohen Beamten in Kirche und «taat, ausgenommen den Ministerpräsidenten, den Kanzler, die zwei Erzbischöfe der englischen Kirche und die Staatssekretäre. Sein Amt ist lebenslänglich oder dauert doch bis zu dem Tage, an dem er sich freiwillig zurückzieht, und weder die Krone, noch die Regierung, noch das Unterhaus können ihn entlassen. Er kann nur entfernt werden, wenn die Mitglieder beider Häuser des Parlaments gemeinsam eine diesbezügliche Adresse an den König richten; doch ein solches Gesuch wurde niemals eingereicht und wird auch wohl nie eingereicht werden; so kann Sir Rufus Jsaacs, der neue Lord-Oberrichter, da er erst 53 Jahre zählt, noch ganz gut ein Vierteljahrhundert lang seine jährlichen 8000 Pfund beziehen und sich auf diese Art beinahe eine Viertelmillion öffentlicher Gelder zu eigen machen, bevor er es für nötig findet, sich ins Privatleben zurückzriziehen. Doch selbst dann wird er eine Pension von 3500 Pfund beziehen, welche Summe allen Richtern des Obersten Gerichtshofes bezahlt wird, wenn sie ihren Posten verlassen. Wenn man diese Gehälter und Pensionen mit jenen vergleicht, die nicht nur Amerika, sondern auch Frankreich, Deutschland, Ungarn und andere Länder ihren hohen richterlichen Funktionären bezahlen, so muß man bekennen, daß Großbritannien seine Richter mit großer Freigebigkeit behandelt. So reich aber diese Honorare auch sein mögen, fo sind sie doch notwendig, um die Führer des englischen Barreaus dazu zu veranlassen, ihre lukrative Praris aufzugeben und die richterliche Perücke und Robe anzulegen. Das Einkommen der hervorragendsten Rechtsanwälte ist so groß, daß kaum einer von ihnen einen Sitz auf der Richterbank ohne erhebliche pekuniäre Opfer annehmen könnte. Der gegenwärtige Lord-Oberrichter verdiente als Rechtsanwalt jährlich über 25.000 Pfund Sterling. Sein Kollege, der ihm als Attorney General (d. h. als erster juridischer Ratgeber des Kabinetts) nachfolgt, verdiente beinahe ebensoviel. So verlieren diese hervorragenden Advokaten, während sie durch ihre Ernennung an Würde gewinnen, ziemlich viel an tatsächlichen Einkünften. Doch wenn ein Mann zehn oder fünfzehn Jahre hindurch Summen von dieser Höhe erworben hat, kann er seinem Ehrgeiz schon einige Konzessionen machen. Sir Rufus Jsaacs ist in vieler Hinsicht die interessanteste Persönlichkeit, die im modernen England je den Posten des Lord- Oberrichters eingenommen hat. Vor allem ist er Jude, und kein Mann von israelitischem Glauben ist bisher Attorney General oder Lord-Oberrichter gewesen. Jener Lord Herschell, der im letzten Teil des vorigen Jahrhunderts Lord-Kanzler war, war von jüdischer Abstammung; doch sein Vater hatte den jüdischen Glauben noch vor seiner Geburt verlassen, und Lord Herschell selbst wurde als Mitglied der anglikanischen Kirche erzogen. Doch Rufus Jsaacs hat immer der jüdischen Gemeinde, im religiösen wie im sekularen Sinne, angehört. Ein anderer interessanter Zug des neuen Richters ist sein außerordentlich rascher Aufstieg zu beruflicher und politischer Bedeutung. Viele der berühmtesten Rechtsanwälte Englands mußten lange auf ihr Vorwärtskommen warten. Es schien geradezu eine Tradition zu sein, daß niemand beim englischen Barreau aus Erfolg rechnen konnte, bevor er lange Jahre voll Armut und harter Arbeit hinter sich hatte. Viele Rechtsanwälte, die schließlich doch ihren Platz auf dem Richterstuhl erlangten, verdienten im Alter von vierzig Jahren kaum genug zum Leben. Rufus Jsaacs machte keine so harte Schule durch. Er ist nur wenig über fünfzig und besaß die größte Advokatenpraris der letzten zehn Jahre; und dies ist umso bemerkenswerter, als er diesen Beruf erst in verhältnismäßig späten Jahren ergriffen hatte. Er war der Sohn eines Londoner Kaufmanns und begann seine Laufbahn an der Londoner Börse. In diesem Geschäft war er nicht besonders effolgreich und gab es nach wenigen Jahren auf. Dann studierte er Recht und legte die Advokatenprüfung im etwas reifen Alter von 27 Jahren ab. Als er 37 Jahre zählte, hatte er bereits ,^Moos gesammelt", das heißt, er war einer der Führer des Barreaus und fast in alle wichtigsten finanziellen und merkantiken Fälle verwickelt. Seine Börsenerfahrungen waren ihm nützlich, und er besaß einen natürlichen Sinn für Finanzen. Er wurde der beliebteste Rechtsanwalt der City. Dann gelangte er als Liberaler in!s Unterhaus und wurde unter Mr. Asquith bald Attorney General mit einem Sitz im Ministerium. In dieser Eigenschaft erwarb er sich allgemeine Anerkennung. Er ist ein sehr eifriger Politiker, und als Redner aus der Tribüne oder im Unterhaus wird er von vielen seiner Kollegen und Rivalen übertroffen. Doch er zeigt sich immer als wohlunterrichtet, fleißig und höflich. Er ist überall beliebt und war bis vor wenigen Monaten von den Unionisten ebenso geachtet wie von den Mitgliedern seiner eigenen politischen Partei. Die alten Griechen glaubten, daß jemand, dem das Schicksal besonders günstig war, sich irgend einer freiwilligen Prüfung unterziehen sollte, um die Götter zu versöhnen. Vielleicht hat sich Rufus Jsaacs auf Grund dieses Prinzips im vorigen Jahre in die mit dem Marconi-Kontrakt in Verbindung stehenden Trans-