Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 44 (31.10.1913)
- Date
- 1913-10-31
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 44 Dr. Bköchs Wochenschrift. Seite 8V1 Ottavio, ein berühmter Apologet unserer Religion in ihrem Beginne bei Minuzio Felice, säuberte jedoch das Christentum von dieser Verleumdung, welche ihm von Cecilio. dem famosen Advokaten des Heidentums, angedichtet wurde. „Ich wollte, dah jener, nämlich Cecilio, welcher sagt oder glaubt, dah wir den Ritus des Blutes, des Kindermordes, haben, wissen möge, dah es uns nicht erlaubt ist, einen Mord zu sehen oder zu hören." Was taten nicht die Schweizer im verflossenen Jahrhundert bei der Invasion Deutschlands und vorzüglich in Paderborn gegen die Zesmteirpater? Sie beschuldigten die unschuldigen Gläubigen, ein Kind getötet und es nachher in einen Sumpf geworfen zu haben. Hiervon nahm Angelina Gareo Anlah, darauf eine witzige Canzone zu dichten, welche man im 2. Teile des Hilariorum piorum liest. Aus dem bisher Angeführten kann erkannt werden, mit welchem lebendigen Glauben wir von Gott erbitten müssen, mit dem Psalmisten (c. 118 V. 134): Rette mich von den Verleumdungen der Menschen. Man kann nicht in Abrede stellen, dah Verleumdungen den Weisen trüben und die Kraft eines jeden Gemütes verderben, wie der Prediger im 7. Kapitel (Vers 7) sagt. -ft -ft -ft Das Gutachten des grohen Ganganelli ist auch aus Anlah eines .Vlutprozesses in Kiew erstattet worden, und vergegenwärtigt man sich manche Figur unter „Klägern" und „Zeugen" im Prozeh Beilis, so erinnert man sich an das Wort von der „erdigen Wiederkehr des Gleichen". „Zwei Fälle". Das Reutersche Bureau veröffentlicht mit dem Briefwechsel zwischen Lord Rothschild und dem Kardinal- Staatssekretär Merry del Val einige Bemerkungen über die in den beiden Briefen erwähnten Dokumente und sagt betreffend das Gutachten des Kardinals G a nganelli, er gab „der Meinung Ausdruck, dah mit Ausnahme von zwei Fällen absolut kein Beweis für eine Juden treffende Schuld vorlag". Das muh den Anschein erwecken, ah» ob Kardinal Lorenzo Ganganelli die „zwei Fälle" kritiklos als unbezweifelte Wahrheit angenommen^ Die beiden Fälle betreffen Simon von Trient und Andreas von Rinn, deren Bilder in verschiedenen Orten Tirols Gegenstand der Addoration bilden. In bezug auf Simon von Trient heiht es im Gutachten Ganganellis wörtlich: „Man muh sich jedoch merken, dah Sirius IV.. ein leuchtender Planet meiner Religion, unter dessen Pontifikat dieses traurige Ereignis in Trento vorkam, ein apostolisches Breve erlieh, mit welchem der Kultus verboten wurde, welcher dem erwähnten B. Simon von seinen Mitbürgern gezollt wurde. Diese Angelegenheit ging so weit, dah im Laufe fast eines Jahrhunderts dieser Kultus verboten blieb." Das apostolische Breve Sirius' IV. (Licet iutercausas raaiores) vom 10. Oktober 1475 beschränkte sich nicht darauf, den Kultus „bei Strafe der Erkommunikation" strengstens zu verbieten, sondern besagt ausdrücklich: „Bisher ist noch gar nichts sicher oder durch unser Urteil bekräftigt, oder bestätigt über einen angeblich (nt dicitur) von den Juden getöteten Trientiner Knaben Simon". Ueber den Zweiten „Fall" heiht es in dem Gutachten Ganganellis: „Ich bemerke jedoch, dah die Diözese von Bressanone vom Jahre 1462 bis zum 15. Dezember 1753 hat warten