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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1913-11-07 · 45 (7.11.1913) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
30 (1913)
Issue
45 (7.11.1913)
Date
1913-11-07
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 818 Dr. Möchs Wdch^nfchrist Interpellation an. So war die Stimmung vorbereitet, die zögernde Justiz unter die Pression einer irregeführten, fanatisierten ^öffentlichen Meinung" gebracht. Zwei Anklageschriften wurden abgefaßt und dem Justizminister zur Auswahl zugesandt.... So steht nun die Sache.! Den ungezählten Justizmorden, die der Zarismus auf dem Gewissen hat, wird sich bald ein neuer anreihen. Denn wer könnte glauben, daß etwa eine Regung des Gewissens in letzter Stunde das sorgsam vorbereitete Verbrechen hintanhalten oder auch, daß etwa die sogenannten Kulturstaaten, deren manche ja selbst ähnliche Anschläge feige oder hinterhältig die Ausführung ermöglicht haben, eine moralische Einwirkung auf die zarische Regierung versuchen sollten? Tie russische Autokratie, die den Justizmord an Beilis inszeniert, schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe. Sie nimmt an der jüdischen Bevölkerung dafür Rache, daß soviele ihrer intellektuell und gewerblich arbeitenden Angehörigen an der russischen Befreiungsbewegung teilgenomMen haben und teilnehmen, und sie will durch die Entzündung des religiösen Fanatismus und des wilden Rassenhasses in den Volksmassen die Stimmungen und Anschauungen fördern, die sich überall als die stärksten Hemmungen der Bestrebungen für eine freiheitliche Kultur erweisen. Wer aber den Gang der Ereignisse ruhig beobachtet, dem drängt sich die Wahrnehmung auf, daß an diesem Prozeßskandal der Zarismus zerschellen wird. * * * Von dem Professor der Theologie D. Dr. Hermann L. Strack erhält die Berliner „Vossische Zeitung" folgende Zuschrift: Ueber die „Vlutbeschuldigung" als solche will ich mich jetzt nicht auslassen, da das zur Beurteilung und Verurteilung Erforderliche in fast erschöpfender Weise dargelegt ist in meinem Werke: „Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit" (Leipzigs I. C.' Hinrichs), auf welches ich hier verweisen möchte. Wohl aber ist jetzt die Zeit gekommen, über das vom Untersuchungsrichter für besonders wichtige Angelegenheiten in Petersburg, Herrn Maschkewitsch, geforderte Gutachten des römisch-katholischen Geistlichen Justin Pranaitis die Oeffentlichkeit aufzuklären,' denn es bildet die Hauptgrundlage für die Ritualmordbeschuldigung. Herr Pranaitis hat zu beweisen gesucht, daß das Judentum Ritualmorde kennt, und behauptet, daß der Fall Juschtschinski ein „typisches" Beispiel sei. Behörden und weite Kreise der Bevölkerung haben ihm geglaubt. Demgegenüber gebe ich aus meinem in russischer Sprache gedruckten und der Verteidigung des Beilis rechtzeitig zugegangenen Gegengutachten einen Teil des von Pranaitis handelnden Abschnittes in deutscher Uebersetzung: A. Pranaitis als Gelehrter. Auf die traurige Rolle, die Pranaitis 1893 als Erpresser gespielt hat, will ich hier nicht eingehen. Wer sie kennen lernen will, lese die „Deutsche Petersb. Ztg." vom 23. Februar a. St. 1894. Das einzige Buch, das Pranaitis über das hier in Rede stehende Thema veröffentlicht hat, erschien im Jahre 1892: „Cliristianus in Talmude Judaeorum“, „Der Christ im Talmud der Juden oder die Geheimnisse der rabbinischen Lehre über die Christen, enthüllt von I. P.", mit Druckerlaubnis des Metropoliten von Mobilem. Ich erkannte sofort, daß es fast ganz aus Rohling, Justus (Brimann) und Ecker abgeschrieben war, Und legte es daher beiseite. Im Juli 1913 hörte ich, Pr. sei als Gutachter geladen und sein Buch sei 1911 bis Russische