Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 45 (7.11.1913)
- Date
- 1913-11-07
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Dr. Blocks Wochenschrift. Seite 819 Nr. 45 5. Pranaitis verkennt die Zahl'und die hohe Bedeutung der teils ausdrücklich, teils indirekt gegen die Vlutbeschuldigung gerichteten päpstlichen Bullen: s. „Das Blut", S. 177—164. (Dort ist auch über Innocenz IV. und Ganganelli Auskunft gegeben. Lord Rothschild in London hatte nicht nötig, deswegen nach Rom zu schreiben.) 6. Pranaitis weih nicht, oder er verschweigt böswillig, dah die Schriften Rohlings und der „Judenspiegel" oft und gründlich widerlegt sind: vgl. auher meinen Schriften namentlich Franz Delitzsch, Josef Bloch, David Hoffmann. 7. Zweimal zitiert Pranaitis den „Gelehrten Meyer". Das ist der wegen Verleumdung, Majestätsbeleidigung usw. wiederholt schwer bestrafte Paulus Meyer, s. „Das Blut", S. 160 f. 8. Noch weniger Glück hat Pranaitis mit der Autorität Neofit, dessen ebenso von Unwissenheit zeugendes wie verleumderisches Buch sogar in russischer Uebersetzung den Akten gegen Beilis beigefügt ist. (Wer für diese Mahnahme verantwortlich, entzieht sich meiner Kenntnis.) Das Wort Neofit ist gar kein Name, sondern bezeichnet den anonymen Verfasser als (durch die Taufe) „Neugeborenen, d. h. als Proselyten. Das Buch erschien zuerst 1803 in Jassy in moldauischer Sprache (aus dieser Tatsache hat Rohling den „Eirabbi Moldowo" entstehen lassen), dann 1834 in griechischer Uebersetzung. Ich besitze diese (aus welcher auch die oben erwähnte russische Uebersetzung gemacht ist), habe auch den zweiten moldauischen Druck und eine französische Uebersetzung (Paris 1689) vor mir, und ich kann auch sonst noch beweisen, dah dieses jämmerliche Machwerk nicht „so gut wie völlig seitens der Juden vernichtet ist". Pranaitis hat für sein Gutachten nicht die ihm gegebene „Belohnung" (^08N9§rL8liä6ni6, „Honorar"), auch keine Bezahlung verdient, sondern Strafe, weil er durch sein Gutachten den Untersuchungsrichter, das Gericht und die gesamte Kulturwell tatsächlich verhöhnt hat. Da noch immer, und zwar gerade wieder gelegentlich des Kiewer Prozesses, von jüdischen Geheimschriften und Geheimsekten geredet und geschrieben wird, wiederhole ich hier, was ich schon mehrfach feierlich erklärt habe: Es gibt keine jüdischen Geheimschriften und Geheimsekten. Innerhalb des gesamten Judentums gibt es weder eine Schrift, noch eine mündliche Tradition, welche kundigen Christen unzugänglich wäre. Weder suchen die Juden vor den Christen etwas zu verbergen, noch können sie vor ihnen etwas verbergen. B erlin-Licht erfeld e, 1. November 1913. D. Hermann L. Strack. Ueber die Vernehmung des Geistlichen Pranaitis, als „Sachverständiger" schreibt der Spezialkorrespondent der „Frankfurter Zeitung": Die Befragung des Experten Pranaitis durch die Parteien führte zum vollen Zusammenbruch seiner Darlegungen. Hervorzuheben ist noch, daß Pranaitis aussagte, die Menschenseele entströme, der jüdischen Lehre gemäß, mit dqm Blut aus dem Hnls, wobei dreizehn Schnitte riürell erforderlich seien. Pranaitis hat alle Zitate vergessen, er kennt nicht einmal sein eigenes schriftliches Gutachten, dessen Zitate der Staatsanwalt ihm stückweise vorliest, worauf der Experte sie bestätigt. Auf die Fragen, wo diese und andere verlesene Zitate zu finden seien, schweigt Pranaitis. Die Befragung nahm den Charakter einer schlecht b e st anderen Prüfung der Theologie an, so daß der Vorsitzende zum ersten Male in diesem Prozesse lautes Lachen des Gerichtssaales rügen mutzte. Da Pranaitis mehrere Prozesse des Mittelalters erwähnte, fragte ein Verteidiger, ob er wisse, daß damals die Folter angewandt wurde. Der Sachverständige erklärte, das Mittelalter war die Zeit der Wahrheit. Die Fokte>r war nützlich. Die Prozesse jener Zeiten enthalten viel Hebernatürliches, aber ohne Glauben daran könne man einen Ritualmordprozetz nicht führen. Der Vorsitzende stellte schließlich fest: Pranaitis erfuhr die Einzeilheitein des Rituakmordprozefses in W e l i s ch, von dem er berichtet, nicht aus Büchern oder Akten, sondern mündlich von einem Zeugen. Der Eindruck des ganzen Auftretens des Pranaitis bringt die Antisemiten derart außer Fassung, daß einige ernsthaft versichern, die Juden hätten die Experten bestochen. Mer ist der Mörder? (Zum Kiewer Ritualmordprozetz.