müssen, um vom heiligen Stuhl die Ermächtigung des Offiziums und der Messe zu erlangen, und erst am 14. Januar 1754 ein vollständiger Ablah jedem bewilligt wurde, der am Tage des 12. Juli die Kirche Rimense, in welcher die Reliquien des erwähnten B. Andrea ruhen, besuchen würde. Sonnt hat die Diözese von Bressanone fast 360 Jahre warten müssen, bevor die Verehrung des Knaben B. Andrea von der heiligen römischen Kirche erlaubt wurde." Zur „Geschichte" des Andreas von Rinn genügt, auf Steubs „Altbayerische Kultusbilder" (Leipzig 1869) hinzuweisen, welcher Seite 83 kurz sagt: „Ins Jahr 1462 wird der Marlerlod des kleinen Andreas von Rinn, des Heiligen vom Iudenstein bei Hall verlegt, eine Erfindung, deren Ruhm nach jetziger Meinung dem Haller Damenarzte Hippolyt Guarinoni, einem 1654 verstorbenen Italiener, gebührt." Vom Zabrmarkt des Lebens. Der Jom-Kippur m Petersburg. Aus Petersburg wird uns geschrieben: Roch nie waren die Bethäuser so stark überfüllt, als zu Jom- Kippur dieses Jahres. Selbst Menschen, die sonst auch am Jom-Kippur der Synagoge fern zu bleiben pflegten, sah man diesmal in gedrückter Stimmung am Vorabend des Versöhnungsfestes in die Synagoge eilen. Besonders groh war der Andrang in der grohen Synagoge, wo die Wache einschreiten muhte, um eine Ueberfüllung hintanzuhalten. Als Rabbiner Eisenstadt mit von Tränen erstickter Stimme zu Kolnidre die Predigt hielt und mit Entrüstung und Abscheu sich gegen die Verleumder des Judentums wehrte, da ging ein Schluchzen durch die Räume der Synagoge, so dah der Rabbiner wiederholt die Predigt unterbrechen muhte. Mehrere Male hörte man aus den Reihen der Betenden konvulsivische Ausrufe: „Beilis ist unschuldig! So wahr uns Gott helfe!" . . . Aber in Kiew wird der Ritualmordprozeh weitergeführt. Eine Szene ritt Gerichtsfaak. Im Gerichtssaale in Kiew spielen sich wiederholt interessante und bezeichnende Szenen ab. die verewigt zu werden verdienen. Als der Archimandrit Athonos von der Verteidigung der jüdischen Religion sprach, da rief ihm der jüdische Verteidiger Grusenberg leidenschaftlich zu: „Die Religion, zu deren Söhnen Beilis gehört, ist auf niemandes Verteidigung angewiesen. Sie ist die Religion der Offenbarung des Geistes." Wie wenig Verständnis der Staatsanwalt für die Materie, um die es sich hier handelt, besitzt, geht aus folgender bemerkenswerten Episode hervor: Liner der Zeugen, und zwar der Buchhalter der Seizefischen Fabrik. Grinewitsch, teilte über Beftagen des Staatsanwaltes mit, dah die Fabrik in den letzten Tagen, bevor der Mord geschehen ist, an eine Anzahl von Kunden Ziegel geliefert habe. Unter diesen Kunden befand sich auch die Scharoliner Talmud-Thora. Wie gestochen springt hier der Staatsanwalt auf, unterbricht den Zeugen und fragt ihn, was das eigentlich für ein Ding sei, eine Talmud-Thora. Er wisse jetzt schon, was der Talmud sei, wisse auch, was die Thora bedeute, aber Talmud-Thora zusammen sei ihm verdächtig. Auf die Erklärung des Zeugen, dah Talmud-Thora eine Schule bedeute, erklärte der Staatsanwalt nochmals, dah ihm das nicht einleuchte und er sich mit dieser Antwort nicht zufrieden geben könne. Ueber Wunsch der Verteidigung werden diese in einem Prozesse über jüdisches Leben und jüdische Religion sicherlich seltsamen Aeuherungen des Staatsanwaltes ins Protokoll aufgenommen.