übersetzt. Die Hoffnung, er werde inzwischen etwas hinzugelernt haben, erwies sich als falsch. Die Nr. 45 russische Broschüre ist nur eine fast buchstäbliche Uebersetzung der zweiten Hälfte des lateinischen Buches mit ganz unwesentlichen Veränderungen und allen Mäügeln. Wie steht es nun mit den drei Autoritäten des Herrn Pranaitis? Aug. Rohling ist von Dr. Josef Bloch in 1883 ff. und von mir 1892 ff. mit starken Worten des Meineides und grober Fälschungen beschuldigt worden und hat geschwiegen (s. „Das Blut", 6. Auflage, S. 109 ff.). — Jakob Ecker hat das Buch „Der Judenspiegel im Lichte der Wahrheit" 1884 nicht selbst verfaßt, sondern, wie ich schon 1893 öffentlich erklärte, das Material von Aaron Brimann erhalten. — Dr. Justus (Pseudonym für Aaron Br.) hat im Jahre 1883 den „Judenspiegel" veröffentlicht und dadurch viele irregeführt,' dann hat er Ecker und Rohling geholfen. Schließlich aber hat er 1885 in der Broschüre „Die Kabbala" (Innsbruck) S. 44 über die Bosheit und schmähliche Unwissenheit Rohlings, der ihm blindlings geglaubt hatte, gehöhnt! (S. „Das Blut", S. 115). Dieser Spott Brimanns trifft natürlich auch die, welche Rohling ausgeschrieben haben, also auch Herrn Pranaitis. Dazu kommt noch folgendes: Das von Rohling hauptsächlich zitierte Buch ist der Cohar, ein im 13. Jahrhundert vollendeter kabbalistischer Kommentar zum Pentateuch. Die jüdische Kabbala hat den Humanisten, besonders des 15. Jahrhunderts, als Produkt der höchsten Weisheit, und Zwar einer dem Christentum sehr nahestehenden Weisheit, gegolten. Diese Geistesfürsten benutzten Handschriften und unzensurierte Drucke und verstanden, was sie lasen. Ich nenne. Giovanni Pico Fürsten von Mirandola (f 1494) und Johannes Reuchlin (.,06 arte cabbalisiica“ 1517). Der fromme evangelische Christ Christian Knorr von Rosenroth (t 1869) hat den Sohar 1684 in Sulzach drucken lassen und unter dem Titel „Kabbala denudata“ einen zweibändigen Kommentar dazu verfaßt. Fleißige Benutzung der Kabbala zeigt sich auch in dem Werke ' des frommen - (römischen) Katholiken Franz Joseph Molitor. Und sogar im Interesse der Judenmission ist der Sohar benutzt worden, so von G. Chr. Sommer 1734, Aug. Tholuck 1824, I. H. R. Biesenthal 1876. B. Pranaitis als Gutachter. 1. Nicht ein einziges seiner Zitate aus der jüdischen Literatur stammt aus selbständiger zusammenhängender Lektüre der Originale. Die meist ungenannten Quellen seiner „Weisheit" sind Rohling (besonders „Polemik und Menschenopfer des Rabbinismus" 1883), Ecker-Brimann, Burtorf, Eisenmenger und an einigen Stellen Wagenseil und Edzard. Gar manche Zitate sind durch ihre Fehlerhaftigkeit als Plagiat zu erkennen; so wird die italienische Zeitung „Fanfulla", die Rohling als „Judenblatt" bezeichnet, zu einer „hebräischen Zeitung". 2. Pranaitis weiß nicht, daß das Wort Akum weder in den Handschriften, noch in den ersten Drucken des Talmuds, des Schulchan Aruch und anderer jüdischer Schriften vorkommt, sondern lediglich ein Produkt der christlichen Zensur ist: eine bis vor kurzem sogar vielen Rabbinern unbekannte Tatsache. 3. Pranaitis weiß nicht (wie auch Rohling es nicht gewußt hat), daß am lia-areo im jüdischen Schrifttum den nichtgelehrten (gesetzesunkundigen) Juden bezeichnet, vgl. schon Evang. Joh. 7, 49, und deutet daher die gegen diese gerichteten Worte als Beweise von jüdischer Mordgier gegenüber Christen! 4. Pranaitis führt eine Reihe angeblicher Geschichtsbeweise für das Vorkommen jüdischer Ritualmorde an, ohne zu wissen oder zu sagen, daß diese „Beweise" fast sämtlich schon in „Das Blut", Kap. 18 (das Buch ist 1911 auch in russischer Uebersetzung erschienen) widerlegt sind.

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