> Von Dimitri Mereschkowsky (Petersburg).*) Nun ist Rußland wieder in zwei feindliche Lager getrennt: „wir" und „sie". Für s i e wie für uns ist am Himmel ein flammendes Zeichen erschienen, doch sind die Deutungen verschieden und einander entgegengesetzt: für sie ist der kleine Märtyrer Andrjuscha Juschtschinsky, das unschuldige Opfer — das ganze christliche Rußland, die ganze christliche Welt, die von den Juden gepeinigt und gekreuzigt wird, das sanfte Lamm, stumm in den Händen seiner Henker; der Peiniger Beilis, der mit dem Messer in der Hand das Kind ausbluten läßt — ist der verdammte Jude, der ewige Jude, derselbe, der vor Pilatus geschrien hat: „Kreuzige ihn! Sein Blut komme über uns und über unsere Kinder!", kurz — das ganze jüdische Volk. Darum hat der Prozeß auch für sie eine große Bedeutung: die ganze Welt wartet auf die Verurteilung des Verruchten, auf die Freisprechung des Lammes. Diese Erwartung ist vergeblich, denn das Gericht hat schon in der Anklageschrift den Ritualmord anerkannt und folglich sein Urteil noch vor der Verhandlung gefällt. Es ist ja ganz gleich, ob der Jude Beilis der Mörder ist oder nicht: ist er es nicht, um so schlimmer für euch Juden; folglich seid ihr alle die Mörder des Unschuldigen: sein Blut kommt über euch und eure Kinder! Bischof Sergius von Finnland verteidigt die Juden auf eine höchst doppelsinnige Weise: wer weiß, vielleicht gibt es bei ihnen auch den Ritualmord; es hat aber nichts zu bedeuten — wenn sie Buße tun, wird ihnen Gott vergeben. Der gelehrte Bronsow von der Petersburger Geistlichen Akademie verdächtigt die ganze jüdische Moral („Das Gebot Hillels"): „Was kann von Nazareth gutes kommen?" Und der Philosoph Rosanow von der „Nowoje Wremja" leitet den Ritualmord schon ganz unzweideutig aus der Beschneidung, der wichtigsten religiösen Institution des Volkes Israel, ab. Was ist in der Tat der „Ritualmord"? Doch nichts anderes als ein Menschenopfer. Doch eine Religion, aus der etwas so Ungeheuerliches entstehen könnte (nur könnte!), ist die Religion des Moloch, des menschenmordenden Gottes, sogar keines Gottes, sondern eines Teufels. Das ist auch so eine Schlußfolgerung von gewaltiger, welterschütternder Bedeutung! Es gibt Dinge, es gibt Tempel, die man nicht ungestraft stürzen kann!" rufen „sie" pathetisch im Kiewljanin aus. Sie haben ja schon selbst alles gestürzt, alles vernichtet, so daß kein Stein mehr auf dem anderen übriggeblieben ist — und da heißt es auf einmal: „Man darf nicht stürzen." Diese Worte werden sich gegen sie selbst richten. Ja, es gibt Heiligtümer, die man nicht anrühren darf: die Beschimpfung des jüdischen Heiligtums, des Alten Testaments, ist zugleich die Beschimpfung des christlichen Heiligtums, des Neuen Testaments, denn beide Testamente sind von einem Gott. Das Christentum ist die Erfüllung des Judentums. Was hier prophezeit wird, geht dort in Erfüllung. Die Beschimpfung Israels ist die Beschimpfung des Leibes Christi, denn der Leib Christi ist Israel. Das Heil kommt von den Juden. Wir sind in Christo alle „beschnitten", wir sind alle Juden in Christo. Ein göttlicher Wille hat uns an sie gebunden, und kein Menschenwille kann uns von ihnen lösen. Die Lossagung vom Judentum ist eine Lossagung vom Christentum. Wenn der Gott Jftaels ein menschenmordender Gott, ein Teufel ist (was doch die notwendige Folgerung aus der Blutbeschuldigung ist) — wer ist dann Christus, der Sohn Gottes? Um den Ritualmord als eine juridische Anklage zu widerlegen, bedaft man nicht des religiösen Bewußtseins: dazu genügt gewöhnliches Wissen, gewöhnliches moralisches Gefühl. Diese Anklage ist aber ihrem Wesen nach nicht nur juridisch, sie ist auch religiös. Also muß auch die Rechtfertigung eine *) Die obenstehende, von edler Entrüstung getragene Kundgebung des russischen Dichters Dimitri Mereschkowsky versendet sein deutscher Uebersetzer Alexander Elivsberg. Meresch-« kowsky flüchtet sich mit seinem Anklageruf ins Ausland, denn die russische Gesellschaft hat, wie der Dichter selbst erklärt, gar keine Möglichkeit, sich irgendwie zu diesem Thema zu äußern. Die Presse Rußlands ist mundtot gemacht worden, Zeitungen werden wegen der harmlosesten Glossen zum Kiewer Prozeß konfisziert und gegen die Redakteure wird Anklage erhoben auf Grund von Gesetzparagraphen, die mit Verbannung und Zwangsarbeit in Sibirien drohen.